Wenn Reparatur eines Sachschadens noch nicht durchgeführt ist, bemisst sich ein bedeutender Sachschaden i.S.d. §69 II Nr.3 StGB ausschließlich am Nettobetrag-LG Gera vom 22.09.05-Az:1 Qs 359/05
Das Nichterkennen eines Fremdschadens infolge nachlässiger Nachschau schließt die Annahme bedingten Vorsatzes nicht aus - OLG Köln vom 04.09.01 - Az: Ss 356/01