17. Insolvenz im EU-Ausland

Anwalt für Insolvenzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte

Eine Überschuldung kann schnell geschehen und fast Jeden treffen. Mehrere Millionen Deutsche sind überschuldet.

Plötzliche Arbeitslosigkeit durch „Wegrationalisieren“ Ihres Arbeitsplatzes, Scheitern einer selbständigen Existenz oder einer Immobilienfinanzierung, eine plötzlich auftretende Krankheit oder auch eine Ehescheidung mit den damit verbundenen materiellen und auch psychischen Belastungen kann jeden in die Schuldenfalle treiben. Die Überflutung an Reizangeboten durch den Markt und die Angst, nicht mehr „mithalten“ zu können, tun ihr Übriges. Die Folgen einer Überschuldung sind für die Betroffenen bitter: Soziale Ausgrenzungen, demütigende Erlebnisse im Geschäftsleben, Pfändungen usw. An keinem Menschen gegen diese Erlebnisse spürbar vorüber. Ist man einmal in eine solche Schuldenfalle geraten, kann man sich aus eigener Kraft daraus kaum noch befreien. Clevere Leute finden auch aus solchen Situationen Auswege, in dem es auf allen möglichen Wegen gelingt, seinen Gläubigern zu entkommen, doch gerade der Ehrliche und Redliche kommt aus der Schuldenfalle ohne fremde Hilfe nicht mehr heraus. Das Anwachsen von Zinsen auf die bereits titulierten Forderungen tut ein Übriges.

Erst in den neunziger Jahren ist in Deutschland und auch in den anderen EU – Ländern die Erkenntnis gereift, dass es auch und gerade volkswirtschaftlich sinnlos ist, überschuldete Menschen aus dem Wirtschaftsleben und oft auch aus dem sozialem Leben für immer auszugrenzen. Lesen Sie hierzu unseren Aufsatz Verbraucherinsolvenz in Deutschland. Ein großer Vorteil beim Verbraucherinsolvenzverfahren ist, dass Sie sich einen Betreuer Ihres Vertrauens auswählen können. Anders als bei einem klassischen Insolvenzverfahren, bei welchem Insolvenzverwalter durch das Gericht bestimmt wird, bleibt Ihnen das demütigende Gefühl einer Entmündigung erspart. Streifler und Kollegen betreut Sie in dieser für Sie schwierigen Zeit. Wir bestellen uns für Sie bei den zuständigen Gerichten als Betreuer. Durch unsere Professionalität, den ständigen Kontakt mit Richtern und Rechtspflegern und auch durch Ausnutzen der uns durch das Gesetz eingeräumten Verhandlungsspielräume können wir eine effektive Bearbeitung Ihrer Angelegenheit gewährleisten. Das Ziel muss die Gewährung der Restschuldbefreiung sein. Sie haben einen Anspruch darauf, sofern in der sogenannten Wohlverhaltensperiode keine Fehler gemacht werden, die Sie aus Sicht eines Richters als nicht „redlich“ erscheinen lassen (siehe Aufsatz Verbraucherinsolvenz in Deutschland).

Bei allen Fortschritten, die die nunmehr geltende Gesetzeslage für die Betroffenen bietet, die „zweite Chance“ zu realisieren, so bleibt die deutsche Rechtslage doch schwerfällig, bürokratisch aufgebläht und die Zeit, bis die Restschuldbefreiung gewährt wird, ist mit alles in allem 7 Jahren zu lange. Dies ist in der Fachwelt auch längst erkannt. Die Insolvenzordnung soll daher zum wiederholten Male reformiert werden. Es gibt natürlich auch starke gesellschaftliche Kräfte, die bei einer weiteren Reform der Insolvenzordnung die Interessen der Gläubiger nicht ausreichend gewürdigt sehen (Inkassofirmen, Auskunfteien, Großbanken) und solche Bestrebungen versuchen, aufzuhalten.

