12. Wettbewebsdelikte - Diebstahl geistigen Eigentums

Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte

12.1 Strafbare Werbung - § 16 UWG
12.2 Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen - §§ 17-19 UWG
12.3 Geheimnisverrat nach dem KWG - § 55a KWG
12.4 Strafbarkeit nach dem Patentgesetz - § 142 PatG
12.5 Strafbarkeit der Gebrauchsmusterverletzung
12.6 Strafbarkeit nach dem Geschmacksmustergesetz - §§ 51,38 GeschmMG
12.7 Strarbare Kennzeichenverletzung - §§ 143,144 MarkenG
12.8 Urheberstrafrecht


Wir beraten Sie in allen Fragen zum Wirtschaftsstrafrecht.

Sie sind Beschuldigter? Sagen Sie besser nichts! Schicken Sie uns bitte eine Vollmacht zu und teilen Sie uns die zuständige Ermittlungsbehörde und deren Aktenzeichen mit. Schön wäre es auch, wenn Sie ein Gedächtnisprotokoll des Tathergangs anfertigen könnten. Wir fordern für Sie die Ermittlungsakte an. Anschließend setzten wir uns zusammen und entwickeln eine Verteidigungsstrategie.

Sie sind Opfer einer Straftat? Bitte senden Sie uns eine Vollmacht zu und teilen Sie uns die zuständige Ermittlungsbehörde und deren Aktenzeichen mit. Wir fordern für Sie die Ermittlungsakte an und erarbeiten Anregungen und Hilfestellungen für die entsprechende Ermittlungsbehörde. Gegebenenfalls helfen wir auch, Ihre Rechte als Nebenkläger oder im Rahmen des Adhäsionsverfahrens wahrzunehmen.

In unserer Kanzlei wird der Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts maßgeblich betreut von Rechtsanwalt Dirk Streifler und Rechtsanwalt Henning Schaum.


Sie erreichen uns:

Streifler & Kollegen
Oranienburger Straße 69
10117 Berlin


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in dubio pro reo Strafantrag
notwendige Verteidigung Strafrecht - Wirtschaftsstrafrecht - Steuerstrafrecht
Rechtsanwalt Strafverteidiger / Strafverteidigerin
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Letztes Update 07.07.2010 | Copyright© RA Dirk Streifler 2012 | Seite drucken: 12. Wettbewebsdelikte - Diebstahl geistigen Eigentums | Seite einem Freund senden: 12. Wettbewebsdelikte - Diebstahl geistigen Eigentums

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