2.3 Illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer / Arbeitnehmerüberlassung

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Sie sind Beschuldigter? Sagen Sie besser nichts! Schicken Sie uns bitte eine Vollmacht zu und teilen Sie uns die zuständige Ermittlungsbehörde und deren Aktenzeichen mit. Schön wäre es auch, wenn Sie ein Gedächtnisprotokoll des Tathergangs anfertigen könnten. Wir fordern für Sie die Ermittlungsakte an. Anschließend setzten wir uns zusammen und entwickeln eine Verteidigungsstrategie.

Sie sind Opfer einer Straftat? Bitte senden Sie uns eine Vollmacht zu und teilen Sie uns die zuständige Ermittlungsbehörde und deren Aktenzeichen mit. Wir fordern für Sie die Ermittlungsakte an und erarbeiten Anregungen und Hilfestellungen für die entsprechende Ermittlungsbehörde. Gegebenenfalls helfen wir auch, Ihre Rechte als Nebenkläger oder im Rahmen des Adhäsionsverfahrens wahrzunehmen.

In unserer Kanzlei wird der Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts maßgeblich betreut von Rechtsanwalt Dirk Streifler und Rechtsanwalt Henning Schaum.


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notwendige Verteidigung Strafrecht - Wirtschaftsstrafrecht - Steuerstrafrecht
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Wirtschaftsstrafrecht: Tatbestandswirkung ausländerrechtlicher Erlaubnis
Bei der Prüfung, ob ein strafbares Verhalten i.S. der §§ 92 I Nrn. 1 und 6, 92 a I AuslG bzw. der §§ 95 I Nrn. 2 und 3, 96 I AufenthG vorliegt, gebietet es das
Wirtschaftsstrafrecht: Entstehen eines Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG setzt voraus, daß sich der drittbezogene Personaleinsatz auf Seiten des Vertragsarbeitge



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Letztes Update 23.06.2010 | Copyright© RA Dirk Streifler 2012 | Seite drucken: 2.3 Illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer / Arbeitnehmerüberlassung | Seite einem Freund senden: 2.3 Illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer / Arbeitnehmerüberlassung

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