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Rechtssache 5 LC 225/04 des OVG Lüneburg

Rechtsberatung zum Arbeitsrecht - Streifler & Kollegen Berlin Mitte

 

Leitsatz/Leitsätze

 

 

1. Die Tätigkeit der Beamten des Feuewehrdienstes fällt grundsätzich in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/88/EG (früher Richtlinie 93/104/EG) und der Richtlinie 89/391/EWG mit der Folge, dass ihre wöchentliche Arbeitszeit in der Regel durchschnittlich 48 Stunden pro Woche in einem Bezugszeitraum von bis zu zwölf Monaten nicht überschreiten darf. Die dem entgegenstehende Vorschrift des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nds. ArbZVO-Feu ist dahingehend richtlinienkonform auszulegen.

 

 

2. Ein Beamter des Feuerwehrdienstes kann für rechtswidrig zuviel geleisteten Dienst angemessenen Freizeitausgleich verlangen. Der Anspruch entsteht frühestens seit dem Ende des Monats der auf die Gewährung von Freizeitausgleich gerichteten Antragstellung. Der Umfang des zu gewährenden Freizeitausgleichs bestimmt sich auf der Grundlage einer pauschalierenden Betrachtungsweise nach dem tatsächlich zuviel geleisteten Dienst. Soweit der Dienst in Bereitschaft besteht, ist zu berücksichtigen, dass dieser nach nationalem Recht nicht mit dem normalen Dienst gleichgesetzt wird. Ebenfalls ist bei der Bestimmung der Angemessenheit der Rechtsgedanke des § 80 Abs. 2 Satz 2 NBG zu beachten, wonach der Beamte zu einer Mehrarbeit ohne weiteren Ausgleich von bis zu fünf Stunden im Monat verpflichtet werden kann.

 

 

Aus dem Entscheidungstext

 

 

 

 

 

 

Tatbestand:

 

 

 

 

Der Kläger verfolgt mit der vom Verwaltungsgericht zugelassenen Berufung sein Begehren weiter, die Beklagte zu einer zukünftigen Verminderung seiner wöchentlichen Arbeitszeit einschließlich Bereitschaftsdienstzeiten zu verurteilen und sie zu einer Gewährung von Freizeitausgleich für die seit dem 1. Januar 1997 geleisteten Überstunden zu verpflichten.

 

 

 

 

Der Kläger ist Oberbrandmeister (BesGr. A 8) und im Dienste der Beklagten tätig. Mit Schreiben vom 28. Dezember 2001 beantragte er bei der Beklagten, den Dienstplan entsprechend den europarechtlichen Vorgaben anzupassen und eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 40 bzw. 48 Stunden vorzusehen sowie ihm rückwirkend seit dem 1. Januar 1997 für geleistete Überstunden eine Vergütung - vorsorglich in Form des Schadensersatzes - zu zahlen, die sich aus der Differenz von 40 bzw. 48 Stunden einerseits und den geleisteten 56 Stunden wöchentlich andererseits ergebe. Da nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Bereitschaftsdienst Arbeitszeit im Sinne der Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG sei, betrage die maximale Arbeitszeit für die Beschäftigten im Bereich der Berufsfeuerwehr durchschnittlich wöchentlich 40 Stunden und die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit 48 Stunden. Diese Höchstarbeitszeit werde durch die für die Feuerwehrleute geltende Arbeitszeitverordnung, die eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 56 Stunden vorsehe, wenn mehr als 30 Stunden pro Woche Bereitschaftsdienst geleistet werde, deutlich überschritten.

 

 

 

 

Die Beklagte wies die geltend gemachten Ansprüche mit Schreiben vom 25. Januar 2002 zurück, da zunächst der Gesetzgeber die Konsequenzen aus den europarechtlichen Vorgaben zu ziehen und eine Änderung der Arbeitszeitvorschriften herbeizuführen habe. Zudem sei es fraglich, ob die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs besoldungsrechtliche Auswirkungen entfalte. Bei der Berufsfeuerwehr verbleibe es mithin bei dem praktizierten Arbeitszeitmodell in Form eines 24-Stunden-Dienstes mit Arbeits- und Bereitschaftszeit, eingebettet in eine 56-Stunden-Woche.

 

 

 

 

Gegen diesen Bescheid legte der Kläger mit Schreiben vom 15. Februar 2002 Widerspruch ein, mit dem er sein Antragsvorbringen vertiefte und ergänzend ausführte, dass die Differenz zwischen 40 und 56 Wochenstunden im Wege des Schadensersatzes auf Basis der Mehrarbeitsvergütungsordnung im Rahmen der gesetzlichen Verjährung auszugleichen und die jeweiligen Differenzbeträge zu verzinsen seien.

 

 

 

 

Die Beklagte wies den Widerspruch mit Widerspruchsbescheid vom 18. März 2002 im Wesentlichen mit der Begründung zurück, dass der Gesetzgeber Konsequenzen aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ziehen müsse und fraglich sei, ob diese Rechtsprechung auf Beamte Anwendung finde, da sie sich auf den Bereich der Daseinsvorsorge beziehe. Eine Anwendung im Bereich der Feuerwehr als klassischer hoheitlicher Verwaltung - Eingriffsverwaltung - scheine ausgenommen zu sein. Insoweit verweise sie auf Art. 2 der Richtlinie 89/391/EWG, in dem es explizit heiße, dass die Richtlinie keine Anwendung finde, soweit sie den Besonderheiten bestimmter spezifischer Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, zum Beispiel bei den Streitkräften oder der Polizei, oder bestimmter spezifischer Tätigkeiten bei dem Katastrophenschutz, respektive bei der Feuerwehr, entgegenstehe. Besoldungsrechtliche Auswirkungen folgten aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht.

 

 

 

 

Der Widerspruchsbescheid wurde dem Kläger mit einfachem Brief übersandt.

 

 

 

 

Bereits am 15. März 2002 suchte der Kläger um verwaltungsgerichtlichen einstweiligen Rechtsschutz mit dem Ziel der Verringerung seiner wöchentlichen Arbeitszeit nach. Der Antrag blieb erfolglos mit der Begründung, der Kläger habe nicht glaubhaft gemacht, dass in seiner Person unzumutbare Nachteile durch die bestehende Arbeitszeitregelung entstehen könnten; ein Anordnungsgrund bestehe deshalb nicht (VG Hannover, Beschl. v. 25.4.2002 - 2 B 1069/02 -; Nds. OVG, Beschl. v. 26.6.2002 - 5 ME 84/02 -).

 

 

 

 

Am 18. April 2002 hat der Kläger Klage erhoben und sein Begehren zunächst weiter verfolgt. Zur Begründung hat er ausgeführt: Die Schicht bei der Feuerwehr beginne morgens um 7.30 Uhr und ende um 7.30 Uhr am Folgetag. Im Dienstplan sei folgender Schicht-Rhythmus festgelegt: 1. Woche: Montag, Mittwoch, Samstag, 2. Woche: Dienstag, Freitag, Sonntag, 3. Woche: Donnerstag, 4. Woche: wie die 1. Woche. Die Schichten teilten sich so auf, dass er von 7.30 Uhr bis 17.30 Uhr arbeite und ab 17.30 Uhr Bereitschaftsdienst leiste. Bei dem Bereitschaftsdienst sei dahingehend zu differenzieren, dass im reinen Feuerwehrdienst weniger als 50 Prozent Arbeitszeit anfalle und - soweit möglich - die eingesetzten Beamten auch schlafen könnten, während im Rettungsdienst die Arbeitszeit in der Regel über 50 Prozent liege. Nach Art. 6 Nr. 2 der Richtlinie 93/104/EG, die bis zum 23. November 1996 vollständig in nationales Recht hätte umgesetzt werden müssen, dürfe jedoch die maximale Arbeitszeit lediglich 48 Stunden wöchentlich betragen. Diese Richtlinie, auf die er sich berufen könne, finde uneingeschränkt auch auf Beamte des Feuerwehrdienstes Anwendung. Etwas anderes folge nicht aus Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 89/391/EWG, der nicht etwa generell alle Tätigkeiten der Streitkräfte, Katastrophenschutzdienste etc. von der Anwendung dieser Richtlinie und der Richtlinie 93/104/EG ausnehme, sondern nur bestimmte spezifische Tätigkeiten dieser Gruppen. Die Regeltätigkeiten von Beschäftigten in Feuerwehrdiensten unterfielen den Richtlinien, weshalb die Höchstarbeitszeit innerhalb einer Woche 48 Stunden nicht übersteigen dürfe und hierbei ein Bezugszeitraum von bis zu vier Monaten in den Blick genommen werden müsse. Die gegenteilige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verkenne den Anwendungsbereich dieser Richtlinien. Es widerspreche den Richtlinien, die Feuerwehr als Katastrophenschutzdienst anzusehen. Im Bereich der Beklagten habe es seit 1945 einen Katastrophenfall im Sinne von § 1 Abs. 2 NKatSG nicht gegeben. Der normale Dienst der Feuerwehr sei nicht dem Katastrophenschutz zuzuordnen. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sei der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit zu qualifizieren, da dieser in Form persönlicher Anwesenheit am Arbeitsplatz geleistet werde. Die Voraussetzungen für eine Überschreitung der zulässigen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich nach Maßgabe der Richtlinie 93/104/EG lägen nicht vor. Aufgrund des Anwendungsvorrangs der europarechtlichen Vorschriften seien die nationalen einschlägigen Bestimmungen nicht anzuwenden. Deshalb und auch unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes sei seine Arbeitszeit von 56 Stunden auf jene 40 Stunden, die die Beamten im Verwaltungsdienst leisteten, zu reduzieren.

 

 

 

 

Der im Verwaltungsverfahren geltend gemachte und mit der Klageerhebung weiter verfolgte Anspruch auf Vergütung bzw. Schadensersatz werde nicht mehr aufrecht erhalten. Stattdessen verlange er, der Kläger, nunmehr für die seit dem 1. Januar 1997 rechtswidrig geleisteten Überstunden Dienstbefreiung als „Minus“ gegenüber der zunächst geforderten Vergütung.

 

 

 

 

Der Kläger hat beantragt,

 

 

 

 

den Bescheid der Beklagten vom 25.01.2002 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.03.2002 aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen,

 

 

 

 

ihn zukünftig mit nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich, hilfsweise 48 Stunden, einschließlich Bereitschaftsdienstzeiten, innerhalb eines Bezugszeitraums von vier Monaten einzusetzen,

 

 

 

 

ihm rückwirkend ab 01.01.1997 für diejenigen Einssatzzeiten, die über 40 Wochenstunden, hilfsweise 48 Wochenstunden, innerhalb eines Bezugszeitraums von vier Monaten hinausgehen, Dienstbefreiung zu gewähren.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Beklagte hat beantragt,

 

 

 

 

die Klage abzuweisen.

 

 

 

 

Nach ihrer Auffassung sei die Klageänderung unzulässig, soweit der Kläger an Stelle der Vergütung bzw. des Schadensersatzes nunmehr Dienstbefreiung geltend mache, da der Kläger ein Vorverfahren nicht durchgeführt habe. Sie widerspreche der Klageänderung. Sofern das Verwaltungsgericht die Klageänderung trotz fehlenden Antrags und Vorverfahrens als sachdienlich erachte, halte sie das auf Dienstbefreiung gerichtete Begehren des Klägers jedenfalls für unbegründet. Der Kläger habe weder einen Anspruch auf Reduzierung seiner Arbeitszeit noch auf Dienstbefreiung. Die Arbeitszeit des Klägers richte sich nach dem geltenden nationalen Recht. Die Richtlinie 93/104/EG und die hierzu ergangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs stünden dem nicht entgegen. Auf die Richtlinie 93/104/EG könne sich der Kläger nicht berufen, da die Tätigkeiten der Feuerwehr nach Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 89/391/EWG nicht in deren Anwendungsbereich fielen. Die Feuerwehr sei als Katastrophenschutzdienst anzusehen, weil sie durch ihren Einsatz immer wieder erfolgreich Katastrophen verhindere. Selbst wenn sich die Regelung in Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 89/391/EWG nur auf Einsätze im Sinne des § 1 NKatSG bezöge, fiele die Feuerwehr unter diesen Ausnahmetatbestand, da jeder Großbrand, Unfall mit chemischen Stoffen usw. zu einem Notstand führen könnte, bei dem die Gesundheit oder das Leben einer größeren Anzahl der Bevölkerung betroffen wäre. Da zu Beginn eines Einsatzes nicht vorhersehbar sei, ob sich ein Unglücksfall zu einer Katastrophe im Sinne des § 1 NKatSG entwickle, nehme die Feuerwehr ständig zumindest präventiv Aufgaben des Katastrophenschutzdienstes wahr. Hinsichtlich des Antrags auf Dienstbefreiung sei zu berücksichtigen, dass nach § 80 Abs. 2 Satz 2 NBG und der allgemeinen Dienstanweisung der Beklagten 11/21 zu 1.2 ein solcher Anspruch grundsätzlich innerhalb von drei Monaten geltend zu machen sei. Dies diene dazu, um im Anschluss an den Freizeitausgleich eine rasche Rückkehr zur Normalität des Dienstablaufs zu ermöglichen. Einen solchen Antrag hätte der Kläger mit Veröffentlichung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Oktober 2000 in der Presse, spätestens aber im Zusammenhang mit seinem Schreiben vom 28. Dezember 2001, mit dem er Mehrarbeitsvergütung geltend gemacht habe, stellen können und müssen. Darüber hinaus habe er seinen Anspruch auf Dienstbefreiung verwirkt, da er einen solchen Antrag erst drei Jahre nach Bekanntwerden der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gestellt und sie darauf vertraut habe, dass ein solcher Antrag nicht mehr gestellt werde. Auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts könne sich der Kläger nicht berufen, da es - im Gegensatz zu dem dort entschiedenen Fall - vorliegend noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung gebe, die die Rechtswidrigkeit der 56-Stunden-Wochendienste der Feuerwehr bereits festgestellt habe. Im Übrigen gehe auch das Bundesarbeitsgericht von der Nichtanwendbarkeit der Richtlinie 93/104/EG aus.

 

 

 

 

Das Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom 27. Mai 2004 die Klage abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Die zulässige Klage sei unbegründet. Die Änderung des Klagebegehrens sei sachdienlich und damit zulässig. Auf die fehlende Einwilligung der Beklagten komme es nicht an. Der angefochtene Bescheid der Beklagten vom 25. Januar 2002 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. März 2002 sei rechtmäßig. Die Voraussetzungen für eine Beschäftigung des Klägers mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 56 Stunden nach Maßgabe des nationalen Rechts lägen vor. Der Anwendung der niedersächsischen Arbeitszeitregelungen für Beamte im Feuerwehrdienst stünden europarechtliche Vorschriften nicht entgegen. Zwar verbiete Art. 6 Nr. 2 der Richtlinie 93/104/EG, dass die durchschnittliche Arbeitszeit pro 7-Tages-Zeitraum einschließlich Überstunden 48 Stunden überschreite. Auch treffe es nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs zu, dass Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit anzusehen sei, wobei Zweifel an der Auslegungskompetenz des Europäischen Gerichtshofs bestünden. Denn Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 93/104/EG definiere als Arbeitszeit die Zeitspanne, während der ein Arbeitnehmer gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Geflogenheiten arbeite etc.. Die Norm bestimme damit ausdrücklich, dass die Auslegung des Arbeitszeitbegriffes nicht gemeinschaftsrechtlichen Grundsätzen, sondern den einzelstaatlichen Regelungen folge. Selbst wenn jedoch eine Arbeitszeit des Klägers von 56 Wochenarbeitsstunden im Sinne von Art. 6 Nr. 2 der Richtlinie 93/104/EG und damit eine Überschreitung der höchstzulässigen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden anzunehmen sei, liege hierin im Ergebnis kein Verstoß gegen EG-Recht, da die Richtlinie 93/104/EG nach dem über Art. 1 Abs. 4 der Richtlinie 93/104/EG anwendbaren Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 89/391/EWG auf die Tätigkeit der Feuerwehrleute keine Anwendung finde. Nach dieser Bestimmung sei die Richtlinie 89/391/EWG nicht anzuwenden, soweit dem Besonderheiten bestimmter spezifischer Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, z. B. bei den Streitkräften oder der Polizei, oder bestimmte spezifische Tätigkeiten bei den Katastrophenschutzdiensten zwingend entgegenstünden. Diese Voraussetzungen lägen hinsichtlich der Tätigkeit des Klägers vor. Die Feuerwehr weise eine große Nähe zu den Beispielsfällen Streitkräfte und Polizei auf, da ihre prägende Aufgabe die Brandbekämpfung sei. Gleichzeitig zähle sie zu den Katastrophenschutzdiensten. Zwar handele es sich nicht bei jedem Einsatz der Feuerwehr um einen Katastrophenfall im Sinne des § 1 Abs. 2 NKatSG, jedoch zählten der Brandschutz-, Sanitäts- und Versorgungsdienst zu den Aufgaben im Sinne dieses Gesetzes. Zudem erfüllten Katastrophenfälle den Tatbestand   eines Notstands im Sinne von § 1 Abs. 1 NBrandSG. Eine besondere Verpflichtung der Angehörigen der Feuerwehren sei im Katastrophenschutz nicht erforderlich. § 12 Abs. 1 ZSG unterstelle zudem unter anderem die Aufgabenbereiche Brandschutz und Sanitätswesen dem Katastrophenschutz. Wie sich aus § 1 Abs. 1 NBrandSG eindeutig ergebe, sei die Abwehr von Gefahren durch Brände nicht nur eine abwehrende, sondern auch eine vorbeugende Aufgabe. Die Bekämpfung auch eines kleineren Brandherdes diene in diesem Sinne vorbeugend [der Verhinderung von] dessen weiterer Ausbreitung und damit der Verhinderung einer Katastrophe. Andere von den Feuerwehren zu erfüllende Aufgaben unterfielen zwar nicht Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 89/391/EWG, seien aber auch nur von untergeordneter Bedeutung. Da der Kläger kein Verwaltungsbeamter der Feuerwehr sei, könne er sich auf die Geltendmachung einer 40-Stunden-Woche nicht berufen. Die Besonderheiten der genannten Tätigkeiten im öffentlichen Dienst und bei den Katastrophenschutzdiensten im Sinne von Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 89/391/EWG stünden der Anwendung der Richtlinie 93/104/EG auch zwingend entgegen, da die Bediensteten bei der Feuerwehr alle eine qualifizierte Ausbildung in den Bereichen Brandschutz und Rettungsdienst besäßen und beim Einsatz die beteiligten Beamten im Rahmen eines gut aufeinander abgestimmten Dienstes die notwendigen Maßnahmen schnell und reibungslos ausführen müssten. Diese Anforderungen im Notfalleinsatz setzten der für den Fall der Verringerung oder Verkürzung der zu leistenden Schichten erforderlichen Vermehrung des Personalbestandes enge Grenzen. Die für den Kläger geltende 56-Stunden-Woche beachte die Anforderungen des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 der Richtlinie 89/391/EWG, wonach unter Berücksichtigung der Ziele der Richtlinie eine größtmögliche Sicherheit und ein größtmöglicher Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten sei. Die allgemeinen mit Schicht- und Nachtarbeiten verbundenen Gesundheitsgefahren, auf die sich der Kläger berufe, belegten nicht, dass gerade mit der für ihn einschließlich Bereitschaftsdienst geltenden 56-stündigen wöchentlichen Arbeitszeit nicht das größtmögliche Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz gewahrt werde. Die Berufung sei wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen, weil die den Kern dieses Rechtsstreits bildende Frage des Vorliegens des Ausnahmetatbestands des Art. 2 Abs. 2 Richtlinie 89/391/EWG in ihren Auswirkungen über den Einzelfall hinausgehe und aus Gründen der Rechtssicherheit und der Einheit der Rechtsordnung der Klärung bedürfe.

 

 

Der Kläger hat am 7. Juli 2004 gegen dieses Urteil Berufung eingelegt und sein Begehren, ihn zukünftig mit nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich, hilfsweise 48 Stunden, einschließlich Bereitschaftsdienstzeiten, innerhalb eines Bezugszeitraums von vier Monaten einzusetzen sowie ihm rückwirkend ab dem 1. Januar 1997 für diejenigen Einssatzzeiten, die über 40 Wochenstunden, hilfsweise 48 Wochenstunden, innerhalb eines Bezugszeitraums von vier Monaten hinausgehen, Dienstbefreiung zu gewähren, zunächst weiterverfolgt. In der mündlichen Verhandlung hat er seine Berufung teilweise zurückgenommen, soweit er bisher eine Reduzierung der Arbeitszeit und angemessenen Freizeitausgleich auf der Basis nicht nur von 48 Wochenstunden, sondern auch von 40 Wochenstunden verlangt hatte.

