Firmierung: Beschwerde beim Handelsregister gegen Firmeneintragung kann nur auf bestimmte Gründe gestützt werden

Beschwerdebefugnis eines Dritten beschränkt sich auf die nach dem HGB erforderliche Unterscheidbarkeit von anderen bereits eingetragenen Firmen-OLG Hamm, 15 W 424/05

Ist die Firma einer GmbH zur Eintragung im Handelsregister angemeldet, beschränkt sich die Beschwerdebefugnis eines Dritten auf die nach dem Handelsgesetzbuch erforderliche Unterscheidbarkeit von anderen bereits eingetragenen Firmen.

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm kann sich der Dritte nicht darauf berufen, dass die Firmierung geeignet sei, über geschäftliche Verhältnisse in die Irre zu führen. Für das Registerverfahren komme es auch nicht darauf an, ob der Dritte aufgrund einer eingeführten Geschäftsbezeichnung oder wegen einer Markeneintragung Schutzrechte nach dem Markengesetz innehabe. Derartige Schutzrechte seien bei der Prüfung der Firmenzulässigkeit nicht zu berücksichtigen. Sie müssten vielmehr zivilrechtlich zwischen den Parteien geklärt werden (OLG Hamm, 15 W 424/05).  

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

In unserer Kanzlei wird der Bereich des Gesellschaftsrechts - Recht der GmbH - maßgeblich betreut von Rechtsanwalt Dirk Streifler, Rechtsanwalt Thorsten Seelhammer und Rechtsanwalt Henning Schaum.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei.


Streifler & Kollegen
Oranienburger Straße 69
10117 Berlin


Tel.: 030-278740 30
Fax: 030-278740 59
e-Mail gmbh-recht@streifler.de

facebook: Streifler & Kollegen
twitter: Streifler & Kollegen

vCard S&K Rechtsanwälte vCard S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte


zurück zur Übersicht: Gesellschaftsrecht

 

 

 

Kommentar schreiben

Letztes Update 06.04.2007 | Copyright© RA Dirk Streifler 2012 | Seite drucken: Firmierung: Beschwerde beim Handelsregister gegen Firmeneintragung kann nur auf bestimmte Gründe gestützt werden | Seite einem Freund senden: Firmierung: Beschwerde beim Handelsregister gegen Firmeneintragung kann nur auf bestimmte Gründe gestützt werden

Zurück zur Startseite