5. Bestechung & Korruption

Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte


5.1 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen - § 298 StGB
5.2 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr - § 299 StGB
5 3 Straftaten im Amt - § 331 ff. StGB

Wir beraten Sie in allen Fragen zum Wirtschaftsstrafrecht.

Sie sind Beschuldigter? Sagen Sie besser nichts! Schicken Sie uns bitte eine Vollmacht zu und teilen Sie uns die zuständige Ermittlungsbehörde und deren Aktenzeichen mit. Schön wäre es auch, wenn Sie ein Gedächtnisprotokoll des Tathergangs anfertigen könnten. Wir fordern für Sie die Ermittlungsakte an. Anschließend setzten wir uns zusammen und entwickeln eine Verteidigungsstrategie.

Sie sind Opfer einer Straftat? Bitte senden Sie uns eine Vollmacht zu und teilen Sie uns die zuständige Ermittlungsbehörde und deren Aktenzeichen mit. Wir fordern für Sie die Ermittlungsakte an und erarbeiten Anregungen und Hilfestellungen für die entsprechende Ermittlungsbehörde. Gegebenenfalls helfen wir auch, Ihre Rechte als Nebenkläger oder im Rahmen des Adhäsionsverfahrens wahrzunehmen.

In unserer Kanzlei wird der Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts maßgeblich betreut von Rechtsanwalt Dirk Streifler und Rechtsanwalt Henning Schaum.


Sie erreichen uns:

Streifler & Kollegen
Oranienburger Straße 69
10117 Berlin


Telefon: 030 - 27 87 40 30 
Telefax:  030 - 27 87 40 59
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Beachten Sie auch unsere Lexikonartikel zum Strafrecht:

in dubio pro reo Strafantrag
notwendige Verteidigung Strafrecht - Wirtschaftsstrafrecht - Steuerstrafrecht
Rechtsanwalt Strafverteidiger / Strafverteidigerin
Rücktritt im Strafrecht Vergehen / Verbrechen



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Letztes Update 07.07.2010 | Copyright© RA Dirk Streifler 2012 | Seite drucken: 5. Bestechung & Korruption | Seite einem Freund senden: 5. Bestechung & Korruption

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