 

 

 

 

 

 

 

 

Zur Begründung seiner Berufung vertieft er sein erstinstanzliches Vorbringen und führt ergänzend aus: § 1 Abs. 1 Nds. ArbZVO Feu könne weiter unter Beachtung der Höchstgrenze von 48 Stunden im Wege europarechtskonformer Auslegung angewandt werden. Soweit die Richtlinie 89/391/EWG verlange, dass ihrer Anwendung die spezifische Tätigkeit im Bereich des Katastrophenschutzdienstes oder eines der Polizei vergleichbaren Dienstes zwingend entgegenstehe, bedeute dies im Umkehrschluss, dass die Einhaltung einer Arbeitszeit von 48 Stunden die Sicherheit der Bevölkerung oder im Katastrophenfall einen effektiven Einsatz in Frage stellen müsste. Das sei jedoch nicht der Fall. Würde die Arbeitszeit der Feuerwehrleute von 56 Stunden auf 48 Stunden reduziert werden, müssten die bestehenden Kapazitäten durch Einstellung weiterer Feuerwehrleute um 14 Prozent aufgestockt werden. Der Katastrophenschutz würde dadurch gestärkt und nicht geschwächt werden, abgesehen davon, dass längere Ruhezeiten die Einsatzstärke der Feuerwehr erhöhen würden. Dementsprechend führe die Befolgung der konkreten gemeinschaftsrechtlichen Arbeitsschutzvorgaben nicht zur Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der betreffenden Einrichtung. Es widerspräche der gemeinschaftsrechtlichen Forderung nach einem effektiven Arbeitsschutz, wenn die Feuerwehr aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie 89/391/EWG herausgenommen werden würde. Allein fiskalische Aspekte rechtfertigten die Zurückstellung eines effektiven Gesundheitsschutzes der betroffenen Arbeitnehmer bzw. Beamten nicht. Aus der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs habe sich ohne weiteres ableiten lassen, dass Feuerwehrkräfte in den Anwendungsbereich der Richtlinie fielen. Dies habe der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 14. Juli 2005 bestätigt und hierbei die Verfahrensart nach Art. 104 § 3 seiner Verfahrensordnung gewählt. Da die Umsetzungsfrist der Richtlinie abgelaufen sei, bestehe gegenüber dem Staat bzw. der Beklagten ein unmittelbarer Umsetzungsanspruch. Es gehe um die Umsetzung einer unbedingten und hinreichend bestimmten Klausel. Die Umsetzungsfrist beginne nicht erst dann, wenn der Europäische Gerichtshof zum wiederholten Male eine Rechtsfrage entschieden habe. Sein, des Klägers, Anspruch auf Freizeitausgleich könne nicht unter Hinweis auf die Bestimmung des § 80 Abs. 2 Satz 2 NBG abgelehnt werden, da der Anspruch aus dem Grundsatz von Treu und Glauben hergeleitet werde. Es komme nicht darauf an, ob die Beklagte bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Juli 2005 darauf habe vertrauen können, dass die 56-Stunden-Woche nicht gegen höherrangiges Recht verstoße. Auf ein Verschulden komme es für den Anspruch auf Freizeitsaugleich nicht an. Da die Arbeitszeitregelung gegen europäisches Recht verstoße, sei bei der Berechnung des Anspruchs auf Freizeitausgleich zu berücksichtigen, dass Verstöße gegen europäisches Recht sanktioniert werden müssten, wobei die Sanktion nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs jedenfalls wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müsse. Mit Blick hierauf sei die Anerkennung eines Anspruchs auf Freizeitausgleich erst bei mehr als fünf rechtswidrig geleisteten Überstunden im Monat unzureichend. Die vom Bundesverwaltungsgericht zur Bestimmung der Angemessenheit des zu gewährenden Freizeitausgleichs gewählte Berechnung sei auf den vorliegenden Fall, in dem es um einen Verstoß gegen EG-Richtlinien gehe, nicht anwendbar. Gleiches gelte für die höchstrichterliche Beschränkung des Anspruchs auf Freizeitausgleich auf die Zeit ab dem Ende des Monats der Antragstellung. Sofern dennoch auf diesen Zeitpunkt abzustellen sei, sei zu berücksichtigen, dass ihm, dem Kläger, nach den Personalrundschreiben der Beklagten Nr. 5/2001 und Nr. 7/2001 wegen einer unterlassenen Antragstellung keine Nachteile erwachsen sollten und er bereits mit Schreiben vom 28. Dezember 2001 eine Minderung der Arbeitszeit und Vergütung bzw. Schadensersatz für die rechtswidrig geleisteten Überstunden beantragt habe. Verjährungsfristen seien eingehalten. Da er 8 Stunden in der Woche rechtswidrig zuviel Dienst geleistet habe, betrage die Summe seiner Überstunden im Jahr bei 46 Wochen (unter Berücksichtigung von 6 Wochen Urlaub) 368 Stunden. Umgerechnet auf 12 Monate leiste er, der Kläger, damit 30,5 Überstunden im Monat, die in Form von Freizeit auszugleichen

 

 

seien.

 

 

 

 

Der Kläger beantragt,

 

 

 

 

das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 27. Mai 2004 zu ändern und unter Aufhebung des Bescheides der Beklagten vom 25. Januar 2002 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. März 2003 die Beklagte

 

 

 

 

zu verurteilen,

 

 

 

 

ihn zukünftig nicht mit mehr als 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt einschließlich Bereitschaftsdienstzeiten innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 4, hilfsweise 12 Monaten einzusetzen

 

 

 

 

und zu verpflichten,

 

 

 

 

ihm rückwirkend ab dem 1. Januar 1997 Freizeitausgleich im Umfang von 30,5 Stunden pro Kalendermonat zu gewähren, hilfsweise ihn unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.

 

 

 

 

Die Beklagte beantragt,

 

 

 

 

die Berufung zurückzuweisen,

 

 

 

 

hilfsweise eine Äußerungsfrist zu dem heute überreichten und gestern der Vertreterin der Beklagten übersandten Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 29. Mai 2007 einzuräumen, falls der Senat entscheidungserheblich auf den dort enthaltenen Vortag abstellt.

 

 

 

 

Sie hält die Berufung für unzulässig, da die Bezugnahmen in der Begründung auf die Entscheidungsgründe des Verwaltungsgerichts nicht den Anforderungen des § 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO genügten. Darüber hinaus sei die Berufung unzulässig, weil der Kläger sich nicht mit dem selbstständig tragenden Argument des Verwaltungsgerichts auseinandergesetzt habe, die Klage sei auch deshalb erfolglos, weil der Kläger durch ärztliche Atteste weder eine Beeinträchtigung seiner Gesundheit durch den gegenwärtigen Schichtdienst noch eine Nichteinhaltung der in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 Richtlinie 89/391/EWG aufgestellten Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer belegt habe. In der Sache könne sich der Kläger nicht auf eine unmittelbare Wirkung der einschlägigen Arbeits- und Gesundheitsschutzrichtlinien berufen. Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 93/104/EG sei noch nicht abgelaufen, auch wenn darin bestimmt sei, dass die für die Umsetzung erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis spätestens zum 23. November 1996 von den Mitgliedstaaten in Kraft zu setzen seien. Denn diese Frist gelte nicht, soweit die Richtlinien sich auch auf die Einsatzkräfte der Feuerwehr bezögen. Die Anwendbarkeit der Richtlinien sei jahrelang umstritten gewesen und stehe erst seit dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Juli 2005 fest. Solange weder der Bund noch die Länder diese Richtlinie umgesetzt hätten, könne die Kommune nur auf der Grundlage des geltenden Rechts legitim handeln. Eine unmittelbare Anwendung und Umsetzung dieser Richtlinie sei sowohl aus personalorganisatorischen als auch personalwirtschaftlichen Gründen unmöglich, da sie die Richtlinien dann gegenüber allen anderen Einsatzkräften der Feuerwehr in ihrem Bereich ebenfalls berücksichtigen müsste. Die Herabsetzung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 48 Stunden bedeute einen zusätzlichen Bedarf von 66 Arbeitskräften, den sie nicht decken könne. Schließlich stehe einer unmittelbaren Wirkung der Richtlinie entgegen, dass sie nicht hinreichend genau bestimmt sei, da erst der Europäische Gerichtshof habe klären müssen, ob die Richtlinie auch für den Bereich des Feuerwehrdienstes Geltung beanspruche. Der Kläger habe keinen Anspruch auf Freizeitausgleich, da die Richtlinie 93/104/EG zu seinen Gunsten unmittelbare Wirkung nicht entfalte und er bisher einen Antrag auf Freizeitausgleich nicht gestellt habe. Sollte dieser Antrag im Wege der Klageänderung gestellt sein, wäre er verfristet, soweit der Kläger Freizeitausgleich seit dem 1. Januar 1997 begehre. Der Kläger habe seinen Anspruch auf Freizeitausgleich außerdem verwirkt. Zudem sei die Richtlinie 93/104/EG in der Richtlinie 2003/88/EG aufgegangen, die nunmehr geändert werden solle. Es sei beabsichtigt, im Rahmen dieser Änderung die Begriffe des Bereitschaftsdienstes und der inaktiven Zeit während des Bereitschaftsdienstes neu zu definieren und zu regeln mit der Folge, dass die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Bereitschaftsdienst überholt sei. Ein treuwidriges Verhalten könne ihr jedenfalls bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Juli 2005 nicht vorgeworfen werden.

 

 

 

 

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze sowie den beigezogenen Verwaltungsvorgang der Beklagten (Beiakte A) und die beigezogene Gerichtsakte im Verfahren des Verwaltungsgerichts Hannover - Az. 2 A 7151/03 - (Beiakte B) Bezug genommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Entscheidungsgründe:

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Berufungsverfahren ist gemäß §§ 125 Abs. 1 Satz 1, 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen, soweit der Kläger seine Berufung zurückgenommen hat. Der Kläger hat in der mündlichen Verhandlung die Berufungsrücknahme erklärt, soweit er mit seinem ursprünglichen Berufungsantrag die Verminderung seiner Arbeitszeit von 56 Stunden auf 40 Stunden wöchentlich im Durchschnitt sowie die Gewährung von Freizeitausgleich auf der Basis einer 40 Stunden-Woche begehrt hat.

 

 

 

 

Im Übrigen hat die Berufung teilweise Erfolg.

 

 

 

 

Die Berufung ist zulässig und teilweise begründet. Dem Kläger stehen ein Anspruch auf zukünftigen Einsatz mit nicht mehr als 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt in einem Bezugszeitraum von bis zu zwölf Monaten sowie ein Anspruch auf Gewährung eines Freizeitausgleichs im Umfang von 17,4 Stunden pro Kalendermonat seit dem 1. Oktober 2003 bis zum 30. Mai 2007 zu. Das erstinstanzliche Urteil ist unter Abweisung der Klage im Übrigen entsprechend zu ändern und der Bescheid der Beklagten vom 25. Januar 2002 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. März 2002 (hinsichtlich dieses Datums ist der Tenor >“18. März 2003“> wegen offensichtlicher Unrichtigkeit gemäß §§ 125 Abs. 1 Satz 1, 118 VwGO zu berichtigen) aufzuheben, soweit er dem entgegensteht. Die weitergehende Berufung ist zurückzuweisen.

 

 

 

 

1. Die von dem Verwaltungsgericht zugelassene Berufung ist zulässig.

 

 

 

 

 

 

 

 

Insbesondere genügt die Berufungsschrift des Klägers den Anforderungen des § 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO. Nach dieser Vorschrift muss die Begründung einen bestimmten Antrag sowie die im Einzelnen anzuführenden Gründe der Anfechtung (Berufungsgründe) enthalten. Die Beklagte verkennt bei ihrem Einwand, die drei Bezugnahmen des Klägers in seiner Berufungsschrift auf die Entscheidungsgründe des Urteils genügten diesen Anforderungen nicht, dass die Vorschrift des § 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO nicht eine substantiierte Auseinandersetzung mit den Gründen des verwaltungsgerichtlichen Urteils verlangt, sondern dem Antrags- und Formerfordernis einer gesonderten Berufungsbegründung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig schon dann entsprochen ist, wenn in dem einzureichenden Schriftsatz hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass, in welchem Umfang und weshalb der Berufungsführer die zugelassene Berufung durchführen will. Die Berufungsbegründung muss dabei substantiiert und konkret auf den zu entscheidenden Fall bezogen sein. Sie hat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im Einzelnen auszuführen, weshalb das angefochtene Urteil nach der Auffassung des Berufungsführers unrichtig ist und geändert werden muss. Welche Mindestanforderungen in Anwendung dieser Grundsätze jeweils an die Berufungsbegründung zu stellen sind, hängt wesentlich von den Umständen des konkreten Einzelfalles ab (vgl. nur: BVerwG, Beschl. v. 2.6.2005 - BVerwG 10 B 4.05 -, zitiert nach juris, Rn. 3 und 5 des Langtextes).

 

 

 

 

Diesen Anforderungen trägt die Berufungsschrift des Klägers vom 10. September 2004 Rechnung. Darin hat der Kläger seinen bereits mit Schriftsatz vom 7. Juli 2004 gestellten Berufungsantrag damit begründet, dass entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 89/391/EWG die Anwendung der Richtlinie 104/93/EG auf Feuerwehrleute nicht ausschließe, weil die regelmäßige Tätigkeit der Feuerwehrleute weder mit derjenigen der Polizei vergleichbar sei noch von dem Tatbestandsmerkmal der Katastrophenschutzdienste erfasst werde. Zudem stehe die Anwendung der Richtlinie 89/391/EWG nicht zwingend der Tätigkeit der Feuerwehrleute entgegen, da sie nicht zu einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Feuerwehr führe und allein fiskalische Aspekte ein Absehen von der Anwendung nicht rechtfertigen könnten. Mit diesem Vorbringen hat der Kläger deutlich gemacht, dass er den Ansatz des Verwaltungsgerichts, seine geltend gemachten Ansprüche auf eine zukünftige Verringerung seiner wöchentlichen durchschnittlichen Arbeitszeit und auf eine rückwirkende Gewährung von Freizeitausgleich hätten keine Grundlage in den europarechtlichen Vorgaben, für rechtsfehlerhaft erachtet und er an seiner erstinstanzlichen Auffassung festhält.

 

 

 

 

Die Berufung ist auch nicht deshalb unzulässig, weil der Kläger einen selbständig tragenden Grund der erstinstanzlichen Entscheidung nicht mit seiner Berufung angegriffen hat. Bei der verwaltungsgerichtlichen Prüfung des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 der Richtlinie 89/391/EWG, der im Falle der Ausnahmen nach Satz 1 des Art. 2 Abs. 2 dieser Richtlinie die Gewährleistung einer größtmöglichen Sicherheit und eines größtmöglichen Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer fordert, handelt es sich nicht um einen selbständigen Entscheidungsgrund. Vielmehr folgt die Prüfung aus dem Umstand, dass das Verwaltungsgericht die Tätigkeit der Feuerwehr als Ausnahme im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie 89/391/EWG qualifiziert hat. Dieser Prüfung bedarf es allerdings nicht, wenn - so die Auffassung des Klägers in seiner Berufungsschrift - bereits das Vorliegen einer Ausnahme im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie 89/391/EWG zu verneinen ist.

 

 

 

 

2. Die Berufung ist teilweise begründet.

 

 

 

 

Der Kläger kann von der Beklagten verlangen, dass sie ihn zukünftig nicht mit mehr als 48 Stunden im Durchschnitt wöchentlich einschließlich Bereitschaftsdienstzeiten innerhalb eines Bezugszeitraums von bis zu zwölf Monaten einsetzt (dazu unter a) und ihm für die in der Zeit vom 1. Oktober 2003 bis zum 30. Mai 2007 rechtswidrig geleisteten Überstunden Freizeitausgleich im Umfang von 17,4 Stunden gewährt (dazu unter b). Insoweit hat die Berufung unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils Erfolg. Im Übrigen ist die weitergehende Berufung zurückzuweisen.

 

 

 

 

 

 

 

 

a) Den geltend gemachten Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit verfolgt der Kläger zutreffender Weise mit der Leistungsklage, gegen deren Zulässigkeit Bedenken nicht bestehen.

 

 

 

 

Rechtsgrundlage für den Anspruch des Klägers, zukünftig nicht mit mehr als 48 Stunden im Durchschnitt wöchentlich einschließlich Bereitschaftsdienstzeiten innerhalb eines Bezugszeitraums von bis zu zwölf Monaten eingesetzt zu werden, ist § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Feuerwehrdienstes der Gemeinden und Landkreise vom 13. Februar 1997 (Nds. GVBl. S. 60 - Nds. ArbZVO-Feu) i. V. m. Art. 6 Buchst. b), 19 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABL. Nr. L 299, S. 9 - Richtlinie 2003/88/EG).

 

 

 

 

Zwar bestimmt § 1 Abs. 1 Satz 1 Nds. ArbZVO-Feu, dass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamte, die in der Woche - wie der Kläger - mehr als 30 Stunden Bereitschaftsdienst leisten oder denen im Anschluss an den Bereitschaftsdienst eine Freizeit von gleicher Dauer gewährt wird, im Durchschnitt 56 Stunden beträgt. Diese Vorschrift beruht auf § 80 Abs. 5 NBG in der Fassung des Gesetzes vom 19. Juni 1996 (Nds. GVBl. S. 258 - NBG a. F., seit dem Gesetz vom 17. Dezember 1997 - Nds. GVBl. S. 528 - nunmehr § 80 Abs. 9 NBG), wonach die Landesregierung ermächtigt wird, das Nähere zur Arbeitszeit durch Verordnung zu regeln und diese Ermächtigung auf einzelne Ministerien zu übertragen. Hiervon hat die Landesregierung mit Erlass der Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamte i. d. F vom 6. Dezember 1996 (Nds. GVBl. S. 476 - Nds. ArbZVO) Gebrauch gemacht und die Ermächtigung zur Regelung der Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamte des Feuerwehrdienstes auf das Innenministerium übertragen (§ 11 Nds. ArbZVO).

 

 

 

 

§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nds. ArbZVO-Feu verstößt jedoch, soweit er für Beamte des Feuerwehrdienstes eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 48 Stunden vorsieht, gegen die europarechtlichen Vorgaben der Arbeitszeitgestaltung und ist daher richtlinienkonform auszulegen. Im Einzelnen gilt Folgendes:

 

 

 

 

Das Verwaltungsgericht ist im Ergebnis zutreffend davon ausgegangen, dass der Kläger mehr als 30 Stunden Bereitschaftsdienst leistet. Der Senat geht hierbei allerdings nicht davon aus, dass der Kläger im Durchschnitt monatlich zehn Schichten mit je 14 Stunden Bereitschaftsdienst, also 35 Bereitschaftsdienststunden in der Woche leistet. Diese Berechnung des Verwaltungsgerichts berücksichtigt nicht, dass die Beklagte nicht einen vierwöchigen bzw. monatlichen, sondern einen dreiwöchigen Rhythmus im Schichtplan vorgesehen hat dergestalt, dass der Kläger an unterschiedlichen Tagen in den ersten beiden Wochen jeweils drei Schichten und in der dritten Woche nur eine Schicht mit jeweils 14 Stunden Bereitschaftsdienst zu leisten hat. Dementsprechend hat der Kläger innerhalb von drei Wochen sieben Schichten zu je 24 Stunden, also insgesamt 168 Stunden und damit im Durchschnitt 56 Stunden pro Woche Dienst zu leisten. Hierbei beträgt der Anteil an Bereitschaftsdienst im 3-Wochen-Zeitraum 7 x 14 Stunden, also insgesamt 98 Stunden und im wöchentlichen Durchschnitt 32,67 Stunden.

 

 

 

 

Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 56 Stunden einschließlich Bereitschaftsdienst gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Nds. ArbZVO-Feu ist entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts mit den geltenden europarechtlichen Vorgaben nicht vereinbar.

 

 

 

 

Maßgebend für die Beurteilung der Frage, ob ein Anspruch auf einen Einsatz mit nicht mehr als 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt besteht, ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung, hier der Berufungsverhandlung. Die von dem Verwaltungsgericht seiner Betrachtung zugrunde gelegte Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. Nr. L 307, S. 18 - Richtlinie 93/104/EG) ist zunächst durch die Richtlinie 2000/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 2000 (ABl. Nr. L 195, S. 41) zur Änderung der Richtlinie 93/104/EG des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung hinsichtlich der Sektoren und Tätigkeitsbereiche, die von jener Richtlinie ausgeschlossen sind, geändert und sodann durch die Richtlinie 2003/88/EG ersetzt worden, so dass der Senat seiner Entscheidung über die Verminderung der Arbeitszeit die Richtlinie 2003/88/EG zugrunde zu legen hat.

 

 

 

 

Nach Art. 6 Buchst. b) der Richtlinie 2003/88/EG (früher Art. 6 Nr. 2 der Richtlinie 93/104/EG) treffen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen, damit nach Maßgabe der Erfordernisse der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer a)… b) die durchschnittliche Arbeitszeit pro Siebentageszeitraum 48 Stunden einschließlich der Überstunden nicht überschreitet.