Parallel zur Bundesrepublik Deutschland haben auch andere EU – Mitgliedstaaten gesetzliche Regelungen über eine Verbraucherinsolvenz erlassen, die sich zum Teil erheblich zugunsten des Verbrauchers von der deutschen Gesetzeslage unterscheiden. Heute ist es möglich, sich unter Zugrundelegung einer anderen Rechtordnung eines EU – Staates zu entschulden, wobei die deutschen Gläubiger und andere Institutionen (Schufa) diese Entschuldung gegenüber sich anrechnen lassen müssen.

Die Grundlage für solche Möglichkeiten ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung im Jahre 2001 gegeben worden. Insbesondere die Rechtsordnungen Frankreichs und Großbritannien ermöglichen es für den Schuldner, sich in einem Zeitraum von 12 – 18 Monaten zu entschulden. Durch eine historische Besonderheit können sich Privatpersonen in Elsass – Lothringen unter diesen günstigen Bedingungen entschulden. Lesen Sie die Voraussetzungen, unter denen eine Restschuldbefreiung nach französischem Recht oder englischem Recht durchgeführt werden kann.

Vorab muss aber klargestellt werden: Erstens ist die Erteilung der Restschuldbefreiung auch in anderen Ländern an ganz bestimmte, vom Schuldner unbedingt einzuhaltenden Voraussetzungen gebunden, zum Anderen können wir nur davor warnen, die Dienstleistungen von fachlich zweifelhaften und undurchsichtigen „Gesellschaften“ in Anspruch zu nehmen, die sich meistens dadurch auszeichnen, dass man als Voraussetzung eines Tätigwerdens erst einmal einen fünfstelligen Betrag am besten in bar zu erbringen hat.

Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes garantiert eine seriöse Beratung, schon aus den sich für uns ergebenden berufs- und haftungsrechtlichen Verpflichtungen. Streifler und Kollegen begleitet Sie auf dem Weg nach Großbritannien, Frankreich oder auch in andere Länder. Unsere Professionalität, ausgewiesen durch die Sprachkenntnisse der Berufsträger, runden wir dadurch ab, dass wir mit Kollegen vor Ort zusammenarbeiten, die als Rechtsanwälte in ihrem Ursprungsland zugelassen sind.
 

Wir beraten und vertreten Sie zu  den nachfolgend vertieft dargestellten Themen:

17.1. Insolvenz in England & Wales

17.1.1. Insolvenz in England & Wales allgemein

17.1.2. Rechtsprechung zu Insolvenz in UK

17.1.3. Gesetze / Verordnungen zur Insolvenz in UK

17.1.4. Leitfaden zum Privatinsolvenzverfahren in England & Wales

17.2. Restschuldbefreiung in Frankreich im europäischen Rechtsvergleich

17.3. Rechtsvergleichende Stellungnahme zur englischen Verbraucherinsolvenz und polnische Novelle über Verbraucherinsolvenz
 

 

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

In unserer Kanzlei wird dieser Bereich des Insolvenzrechts und des Wirtschaftsrechtes maßgeblich betreut von Rechtsanwalt Dirk Streifler.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei:

