Änderungen im polnischen Arbeitsrecht im Rahmen des sog. Krisenpakets am 22.August 2009 in Kraft getretenpolnisch sprechende Rechtsanwälte in Berlin - S&K RechtsanwälteDas aktuellste und aus Sicht des Arbeitgebers das wichtigste Gesetz vom 01.Juli 2009 im Rahmen des Krisenpakets ist am 22. August 2009 in Kraft getreten. Es ermöglicht die Einführung der Kurzarbeit, erleichtert die Voraussetzungen für einen Produktionsstopp und schafft neue Regelungen zum Jahresarbeitszeitkonto. Grundgedanken des neuen Gesetzes vom 01. Juli 2009:
Kurzarbeit und Produktionsstopp Kurzarbeitzeitregelung und Produktionsstopp gelten nur für bestimmte Unternehmen, sog. Unternehmen mit vorläufigen Finanzschwierigkeiten, die u.a. alle folgende Bedingungen erfüllen:
Kurzarbeit darf für nicht länger als 6 Monate eingeführt werden und nicht weniger als die Hälfte der Vollzeit ausmachen. Proportional zu der Arbeitszeitverringerung darf auch der Lohn gekürzt werden. Einführung der Kurzarbeit ist möglich durch Abschluss der Tarifverträge, Verträge mit Gewerkschaften oder Verträge mit Arbeitnehmervertretung. Bei Anordnung des Produktionsstopps ist dagegen ein schriftliches Einvernehmens des Arbeitnehmers erforderlich. Jahresarbeitszeitkonto Die neue Regelung gilt für alle Unternehmen, unabhängig davon, ob sie die streng festgelegten Bedingungen für sog. Unternehmen mit vorläufiger Schwierigkeiten erfüllen. Das Gesetz verlängert die Möglichkeit der Abrechnung der Arbeitszeit bis auf 12 Monate und schafft die Voraussetzungen hierfür: es müssen objektive, technologische oder die Arbeitszeitorganisation betreffende Gründe vorliegen. Bei Einführung der jährlichen Abrechnung muss der Arbeitgeber folgende Bedingungen erfüllen:
Eine neue Abrechnungsmethode kann in dem Betrieb durch Abschluss eines Tarifvertrages, Vertrages mit Gewerkschaften oder mit Vertretung der Arbeitnehmer eingeführt werden. Das Gesetz ändert die Rechtslage bis zum 31.12.2011. Sollten Sie weitere Fragen, besonders hinsichtlich der Umsetzung des neuen Arbeitsrechts in Ihren polnischen Betrieben haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir sprechen auch polnisch! Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei: Sabina Ociepa Streifler & Kollegen Oranienburger Straße 69 10117 Berlin Tel.: 0049 30 2787 40-56 Fax: 0049 30 2787 40-59 e-mail: ociepa@streifler.de Vcard Sabina Ociepa Kommentar schreiben |