 

 

 

 

Diese Vorschrift ist auf Beamte des Feuerwehrdienstes - mithin auch auf den Kläger - anwendbar. Der Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/88/EG ist - ebenso wie früher der Anwendungsbereich der Richtlinie 93/104/EG - nicht in der Richtlinie selbst, sondern durch einen Verweis auf die Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. Nr. L 183, S. 1 - Richtlinie 89/391/EWG; sog. „Grundrichtlinie“) geregelt. So bestimmt Art. 1 Abs. 3 UA 1 der Richtlinie 2003/88/EG (früher Art. 1 Abs. 3 der Richtlinie 93/104/EG), dass sich ihr Anwendungsbereich auf alle privaten und öffentlichen Tätigkeitsbereiche im Sinne des Art. 2 der Richtlinie 89/391/EWG erstreckt. Zum Anwendungsbereich der Richtlinie 89/391/EWG gehören nach ihrem Art. 2 Abs. 1 „alle privaten oder öffentlichen Tätigkeitsbereiche“, die beispielhaft („gewerbliche, landwirtschaftliche, kaufmännische, verwaltungsmäßige sowie dienstleistungs- oder ausbildungsbezogene, kulturelle und Freizeittätigkeiten usw.“) bezeichnet werden (vgl.: EuGH, Beschl. v. 14.7.2005 - C-52/04 -, NVwZ 2005, 1049 <1050>). Nach Art. 2 Abs. 2 UA 1 der Richtlinie 89/391/EWG ist diese Richtlinie hingegen nicht anwendbar, soweit dem Besonderheiten spezifischer Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, z. B. bei den Streitkräften oder der Polizei, oder bestimmter spezifischer Tätigkeiten bei den Katastrophenschutzdiensten zwingend entgegen stehen. Unter diese Ausnahme fällt entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts der Dienst des Klägers als Einsatzkraft der Feuerwehr grundsätzlich nicht. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergibt sich sowohl aus dem Ziel der Richtlinie 89/391/EWG, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu verbessern, als auch aus dem Wortlaut ihres Art. 2 Abs. 1, dass ihr Anwendungsbereich weit zu verstehen und die in Art. 2 Abs. 2 UA 1 vorgesehenen Ausnahmen eng auszulegen sind. Insbesondere ist zu beachten, dass Art. 2 Abs. 2 UA 1 der Richtlinie 89/391/EWG die Katastrophenschutzdienste nicht als solche vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausschließt, sondern nur „bestimmte spezifische Tätigkeiten“ bei diesen Diensten erfasst, deren Besonderheiten der Anwendung der Normen der Richtlinie zwingend entgegenstehen. Folglich beschränkt sich die Tragweite dieser Ausnahme auf das, was zur Wahrung der Interessen, die sie den Mitgliedstaaten zu schützen erlaubt, unbedingt erforderlich ist. Denn die Ausnahme ist allein zu dem Zweck erlassen worden, das ordnungsgemäße Funktionieren der Dienste in Situationen von besonderer Schwere und besonderem Ausmaß - z. B. bei einer Katastrophe - zu gewährleisten; also in solchen Situationen, die insbesondere dadurch gekennzeichnet sind, dass Arbeitnehmer nicht unerheblichen Gefahren für ihre Sicherheit und/oder Gesundheit ausgesetzt sein können und in denen eine Arbeitszeitplanung für die Einsatz- und Rettungsteams nicht möglich und der Einsatz für den Schutz der öffentlichen Sicherheit, Gesundheit und Ordnung unerlässlich ist. Mithin beruht das vom Gemeinschaftsgesetzgeber zur Bestimmung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 89/391/EWG herangezogene Kriterium „spezifischer Tätigkeiten“ nicht auf der Zugehörigkeit der Arbeitnehmer zu den verschiedenen in ihrem Art. 2 Abs. 2 UA 1 genannten allgemein umschriebenen Tätigkeitsbereichen wie den Streitkräften, der Polizei oder dem Katastrophenschutz, sondern ausschließlich auf der spezifischen Natur bestimmter von den Arbeitnehmern in diesen Sektoren wahrgenommener besonderer Aufgaben, die wegen der unbedingten Notwendigkeit, einen wirksamen Schutz des Gemeinwesens zu gewährleisten, eine Ausnahme von den Vorschriften dieser Richtlinie rechtfertigt. Infolgedessen fallen die Tätigkeiten, die im Sinne der genannten Bestimmung unter gewöhnlichen Umständen bei den Sicherheits- und Rettungsdiensten ausgeübt werden, in den Anwendungsbereich der Richtlinie 89/391/EWG. Folglich ist diese Richtlinie anwendbar, wenn diese Tätigkeiten - unabhängig davon, ob sie der Brandbekämpfung oder einer anderen Hilfeleistung dienen - von Kräften im Einsatzdienst ausgeübt werden, sofern nur ihre Ausübung unter gewöhnlichen Umständen gemäß der dem Dienst übertragenen Aufgabe erfolgt. Dies gilt selbst dann, wenn die Einsätze, die mit diesen Tätigkeiten verbunden sein können, ihrer Natur nach nicht vorhersehbar sind und die eingesetzten Arbeitnehmer hierbei bestimmten Gefahren für ihre Sicherheit und/oder Gesundheit ausgesetzt sein können. Die in Art. 2 Abs. 2 UA 1 der Richtlinie 89/391/EWG vorgesehene Ausnahme kann bei den Tätigkeiten der Feuerwehr nur zeitweilig zum Tragen kommen, wenn außergewöhnliche Ereignisse (wie Natur- und Technologiekatastrophen, Attentate, schwere Unglücksfälle oder andere Ereignisse gleicher Art) Maßnahmen erfordern, die zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sicherheit des Gemeinwesens unerlässlich sind und deren ordnungsgemäße Durchführung in Frage gestellt wäre, wenn alle Vorschriften der Richtlinien 89/391/EWG und 93/104/EG bzw. 2003/88/EG beachtet werden müssten (vgl.: EuGH, Beschl. v. 14.7.2005 - C-52/04 -, NVwZ 2005, 1049 <1050 f.>).

 

 

 

 

In Anbetracht dessen verbietet es sich, die Tätigkeit des Klägers allein aufgrund einer allgemeinen Zuordnung des Feuerwehrdienstes zu den Tätigkeiten der Streitkräfte, der Polizei oder der Katastrophenschutzdienste aus den Anwendungsbereichen der Richtlinien 89/391/EWG, 93/104/EG und 2003/88/EG herauszunehmen (anders im Ergebnis noch: BAG, Urt. v. 29.5.2002 - 5 AZR 370/01 -, PersV 2002, 457). Vielmehr ist die konkrete Tätigkeit des Klägers als Einsatzkraft der Feuerwehr der Beklagten in den Blick zu nehmen, deren Einsatzschwerpunkt in der Brandbekämpfung liegt, während die Aufgaben des Rettungstransportes und die sonstigen Aufgaben einen geringeren Anteil einnehmen. Diese Aufgaben lassen sich im Rahmen der gewöhnlichen Dienstausübung erfüllen, sodass grundsätzlich die Bestimmungen der genannten Richtlinien zur Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer anzuwenden sind. Dem steht weder entgegen, dass nach § 1 Abs. 1 NBrandSG die Abwehr von Gefahren durch Brände grundsätzlich auch eine vorbeugende Aufgabe ist und die Bekämpfung auch eines kleineren Brandherdes dessen weiterer Ausbreitung und damit der Verhinderung einer Katastrophe vorbeugt, noch dass Katastrophenfälle im Sinne des Nds. Katastrophenschutzgesetzes den Tatbestand eines Notstands nach § 1 Abs. 1 NBrandSG erfüllen, dass eine besondere Verpflichtung der Angehörigen der Feuerwehren im Katastrophenschutz nicht erforderlich ist und dass § 12 Abs. 1 ZSG u. a. die Aufgabenbereiche Brandschutz und Sanitätswesen dem Katastrophenschutz zuweist. Denn nur wenn tatsächlich ein Unglücks- oder Katastrophenfall im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vorliegt, kann zeitweilig ein Absehen von den europarechtlichen Vorgaben der Arbeitszeitgestaltung gerechtfertigt sein. Dass diese Voraussetzungen indes bei den von dem Kläger gewöhnlich im Rahmen seines Schichtdienstes zu erfüllenden Aufgaben vorliegen, ist nicht ersichtlich. Im Regelfall ist daher der Dienst des Klägers als Tätigkeit im öffentlichen Bereich im Sinne von Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG anzusehen mit der Folge, dass der Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/88/EG (früher Richtlinie 93/104/EG) eröffnet ist.

 

 

 

 

Der Kläger kann sich auf die in Art. 6 Buchst. b) der Richtlinie 2003/88/EG (früher Art. 6 Nr. 2 der Richtlinie 93/104/EG) normierte durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in einem Bezugszeitraum von bis zu zwölf Monaten gemäß Art. 19 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG (früher Art. 17 Abs. 4 der Richtlinie 93/104/EG) gegenüber der Beklagten als staatliche Hoheitsträgerin berufen. Unmittelbare Wirkung entfaltet eine europarechtliche Richtlinie gegenüber den staatlichen Hoheitsträgern dann, wenn sie bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist nicht vollständig umgesetzt ist, sie eine unbedingte Regelung enthält, also weder an Bedingungen geknüpft ist noch von einer konstitutiven Entscheidung eines EG-Organs oder des Mitgliedstaates abhängt, und die Verpflichtungen, die sich aus der Richtlinie ergeben, klar und hinreichend bestimmt umschrieben sind (vgl.: BVerwG, Urt. v. 25.5.2005 - BVerwG 2 C 14.04 -, NVwZ 2005, 1080 <1081>; Urt. v. 25.1.1996 - BVerwG 4 C 5.95, BVerwGE 100, 238 <241> m. w. N aus der Rechtsprechung des EuGH). Diese Voraussetzungen sind gegeben.

 

 

 

 

Art. 6 Buchst. b) der Richtlinie 2003/88/EG ist nicht fristgerecht vollständig in das nationale Recht umgesetzt. Der nach nationalem Recht zuständige Verordnungsgeber war gemäß Art. 18 Abs. 1 Buchst. a) der Richtlinie 93/104/EG gehalten, die Umsetzung dieser Richtlinie und damit der Bestimmung über die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit in Art 6 Nr. 2 bis zum 23. November 1996 vorzunehmen. Eine neue Umsetzungsfrist ist nicht durch die Richtlinie 2000/34/EG in Kraft getreten. Soweit die Mitgliedstaaten nach Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2000/34/EG zu deren Umsetzung bis zum 1. August 2003 verpflichtet worden sind, betrifft diese Umsetzungsfrist nur die in dieser Richtlinie enthaltenen Änderungen und berührt die Verpflichtung zur Umsetzung der von den Änderungen durch die Richtlinie 2000/34/EG nicht berührten Bestimmungen der Richtlinie 93/104/EG bis zum 23. November 1996 nicht. Die Ersetzung der Richtlinie 93/104/EG durch die Richtlinie 2003/88/EG hat ebenfalls eine neue Umsetzungsfrist nicht in Gang gesetzt. Dies folgt aus Art. 27 Abs. 1 i. V. m. Anhang I Teil B der Richtlinie 2003/88/EG, wonach die bisherige Umsetzungsfrist unberührt bleibt. Die Umsetzungsfrist der Richtlinie 93/104/EG beginnt entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht erst mit dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Juli 2005 (- C-52/04 -, NVwZ 2005, 1049 ff.), weil erst ab diesem Zeitpunkt festgestanden habe, dass die Richtlinie auch auf Einsatzkräfte der Feuerwehr Anwendung finde. Denn die ordnungsgemäße, vollständige und rechtzeitige Umsetzung dieser Richtlinie obliegt den Mitgliedstaaten, die als Rechtsanwender die Reichweite der Richtlinie anhand der üblichen Auslegungsmethoden zu bestimmen haben. Schließlich ist der Ablauf der Umsetzungsfrist für die Richtlinie 93/104/EG auch nicht nach Art. 18 Abs. 1 Buchst. b) der Richtlinie 93/104/EG unbeachtlich, der bei Vorliegen der dort aufgeführten Voraussetzungen eine Ausnahme für die Anwendung von Art. 6 dieser Richtlinie für die Mitgliedstaaten vorsieht. Anhaltspunkte dafür, dass die Voraussetzungen dieser Ausnahme im vorliegenden Fall gegeben sind, sind weder ersichtlich noch vorgetragen.

 

 

 

 

Der zuständige Verordnungsgeber ist für den Bereich der Regelung der Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten der Feuerwehr der Pflicht zu einer ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie 93/104/EG (nunmehr Richtlinie 2003/88/EG) innerhalb der Frist nicht nachgekommen. Er hat in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nds. ArbZVO-Feu die wöchentliche durchschnittliche Arbeitszeit - ohne einen Bezugszeitraum festzulegen - auf 56 Stunden festgesetzt, wenn die Beamtinnen und Beamten in der Woche mehr als 30 Stunden Bereitschaftsdienst leisten oder ihnen im Anschluss an den Bereitschaftsdienst eine Freizeit von gleicher Dauer gewährt wird. Damit werden die europarechtlichen Vorgaben für die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht beachtet, da der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit im Sinne der Richtlinie 2003/88/EG zu qualifizieren ist und somit der Kläger in einem Umfang eingesetzt wird, der die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden überschreitet. Dies folgt aus der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, wonach Bereitschaftsdienst dann als Arbeitszeit im Sinne von Art. 2 Nr. 1 und 6 Buchst. b) der Richtlinie 2003/88/EG (früher Art. 2 Nr. 1 und 6 Nr. 2 der Richtlinie 93/104/EG) anzusehen ist, wenn - wie hier im Falle des Klägers - der Dienst in Form persönlicher Anwesenheit am Arbeitsplatz geleistet wird und der Arbeitnehmer jederzeit während des Bereitschaftsdienstes dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen muss, um sofort seine Leistungen erbringen zu können (vgl.: EuGH, Beschl. v. 11.1.2007 - C-437/05 -, zitiert nach juris Langtext; Urt. v. 9.9.2003 - C-151/02 -, EuGHE I 2003, S. 8389 <8415 ff.>; Urt. v. 3.10.2000 - C-303/98 -, EuGHE I, S. 7963 <7997 ff.>). Auch wenn Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2003/88/EG (früher Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 93/104/EG) als Arbeitszeit jede Zeitspanne definiert, während der ein Arbeitnehmer gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt, teilt der Senat die wegen des Verweises auf die nationalen Vorschriften bestehenden Bedenken des Verwaltungsgerichts an dieser Rechtsprechung nicht. Denn unabhängig davon, ob der Dienst des Klägers nach nationalem Recht als Arbeitszeit oder Bereitschaftsdienstzeit zu qualifizieren ist, erfüllt der Bereitschaftsdienst im europarechtlichen Sinne unzweifelhaft den Arbeitszeitbegriff der Richtlinien 93/104/EG bzw. 2003/88/EG. Für die Auslegung des europarechtlichen Arbeitszeitbegriffes besitzt der Europäische Gerichtshof eine uneingeschränkte Auslegungskompetenz, während er für die Anwendung des nationalen Rechts lediglich Auslegungshinweise gibt. Der Annahme, dass es sich bei dem Bereitschaftsdienst um Arbeitszeit im europarechtlichen Sinne handelt, steht auch nicht der Hinweis der Beklagten entgegen, dass die Richtlinie 2003/88/EG insbesondere in Bezug auf die Regelung in ihrem Art. 6 geändert und entschärft werden soll. Die Kommission hat zwar am 22. September 2004 einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/88/EG vorgelegt, zu dem das Europäische Parlament in erster Lesung Stellung genommen hat, woraufhin die Kommission am 31. Mai 2005 einen Änderungsvorschlag für die Änderungsrichtlinie vorgelegt hat. Bisher ist jedoch diese Änderungsrichtlinie nicht vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet worden, weshalb für die Entscheidung des Senats die Richtlinie 2003/88/EG in ihrer ursprünglichen und bisher unveränderten Fassung maßgeblich ist (vgl. auch: EuGH, Beschl. v. 11.1.2007 - C-437/05 -, Rn. 30, zitiert nach juris Langtext).

 

 

 

 

Die Regelung der durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit in Art. 6 Buchst. b) der Richtlinie 2003/88/EG stellt auch eine unbedingte Regelung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur unmittelbaren Wirkung von Richtlinien dar. Die Vorschrift normiert einen Mindeststandard für die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers, der weder an Bedingungen geknüpft ist noch von einer konstitutiven Entscheidung eines EG-Organs oder des Mitgliedstaates abhängt. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Grenze ist in der Richtlinie entgegen der Auffassung der Beklagten auch klar und hinreichend bestimmt umschrieben. Die Rüge der Beklagten, dass diese Regelung der durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit diesen Anforderungen nicht genüge, weil erst eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs die Frage der Anwendbarkeit dieser Vorschrift auf Arbeitnehmer im Bereich des Feuerwehrdienstes im bejahenden Sinne habe klären müssen, ist nicht gerechtfertigt. Denn der Klarheit und der hinreichenden Bestimmtheit einer Regelung steht es nicht entgegen, wenn der Gemeinschaftsgesetzgeber - wie vorliegend - unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet oder gewisse Gestaltungsspielräume zuerkennt, solange er hierbei auf Begriffe zurückgreift, die für den Rechtsanwender und den kontrollierenden Richter mit Hilfe der üblichen Methoden auslegungsfähig sind (vgl.: BVerwG, Urt. v. 25.1.1996 - BVerwG 4 C 5.95 -, BVerwGE 100, 238 <241>).

 

 

 

 

Soweit § 80 Abs. 9 NBG i. V. m. § 11 Nds. ArbZVO das Innenministerium des Landes Niedersachsen ermächtigt, eine durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit für die Beamtinnen und Beamten des Feuerwehrdienstes festzulegen, die über die in Art. 6 Buchst. b) der Richtlinie 2003/88/EG als Mindeststandard festgelegte durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit hinausgeht, und in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nds. ArbZVO-Feu eine diesen Mindeststandard überschreitende durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit festgelegt ist, kollidieren die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben mit dem nationalen Recht, so dass das nationale Gericht den Normkonflikt lösen und dabei den Vorrang des primären oder sekundären Gemeinschaftsrechts beachten muss (vgl. dazu: BVerwG, Urt. v. 25.5.2005 - BVerwG 2 C 14.04 -, NVwZ 2005, 1080 <1081>).

 

 

 

 

Dieser Normkonflikt lässt sich nicht über die Regelung des Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG lösen, wonach die Mitgliedstaaten von Art. 6 Buchst. b) der Richtlinie 2003/88/EG abweichen können, wenn die Arbeitszeit wegen der besonderen Merkmale der ausgeübten Tätigkeit nicht gemessen und/oder nicht im Voraus festgelegt wird oder von den Arbeitnehmern selbst festgelegt werden kann. Diese Voraussetzungen sind bei der Festlegung der Arbeitszeit des Klägers offensichtlich nicht erfüllt. Auch andere wie die von der Beklagten angeführten finanziellen und personalorganisatorischen Gründe können ein Absehen von der Vorschrift des Art. 6 Buchst. b) der Richtlinie 2003/88/EG nicht rechtfertigen, da diese Norm einen Mindeststandard normiert, von dem nur unter den in Art 17 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG normierten engen Voraussetzungen abgewichen werden darf.

 

 

 

 

Der Normkonflikt lässt sich jedoch durch eine richtlinienkonforme Auslegung von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nds. ArbZVO-Feu in der Weise lösen, dass die Beamten des Feuerwehrdienstes lediglich 48 Stunden im Durchschnitt wöchentlich Dienst zu leisten haben (vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.10.2005 - 1 A 2724/04 -, zitiert nach juris, Rn. 41 ff. des Langtextes; Urt. v. 18.8.2005 - 1 A 2722/04 -, DÖV 2006, 347 f.). Die Zulässigkeit einer solchen einschränkenden Auslegung ergibt sich aus dem Normzusammenhang und dem Sinn und Zweck des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nds. ArbZOV-Feu, dessen Wortlaut teilweise zurücktreten muss.

 

 

 

 

§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nds. ArbZVO-Feu ist im Zusammenhang mit § 80 Abs. 1 und 3 NBG zu sehen. Während § 80 Abs. 1 NBG in der insoweit seit dem 11. Dezember 1985 geltenden Fassung (Nds. GVBl. S. 493) die regelmäßige Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt auf 40 Stunden in der Woche festlegt, kann nach § 80 Abs. 3 Satz 1 NBG die Arbeitszeit entsprechend den dienstlichen Bedürfnissen verlängert werden, soweit der Dienst in Bereitschaft besteht. Nach § 80 Abs. 3 Satz 2 NBG dürfen 54 Stunden im Zeitraum einer Woche nur überschritten werden, wenn die Bereitschaft in diesem Zeitraum mehr als 30 Stunden beträgt oder im Anschluss an den Bereitschaftsdienst eine Freizeit von gleicher Dauer gewährt wird. § 80 Abs. 3 Satz 3, 1. HS. NBG schließlich sieht eine wöchentliche Gesamtarbeitszeit von höchstens 66 Stunden vor. Insbesondere aus § 80 Abs. 3 Satz 1 NBG lässt sich die Vorstellung des nationalen Gesetz- und Verordnungsgebers ableiten, dass Bereitschaftsdienst - anders als nach den europarechtlichen Vorgaben - nach nationalem Recht nicht mit Arbeitszeit gleichzusetzen ist. Darüber hinaus geht der Senat wegen der Formulierung des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nds. ArbZVO-Feu in Anlehnung an § 80 Abs. 3 Satz 2 NBG davon aus, dass die Festlegung einer Arbeitszeit von 56 Stunden wöchentlich im Durchschnitt für Beamte des Feuerwehrdienstes durch das zuständige Innenministerium von der Erwägung getragen ist, dass sich der Umfang der Arbeitszeit derjenigen Beamten, die Bereitschaftsdienst leisten, einerseits an den dienstlichen Bedürfnissen und andererseits an der Arbeitsbelastung dieser Beamten im Vergleich zu den übrigen Beamten, die gemäß §§ 80 Abs. 1 NBG, 2 Abs. 1 Satz 1 Nds. ArbZVO lediglich 40 Stunden wöchentlich im Durchschnitt Dienst zu leisten haben, orientiert. Zwar ist das Innenministerium in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nds. ArbZVO-Feu - wegen dienstlicher Bedürfnisse - von der 40-Stunden-Woche für Beamte abgewichen und hat sogar die in § 80 Abs. 3 Satz 2 NBG vorgesehene „Grenze“ von 54 Stunden überschritten; es hat jedoch bei der Bestimmung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit nicht seinen Spielraum bis zur Grenze der maximalen Gesamtarbeitszeit von 66 Wochenstunden (einschließlich Bereitschaftsdienstzeiten) ausgeschöpft und damit deutlich gemacht, dass es Belange des Arbeitsschutzes bei seiner Entscheidung berücksichtigt. Mit Blick hierauf trägt die Festlegung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nds. ArbZVO-Feu auch ihrem Sinn und Zweck nach nicht nur den dienstlichen Bedürfnissen, sondern ebenso den Anforderungen des Arbeitsschutzes Rechnung und lässt Raum für die Beachtung von Aspekten der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer entsprechend den europarechtlichen Vorgaben. Soweit aus europarechtlicher Sicht unter diesen Aspekten der Bereitschaftsdienst mit der Arbeitszeit gleichzusetzen ist, kann dies folglich bei der Auslegung von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nds. ArbZVO-Feu dergestalt Berücksichtigung finden, dass die bei der Festlegung der durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit zu berücksichtigenden dienstlichen Bedürfnisse zurückzutreten haben, soweit der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beamten des Feuerwehrdienstes - aufgrund europarechtlicher Vorgaben - Vorrang einzuräumen ist und diese Aspekte eine von den festgelegten 56 Wochenstunden abweichende, niedrigere durchschnittliche Wochenhöchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden gebieten. Einer solchen richtlinienkonformen Auslegung verschließt sich § 1 Abs. 1 Satz 1 Nds. ArbZVO nicht, da die europarechtlich geforderte Arbeitszeithöchstgrenze von 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt als „Minus“ in der festgelegten durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 56 Stunden enthalten ist.

