Zu den Anforderungen an die Urteilsfeststellungen einer rauschmittelbedingten Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit aufgrund vorangegangenen Kokainkonsums-OLG Hamm vom 29.06.10-Az: III-3 RVs 45/10
Auch bei einer Alkoholisierung oberhalb von zwei Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) ist es möglich, dass der Beschuldigte den Sinn und die Tragweite der Einwilligung in die Blutprobenentnahme erkennt-OLG Hamm vom 20.02.11-Az: III-3 RVs 104/10
Die von dem Amtsgericht im Rahmen der Beweiswürdigung angestellten Erwägungen zum subjektiven Tatbestand des § 316 Abs. 1 StGB tragen die Annahme vorsätzlicher Tatbegehung nicht-OLG Brandenburg vom 13.07.10 - Az: 53 Ss 40/10
Allein aus der über dem Grenzwert von 1,1 Promille liegenden Blutkonzentration kann nicht das Vorliegen von Vorsatz im Rahmen des § 316 StGB geschlossen werden-OLG Stuttgart vom 04.05.10-Az:5 Ss 198/10
erforderlich sind aussagekräftige Beweisanzeichen, die belegen, dass der Angeklagte in der konkreten Verkehrsituation fahrunsicher gewesen ist-OLG Saarbrücken, Ss 104/10 (141/10)
Bei Trunkenheit im Verkehr kann die Annahme einer vorsätzlichen Tat nicht allein auf die Höhe der Blutalkoholkonzentration (BAK) gestützt werden-OLG Brandenburg, 2 Ss 17/09