Streifler & Kollegen
z.Hd. RA Dirk Streifler
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17.1. Insolvenz in England und Wales
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
17.1.1. Insolvenz in England & Wales allgemein
Rechtsberatung zum englischen Insolvenzrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Privatinsolvenz in UK: Restschuldbefreiung
Rechtsanwalt für Insolvenz in England & Wales - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Privatinsolvenz in UK: Bankruptcy Restriction Undertaking
Rechtsanwalt für Insolvenz in England & Wales - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Privatinsolvenz in UK: Bankruptcy Restriction Orders
Rechtsberatung zum englischen Insolvenzrecht - S&K Rechtsanwälte
Privatinsolvenz in UK: Steuerpflicht bei Insolvenzeröffnung
Rechtsanwalt für Insolvenz in UK - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Privatinsolvenz in UK: Einkommen des Schuldners
Rechtsberatung zum englischen Insolvenzrecht - S&K Rechtsanwälte
Privatinsolvenz in UK: Die Insolvenzmasse
Rechtsanwalt für Insolvenz in UK - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Privatinsolvenz in UK: Gläubiger Moratorium
Rechtsanwalt für Insolvenz in England & Wales - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Privatinsolvenz in UK: Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Rechtsberatung zum englischem Insolvenzrecht - S&K Rechtsanwälte
Privatinsolvenz in UK: Discharge im individuellen Insolvenzverfahren
Rechtsanwalt für englisches Insolvenzrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Privatinsolvenz in UK: County Court Administration Order
Rechtsberatung zum englischem Insolvenzrecht - S&K Rechtsanwälte
Privatinsolvenz in UK: Individual Voluntary Arrangement
Rechtsanwalt für Insolvenz in UK - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Privatinsolvenz in UK: Deed of arrangement
Rechsberatung zur Insolvenz in England und Wales - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Privatinsolvenz in UK: Adressatenkreis / persönlicher Anwendungsbereich bei der Insolvenz in England
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht in England und Wales - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Privatinsolvenz in UK: Kriterien der Insolvenzverwalter in England
Rechtsberatung zum englischem Insolvenzrecht - S&K Rechtsanwälte
Privatinsolvenz in UK: Definition Center of Main Interests – COMI
Rechtsanwalt für Insolvenz in England & Wales - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Privatinsolvenz in UK: gesetzliche Grundlagen der Privatinsolvenz in England & Wales
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Privatinsolvenz in UK: Forum Shopping und Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen
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17.1.2. Rechtsprechung zur Insolvenz in UK
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Insolvenzrecht: Zu den Voraussetzungen der Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens
es ist allein maßgeblich, ob der Schuldner eine inländische Niederlassung hat-BGH vom 08.03.12-Az:IX ZB 178/11
Zwangsversteigerung eines Grundstücks nach Eröffnung eines englischen Insolvenzverfahrens eines deutschen Schuldners
Nach der Eröffnung des englischen Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines deutschen Schuldners darf die Zwangsversteigerung eines zur Masse gehörenden, in Deutschland belegenen Grundstücks grundsätzlich nur a
Tätigkeit als Chefarzt an deutscher Klinik ist auch bei Wohnsitz in England eine Niederlassung i.S. des Art. 2 lit. h EuInsVO
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BG Hernals: Bewilligte Exekution wird gemäß § 40 Abs 1 EO eingestellt
Anwalt für Insolvenz in England - S&K Anwälte in Berlin Mitte
BGH, Beschluß vom 18. September 2001 - IX ZB 51/00 - OLG Karlsruhe, LG Baden-Baden
Restschuldbefreiung - Verbraucher- und Unternehmensinsolvenz in England und Wales - Rechtsanwalt Dirk Streifler - Berlin
17.1.3. Gesetze / Verordnungen zur Insolvenz in UK
Rechtsanwalt für Insolvenz in England & Wales - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Insolvenzordnung (InsO)
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Verordnung (EG) Nr. 1346 / 2000 des Rates vom 28.05.00 über Insolvenzverfahren
veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 160 vom 30.06.2000, S. 1 - 18
17.1.4. Leitfaden zum Privatinsolvenzverfahren in England & Wales
Rechtsberatung zum Insolvenzrecht – S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
17.2. Restschuldbefreiung in Frankreich im europäischen Rechtsvergleich
Privatinsolvenz in Frankreich (RA Dirk Streifler)
Insolvenz im EU-Ausland: Dauer des Aufenthalts nach der 183-Tage-Regelung gemäß Art. 13 Abs. 4 Nr. 1 DBA-Frankreich
Besteuerung von Grenzgängern- BFH-Urteil vom 12.10.2011-Az: I R 15/11
17.3. Rechtsvergleichende Stellungnahme zur englischen Verbraucherinsolvenz und polnischen Novelle über Verbraucherinsolvenz
Verbraucherinsolvenz - Restschuldbefreiung in England und Wales - Rechtsanwalt Dirk Streifler - Berlin



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Letztes Update 08.09.2010 | Copyright© RA Dirk Streifler 2012 | Seite drucken: 17. Insolvenz im EU-Ausland | Seite einem Freund senden: 17. Insolvenz im EU-Ausland

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