 

 

 

 

Hinsichtlich des klägerischen Begehrens, die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in einem Zeitraum von bis zu vier, hilfsweise zwölf Monaten festzulegen, ist die Berufung nur teilweise begründet. Denn die Richtlinie 2003/88/EG rechtfertigt lediglich die Festlegung eines Bezugzeitraums von bis zu zwölf Monaten. Zwar bestimmt Art. 16 Buchst. b) der Richtlinie 2003/88/EG (früher Art. 16 Nr. 2 der Richtlinie 93/104/EG), dass die Mitgliedstaaten für die Anwendung des Art. 6 der Richtlinie 2003/88/EG einen Bezugszeitraum von bis zu vier Monaten vorsehen können, doch eröffnet der Gemeinschaftsgesetzgeber darüber hinausgehend den Mitgliedstaaten durch die Regelung in Art. 19 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG (früher Art. 17 Abs. 4 der Richtlinie 93/104/EG) die Möglichkeit, die in Art. 16 Buchst. b) genannte Festlegung des Bezugszeitraums auf bis zu zwölf Monate auszudehnen. Aufgrund dieses Gestaltungsspielraums fehlt es Art. 16 Buchst. b) der Richtlinie 2003/88/EG an der hinreichenden Klarheit und Bestimmtheit, die für die Annahme einer unmittelbaren Wirkung dieser Vorschrift Voraussetzung ist. Allerdings normiert Art. 19 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG als Mindestschutz, der auf jeden Fall zu verwirklichen ist, einen Bezugszeitraum von bis zu zwölf Monaten (vgl. EuGH, Urt. v. 3.10.2000 - C-303/98 -, EuGHE I, S. 7963 <8030>, Rn.68 f.). Insoweit bestehen keine Bedenken, der Richtlinie eine unmittelbare Wirkung zuzusprechen, zumal der Nds. ArbZVO-Feu ein Bezugszeitraum nicht zu entnehmen, die Richtlinie also auch insoweit nicht vollständig umgesetzt ist.

 

 

 

 

b) Soweit der Kläger für die Zeit ab dem 1. Januar 1997 für die rechtswidrig geleisteten Überstunden Freizeitausgleich in einem Umfang von 30,5 Stunden pro Kalendermonat begehrt, hat seine Berufung nur in dem im Tenor bezeichneten Umfang Erfolg. Die weitergehende Berufung ist zurückzuweisen.

 

 

 

 

Der Übergang des Klägers von seinem Antrag auf Verpflichtung der Beklagten, ihm für die seit dem 1. Januar 1997 angefallenen Einsatzzeiten, die über 48 Wochenstunden einschließlich Bereitschaftsdienstzeiten hinausgehen, angemessenen Freizeitausgleich zu gewähren, zu dem Antrag auf Verpflichtung der Beklagten, ihm Freizeitausgleich im Umfang von 30,5 Stunden pro Kalendermonat seit dem 1. Januar 1997 zu gewähren, stellt in rechtlicher Hinsicht einen Übergang von einem Bescheidungsbegehren im Sinne von § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO auf ein Verpflichtungsbegehren gemäß § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO dar, der als Klageänderung in Form der Erweiterung des Begehrens gemäß §§ 173 Satz 1 VwGO, 264 Nr. 2 ZPO ohne weiteres zulässig ist (vgl.: Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., 2005, § 91, Rn. 9).

 

 

 

 

Bedenken gegen die Zulässigkeit der Verpflichtungsklage bestehen nicht, auch wenn hinsichtlich des begehrten Freizeitausgleichs ein Vorverfahren nicht durchgeführt worden ist. Denn der Durchführung eines Vorverfahrens bedarf es nicht, wenn sich die Beklagte in der Sache auf die Klage einlässt und deren Abweisung beantragt oder wenn der Zweck des Vorverfahrens ohnehin nicht mehr erreicht werden kann (std. Rspr.; vgl.: BVerwG, Urt. v. 15.1.1982 - BVerwG 4 C 26.78 -, BVerwGE 64, 325 <330>). Letzteres ist hier der Fall, da die Beklagte mit ihrem Vortrag sowohl zur begehrten Verminderung der Arbeitszeit als auch zu der zunächst geforderten Vergütung unzweifelhaft zum Ausdruck gebracht hat, dass sie die bisherige wöchentliche durchschnittliche Arbeitszeit von 56 Stunden für zulässig erachtet und daher auch im Falle eines Vorverfahrens den Anspruch auf Freizeitausgleich aus diesem Grunde abgelehnt hätte.

 

 

 

 

Ein Anspruch auf Freizeitausgleich für die von dem Kläger nach den europarechtlichen Vorschriften rechtswidrig zuviel geleisteten Überstunden ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB). Dieser Rechtsgrundsatz gilt auch im öffentlichen Recht, insbesondere im Beamtenrecht (vgl.: BVerwG, Urt. v. 28.5.2003 - BVerwG 2 C 28.02 -, DVBl. 2003, 1552 m. w. N.). Er vermag in dem engen, auf Dauer angelegten Rechtsverhältnis, in dem Dienstherr und Beamter verbunden sind, die nach der jeweiligen Interessenlage gebotenen Nebenpflichten zu begründen. Im Rechtsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten hat der Grundsatz von Treu und Glauben die Pflicht zum Ausgleich der Zuvielarbeit entstehen lassen.

 

 

 

 

§ 80 Abs. 2 Satz 2 NBG sieht vor, dass dem Beamten, der durch eine dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht wird, innerhalb von drei Monaten für die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Mehrarbeit entsprechende Dienstbefreiung zu gewähren ist. Auch wenn diese Vorschrift auf Fälle einer rechtswidrigen Heranziehung zu einer gesetzwidrig festgesetzten durchschnittlichen Wochenarbeitszeit nicht entsprechend anwendbar ist, lässt die Vorschrift doch erkennen, dass Überschreitungen der regelmäßigen Arbeitszeit den Beamten nicht prinzipiell ohne jeglichen Ausgleich durch zusätzliche Freizeit zugemutet werden sollen. Eine kompensationslose Benachteiligung der mehr beanspruchten Beamten wäre zudem mit dem sozialen Zweck der Arbeitszeitregelung einschließlich des Ausgleichs der Überbeanspruchung durch Freizeitausgleich schwerlich vereinbar (vgl. auch: BVerwG, Urt. v. 10.12.1970 - BVerwG 2 C 45.68 - BVerwGE 37, 21 <28>). § 80 Abs. 2 Satz 2 NBG ist deshalb nach Treu und Glauben in einer Weise zu ergänzen, welche die beiderseitigen Interessen zu einem billigen Ausgleich bringt und dabei dem Sinn und Zweck der Arbeitszeitregelung gerecht wird. Dies bedeutet, dass der Kläger, der Schichtdienst einschließlich Bereitschaftsdienstzeiten auf der Grundlage einer rechtswidrig festgesetzten durchschnittlichen Wochenstundenzahl leisten musste, Anspruch auf einen angemessenen Freizeitausgleich hat.

 

 

 

 

Die vorstehenden Ausführungen zeigen, dass das treuwidrige Verhalten der Beklagten, welches zu einem Ausgleichsanspruch dem Grunde nach führt, allein in dem Einsatz des Klägers in Widerspruch zu den objektiv-rechtlichen Vorgaben der Arbeitszeitbestimmungen begründet ist. Ein darüber hinausgehendes treuwidriges Verhalten der Beklagten setzt der Ausgleichsanspruch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht voraus. Für die Argumentation der Beklagten, ein treuwidriges Verhalten sei ihr frühestens seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Juli 2005 (- C-52/04 -, NVwZ 2005, 1049), wonach die Richtlinie 93/104/EG auf den Feuerwehrdienst grundsätzlich Anwendung finde, vorzuwerfen, ist daher kein Raum.

 

 

 

 

Der Anspruch auf angemessenen Freizeitausgleich besteht allerdings nicht seit dem 1. Januar 1997, sondern erst seit dem Ende des Monats der Antragstellung (vgl.: BVerwG, Urt. v. 28.5.2003 - BVerwG 2 C 28.02 -, DVBl. 2003, 1552, Saarl. OVG, Urt. v. 19.7.2006 - 1 R 20/05 -, AS RP-SL 33, 273, zitiert nach juris, Langtext, Rn. 26 - allerdings jeweils ohne nähere Begründung) und bezieht sich auf den Zeitraum bis zum Tag der mündlichen Berufungsverhandlung, dem 30. Mai 2007, da sich nur für diesen Zeitraum bereits sämtliche tatsächliche Feststellungen treffen lassen, die erforderlich sind, um alle Voraussetzungen eines fälligen Ausgleichsanspruchs als aktuell gegeben bejahen zu können. Das Erfordernis der Antragstellung als Voraussetzung für die Anerkennung des Anspruch ist damit zu begründen, dass der auf § 242 BGB beruhende Anspruch in das zwischen dem Beamten und dem Dienstherrn bestehenden Dienst- und Treuverhältnis eingebettet ist und in diesem Rahmen der Konkretisierung durch den Beamten bedarf, damit dem Dienstherrn die Möglichkeit gegeben wird, sich auf die Verpflichtung zur Gewährung von Freizeitausgleich einzustellen und den Dienst- bzw. Schichtplan rechtzeitig entsprechend anzupassen. Demzufolge steht dem Kläger der begehrte Freizeitausgleich ab dem 1. Oktober 2003 zu, weil der Kläger die Gewährung von Freizeitausgleich bei der Beklagten erstmals mit Schreiben vom 15. September 2003 beantragt hat. Mangels früherer Konkretisierung scheidet die Zuerkennung dieses Anspruches bereits seit dem 1. Januar 1997 aus. Ein anderer früherer Zeitpunkt, ab dem für die rechtswidrig geleisteten Überstunden Freizeitausgleich zu gewähren ist, kommt ebenfalls nicht in Betracht. Der auf Vergütung - vorsorglich in Form des Schadensersatzes - gerichtete Antrag des Klägers vom 28. Dezember 2001 reicht als Antragstellung im bezeichneten Sinne nicht aus, weil es sich aus rechtlicher Sicht bei der zunächst beantragten Vergütung um ein „aliud“ gegenüber dem nunmehr begehrten Freizeitausgleich handelt und der Kläger mit seinem Antrag vom 28. Dezember 2001 aus Sicht der Beklagte gerade zu erkennen gegeben hat, nur Vergütung und nicht Freizeitausgleich geltend machen zu wollen. Schließlich lässt sich eine frühere Antragstellung nicht im Hinblick auf das Personalrundschreiben der Beklagten Nr. 7/2001 vom 31. Mai 2001 fingieren. Darin heißt es:

 

 

 

 

„Sofern sich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 03.10.2000 zu der Frage, ob Bereitschaftsdienst auch als Arbeitszeit anzusehen ist, zu einem späteren Zeitpunkt gesetzliche und/oder tarifvertragliche Änderungen der bestehenden arbeitszeitrechtlichen Regelungen ergeben, werden diese selbstverständlich von der Landeshauptstadt Hannover angewandt werden. Aus diesem Grunde ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht notwendig, entsprechende Anträge zu stellen. Den Beschäftigten der Landeshauptstadt werden keine Nachteile dadurch entstehen, dass Anträge auf Berücksichtigung geleisteten Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gestellt werden, sofern der Gesetzgeber und/oder die Tarifparteien auch rückwirkende Regelungen auf der Basis des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 03.10.2000 vereinbaren bzw. erlassen.“

 

 

 

 

Auf den Inhalt dieses Personalrundschreibens kann sich der Kläger bereits deshalb nicht berufen, weil durch das Unterlassen einer Antragstellung nur dann keine Nachteile entstehen sollen, wenn der Gesetzgeber auch „rückwirkende“ Regelungen erlässt. Dieses ist vorliegend jedoch gerade nicht der Fall. Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, dass der Kläger durch dieses Personalrundschreiben treuwidrig von dem Antrag auf Gewährung von Freizeitausgleich abgehalten worden ist. Dies folgt insbesondere aus dem Umstand, dass sich der Kläger in Kenntnis dieses Personalrundschreibens auch nicht von der Geltendmachung einer Vergütung hat abhalten lassen und er ohne weiteres neben der Vergütung die Gewährung von Freizeitausgleich hätte beantragen können, wenn er einen solchen Anspruch in Betracht gezogen hätte.

 

 

 

 

Da der Anspruch folglich erst seit dem Ende des Monats der Antragstellung anzuerkennen ist, kommt es auf die in diesem Zusammenhang von der Beklagten aufgeworfenen Fragen der Verwirkung oder rechtzeitigen Geltendmachung der Dienstbefreiung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 2 NBG i. V. m. der Allgemeinen Dienstanweisung der Landeshauptstadt Hannover (ADA) 11/21 zu 1.2 nicht an. Im Übrigen ist die Annahme der Verwirkung nicht gerechtfertigt, soweit der Kläger unmittelbar nach Bekanntwerden der diesem Anspruch zugrunde liegenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 28.05.2003 - BVerwG 2 C 28.02 -, DVBl. 2003, 1552) Freizeitausgleich begehrt hat.

 

 

 

 

Der Senat erachtet einen Freizeitausgleich im Umfang von 17,4 Stunden pro Kalendermonat für angemessen. Die weitergehende, auf einen Ausgleich im Umfang von 30,5 Stunden gerichtete Berufung hat keinen Erfolg.

 

 

 

 

Bei der Bestimmung der Angemessenheit des Freizeitausgleich ist zu berücksichtigen, dass zum einen - anders als nach dem Gemeinschaftsrecht unter dem Aspekt der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer - der zuviel geleistete Bereitschaftsdienst nach nationalem Recht nicht mit dem normalen Dienst gleichzusetzen ist und zum anderen der Beamte nach § 80 Abs. 2 Satz 2 NBG bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zu einer Mehrarbeit von fünf Stunden im Monat ohne Ausgleich in Form von Freizeitausgleich verpflichtet ist. Hieraus ist zu folgern, dass lediglich die tatsächlich geleistete Mehrarbeit bei der Beurteilung der Angemessenheit zugrunde zu legen ist, wobei in Konkretisierung dessen auf eine pauschalierende Berechnungsweise im Rahmen des zwischen dem Beamten und dem Dienstherrn gebotenen Interessenausgleichs zurückgegriffen werden kann (vgl.: BVerwG, Urt. v. 28.5.2003 - BVerwG 2 C 28.02 -, DVBl. 2003, 1552 <1554>; Saarl. OVG, Urt. v. 19.7.2006 - 1 R 20/05 -, AS RP-SL 33, 273, zitiert nach juris, Rn. 42 ff. des Langtextes).

 

 

 

 

Der Berechnungsweise des Klägers, wonach dieser im Monat 30,5 Stunden rechtswidrig zuviel Dienst geleistet habe, folgt der Senat - insoweit zu Gunsten des Klägers - nicht. Vielmehr geht der Senat unter Außerachtlassung von Urlaubs- und Krankheitszeiten davon aus, dass der Kläger pro Woche rechtswidrig Überstunden in einem Umfang von 8 Stunden (56 Stunden - 48 Stunden = 8 Stunden) und damit - pauschaliert betrachtet - bei vier Wochen Schichtdienst monatlich insgesamt 32 Stunden zuviel Dienst geleistet hat.

 

 

 

 

Dennoch ist der beantragte Freizeitausgleich entgegen der klägerischen Auffassung nicht in vollem Umfang zu gewähren, da nach dem Grundsatz von Treu und Glauben unter Beachtung des Sinns und Zwecks der Arbeitszeitregelung und eines angemessenen Interessenausgleichs zwischen den Beteiligten nur die tatsächlich rechtswidrig zuviel geleistete Arbeit auszugleichen ist. Demzufolge hält es der Senat für zulässig und geboten, den Umfang des Freizeitausgleichs nach dem Umfang der während des Bereitschaftsdienstes tatsächlich geleisteten Arbeit pauschalierend zu bestimmen und die verbleibende Zeit des Bereitschaftsdienstes, in der der Kläger nicht gearbeitet hat, zur Hälfte zu berücksichtigen. Damit trägt der Senat den Umständen Rechnung, dass einerseits nach nationalem Recht der Bereitschaftsdienst nicht mit dem normalen Dienst gleichgesetzt wird und auch das Gemeinschaftsrecht eine solche Gleichsetzung nur im Interesse der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes hinsichtlich der Arbeitszeit bestimmt, nicht aber hinsichtlich der Gewährung von Freizeitausgleich gebietet und andererseits der Kläger während des Bereitschaftsdienstes an seinem Arbeitsplatz anwesend sein muss. Da nach den erstinstanzlichen Feststellungen der Kläger während des Bereitschaftsdienstes im Bereich Rettungsdienst tatsächlich zu ca. 56 v. H. und in den Bereichen Brandbekämpfung und Löschzug zu ungefähr 20 v. H. eingesetzt war, geht der Senat pauschalierend davon aus, dass der Kläger während der Dauer des Bereitschaftsdienstes ungefähr durchschnittlich 40 v. H. tatsächlich Dienst geleistet hat, ohne dass es auf den genauen Umfang des tatsächlichen Dienstes ankommt. Die verbleibende Zeit des Bereitschaftsdienstes von 60 v. H. hat der Kläger zwar nicht gearbeitet, stand aber der Beklagten zur Verfügung, sodass der Senat es als gemessen ansieht, diese Zeit zur Hälfte, also mit 30 v. H. in Ansatz zu bringen. Im Ergebnis sind damit bei der Bestimmung der Angemessenheit tatsächlich rechtswidrig zuviel geleistete Überstunden in einem Umfang von 70 v. H. von 32 Stunden, also 22,4 Stunden zu berücksichtigen. Sodann ist ein weiterer Abschlag von fünf Stunden im Monat vorzunehmen, die der Kläger nach dem Rechtsgedanken des § 80 Abs. 2 Satz 2 NBG ohne jeglichen Ausgleich zu leisten verpflichtet ist. Die Beklagte hat mithin dem Kläger Freizeitausgleich für jeden Monat rechtswidrig zuviel geleistete Arbeit in Höhe von 17,4 Stunden zu gewähren.

 

 

 

 

Die weitergehende Berufung bleibt indes erfolglos. Die gegen die Berechnungsweise des Senats vorgetragenen Einwände des Klägers greifen nicht durch.

 

 

 

 

Da der Freizeitsausgleich nach den von dem Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätzen nur für die tatsächlich rechtswidrig geleisteten Überstunden zu gewähren ist, muss zunächst der Umfang der tatsächlich geleisteten Überstunden ermittelt werden, was bei Bereitschaftsdienst zu einem Abzug bei den Überstunden führt, bevor nach dem Rechtsgedanken des § 80 Abs. 2 Satz 2 NBG ein weiterer Abzug von 5 Stunden vorgenommen wird. Eine umgekehrte Ermittlung des Freizeitausgleichs - erst ein Abzug von 5 Stunden und anschließend die Berücksichtigung der tatsächlichen Arbeit während des Bereitschaftsdienstes - trägt nicht ausreichend dem Umstand Rechnung, dass das nationale Recht den Bereitschaftsdienst nicht mit dem normalen Dienst gleichsetzt und eine solche Gleichsetzung hinsichtlich des Freizeitausgleichs gemeinschaftsrechtlich nicht geboten ist.

 

 

 

 

Ein anderes Ergebnis folgt nach Auffassung des Senats auch nicht aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 10 EG, nach der die Mitgliedstaaten, denen allerdings die Wahl der Sanktion verbleibt, namentlich darauf achten müssen, dass Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht nach ähnlichen sachlichen und verfahrensrechtlichen Regeln geahndet werden wie nach Art und Schwere gleiche Verstöße gegen nationales Recht, wobei die Sanktion jedenfalls wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein muss (vgl. nur: EuGH, Urt. v. 23.11.2006 - C-315/05 -, EUGHE I S. 11181, Rn. 58 m. w. N.). Diese Rechtsprechung rechtfertigt es nicht, den dargelegten Anspruch des Klägers auf Gewährung von Freizeitausgleich in der Weise zu modifizieren, dass aus europarechtlicher Sicht als Sanktion für die nicht vollständige Umsetzung der Richtlinien 93/104/EG und 2003/88/EG der Anspruch doch rückwirkend seit dem 1. Januar 1997 und in vollem Umfang der begehrten 30,5 Stunden anzuerkennen ist. Denn Art. 10 EG gebietet es lediglich, dass die Mitgliedstaaten bei Verstößen privater Dritter gegen gemeinschaftsrechtliche Vorgaben zur effektiven Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen vorsehen. Dementsprechend betrifft die zitierte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs die Durchsetzung europarechtlicher Vorgaben bei Verstößen eines Wirtschaftsteilnehmers gegen die Etikettierungspflichten der Art. 2, 3 und 12 der Richtlinie 2000/13 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmittel sowie die Werbung hierfür (ABl. Nr. L 109, S. 29). Verstößt indes ein Mitgliedstaat bzw. dessen Hoheitsträger - wie hier - gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen fristgerechten Umsetzung einer Richtlinie, hat dies zunächst bei Vorliegen der Voraussetzungen allein zur Folge, dass sich der Einzelne gegenüber dem Hoheitsträger auf die Richtlinienbestimmung berufen kann. Selbst wenn der Senat die angeführte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im vorliegenden Fall zugrunde legt, vermag dies der weitergehenden Berufung nicht zum Erfolg zu verhelfen. Denn zum einen wird durch den zuerkannten Anspruch auf Freizeitausgleich der Verstoß gegen die europarechtlichen Vorgaben wie ein Verstoß gegen nationales Recht geahndet und zum anderen hält der Senat den Umfang des dem Kläger zu gewährenden Freizeitausgleichs für wirksam, verhältnismäßig und abschreckend. Hierbei trägt der Gedanke, dass der Anspruch erst seit dem Ende des Monats der Antragstellung anzuerkennen ist, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung, während die Wirksamkeit und Abschreckung dadurch gewährleistet sind, dass die Beklagte 70 v. H. der rechtswidrig geleisteten Überstunden, soweit sie fünf Stunden im Monat übersteigen, uneingeschränkt auszugleichen hat.

