18. SchufaS&K Rechtsanwälte in Berlin MitteDie SCHUFA selbst ermittelt keine Daten, deswegen sollte sich eine Klage wegen unrichtiger SCHUFA – Einträge auch nie gegen die SCHUFA direkt richten. Die Kreditinstitute sind nach den SCHUFA -Richtlinien verpflichtet, z.B. abweichendes Zahlungsverhalten als Negativmerkmal zu melden. Das gilt in der Regel für Forderungen, die fällig, ausreichend gemahnt und nicht bestritten sind sowie für Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erledigung. Bei widersprochenen Forderungen darf zwar gemäß den SCHUFA -Richtlinien kein Negativ-Eintrag erfolgen, die SCHUFA prüft dies aber nicht selbst. So kann es zu Negativeinträgen kommen, die unberechtigt sind. Hiergegen kann man sich zur Wehr setzen. Kommentar schreiben |