 

 

 

 

Aus den genannten Gründen hat die Berufung hinsichtlich des hilfsweise aufrecht erhaltenen Bescheidungsantrags ebenfalls keinen Erfolg. Dem Kläger ist nur für die Zeit vom 1. Oktober 2003 bis zum 30. Mai 2007 ein Anspruch auf Gewährung von Freizeitausgleich in einem Umfang von 17,4 Stunden pro Kalendermonat zuzubilligen.

 

 

 

 

Da der Senat nicht entscheidungserheblich auf den im Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 29. Mai 2007 enthaltenen Vortag abstellt, bedarf es der Einräumung einer Äußerungsfrist zu diesem Schriftsatz, die von der Beklagten lediglich hilfsweise beantragt ist, nicht. Soweit der Kläger in diesem Schriftsatz der Argumentation der Beklagten, ein treuwidriges Verhalten sei ihr frühestens seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Juli 2005 vorzuwerfen, entgegnet hat, auf ein Verschulden komme es nicht an, bedarf es der Einräumung einer Äußerungsfrist nicht, weil sich aus dem den Beteiligten bereits vorher bekannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 2003 (- BVerwG 2 C 28.02 -, DVBl. 2003, 1552) ergibt, dass Ausgangspunkt des treuwidrigen Verhaltens als Grundlage für den Ausgleichsanspruch allein der Einsatz des Klägers im objektiv-rechtlichen Widerspruch zur Rechtsordnung ist. Insoweit wird auf die obigen Ausführungen verwiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 VwGO.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit hinsichtlich der Kosten folgt aus § 167 VwGO i. V. m. §§ 708 Nr. 11, 711 ZPO.

 

 

 

 

 

 

 

 

Gründe für die Zulassung der Revision nach §§ 132 Abs. 2 VwGO, 193 NBG liegen nicht vor.

 

 

(Quelle: http://www.dbovg.niedersachsen.de)

 

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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Familienrecht: Prüfung der Härteklausel im Eheaufhebungsverfahren (14.05.2012)
Gericht hat das Eingreifen der Härteklausel § 1316 Abs.3 BGB eigenständig zu prüfen-BGH vom 11.04.12-Az:XII ZR 99/10
 
Blaue Karte EU: Bundesrat billigt die Erleichterung der Zuwanderung Hochqualifizierter (14.05.2012)
Bundesrat hat Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtilinie der EU gebilligt.
 
aktuelle Stellenangebote (13.05.2012)
Stellenausschreibung für Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte und Referendare - S&K Rechtsanwälte Berlin
 
WEG: Wohnungseigentümer haften für Abfallentsorgung und Straßenreinigung (11.05.2012)
zum Zustandekommen eines Nutzungsverhältnisses mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft-BGH vom 22.03.12-Az:VII ZR 102/11
 
Urheberrecht: Verwertungsgesellschaft hat angemessenen Vergütungsanspruch (11.05.2012)
auch dann, wenn sie entgegen ihrer Verpflichtung keinen eigenen Tarif für den Verwertungsvorgang aufgestellt hat-BGH vom 27.10.11-Az:I ZR 175/10
 
Insolvenzrecht: Zur Vermutung der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 II 2 InsO (09.05.2012)
kann nicht durch den Nachweis der Zahlungsunwilligkeit widerlegt werden- erforderlich ist der Nachweis der Zahlungsfähigkeit-BGH vom 15.03.12-Az:IX ZR 239/09
 
Insolvenzrecht: Zu den Voraussetzungen der Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens (09.05.2012)
es ist allein maßgeblich, ob der Schuldner eine inländische Niederlassung hat-BGH vom 08.03.12-Az:IX ZB 178/11
 
Familienrecht: Geraume Zeit vor Eheschließung aufgenommene Kinderbetreuung mit Arbeitsplatzwechsel ist kein ehebedingter Nachteil (09.05.2012)
die Zeit der vorehelichen Kinderbetreuung ist auch nicht der Ehedauer zuzurechnen-BGH vom 07.03.12-Az:XII ZR 25/10
 
Grundstücksrecht: Kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs.2 S.2 BGB (08.05.2012)
bei Bruchteilseigentümern, die sich jeweils eine Teilfläche des gemeinschaftlichen Grundstücks zur allgmeinen Nutzung zugewiesen haben-BGH vom 10.02.12-Az:V ZR 137/11
 
Gesellschaftsrecht: Zur Anerkennung eines gerichtlich genehmigten Vergleichsplans nach englischem Gesellschaftsrecht (08.05.2012)
der Anerkennung stehen jedenfalls die Vorschriften über die Zuständigkeit in Versicherungssachen entgegen-BGH vom 15.02.12-Az:IV ZR 194/09
 
GmbH - Insolvenz: Zu den Voraussetzungen der Zahlungseinstellung nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung (08.05.2012)
wenn Geschäftsführer Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Belegen verletzt-BGH vom 24.01.12-Az:II ZR 119/10
 
Familienrecht: Verschweigen der tatsächlichen Abstammung des Kindes gegenüber Ehemann (04.05.2012)
verwirklicht grundsätzlich den Härtegrund eines Fehlverhaltens im Sinne von § 1579 Nr. 7 BGB-BGH vom 15.02.12-Az:XII ZR 137/09
 
Insolvenzrecht: Forderungseinzug des vorläufigen Insolvenzverwalters (04.05.2012)
Insolvenzgericht kann vorläufigen Insolvenzverwalter ermächtigen, eine Forderung des Schuldners im eigenen Namen einzuziehen-BGH vom 15.03.12-Az:IX ZR 249/09
 
Familienrecht: Zur Herabsetzung eines vor Unterhaltsrechtsreform durch Vergleich titulierten nachehelichen Unterhalts (04.05.2012)
bei einer vollen Erwerbsminderungsrente durch den Berechtigten-BGH vom 07.03.12-Az:XII ZR 179/09
 
Bankrecht: BGH zu Pharming-Angriffen im Online-Banking (03.05.2012)
zu den Voraussetzungen der Schadensersatzpflicht eines Bankkunden im Online-Banking-BGH vom 24.04.12-Az:XI ZR 96/11
 
KG - Steuerrecht: Auflösung der von einer GmbH & Co. KG gebildeten Ansparrücklage für Existenzgründer (02.05.2012)
GmbH & Co. KG kann keine Rücklage für Existenzgründer bilden, wenn an der Komplementär-GmbH kein Existenzgründer beteiligt ist-BFH vom 02.02.12-Az:IV R 16/09
 
Verkehrsrecht: Einziehung einer an Mietwagenunternehmen abgetretenen Schadensersatzforderung des Geschädigten auf Erstattung von Mietwagenkosten (01.05.2012)
dies ist grundsätzlich gemäß § 5 I 1 RDG erlaubt, wenn allein die Höhe der Mietwagenkosten streitig ist-BGH vom 31.01.12-Az:VI ZR 143/11
 
GmbH-Steuerrecht: Zu den Voraussetzungen des Vorliegens einer Überwachungsfunktion i.S.d. § 10 Nr. 4 KStG (01.05.2012)
liegt auch vor, wenn Gremium gewisse Geschäftsführungsaufgaben ausübt, die Überwachungsfunktion aber den Schwerpunkt der Aufgaben bildet-FG Hessen, 4 K 829/07
 
Arbeitsrecht: Spruch der Einigungsstelle, durch den eine Pflicht zum Tragen von Dienstkleidung ausgestaltet werden soll, ist unwirksam (01.05.2012)
wenn er dem Arbeitgeber die Bestimmung des persönlichen Geltungsbereichs belässt-BAG vom 17.01.12-Az:1 ABR 45/10
 
Widerrufsrecht: Überschrift zur Widerrufsbelehrung "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" (30.04.2012)
verstößt nicht gegen das Deutlichkeitsgebot gemäß § 312c Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB-BGH vom 09.11.11-Az:I ZR 123/10
 
Insolvenzrecht: Entlassung eines Mitglieds des Gläubigerausschusses auf eigenen Antrag setzt einen wichtigen Grund voraus (30.04.2012)
dieser liegt vor, wenn die Fortsetzung der Tätigkeit für das Mitglied des Ausschusses unzumutbar ist-BGH vom 29.03.12-Az:IX ZB 310/11
 
Europarecht: Kein Auskunftsanspruch des nichtberücksichtigten Bewerbers (30.04.2012)
dies ergibt sich aus Art. 8 I der Richtlinie 2000/43/EG und Art. 10 I der Richtlinie 2000/78/EG-EuGH vom 19.04.12-Az:C-415/10
 
Familienrecht: Vertretung des minderjährigen Kindes im Vaterschaftsanfechtungsverfahren (26.04.2012)
Vater ist von der Vertretung des minderjährigen Kindes kraft Gesetzes ausgeschlossen-BGH vom 21.03.12-Az:XII ZB 510/10
 
Kaufrecht: Unterlassen eines Hinweises des Verkäufers ist kein arglistiges Verschweigen eines Mangels (26.04.2012)
dass er über die Ursache der sichtbaren Symptome eines Mangels nicht sicher sei-BGH vom 16.03.12-Az:V ZR 18/11
 
Wirtschaftliche Neugründung: Ausgleich einer Unterbilanz (25.04.2012)
Verpflichtung des Gesellschafters zum Ausgleich einer zum Zeitpunkt einer wirtschaftlichen Neugründung bestehenden Unterbilanz-BGH vom 06.03.12-Az:II ZR 56/10
 
WEG: Vorbehalt von Sondernutzungsrechten in Teilungserklärung (25.04.2012)
muss dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz genügen-BGH vom 20.01.12-Az:V ZR 125/11
 
GmbH - Steuerrecht: Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile (24.04.2012)
Beurteilung des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums-BFH Urteil vom 24.01.12-Az:IX R 51/10
 
GmbH-Steuerrecht: Erwerb einer wesentlichen Beteiligung (24.04.2012)
Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem Kapitalgesellschaftsanteil-Maßgeblichkeit des Gesamtvertragskonzepts-BFH vom 05.10.11-Az:IX R 57/10
 
Steuerrecht: Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre (24.04.2012)
Zur Auslegung der Wesentlichkeitsgrenze des § 17 Abs.1 S.4 EStG-BFH vom 24.02.12-Az:IX B 146/11
 
Gesellschaftsrecht: Zur Ertragswertermittlung in einem Gewinnabführungsvertrag (23.04.2012)
Zur Frage, wann der unternehmenseigene Betafaktor herangezogen werden kann-OLG Stuttgart vom 03.04.12-Az:20 W 7/09
 
Weihnachtsgratifikation: Vorbehalt des Bestehens eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses (23.04.2012)
stellt keine unangemessene Benachteiligung gemäß § 207 BGB dar-BAG vom 18.01.12-Az:10 AZR 667/10
 
Arbeitsrecht: Zur Arbeitnehmereigenschaft gestellter Arbeitnehmer (23.04.2012)
Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private Einsatzbetriebe-BAG vom 15.12.11-Az:7 ABR 65/10
 
Steuertermine im Monat Mai 2012 (20.04.2012)
Im Monat Mai 2012 sollten Sie folgende Steuertermine beachten - Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Verlustverrechnung: Bei unterjährigem Beteiligungsverkauf zulässig (20.04.2012)
grundsätzliches Verlustabzugsverbot, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 % des Anteilsbesitzes auf einen Erwerber übergehen-BFH vom 30.11.11-Az:I R 14/11
 
Vorsteuer: Zur Archivierung von Rechnungen und Lieferscheinen auf CDs (20.04.2012)
Papierrechnungen können als Wiedergabe auf einem Datenträger aufbewahrt werden, wenn dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht.
 
Kfz-Haftpflichtversicherung: OHG-Gesellschafter sind mitversichert (20.04.2012)
die Rechtsprechung des BGH für den Bereich der Kaskoversicherung ist insoweit auf die Kfz-Haftpflichtversicherung übertragbar-OLG Hamm vom 11.11.11-Az:I-20 U 3/11
 
Steuerrecht: Längere Einspruchsfrist bei fehlendem Hinweis auf Einspruch per E-Mail (20.04.2012)
steht auf dem Steuerbescheid eine E-Mail-Adresse, erklärt sich das Finanzamt bereit, Einsprüche elektronisch entgegenzunehmen-FG Niedersachsen, 10 K 275/11
 
Fahrtkosten: Bei einem Vollzeitstudium in voller Höhe abzugsfähig (19.04.2012)
und nicht nur beschränkt in Höhe der Entfernungspauschale-BFH vom 09.02.2012-Az: VI R 44/10
 
Aktuelle Gesetzgebung: Steuerfreie Überlassung von Smartphones, Tablets und Software (19.04.2012)
wenn der Arbeitgeber sie auch in seinem Betrieb einsetzt.
 
Verkehrsrecht: Haftung einer Mutter für leichtes Fehlverhalten im Straßenverkehr (19.04.2012)
Eltern sollen gegenüber ihren Kindern nicht vorsichtiger sein müssen, als sie dies in ihren eigenen Angelegenheiten sind-OLG Bamberg, 5 U 149/11
 
Aktuelle Gesetzgebung: Die Neuregelung des geplanten Fahreignungsregisters (19.04.2012)
Überblick über die Eckpunkte der geplanten Neuerungen.
 
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Nicht jede Verweisung ist zulässig (19.04.2012)
keine Vergleichbarkeit der Berufe des Malers und des Schulhausmeisters-OLG Karlsruhe vom 30.12.11-Az:12 U 140/11
 
Gewerberaum: Kündigungsrecht wegen Verstoß gegen Konkurrenzschutzklausel (19.04.2012)
dies gilt nicht, wenn die nunmehr konkurrierenden Mieter zuvor gesellschaftsrechtlich verbunden waren-OLG Hamm vom 28.06.11-Az:I-7 U 54/10
 
Gewerberaummietrecht: Kündigung eines Mietvertrags gegenüber einer GbR (19.04.2012)
es reicht aus, wenn die Kündigung dem vertretungsberechtigten Gesellschafter zugeht-BGH vom 23.11.11-Az:XII ZR 210/09
 
Aktuelle Gesetzgebung: Sorgerecht unverheirateter Eltern soll vereinfacht werden (19.04.2012)
Die Neuregelung ermöglicht das gemeinsame Sorgerecht für Unverheiratete, wenn nicht ausnahmsweise das Kindeswohl entgegensteht.
 
Eigentumswohnung: Abweichende Bauausführung kann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen (19.04.2012)
Bauträgervertrag - Käufer kann wirksam zurücktreten, wenn die Bauausführung von der ursprünglichen Vereinbarung abweicht-OLG Frankfurt a.M., 12 U 136/10
 
Baurecht: Unverzügliche Rügepflicht gilt auch bei Lieferung von Betonfertigteilen (19.04.2012)
Das Handelsrecht sieht vor, dass der Käufer bei einem Handelskauf die gelieferten Waren unverzüglich kontrollieren und einen eventuellen Mangel anzeigen muss.
 
Arbeitsrecht: Arbeitgeber müssen persönliche Daten ausgeschiedener Arbeitnehmer von Homepage löschen (19.04.2012)
Einzelfall eines auf Unterlassung einer Veröffentlichung im Internet gerichteten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung-LAG Hessen, 19 SaGa 1480/11
 
Arbeitszeitkonto: Kürzung von Zeitguthaben nur bei Vereinbarung (19.04.2012)
Verrechnung mit Minusstunden ist nur zulässig, wenn eine zugrunde liegende Vereinbarung die Möglichkeit dazu eröffnet-BAG vom 21.03.12-Az:5 AZR 676/11
 
Steuerstrafrecht: Steuerhehlerei vor Beendigung der Steuerhinterziehung (17.04.2012)
Steuerhehlerei kann in Form von Absatzhilfe auch vor Beendigung der Steuerhinterziehung begangen werden-BGH vom 09.02.12-Az:1 StR 438/11
 
Mietrecht: Zur Berücksichtigungsfähigkeit von Mieterleistungen als abwohnbarer Baukostenzuschuss (17.04.2012)
Baukostenzuschuss setzt voraus, dass Mieter vor Durchführung der Instandsetzung Beiträge zur Instandsetzung erbracht hat-BGH vom 15.02.12-Az:VIII ZR 166/10
 
Privatinsolvenz: Keine Entlassung des Insolvenzverwalters oder Treuhänders bei Störung des Vertrauensverhältnisses zum Insolvenzgericht (17.04.2012)
ist allein selbst dann kein hinreichender Grund für dessen Entlassung, wenn gedeihliche Zusammenarbeit ausgeschlossen erscheint-BGH vom 19.01.12-Az:IX ZB 21/11
 
Gesellschaftsrecht: Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Komplementärin einer Kommanditgesellschaft (16.04.2012)
Außen-GbR kann nicht nur Kommanditistin, sondern auch Komplementärin einer Kommanditgesellschaft sein-OLG Celle vom 27.03.12-Az:9 W 37/12
 
Wettbewerbsrecht: Zur Lauterkeit des Abwerbens von Kunden (16.04.2012)
Abwerben von Kunden ist nach ständiger Rechtsprechung nur beim Hinzutreten besonderer Umstände unlauter-OLG München vom 01.03.12-Az:23 U 3746/11
 
Steuerrecht: Pflicht zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist verfassungsgemäß (16.04.2012)
Ausnahmen nur bei wirtschaftlicher oder persönlicher Unzumutbarkeit-BFH vom 14.03.12-Az:XI R 33/09
 
Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds (13.04.2012)
Erfordernis der Rechtskraft einer die Zustimmung des Personalrats ersetzenden gerichtlichen Entscheidung -BAG vom 24.11.11-Az:2 AZR 480/10
 
Arbeitsrecht: Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung (13.04.2012)
Pflichtverletzung ist dem Arbeitnehmer nur dann vorwerfbar, wenn dieser seine ihr zugrunde liegende Handlungsweise steuern konnte-BAG vom 03.11.11-Az:2 AZR 748/10
 
Steuerrecht: Windkraftanlagen sind keine wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 1 BewG (13.04.2012)
wenn sie durch Grundstücke, die zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören, voneinander getrennt sind-BFH vom 25.01.2012-Az: II R 25/10
 
Vertragsrecht: Mindestsatzunterschreitung bei der Berechnung des Ingenieurhonorars (12.04.2012)
liegt vor, wenn das vereinbarte Honorar unterhalb des nach den Mindestsätzen der HOAI ermittelten Honorars liegt-BGH vom 09.02.12-Az:VII ZR 31/11
 
Verkehrsrecht: Haftungspflicht eines Linksabbiegers aufgrund Missachtung der Wartepflicht im Straßenverkehr (12.04.2012)
haftet regelmäßig in vollem Umfang allein oder zumindest zum größten Teil-BGH vom 07.02.12-Az:VI ZR 133/11
 
Zwangsvollstreckung: Recht auf Geheimhaltung und informationelle Selbstbestimmung bei Preisgabe von Informationen in Kontoauszügen (12.04.2012)
eine Verletzung des Rechts muss der Schuldner im Wege der Erinnerung geltend machen-BGH vom 09.02.12-Az:VII ZB 49/10
 
Zwangsversteigerung: Abtretung der Ansprüche auf Rückübertragung der Grundschuld an einen Dritten (12.04.2012)
keine Verpflichtung des Gläubigers zur Anmeldung nicht benötigter Grundschuldzinsen-BGH vom 03.02.12-Az:V ZR 133/11
 
Mietrecht: Zur Rückzahlungspflicht der Mietsicherheit nach Eigentümerwechsel (11.04.2012)
auch dann, wenn der insolvent gewordene Voreigentümer die Mietsicherheit nicht getrennt von seinem sonstigen Vermögen angelegt hatte-BGH vom 07.03.12-Az:XII ZR 13/10
 
GmbH-Steuerrecht: Prüfungspflicht eines Steuerberaters zu verdeckten Gewinnausschüttungen bei beschränktem Dauermandat (11.04.2012)
Steuerberater muss die innerhalb seines Gegenstands liegenden Gestaltungsfragen mit der Auftraggeberin erörtern BGH vom 23.02.12-Az:IX ZR 92/08
 
GbR: Setzt der Gesellschaftsvertrag einer Publikums-GbR keine qualifizierte Mehrheit voraus (11.04.2012)
ist ein mit einfacher Mehrheit gefasster Beschluss von der gesellschaftsvertraglichen Klausel gedeckt-BGH vom 15.11.11-Az:II ZR 272/09
 
Urheberrecht: Unangemessene Beteiligung eines Miturhebers (11.04.2012)
Miturheber kann Anspruch auf weitere angemessene Beteiligung grundsätzlich unabhängig von anderen Miturhebern haben-BGH vom 22.09.11-Az:I ZR 127/10
 
Baurecht: Arglistiges Verschweigen eines Gründungsmangels (10.04.2012)
durch den Bauunternehmer bei Nichtvornahme der zur Vermeidung einer fehlerhaften Gründung gebotene Bodenuntersuchung-BGH vom 08.03.12-Az:VII ZR 116/10
 
Mietrecht: Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch den Tatrichter (10.04.2012)
Rechtmäßigkeit einer Mieterhöhung-BGH vom 29.02.12-Az:VIII ZR 346/10
 
Mietrecht: Zur Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung (10.04.2012)
in der keine Vorauszahlungen des Mieters in Ansatz gebracht worden sind-BGH vom 15.02.12-Az:VIII ZR 197/11
 
WEG: Keine Abberufung des Verwalters durch einzelnen Wohnungseigentümer (10.04.2012)
den Wohnungseigentümern steht insoweit ein Beurteilungsspielraum zu-BGH vom 10.02.12-Az:V ZR 105/11
 
Architektenrecht: Abrechnung muss getrennt nach Anlagengruppen erfolgen (09.04.2012)
wenn ein Planungsauftrag Leistungen der Technischen Ausrüstung in mehreren Anlagengruppen umfasst-BGH vom 08.03.2012-Az:VII ZR 195/09
 
Gesellschaftsrecht: Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat bei mindestens fünf Arbeitnehmern der Gesellschaft (09.04.2012)
bei vor dem 10.08.94 eingetragenen AG, die keine Familiengesellschaft ist-BGH vom 07.02.12-Az:II ZB 14/11
 
Handelsvertreterrecht: Zur "unechten Verflechtung" zwischen einem Versicherungsmakler und dem Partner des vermittelten Hauptvertrags (09.04.2012)
wenn der Makler Fondspolicen und Anlagestrategien des Versicherers besonders bewirbt-BGH vom 01.03.12-Az:III ZR 213/11
 
Kapitalmarktrecht: Zur internationalen Zuständigkeit bei der Inanspruchnahme schweizerischer Vermögensverwaltungsgesellschaften und einer schweizerischen Bank (09.04.2012)
bei Vorliegen von Prospekthaftungsansprüchen-BGH vom 06.03.2012-Az:VI ZR 70/10
 
Bankrecht: Haftung der Bank bei Verstoß gegen die Kontensperre des § 154 Abs. 3 AO (03.04.2012)
Bank haftet für Steuerschaden, der dadurch eintritt, dass sie das Konto nicht sperrt, obwohl sie weiß, dass der ursprüngliche Kontoinhaber nicht mehr existiert-BFH, VII R 49/10
 
Mietrecht: Zur Wirksamkeit einer Farbwahlklausel im Rahmen von Schönheitsreparaturen (03.04.2012)
benachteiligt Mieter nur dann nicht unangemessen, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe Geltung beansprucht-BGH vom 22.02.12-Az:VIII ZR 205/11
 
Strafrecht: Zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe (29.03.2012)
aussetzungsfähige Freiheitsstrafe - von im Höchstmaß zwei Jahren - nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe-BGH vom 07.02.12-Az:1 StR 525/11
 
Zwangsvollstreckung: Pflicht zur Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge bei Pfändung (29.03.2012)
bei Ansprüchen auf Auszahlung der positiven Salden und des dem Schuldner eingeräumten Kredits-BGH vom 23.02.12-Az:VII ZB 59/09
 
Grundstücksrecht: Kein Erlöschen des Wegerechts (29.03.2012)
mit dem Erlöschen des Erbbaurechts - BGH vom 17.02.2012-Az:V ZR 102/11
 
Baurecht: Untergang von Grundeigentum infolge eines Umlegungsverfahrens (29.03.2012)
Kein Anspruch auf Herausgabe der Ersatzgrundstücke, sondern auf Wertersatz-BGH vom 20.01.12-Az:V ZR 95/11
 
Umsatzsteuer: Mehrere Rechnungen mit Steuerausweis über dieselbe Leistung (23.03.2012)
Aussteller der Rechnung schuldet dann die in den zusätzlichen Abrechnungen ausgewiesene Steuer.
 
Personengesellschaft: Zur steuerlichen Gewinnzurechnung bei Auseinandersetzung (23.03.2012)
gemeinschaftlich erzielter Gewinn ist auch dann zurechenbar, wenn Anspruch der sogenannten Durchsetzungssperre unterliegt-BFH vom 15.11.11-Az:VIII R 12/09
 
Steuerrecht: Pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (23.03.2012)
nur dann steuerfrei, wenn sie als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf eine spätere Einzelabrechnung geleistet werden-BFH vom 08.12.11-Az:VI R 18/11
 
Handwerkerleistungen: Begünstigung nur im Haushalt (23.03.2012)
Keine Steuerermäßigung für den in der Werkstatt des Handwerksbetriebs erbrachten Teil der Leistung-FG München vom 24.10.11-Az:7 K 2544/09
 
Bewirtung: Konkreter Anlass ist anzugeben (23.03.2012)
Kein Betriebsausgabenabzug für geschäftliche Bewirtungsaufwendungen bei fehlenden Angaben zum Anlass der Bewirtung-FG Berlin-Brandenburg vom 11.05.11-Az:12 K 12209/10
 
Pendlerpauschale: Längerer Weg kann ohne Zeitersparnis günstiger sein (23.03.2012)
Bekanntlich ist der kürzeste Weg zur Arbeit nicht immer auch der schnellste-BFH vom 16.11.11-Az:VI R 46/10
 
Aktuelle Gesetzgebung: Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen (23.03.2012)
Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen für viele Jahressteuererklärungen 2011.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression (23.03.2012)
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Steuerbürger von den Wirkungen der kalten Progression entlastet werden sollen.
 
Hauptverhandlung: Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entschuldigt bei Fernbleiben (23.03.2012)
Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG trotz Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung-OLG Bamberg vom 28.11.11-Az:3 Ss OWi 1514/11
 
Schadensgutachten: Oft schon bei kleinen äußeren Schäden gerechtfertigt (23.03.2012)
In den meisten Fällen stecken nämlich hinter den äußerlich erkennbaren minimalen Schäden tiefer gehende Schäden-AG Kiel vom 30.11.11-Az:113 C 145/11
 
Wertminderung: Anspruch auch bei altem Pkw (23.03.2012)
Zur Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung und des merkantilen Minderwerts bei einem älteren Kraftfahrzeug-BGH23.11.2004 (Az: VI ZR 357/0
 
Mietwagen: Nutzung bei Unfall kurz vor einer Urlaubsreise (23.03.2012)
auch wenn das Fahrzeug schon während der Abwesenheit fertig repariert wurde-AG Bonn, 106 C 322/10
 
Mitverschulden: Sicherheitsgurt darf nach Unfall abgelegt werden (23.03.2012)
Der Geschädigte muss sich bei einem Unfall nicht in jedem Fall ein Mitverschulden anrechnen lassen-BGH, VI ZR 10/11
 
Vereinsrecht: Welche Rechte haben Ehrenmitglieder? (23.03.2012)
Zur Frage, ob Ehrenmitglieder ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung haben oder zumindest ein Teilnahmerecht.
 
Mängelrüge: Hier dürfen Sie keinen Fehler machen... (23.03.2012)
Will ein Käufer Schadensersatz mit der Begründung, die gekaufte Sache sei mangelhaft, muss er dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben.
 
Verfassungsrecht: Angemessenheit der Dauer eines aktienrechtlichen Spruchverfahrens (22.03.2012)
Richter müssen sich bei Spruchverfahren beeilen - BverfG-Beschluss vom 17.11.2011-Az: 1 BvR 3155/09
 
GbR: Insolvenzvermerk im Grundbuch bei GbR-Gesellschafter (22.03.2012)
Insolvenzvermerk ist bei Grundstück einer GbR im Falle der Insolvenz eines Gesellschafters eintragungsfähig-OLG Dresden-Beschluss vom 05.10.2011-Az: 17 W 0828/11
 
Markenrecht: Echtheitszertifikat (22.03.2012)
Microsoft gewinnt Rechtsstreit über Windows-Software mit Echtheitszertifikaten- BGH-Urteil vom 06.10.2011-Az: I ZR 6/10
 
Insolvenz im EU-Ausland: Dauer des Aufenthalts nach der 183-Tage-Regelung gemäß Art. 13 Abs. 4 Nr. 1 DBA-Frankreich (22.03.2012)
Besteuerung von Grenzgängern- BFH-Urteil vom 12.10.2011-Az: I R 15/11
 
Anlegerrecht: Zur Aufklärungspflicht des Anlageberaters über ein ihm bekanntes strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Fondsverantwortliche. (22.03.2012)
Aufklärungspflicht des Anlageberaters über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen- BGH-Urteil vom 10.11.2011-Az: III ZR 81/11
 
Arbeitsrecht: Verhaltensbedingte Kündigung (22.03.2012)
Unterzeichnung eines Auftrags durch einen Außendienstmitarbeiter mit dem Namen des Kunden- LAG Niedersachsen-Urteil vom 23.09.2011-Az: 16 Sa 1466/10
 
Haftungsrecht: Kundenparkplätze müssen nicht völlig schnee- und eisfrei sein (21.03.2012)
Zur Verkehrsicherungspflicht auf dem Parkplatz einer Bank-OLG Koblenz vom 10.01.12-Az:5 U 1418/11
 
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Keine Verweisung bei befristeter Beschäftigungsmaßnahme (21.03.2012)
Versicherer darf Leistungen nicht wegen Tätigkeit des Versicherungsnehmers in einer Beschäftigungsmaßnahme einstellen-OLG Nürnberg vom 23.01.12-Az: 8 U 607/11
 
Arbeitsrecht: Vergütung eines freigestellten Personalratsmitglieds (21.03.2012)
Nach § 46 Abs. 2 S. 1 BPersVG hat die Versäumnis von Arbeitszeit keine Minderung der Dienstbezüge oder des Arbeitsentgelts zur Folge- BAG-Urteil vom 16.11.2011-Az: 7 AZR 458/10
 
WEG: Ganztägige Kinderbetreuung in vermietetem Wohnungseigentum ist unzumutbar (21.03.2012)
Verwalter der Wohnungseigentumsanlage kann Mietern die Zustimmung zur Gewerbe- oder Berufsausübung verweigern-LG Köln vom 11.08.11-Az:29 S 285/10
 
WEG: Richtige Abrechnung der Heizkosten gegenüber den Wohnungseigentümern (21.03.2012)
Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die Wohnungseigentümer umlegen-BGH,V ZR 251/10
 
Mietminderung: Anforderungen an die Darlegung des Mangels einer Mietwohnung (21.03.2012)
Mieter muss nur einen konkreten Sachmangel, der die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt, vortragen-BGH, VIII ZR 155/11
 
Modernisierungsankündigung: Geringe formelle Anforderungen (21.03.2012)
Modernisierungsankündigung muss nicht jede Einzelheit der beabsichtigten Modernisierungsmaßnahme beschreiben-BGH vom 28.09.11-Az:VIII ZR 242/10
 
Markenrecht: Gefälschte „Converse-Schuhe" und Parallelimporte - Händler trifft generell Beweislast für Vorliegen und Inverkehrbringen einer Originalmarke (21.03.2012)
PM BGH Nr. 37/2012 vom 15.3.2012
 
Erbrecht: Umfassende Enterbung von Verwandten in letztwilliger Verfügung (21.03.2012)
Zur Formulierung eines privatschriftlichen Testaments-OLG Hamm vom 09.12.11-Az:I-15 W 701/10
 
Handelsvertreterrecht: Haftung einer Vertriebsorganisation für ein strafbares Verhalten ihres Handelsvertreters (21.03.2012)
der die Fondsanlage eines Kunden nach Beendigung der eigentlichen Vermittlungsleistung aufgelöst und den hierbei erzielten Erlös veruntreut hat-BGH, III ZR 148/11
 
Energierecht: Keine stillschweigende Zustimmung des Kunden nach vorbehaltloser Zahlung von erhöhtem Gaspreis bei unwirksamer Preisanpassung (21.03.2012)
Gaslieferungsvertrag - Preisanpassungen - BGH-Urteil vom 22.02.2012 -Az: VIII ZR 34/11
 
Widerrufsrecht: Beginn der Widerrufsfrist gem. § 355 Abs. 2 Satz 3 BGB a. F. (heute: § 355 Abs. 3 Satz 2 BGB) (21.03.2012)
Der Beginn der Widerrufsfrist erfordert nicht, dass die dem Verbraucher zur Verfügung gestellte Abschrift seines Antrages von ihm auch unterschrieben worden ist-OLG Frankfurt-Beschluss vom 30.01.2012 -Az: 19 W 4/12
 
Erbrecht: Späterer Zusatz im Testament unterhalb der Unterschrift ist neu zu unterschreiben (21.03.2012)
Die Unterzeichnung mit „d.O.“ (die Obige) statt einer Unterschrift reicht nicht aus-OLG Celle vom 22.09.11-Az:6 U 117/10
 
Sorgerecht: Kein Entzug ohne konkrete Anhaltspunkte für eine akute Kindesgefährdung (21.03.2012)
nicht ausreichend ist, dass es der Mutter nicht gelang, ihre psychische Gesundheit nachzuweisen-OLG Frankfurt a.M., 2 UF 481/11
 
Ehegattenunterhalt: Einwand der Verwirkung im Abänderungsverfahren (21.03.2012)
Mit Einführung der Neuregelung des § 1579 Nr.2 BGB ist eine Änderung der Rechtslage nicht verbunden-BGH vom 05.10.11-Az:XII ZR 117/09
 
Bauordnungsrecht: Beseitigungsanordnung unter Bedingung des verspäteten Befreiungsantrags (21.03.2012)
ist unverhältnismäßig und damit rechtswidrig-OVG Rheinland-Pfalz, 8 A 10443/11.OVG
 
Baumangel: Keine Rüge ohne genaue Bezeichnung der Mängel (21.03.2012)
Die bloße Forderung, die gerügten Mängel zu beseitigen, reicht für eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung nicht aus-OLG Köln vom 17.08.10-Az:3 U 69/09
 
Handelsvertreterrecht: Kündigung eines Handelsvertretervertrags per e-Mail (21.03.2012)
Wirksamkeit einer Kündigung per E-Mail bei vereinbarter Schriftform-OLG München vom 26.01.12-Az: 23 U 3798/11
 
VOB/B: Auf fehlende Prüfbarkeit einer Schlussrechnung muss rechtzeitig hingewiesen werden (21.03.2012)
diesbezügliche Einwendungen müssen binnen der zweimonatigen Prüfungsfrist nach der VOB/B erhoben werden-OLG Brandenburg vom 25.01.12-Az:4 U 7/10
 
Arbeitsunfähigkeit: Bei jeder Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? (21.03.2012)
Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage schon vor Ablauf von drei Kalendertagen zu verlangen-LAG Köln vom 14.09.11-Az:3 Sa 597/11
 
Erfolgsabhängiges Gehalt: Kein Schadensersatz des Arbeitgebers bei Gehaltseinbußen (21.03.2012)
keine Pflicht des Arbeitgebers, dass die Höhe des erfolgsabhängigen variablen Entgelts einzelner Mitarbeiter sich unverändert bleibt-BAG, 8 AZR 98/11
 
Arbeitsrecht: Geschäftsführer einer GmbH (21.03.2012)
Kein Wiederaufleben des Arbeitsverhältnisses bei Abberufung als Geschäftsführer- LAG Rheinland-Pfalz-Beschluss vom 08.12.2011-Az: 11 Ta 230/11
 
Mehrarbeit: Vergütungspflicht des Arbeitgebers, wenn Vergütungserwartung besteht (21.03.2012)
dies liegt grundsätzlich vor, wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt bezieht-BAG, 5 AZR 765/10
 
Anlegerrecht: Hinweis- und Ermittlungspflichten des Anlageberaters hinsichtlich bedeutsamer Gesetzesänderungen (21.03.2012)
Zur Pflicht des Anlageberaters, den Anlageinteressenten über für die Kapitalanlage bedeutsame Gesetzesänderungen zu informieren und hierzu Erkundigungen einzuziehen- BGH-Urteil vom 01.12.2011-Az: III ZR 56/11
 
Arbeitsrecht: Variable Vergütung (21.03.2012)
Festlegung eines Bonuspools-BAG vom 12.10.2011-Az: 10 AZR 746/10
 
AGG: Kündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion (21.03.2012)
Arbeitsgericht verweist auf besondere Regeln in Medikamentenfabrik- LAG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 13.01.2012-Az: 6 Sa 2159/11
 
AGG: Altersdiskriminierung bei Zahlung eines Alterszuschlags (21.03.2012)
keine Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer- BAG-Urteil vom 12.04.2011-Az: 1 AZR 743/09.
 
Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung wegen vertragswidriger Privatnutzung eines Diensthandys (21.03.2012)
Wirksame außerordentliche Kündigung wegen vertragswidriger Privatnutzung eines Diensthandys- LAG Hessen-Urteil vom 25.07.2011-Az: 17 Sa 153/11
 
Arbeitsrecht: Auslegung einer Freistellungserklärung (21.03.2012)
Freistellung eines Arbeitnehmers- LAG Schleswig-Holstein-Urteil vom 22.12.2011-Az: 5 Sa 297/11
 
Arbeitsrecht: Betriebsratsunterrichtung auch über den Verlauf des Arbeitsverhältnisses (21.03.2012)
Fristlose Kündigung unwirksam, wenn der Betriebsrat nicht vorher umfassend unterrichtet wurde- LAG Schleswig-Holstein-Urteil vom 10.01.2012-Az:2 Sa 305/11
 
Zwangsvollstreckung: Zur Mitpfändung von Schuldneransprüchen auf Erteilung von Renteninformationen und Rentenauskünften (19.03.2012)
Ansprüche aus § 109 SGB VI sind nicht zusammen mit der zukünftigen Forderung der Schuldnerin auf Zahlung von Renten mitgepfändet-BGH vom 09.02.12-Az:VII ZB 117/09
 
Grundstücksrecht: Verletzung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (19.03.2012)
durch Beschädigung einer unterirdischen Ferngasleitung mit einem Bagger-BGH vom 07.02.12-Az:VI ZR 29/11
 
Darlehensrecht: Zum Umfang der Rückgriffsansprüche eines nicht mit dem Darlehensnehmer identischen Grundstückseigentümer (19.03.2012)
wenn unaufklärbar ist, was im Deckungsverhältnis zwischen Kreditnehmer und Sicherungsgeber insoweit vereinbart wurde-OLG Koblenz vom 01.08.08-Az:5 U 551/08
 
Insolvenzrecht: Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (15.03.2012)
Durch das ESUG sollen die Rahmenbedingungen für die Unternehmenssanierung verbessert werden.
 
Familienrecht: Vereinbarung lebenslanger Unterhaltsverpflichtung im Ehevertrag (09.03.2012)
Berufung auf Störung der Geschäftsgrundlage nach Änderung der Rechtslage möglich-BGH 25.01.12-Az:XII ZR 139/09
 
Markenrecht: Verwendung eines Echtheitszertifikat in einem nicht dafür vorgesehenen Zusammenhang (08.03.2012)
Wiederverkäufer muss angemessene Lizenzgebühr zahlen-BGH vom 06.10.11-Az:I ZR 6/10
 
Strafprozessrecht: Zur Bestimmtheit des Anklagevorwurfs bei Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Bandentaten (06.03.2012)
Für die Bestimmtheit des Anklagevorwurfs wird nicht mehr an Substanz verlangt als materiell-rechtlich für einen Schuldspruch erforderlich-BGH vom 24.01.12-Az:1StR 412/11
 
Architektenrecht: Zur Reichweite der vom Preisrecht der HOAI erfassten Leistungen (06.03.2012)
hierzu gehören auch Leistungen der Brandschutzplanung-BGH vom 26.01.12-Az:VII ZR 128/11
 
Patentrecht: Zur Reichweite einer durch Veröffentlichung geäußerte Vermutung einer Eigenschaft (06.03.2012)
Bei Verwendung von Glasfasern, die kein kanzerogenes Potenzial zeigen dürfen-BGH vom 20.12.11-Az:X ZR 53/11
 
Europarecht: Vorlagefrage zum EuGH zur Anwendung des Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EuGVVO (06.03.2012)
Ob ein Fernabsatzvertrag vorliegt, wenn sich ein Verbraucher aufgrund von Website-Informationen zum Gewerbetreibenden begibt-BGH vom 01.02.12-Az:XII ZR 10/10
 
Arbeitsrecht: Anspruch auf bezahlten Jahrsurlaub (02.03.2012)
Urlaubsanspruch auch ohne Arbeit- EuGH-Urteil vom 24.01.2012 - Az: C-282/10
 
Widerrufsrecht: Erfolglose Revision mangels Widerrufsrecht nach Haustürwiderrufsgesetz (02.03.2012)
Vorformulierte Widerrufsbelehrungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen i. S. von § 305 BGB - BGH-Urteil vom 06.12.2011-Az: XI ZR 442/10
 
AG: Rechtsschutzbedürfnis einer Aktionärin für ein Verfahren gem. § 147 Abs. 2 S. 1 AktG (02.03.2012)
Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt nicht deshalb, weil die Aktionärin Anfechtungsklage hätte erheben können- KG vom 16.12.2011-Az: 25 W 92/11
 
AG: Angemessenheit der Dauer eines aktienrechtlichen Spruchverfahrens (02.03.2012)
Richter müssen sich bei Spruchverfahren beeilen - BverfG-Beschluss vom 17.11.2011-Az: 1 BvR 3155/09
 
Arbeitsrecht: Kaufkraftausgleich für deutsche Ortskräfte (02.03.2012)
TVBeschäftigte Ausland - LAG Berlin-Brandenburg vom 09.12.2011-Az: 6 Sa 1422/11
 
Arbeitsrecht: Befristung ohne Sachgrund (02.03.2012)
§ 14 Abs. 2 TzBfG ist nicht unionsrechtskonform dahingehend einzuschränken, dass er auf befristete Arbeitsverträge von Betriebsräten keine Anwendung findet-LAG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 04.11.2011-Az: 13 Sa 1549/11
 
Arbeitsrecht: Keine Beschränkung des Kündigungsschutzrechts durch Betriebsvereinbarung (02.03.2012)
Durch kollektivrechtliche Regelungen auch in Betriebsvereinbarungen kann das zwingende Kündigungsschutzrecht nicht beschränkt werden-LAG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 19.12.2011- Az: 15 Sa1264/11
 
GbR: Haftung eines ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters für Verbindlichkeiten der Gesellschaft (02.03.2012)
Haftung grundsätzlich nur für Altverbindlichkeiten-BGH vom 17.01.12-Az: II ZR 197/10
 
Arbeitsrecht: Annahmeverzug (02.03.2012)
böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs - BAG-Urteil vom 17.11.2011-Az: 5 AZR 564/10
 
Arbeitsrecht: Normative oder schuldrechtliche Tarifregelung (02.03.2012)
Entgeltansprüche nach Wegfall der Tarifgebundenheit - BAG-Urteil vom 24.08.2011 - Az: 4 AZR 717/10
 
Arbeitsrecht: Stufenzuordnung (02.03.2012)
tarifliches Schlechterstellungsverbot - BAG-Urteil vom 08.12.2011-Az: 6 AZR 291/10
 
Domainrecht: Kein Erwerb von absolutem Recht an Domainnamen durch Registrierung eines Domainnamens (02.03.2012)
kein sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB- BGH-Urteil vom 18.01.2012 - Az: I ZR 187/10
 
ZPO: Notwendige Beauftragung eines spezialisierten auswärtigen Rechtsanwaltes (02.03.2012)
Rechtsanwalt am dritten Ort- BGH-Beschluss vom 20.12.2011-Az: XI ZB 13/11
 
Widerrufsrecht: Postfachadresse als Widerrufsadresse (02.03.2012)
Fernabsatzvertrag -BGH-Urteil vom 25.01.2012- Az: VIII ZR 95/11
 
Internetrecht: Muster-Impressum (02.03.2012)
Um einem Bußgeld wegen fehlender Pflichtangaben zu entgehen, bieten wir Ihnen nachfolgend ein Muster-Impressum an
 
Medienrecht: Zivilgerichtliche Untersagung der Wortberichterstattung über Prominente verfassungswidrig (01.03.2012)
hier im Hinblick auf ihr junges Alter - BVerfG vom 25.01.12 - Az: 1 BvR 2503/09
 
Ehegattenunterhalt: Darlegungs- und Beweislast trägt der unterhaltsberechtigten Ehegatte (01.03.2012)
im Rahmen des Unterhaltsanspruchs wegen Erwerbslosigkeit-BGH vom 18.01.12-Az:XII ZR 178/09
 
VOB/B: Vergütungsanspruch beim Bauvertrag für entfallene Leistungspositionen (01.03.2012)
nur dann, wenn ein Fall der Äquivalenzstörung vorliegt-BGH vom 26.01.12-Az:VII ZR 19/11
 
Arzthaftungsrecht: Kausalität einer Pflichtverletzung bei Unterlassung (01.03.2012)
ärztliche Aufklärungspflichtverletzung - nur dann kausal, wenn pflichtgemäßes Handeln den Eintritt des Schadens verhindert hätte-BGH vom 07.02.12-Az:VI ZR 63/11
 
Regelungen des Telekommunikationsgesetzes teilweise verfassungswidrig (27.02.2012)
dies betrifft die Regelungen zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten-BVerfG vom 24.02.12-Az:1 BvR 1299/05
 
Unternehmergesellschaft: Keine Volleinzahlungspflicht bei Kapitalerhöhung (25.02.2012)
für Kapitalerhöhungsvorgang bei der UG sollen keine strengeren Maßstäbe gelten als für Neugründung einer „normalen“ GmbH-OLG Stuttgart vom 13.10.11-Az: 8 W 341/11
 
AGB: Unwirksame Vertragsklausel bei Mietwagen wegen überhöhter Schadensersatzpauschale (24.02.2012)
AGB-Klausel, die für Stornierung des Mietvertrags Schadensersatz i.H.v. 75 % des Mietpreises vorsieht, ist unwirksam-OLG Dresden vom 06.09.11-Az: 5 U 1627/10
 
Mieterinsolvenz: Verspätete Rückgabe in der Insolvenz hat unterschiedliche Folgen (24.02.2012)
Ansprüche hieraus sind grundsätzlich Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO-OLG Düsseldorf vom 14.04.11-Az:I-10 U 160/10
 
Erbrecht: Ergänzende Testamentsauslegung für eine bestimmte Ersatzerbenregelung (24.02.2012)
Berufung des einzigen Abkömmlings des als Alleinerben eingesetzten, aber bereits vor dem Erblasser verstorbenen jüngeren Bruders-OLG Schleswig vom 30.09.11-Az:3 Wx 128/10
 
Grunderwerb- und Umsatzsteuer: Dürfen Bauherren belastet werden? (23.02.2012)
Aufwendungen aus einem Bauerrichtungsvertrag unterliegen nach einer aktuellen Entscheidung des FG Niedersachsen nicht der Grunderwerbsteuer.
 
Bauordnungsrecht: Genehmigungspflicht einer Dachterrasse (23.02.2012)
Hauseigentümer sollten sich beim Errichten einer frei liegenden Dachterrasse zuvor über die Genehmigungsfähigkeit beraten lassen-VG Gelsenkirchen, 5 K 5517/09
 
Architektenrecht: Genehmigungsrisiko kann zum Honorarrisiko werden (23.02.2012)
Erkennt ein Architekt, dass die Planung oder Teile der Planung nicht genehmigungsfähig sind, muss er den Auftraggeber davon in Kenntnis setzen-OLG München, 9 U 1576/11
 
Kündigungsrecht: Falsche Dokumentation der Arbeitszeit eines Berufskraftfahrers (23.02.2012)
berechtigt den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, wenn dies vorsätzlich geschah-LAG Berlin-Brandenburg vom 01.12.11–Az:2 Sa 2015/11
 
Verfassungsrecht: § 2 Abs.4 des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetz ist verfassungswidrig (22.02.2012)
Ausschluss der Speisegaststätten von der Erlaubnis zur Einrichtung abgetrennter Raucherräume nach dem Hamburgischen Passivraucherschutzgesetz verfassungswidrig
 
Strafverfahren gegen ehemalige kino.to-User (17.02.2012)
die Staatsanwaltschaft Dresden soll auf beschlagnahmten Rechnern von kino.to die Daten von sog. Premium-Kunden gefunden haben, die für werbefreien Zugang per PayPal zahlten
 
Verfassungsrecht: W 2-Besoldung der Professoren in Hessen verfassungswidrig (14.02.2012)
Professorengehälter zu niedrig - BVerfG vom 14. Februar 2011 - Az: 2 BvL 4/10
 
Insolvenzsteuerrecht: Ertragssteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen (14.02.2012)
Zur Frage, ob Sanierungsgewinne weiterhin steuerbefreit sind oder ob sie nach Streichung des § 3 Nr.66 EStG a.F. der Einkommenssteuer unterfallen
 
Krankenhausrecht: Zum Leistungsort bei einem Krankenhausaufnahmevertrag (14.02.2012)
einheitlicher Leistungsort ist am Ort des Krankenhauses-BGH vom 08.12.11-Az: III ZR 114/11
 
Markenrecht: Die Bezeichnung „Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.“ ist freihaltebedürftig (14.02.2012)
unter anderem für Druckereierzeugnisse, betriebswirtschaftliche Beratung, Marketing und finanzielle Beratung-BGH vom 17.08.11-Az:I ZB 70/10
 
Erbrecht: Formbedürftigkeit des Erbverzichts gemäß § 2348 BGB als abstraktes erbrechtliches Verfügungsgeschäft (14.02.2012)
Keine Anwendung des § 2348 BGB auf dingliche Vollzugsgeschäfte, die mit einem Erbverzicht im Zusammenhang stehen-BGH vom 07.12.11-Az:IV ZR 16/11
 
Darlehensrecht: Zur Bedeutung der Erteilung einer objektiv nicht erforderlichen nachträglichen Widerrufsbelehrung (14.02.2012)
Maßgebend ist der für die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen geltende Grundsatz der objektiven Auslegung-BGH vom 06.12.11-Az:XI ZR 401/10
 
Gewährleistungsrecht: Zum Verjährungsbeginn des Anspruchs auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten vor Abnahme eines Bauwerks (14.02.2012)
Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten beginnt grundsätzlich nicht vor der Abnahme-BGH vom 12.01.12-Az:VII ZR 76/11
 
Persönlichkeitsrecht: Zur Einordnung der Zugehörigkeit zu einer politischen Vereinigung in die Sozialsphäre (14.02.2012)
Äußerungen im Rahmen der Sozialsphäre dürfen nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden-BGH vom 20.12.11-Az:VI ZR 261/10
 
Wiederkehrende Leistungen: Zur Anwendbarkeit der dreijährigen Verjährungsfrist des § 852 Abs.1 BGB a.F. (13.02.2012)
diese gilt nur für das Stammrecht, nicht dagegen für die aus dem Stammrecht fließenden weiteren Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen-BGH vom 10.01.12-Az:VI ZR 96/11
 
Zwangsversteigerung: Zuschlag auf Doppelausgebot ist zulässig (13.02.2012)
wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung des Schuldners bestehen-BGH vom 08.12.11-Az:V ZB 197/11
 
Insolvenzrecht: Vereinnahmung der Vergütung kann als kongruente Deckung anfechtbar sein (13.02.2012)
bei Vereinnahmung durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter in einem nicht zur Eröffnung gelangten Verfahren-BGH vom 15.12.11-Az:IX ZR 118/11
 
Versicherungsrecht: Fristlose Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages (13.02.2012)
§ 206 Abs. 1 Satz 1 VVG schließt nicht jede außerordentliche Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages durch den Versicherer aus-BGH vom 07.12.11-Az:IV ZR 105/11
 
Invaliditätsleistung: Mehrfache Beeinträchtigung desselben Körperteils (13.02.2012)
Gliedtaxe für Verlust der Funktionsfähigkeit eines rumpfnäheren Gliedes schließt Verlust eines rumpfferneren Gliedes mit ein-BGH vom 14.12.11-Az:IV ZR 34/11
 
Markenrecht: Zum Prüfungsumfang des Deutschen Patent- und Markenamtes im Löschungsverfahren wegen Verfalls (11.02.2012)
Verfahren nach §53 MarkenG ist auf formelle Prüfung beschränkt, ob Inhaber der Marke der Löschung rechtzeitig widersprochen hat-BGH vom 17.08.11-Az:I ZB 98/10
 
Gesellschaftsrecht: GmbH-Gründung nach dem Musterprotokoll (11.02.2012)
Verfahren mit dem standardisierten gesetzlichen Musterprotokoll ist nicht zu empfehlen
 
Arbeitsrecht: Korrigierende Rückgruppierung (10.02.2012)
Die Nennung der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag mit einem öffentlichen Arbeitgeber ist als Wissenserklärung anzusehen- BAG vom 15.06.2011-Az: 4 AZR 737/09
 
Arbeitsrecht: Anrechnung einer Erschwerniszulage (10.02.2012)
Tarifvertrag zur Einführung des ERA- BAG vom 21.09.2011- Az: 5 AZR 267/10
 
Dienstrecht: Zum Direktionsrecht des Arbeitgebers im öffentlichen Dienst (10.02.2012)
Abordnung eines Gymnasiallehrers an eine Regionale Schule-BAG vom 17.08.2011-Az: 10 AZR 322/10
 
Arbeitsrecht: Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags (10.02.2012)
Schließt der Arbeitgeber mit Arbeitnehmern Altersteilzeitarbeitsverträge hat er den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten- BAG vom 15.11.2011-Az: 9 AZR 387/10
 
Urlaubsrecht: Urlaubsgewährung bei anhängigem Kündigungsschutzprozess (10.02.2012)
Bei Streit über den Umfang des Urlaubsanspruchs kann sich der Arbeitnehmer auf einen Feststellungsantrag beschränken-LAG Berlin-Brandenburg vom 30.09.2011-Az: 6 Sa 1629/11
 
Kapitalmarktrecht: Anrechnung von Steuervorteilen bei der Rückabwicklung nach Ausübung eines kreditrechtlichen Widerrufsrechts (10.02.2012)
Vorteilsausgleichung von fremdfinanzierten Beteiligungen an Medienfonds nach verbraucherkreditrechtlichem Widerruf- OLG Stuttgart vom 29.12.2011-Az: 6 U 79/11
 
UWG: Gebrauchtwagenangebot in einer falschen Suchrubrik einer Internethandelsplattform (10.02.2012)
Ergibt sich die richtige Laufleistung ohne weiteres aus der Überschrift des Angebots,liegt keine unzulässige Irreführung vor- BGH vom 06.10.2011-Az: I ZR 42/10
 
Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (10.02.2012)
Das Strafmaß bei Steuerhinterziehung hängt grundsätzlich vom jeweils verwirklichten Delikt ab - Es sind jedoch Besonderheiten zu beachten.
 
Anfechtungsrecht: Die Anfechtung der Übereignung eines in Deutschland belegenen Grundstücks ist nach dem deutschen Recht der Gläubigeranfechtung zu beurteilen (31.01.2012)
Anfechtungsgläubiger muss sich nicht auf Aufrechnung gegen Ansprüche des Schuldners verweisen lassen, wenn ernsthafte Zweifel bestehen-BGH vom 08.12.11-Az:IX ZR 33/11
 
Domainrecht: Der Namensschutz aus § 12 BGB bleibt neben dem Kennzeichenschutz aus §§ 5, 15 MarkenG anwendbar (26.01.2012)
wenn mit der Löschung des Domainnamens eine Rechtsfolge begehrt wird, die aus kennzeichenrechtlichen Vorschriften deswegen nicht hergeleitet werden kann-BGH vom 09.11.11-Az:I ZR 150/09
 
WEG: Abbedungenes Kopfprinzip stellt keine unzulässige Beschränkung der Bestellung oder Abberufung des Verwalters dar (26.01.2012)
Dies gilt auch nach dem Wohnungseigentumsgesetz in der ab dem 1. Juli 2007 geltenden Fassung-BGH vom 28.10.11-Az:V ZR 253/10
 
Vertragsrecht: Auslegung bei fehlendem ausdrücklichen Hinweis auf Kontaminierung des Aushubs (26.01.2012)
Unterlassen eines Hinweises kann Auslegung des Vertrages dahin rechtfertigen, eine Bodenkontamination liege nicht vor-BGH vom 22.12.11-Az:VII ZR 67/11
 
Familienrecht: Zur Berücksichtigung der nach Wiederverheiratung des Unterhaltspflichtigen entstandenen Unterhaltspflicht (26.01.2012)
gegenüber dem neuen Ehegatten als sonstige Verpflichtung im Rahmen der Leistungsfähigkeit-BGH vom 07.12.11-Az:XII ZR 159/09
 
Darlehensrecht: Zur Berücksichtigung der Kosten einer Restschuldversicherung bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrags (26.01.2012)
Maßgeblich, ob Abschluss einer Restschuldversicherung vom Darlehensgeber als Bedingung für Gewährung des Kredits vorgeschrieben ist-BGH vom 29.11.11-Az:XI ZR 220/10
 
ZPO: Teilurteil nach Prozessunterbrechung wegen Insolvenzeröffnung ist zulässig (25.01.2012)
wenn sich die Gefahr der Widersprüchlichkeit zu einer späteren Entscheidung über den nicht aufgenommenen Teil nicht ausschließen lässt-BGH vom 30.11.11-Az:XII ZR 170/06
 
Mietrecht: Mieter ist verpflichtet, eine vom Voreigentümer an den Mieter zurückgezahlte Kaution an den neuen Vermieter zu leisten (24.01.2012)
Grundsätzlich kein Anspruch gegen Mieter auf erneute Leistung Kaution, wenn Mieter Kaution bereits an früheren Vermieter geleistet hat-BGH vom 07.12.11-Az:VIII ZR 206/10
 
ZPO: Voraussetzungen für den Erlass eines Grund- und Feststellungsurteils (24.01.2012)
wenn sich nicht ohne weitere Tatsachenaufklärung feststellen lässt, ob dem Kläger ein Schaden entstanden ist-BGH vom 08.12.11-Az: VII ZR 12/09
 
WEG: Passivlegitimation der Mitglieder einer WEG (24.01.2012)
Zu verklagen sind nach § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG ausnahmslos sämtliche (übrigen) Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft-BGH vom 11.11.11-Az:V ZR 45/11
 
Markenrecht: Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG bei „Rheinpark-Center Neuss“ (24.01.2012)
Für das Schutzhindernisses kommt es nicht darauf an, wie das Zeichen vom Anmelder verwendet wird oder verwendet werden soll-BGH vom 22.06.11-Az: I ZB 78/10
 
Steuerrecht: Geldwäschegesetz in Kraft getreten (24.01.2012)
dadurch werden insbesondere die freien Berufe zur Einhaltung spezifizierter Sorgfaltspflichten und u.a. die Kammern zur verstärkten Aufsichtstätigkeit verpflichtet
 
Arbeitsrecht: Auslegung einer Verweisungsklausel (23.01.2012)
Ergänzende Vertragsauslegung einer teilweise statischen, teilweise dynamischen Verweisungsklausel-BAG vom 15.06.2011-Az: 4 AZR 665/09.
 
AG: Sondervorteil für den Vorstand (23.01.2012)
Voraussetzungen der Freigabe der Eintragung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags- OLG München vom 14.12.2011-Az: 7 AktG 3/11.
 
Ab wann ist eine Erbschaft konkludent angenommen? (23.01.2012)
Die Ausschlagung einer Erbschaft wird unmöglich, wenn eine konkludente Annahme erfolgt. Welche Handlungen danach als Annahme zu werten sind und was sie beachten sollten
 
Wettbewerbsrecht: Werbung für einen zeitlichen befristeten Preisnachlass aufgrund eines Firmenjubiläums (20.01.2012)
Verlängerung befristeter Sonderverkäufe nicht möglich - BGH vom 07.07.2011-Az: I ZR 173/09.
 
Wettbewerbsrecht: Werbung mit befristeten Frühbucherrabatt (20.01.2012)
Reiseveranstalter muss sich grundsätzlich an die gesetzte Frist halten, will er sich nicht dem Vorwurf einer Irreführung aussetzen-BGH vom 07.07.11-Az:I ZR 181/10
 
Schadensersatzrecht: Unterlassene Aufklärung bei Grundstückskauf (20.01.2012)
zum Umfang der Aufklärungspflicht eines Verkäufers - BGH vom 11.11.2011-Az: V ZR 245/10.
 
Gesellschaftsrecht: Einziehung von Geschäftsanteilen (20.01.2012)
Erforderlichkeit von gesellschaftsvertraglichen Regelungen - Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Steuerrecht: Anlage EÜR: Abgabe ist verpflichtend (19.01.2012)
Betriebsinhaber müssen der Einkommensteuererklärung eine Gewinnermittlung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beifügen-BFH 16.11.11-Az:X R 18/09
 
Aufbewahrungspflichten: Diese Unterlagen können 2012 vernichtet werden (19.01.2012)
Sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Bereich sammeln sich eine Menge von Belegen, Rechnungen etc. an.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer (19.01.2012)
Am 1. Januar 2012 ist die Verordnung zur Änderung und Aufhebung arbeitsgenehmigungsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten.
 
Steuerermäßigung: Gartenarbeiten als Handwerkerarbeiten abziehbar (19.01.2012)
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kann auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses gewährt werden-BFH vom 13.07.11-Az:VI R 61/10
 
Kindergeld ab 2012: Was bei volljährigen Kindern zu beachten ist (19.01.2012)
Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist die bisherige Einkommensgrenze von 8.004 EUR für volljährige Kinder ab 2012 entfallen
 
WEG: Gemeinschaft muss für einen Eigentümer keine Barrierefreiheit herstellen und bezahlen (19.01.2012)
wegen dessen Gehbehinderung im Treppenhaus und der Garage durch den Einbau von Handläufen etc.-LG Köln vom 30.06.11-Az:29 S 246/10
 
Schönheitsreparaturen: „Weißen-Klausel“ ist unwirksam (19.01.2012)
formularmäßige Verpflichtung des Mieters, Decken und Oberwände auch während der Mietzeit zu „weißen“, ist unangemessene Benachteiligung-BGH vom 21.09.11-Az:VIII ZR 47/11
 
Erbrecht: Wirksames Testament trotz offensichtlicher Fehldatierung (19.01.2012)
wenn eine schriftvergleichende Untersuchung die Schrift des Erblassers eindeutig identifiziert und für das falsche Datum eine plausible Erklärung besteht-LG Duisburg vom 17.10.11-Az:7 T 91/10
 
Baugenehmigung: Landwirtschaftliche Lager- und Maschinenhalle im Außenbereich (19.01.2012)
Die Errichtung einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle dient auch dem Betrieb des Landwirts-BayVGH, 1 B 11.550
 
Baumängel: Keine Unternehmerhaftung für vom Auftraggeber vorgeschriebenes Baumaterial (19.01.2012)
Wer als Bauherr dem Bauunternehmer ganz bestimmte Baustoffe vorschreibt, kann sich später nicht auf Baumängel berufen-LG Hamburg, 317 O 209/10
 
Stundenlohn: Nachweis der Richtigkeit von Rapportzetteln (19.01.2012)
Abrechnung nach Stunden-Unternehmer muss darlegen und beweisen, wie viele Stunden tatsächlich geleistet wurden-OLG Hamm vom 08.02.11-Az:21 U 88/10
 
Aktuelle Gesetzgebung: Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (19.01.2012)
Die Regierung will die arbeitsmarktpolitischen Instrumente konsequent an folgenden Zielen ausrichten: mehr Dezentralität, höhere Flexibilität, größere Individualität, höhere Qualität, mehr Transparenz.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Anhebung der Altersgrenzen - Rente mit 67 startet schrittweise (19.01.2012)
Im Jahr 2012 startet für Neurentner die Rente mit 67 und damit die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung.
 
Wirtschaftsstrafrecht: Strafbarkeit nach § 283 Abs. 1 Nr. 5 oder Nr. 7b StGB entfällt bei rechtlicher oder tatsächlicher Unmöglichkeit zur Buchführung oder Bilanzerstellung (18.01.2012)
etwa dann, wenn sich der Täter der Hilfe eines Steuerberaters bedienen muss und er die Kosten nicht aufbringen kann-BGH vom 20.10.11-Az:1 StR 354/11
 
ZPO: Zur Rechtskraftwirkung eines Nichtigkeitsurteils gegen Alleingesellschafter (18.01.2012)
Kapitalgesellschaft muss sich dies nicht entgegenhalten lassen-BGH vom 29.11.11-Az:X ZR 23/11
 
Medienrecht: Zur Zulässigkeit einer identifizierenden Wort- und Bildberichterstattung (18.01.2012)
über einen Politiker in einem Presseartikel betreffend dessen prominente Lebensgefährtin - BGH vom 22.11.2011 - Az: VI ZR 26/11
 
Strafrecht: Zur Einordnung einer kriminellen Vereinigung als solche innerhalb oder außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (18.01.2012)
erfolgreiche Revision - BGH vom 13.09.11 - Az: 3 StR 231/11
 
Medicus.log: Verletzung rechtlichen Gehörs nicht schon bei abweichender rechtlichen Schlussfolgerung (17.01.2012)
wenn Gericht tatsächliches und rechtliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht aber rechtliche Schlussfolgerungen nicht teilt-BGH vom 07.07.11-Az:I ZB 68/10
 
ZPO: Auslegung des Urteilstenors durch das Grundbuchamt (17.01.2012)
Das Grundbuchamt kann im Wege der Auslegung des Urteilstenors den Mangel fehlender Bestimmtheit der Entscheidung nicht beheben-BGH vom 17.11.11-Az:V ZB 58/11
 
Gesellschaftsrecht: Vergleich über aktienrechtlichen Differenzhaftungsanspruch bei Sachkapitalerhöhung (17.01.2012)
Anspruch besteht auch, soweit Wert der Sacheinlage zwar den geringsten Ausgabebetrag, aber nicht das Aufgeld deckt-BGH vom 06.12.11-Az:II ZR 149/10
 
Nichtraucherschutz: Rauchverbot in Gaststätten stellt kein Mangel des Pachtgegenstands dar (16.01.2012)
Das Rauchverbot in § 7 Abs. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz stellt keinen Mangel einer verpachteten Gaststätte dar-BGH vom 13.07.11-Az:XII ZR 189/09
 
Gesellschaftsrecht: Räumungsbegehren einer GbR wegen Eigenbedarfs der Gesellschafter (16.01.2012)
Eigenbedarf eines GbR-Gesellschafter: auch wenn Gesellschafter der Gesellschaft bei Abschluss des Mietvertrags noch nicht angehörte-BGH vom 23.03.11-Az:VIII ZR 74/11
 
Arzthaftungsrecht: Zu den Voraussetzungen eines groben Benhandlungsfehlers (16.01.2012)
Arztverschulden - eindeutiger Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse - BGH vom 25.10.11 - Az: VI ZR 139/10
 
Ist Online-Streaming illegal? (16.01.2012)
Rechtsanwalt für Internetrecht und IT-Recht - Urheberrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeitsrecht: Schuldrechtliche Abreden der Tarifvertragsparteien werden nicht Inhalt des Arbeitsverhältnisses (13.01.2012)
Tarifvertragliche Entgeltanpassung Ost/West ist keine geltende Inhaltsnorm - BAG vom 24.08.2011- Az: 4 AZR 566/09
 
Urlaubsrecht: Eine ergänzende vertragliche Vereinbarung zur Urlaubsabgeltung ist zulässig (13.01.2012)
Parteien steht es frei, eine Vereinbarung zu treffen, die den Arbeitgeber verpflichtet, Urlaub, der bereits verfallen ist, nachzugewähren - BAG vom 18.10.2011-Az: 9 AZR 303/10
 
Dienstwagen: Zum Anscheinsbeweis der Privatnutzung (13.01.2012)
Die Gestattung der Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte begründet noch keine Überlassung zur privaten Nutzung-BFH vom 06.10.2011-Az: VI R 56/10
 
Grunderwerbssteuer: Grunderwerbsteuerbarer Erwerb eines Gesellschaftsanteils an Grundstücks-GbR (13.01.2012)
Keine Grunderwerbssteuerpflicht - Übertragung eines Anteils an Grundstücks-GbR - BFH vom 23.11.11-Az:II R 64/09
 
Kapitalmarktrecht: Hinweis- und Ermittlungspflichten des Anlageberaters (13.01.2012)
Anlageberater hat den Anlageinteressenten über für die Kapitalanlage bedeutsamen Gesetzesänderungen zu informieren-BGH vom 01.12.2011-Az: III ZR 56/11.
 
Handelsvertreterrecht: Ausgleichsanspruch eines Versicherungsvertreters (13.01.2012)
Ausgleichsanspruch bestimmt sich nach Maßgabe des § 89b Abs.5 in Verbindung mit Abs.1 HGB aF.-BGH vom 23.11.11-Az: VIII ZR 203/10
 
Schadensrecht: Dekra haftet BMW-Vertragshändlern nicht für angeblich falsche Gutachten (13.01.2012)
Schadenersatzansprüche lassen sich weder nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter herleiten noch auf § 826 BGB stützen-OLG Stuttgart vom 20.12.2011-Az: 6 U 107/11
 
AG: Ein Vergleich über den Differenzhaftungsanspruch ist grundsätzlich zulässig und bedarf nicht der Zustimmung der Hauptversammlung. (13.01.2012)
Eine Aufrechnungsvereinbarung über unter § 66 I AktG fallende Ansprüche ist wirksam, wenn die Forderung des Aktionärs vollwertig, fällig und liquide ist-BGH vom 06.12.2011-Az: II ZR 149/10
 
Kapitalmarktrecht: Positive Entscheidung des OLG München im Musterverfahren wegen fehlerhaftem Emissionsprospekt (12.01.2012)
Haftung der finanzierenden Bank und der VIP Medienfonds 4 GmbH & Co. KG auf Schadensersatz wegen Prospektfehler - OLG München vom 30.12.11 - Az: Kap 1/07
 
ZPO: Auslegung einer notariellen Unterwerfungserklärung (10.01.2012)
in der der Schuldner die persönliche Haftungserklärung ausdrücklich nur gegenüber dem "jeweiligen Gläubiger" der Grundschuld übernommen hat-BGH vom 24.11.11-Az:VII ZB 12/11
 
Kaufrecht: Zur Täuschung über die Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit im Rahmen eines Kaufvertrages (09.01.2012)
Vermutung zu Gunsten des Verkäufers, dass Kaufpreis ohne Täuschung dem Verkäufer über ein Geschäft mit Dritten zugeflossen wäre-BGH vom 15.11.11-Az:VI ZR 4/11
 
Grundbuchrecht: Zur Wirksamkeit einer im Servitutenbuch eingetragenen Dienstbarkeit (09.01.2012)
Auch im Servitutenbuch einer Gemeinde eingetragene Dienstbarkeit muss auf neu angelegten Grundbuchblatt als Belastung eingetragen sein-BGH vom 21.10.11-Az:V ZR 10/11
 
Versicherungsrecht: Fällen dreier großer Bäume innerhalb eines Tages stellt keine ungewöhnliche oder gefährliche Beschäftigung dar (09.01.2012)
Risikoausschluss setzt einen von den normalen Gefahren des täglichen Lebens abgrenzbaren Bereich besonderer Gefahrenlagen bildet-BGH vom 09.11.11-Az:IV ZR 115/10
 
Zivilrecht: Keine Verjährung eines Auskunftsanspruchs über Kontenbewegungen (09.01.2012)
Auskunftsanspruch gemäß § 666 Var.2 BGB aus dem Auftragsverhältnis verjährt grundsätzlich nicht vor dessen Beendigung-BGH vom 01.12.11-Az:III ZR 71/11
 
Vereinsrecht: Keine Haftungsprivilegierung bei fahrlässiger Schadensverursachung durch Vereinsmitglied (04.01.2012)
Dies gilt auch bei unentgeltlicher Tätigkeit, wenn Schaden grob fahrlässig verursacht wurde-BGH vom 15.11.11-Az:II ZR 304/09
 
Anlageberatungsvertrag: Zur aufklärungspflichtigen Rückvergütung bei VIP Medienfonds 4 (02.01.2012)
Zur Frage der Kausalität der fehlenden Aufklärung über Rückvergütungen für die Anlageentscheidung OLG Frankfurt a.M. vom 13.12.11 - Az: 9 U 112/09
 
Strafrecht: Zur strafprozessualen Verwertbarkeit rechtswidrig erhobener personenbezogener Informationen (30.12.2011)
und zur Betrugsstrafbarkeit durch den Abschluss von Lebensversicherungen - BVerfG vom 07.12.11 - Az: 2 BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10
 
BVerfG: Für den Nachweis der Beauftragung eines Verteidigers ist die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nicht notwendig (28.12.2011)
Kommentar zum Beschluss des BVerfG vom 14.09.2011 - Az: 2 BvR 449/11
 
Transportrecht: „Road-Package“-Verordnungen treten in Kraft (27.12.2011)
Nach einer zweijährigen Verzögerung sind am 04. Dezember 2011 die in Deutschland unmittelbar geltenden EG-Verordnungen Nr. 1071/2009 bis 1073/2009 in Kraft getreten.
 
Hochschulrecht: Numerus clausus für Bachelor-Studiengang Psychologie in Berlin ohne ausreichende Rechtsgrundlage (27.12.2011)
VerfGH Berlin hat am 20.12.11 Verfassungsbeschwerden von zwei Bewerberinnen um Studienplatz für Bachelor-Studiengang Psychologie an der HU Berlin stattgegeben.
 
Kaufrecht: Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB (27.12.2011)
- Nacherfüllung durch "Lieferung einer mangelfreien Sache" erfasst Ausbau und Abtransport der mangelhaften Kaufsache-PM des BGH Nr. 202/2011 vom 21.12.2011 - Az: VIII ZR 70/08
 
Arbeitsrecht: Altersdiskriminierung bei betrieblicher Altersversorgung (26.12.2011)
Keine Altersdiskriminierung der ratierlichen Kürzung nach § 2 BetrAVG - BAG-Urteil vom 19.07.2011 - Az: 3 AZR 434/09
 
Arbeitsrecht: Tarifliche Dynamik nach Betriebsübergang (26.12.2011)
Schuldrechtliche Abreden der Tarifvertragsparteien werden nicht Inhalt des Arbeitsverhältnisses -BAG-Urteil vom 24.08.2011-Az: 4 AZR 566/09
 
Internetrecht: Social Media und der Datenschutz (23.12.2011)
Welche Risiken gibt es für Unternehmer bei der Verwendung des Facebook „gefällt mir“-Button? - von Rechtsanwalt Dirk Streifler im Magazin Berliner Werbewelten 2/2011, S.24-25
 
Arbeitsrecht: Treuepflicht eines Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst (21.12.2011)
Nicht in jedem Fall liegt eine mit einem Beamten vergleichbare Treuepflicht vor - BAG vom 12.05.2011 - Az: 2 AZR 479/09
 
Handelsvertreterrecht: Ausgleichsanspruch bei Übernahme durch neu gegründete Gesellschaft (21.12.2011)
Ausgleichsanspruch für vom Handelsvertreter geworbene Neukunden-BGH vom 26.10.11-Az:VIII ZR 222/10
 
Bankrecht: Zu Aufklärungspflichten der beratenden Bank beim Erwerb von Basketzertifikaten (Emittentin hier: Lehman Brothers) durch ihren Kunden (21.12.2011)
beratende Bank muss Anleger über vollständigen Verlust des angelegten Kapitals bei Zahlungsunfähigkeit der Emittentin aufklären-BGH vom 27.09.11-Az:XI ZR 182/10
 
Arbeitsrecht: Anspruch auf Zusatzurlaub (21.12.2011)
Bereitschaftsdienststunden in der Zeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr sind Nachtarbeitsstunden iSv. § 27 Abs. 1 TV-Ärzte HELIOS - BAG vom 14.09.11 - Az:10 AZR 208/10
 
Gefährliche Körperverletzung: Garantenpflicht eines Betriebsvorgesetzten bei betriebsbezogenen Straftaten (20.12.2011)
Aus Stellung als Betriebsinhaber bzw. Vorgesetzter kann sich eine Garantenpflicht für nachgeordnete Mitarbeiter ergeben - BGH vom 20.10.11 - Az: 4 StR 71/11
 
Mietrecht: Zuschlag für Schönheitsreparaturen nach Entlassung einer Wohnung aus der Preisbindung (20.12.2011)
Vermieter darf nach Entlassung der Wohnung aus der Preisbindung keinen Zuschlag für Schönheitsreparaturen verlangen -BGH vom 09.11.11-Az:VIII ZR 87/11
 
Insolvenzrecht: Zu den Auswirkungen einer fehlerhaften öffentlichen Bekanntmachung auf die Beschwerdefrist (20.12.2011)
die öffentliche Bekanntmachung wirkt nur dann als Zustellung, wenn die bekannt gemachte Entscheidung richtig bezeichnet ist-BGH vom 10.11.11-Az: IX ZB 165/10
 
Kapitalmarktrecht: Zur Formwirksamkeit einer Mithaftungsübernahme (20.12.2011)
Wahrung der Schriftform - Darlehensvertrag muss eindeutig auf die Schuldbeitrittserklärungen der Gesellschafter Bezug nehmen-BGH vom 25.10.11-Az:XI ZR 331/10
 
Immobilienrecht: Zur Kostenbeteiligung des Inhabers eines dinglichen Wohnungsrechts (20.12.2011)
dinglicher Wohnrechtsinhaber hat Kosten der zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmten Anlagen und Einrichtungen mit zu tragen-BGH vom 21.10.11-Az:V ZR 57/11
 
Prospekthaftung:Zur Haftung eines ehemaligen Spitzenpolitikers für fehlerhafte Angaben im Emissionsprospekt (20.12.2011)
Zur Verantwortlichkeit eines früheren Spitzenpolitikers für Äußerung über Eigenschaften einer Anlage in Prospektbestandteil-BGH vom 17.11.11-Az:III ZR 103/10
 
Telekommunikationsarecht: Keine wirksame Abtretung von Telekommunikationsentgeltforderungen (20.12.2011)
Keine Abtretung von Telekommunikationsentgeltforderungen an Inkossounternehmen durch Telekommunikationsdienst-Anbietern-AG Meldorf vom 21.07.11-Az:81 C 241/11
 
Markenrecht: Zu Löschungsansprüchen wegen bösgläubiger Markenanmeldung und wegen Verfalls mangels rechtserhaltender Benutzung (19.12.2011)
unterschliedliche Streitgegenstände: Löschungsansprüche wegen bösgläubiger Markenanmeldung und wegen Verfalls - BGH vom 09.06.11-Az:I ZR 41/10
 
Wettbewerbsrecht: Zur Zulässigkeit von Poker im Internet (19.12.2011)
Ob ein Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 GlüStV vorliegt, beurteilt sich nach den durchschnittlichen Fähigkeiten eines Spielers-BGH vom 28.09.11-Az:I ZR 93/10
 
Grundstücksübertragung: Rechtsgeschäft mit Drittschädigungsabsicht (16.12.2011)
Ein Rechtsgeschäft erfüllt nicht den Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB, wenn es für den Dritten objektiv nicht nachteilig ist-BGH vom 28.10.11-Az:V ZR 212/10
 
GmbH - Steuerrecht: Betriebsausgaben: Firmenjubiläum und Geburtstag besser zweimal feiern (15.12.2011)
runder Geburtstag des Geschäftsführers zusammen mit Feier eines Firmenjubiläums - Aufwendungen nicht abziehbar-FG Berlin-Brandenburg-16.02.11-Az:12 K 12087/07
 
Aufsichtsräte: Steuerliche Behandlung der Pkw, Bürokräfte und Büroräume (15.12.2011)
Werden Aufsichtsräten neben der Barvergütung auch Büroräume, Bürokräfte oder Pkw zur Verfügung gestellt, ist fraglich, ob diese Leistungen zu versteuern sind
 
Aktuelle Gesetzgebung: Gründungszuschuss nur noch eine Ermessensleistung (15.12.2011)
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt zugestimmt.
 
Steuerrecht: Privat und beruflich genutzter Laptop: Regelmäßig hälftige Aufteilung (15.12.2011)
privat angeschaffter Computer ist abziehbar, wenn er nahezu ausschließlich dienstlicher Aufgaben dient - FG Baden-Württemberg vom 05.05.10-Az:12 K 18/07
 
Erstattungszinsen: Steuerbescheide offenhalten (15.12.2011)
Angesichts der verwirrenden Rechtslage sollten Steuerpflichtige gegen die Besteuerung von Erstattungszinsen mit einem Einspruch vorgehen
 
Reifenwechsel: Haftung, wenn Hinweis auf notwendiges Nachziehen der Radmuttern fehlt (15.12.2011)
Räderwechsel in Autowerkstatt - Hinweispflicht, dass Nachziehen der Radmuttern nach 50 bis 100 km notwendig ist-LG Heidelberg vom 27.07.11-Az: 1 S 9/10
 
AGB: Kein Leistungsverweigungsrecht einer Fluglinie bei Nichtvorlage der Kreditkarte (15.12.2011)
AGB-Klausel eines Luftverkehrsunternehmen unwirksam, nach die Vorlage einer Kredit- oder Debitkarte verlangt wird-OLG Frankfurt a.M. vom 08.09.11-Az:16 U 43/11
 
WEG: Bauträger als Miteigentümer kann von Beschlussfassung ausgeschlossen werden (15.12.2011)
Bauträger als WEG-Miteigentümer kann bei einer bestehenden Interessenkollision von der Beschlussfassung ausgeschlossen werden-AG Landsberg/Lech, 1 C 1146/10 WEG
 
Abfallgebühren: Grundstücksvermieter haftet für Gebühren des Mieters (15.12.2011)
Der Vermieter eines Hausgrundstücks kann für die Abfallgebühren seines Mieters in Anspruch genommen werden-VG Koblenz vom 24.06.10-Az:7 K 1230/09.KO
 
Aktuelle Gesetzgebung: Das Testamentsregister für Deutschland kommt (15.12.2011)
Immer mehr Menschen machen von Ihrer Testierfreiheit Gebrauch, da für sie die allgemeine gesetzliche Erbfolge nicht passt.
 
Architektenrecht: Volle Vergütung bei einvernehmlicher Aufhebung des Vertrags (15.12.2011)
Aufhebung eines Architektenvertrags-Verlust des Restvergütungsanspruchs nur bei Vereinbarung oder Kündigungsberechtigung-OLG Saarbrücken 06.07.11-Az: 1 U 408/09
 
Baumangel: Schadensersatzanspruch besteht auch, wenn sich Mangel nicht auswirkt (15.12.2011)
Bereits durch eine mangelhafte Werkleistung entsteht dem Auftraggeber ein Schaden-OLG Frankfurt a.M. vom 09.04.09-Az:10 U 264/07
 
Kapitalmarktrecht: BGH zur Haftung für unterbliebene Ad-hoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG (14.12.2011)
BGH-Grundsatzurteil zu Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftung wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilungen nach § 37b WpHG-BGH vom 13.12.11-Az:XI ZR 51/10
 
Gesellschaftsrecht: Zur Stellung des Treugebers im Innenverhältnis einer Publikumsgesellschaft (14.12.2011)
Treugeber ist im Innenverhältnis unmittelbarer Gesellschafter, wenn mittelbare Beteiligung im Gesellschaftsvertrag geregelt ist-BGH vom 11.10.11-Az:II ZR 242/09
 
GmbH - Steuerrecht: Geschäftsführer kann als Dritter in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandates einbezogen sein (09.12.2011)
Geschäftsführer kann als Dritter in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandates einbezogen sein, welches die GmbH erteilt hat-BGH vom 13.10.11-Az:IX ZR 193/10
 
Gesellschaftsrecht: Auslegung der Abfindungsbestimmungen eines ausscheidenden Gesellschafters im Gesellschaftsvertrag einer GmbH (06.12.2011)
Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters: im Zweifel Gleichbehandlung der Gesellschafter bei Berechnung der Abfindung-BGH vom 27.09.11-Az:II ZR 279/09
 
Bankrecht: Konkludente Genehmigung einer Lastschriftbuchung (05.12.2011)
konkludente Genehmigung einer Lastschriftbuchung innerhalb einer Schwankungsbreite von zuvor genehmigten Lastschriftbuchungen-BGH vom 27.09.11-Az:XI ZR 328/09
 
Schulrecht: Verrichtung von Gebeten in der Schule findet ihre Schranke in der Wahrung des Schulfriedens (02.12.2011)
Schüler ist nicht berechtigt, während des Besuchs der Schule außerhalb der Unterrichtszeit ein Gebet zu verrichten-BVerwG vom 30.11.11-Az:6 C 20.10
 
Factoring: Für eine Abmahnung nach § 314 BGB genügt die bloße Rüge vertragswidrigen Verhaltens nicht (01.12.2011)
Für eine Abmahnung nach § 314 BGB genügt die bloße Rüge vertragswidrigen Verhaltens nicht-BGH vom 12.10.11-Az:VIII ZR 3/11
 
Schadensersatzrecht: Zu den Schadensersatzansprüchen bei Unterlassung der Mitwirkungspflicht zur Vertragsanpassung (01.12.2011)
Anspruch aus Störung der Geschäftsgrundlage auf Vertragsanpassung verpflichtet die andere Partei, an der Anpassung mitzuwirken-BGH vom 30.09.11-Az:V ZR 17/11
 
Erbrecht: Zum lebzeitigen Eigeninteresse des Erblassers an einer Schenkung (01.12.2011)
kann auch vorliegen, wenn Beschenkter ohne rechtliche Bindung Leistungen übernimmt, tatsächlich erbringt und auch in Zukunft vornehmen will-BGH vom 26.10.11-Az:IV ZR 72/11
 
Bankrecht: Zur Haftung bei missbräuchlicher Abhebung von Bargeld an Geldautomaten (30.11.2011)
Fortentwicklung der Grundsätze für Haftung des Karteninhabers bei missbräuchlichen Abhebungen von Bargeld an Geldautomaten mit Karte und PIN-BGH vom 29.11.11-Az:XI ZR 370/10
 
Aktuelle Gesetzgebung: ELENA-Verfahren wird abgeschafft (28.11.2011)
Der Bundesrat hat die Aufhebung des ELENA-Verfahrens (Elektronischer Entgeltnachweis) gebilligt.
 
Jahreswechsel: Steuerliche Überlegungen zur Steueroptimierung (28.11.2011)
Es ist an der Zeit, sich darüber Gedanken zu machen, welche Maßnahmen im privaten Bereich bis zum Ende des Jahres steuerliche Vorteile bringen können
 
Geschwindigkeitsüberschreitung: Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren (28.11.2011)
Tatrichter muss besondere Feststellungen treffen, wenn die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit erfolgt ist-OLG Hamm,III-2 RBs 108/11
 
Verkehrsunfall: Überfahren der Wartelinie durch den Vorfahrtberechtigten (28.11.2011)
Wartelinie empfiehlt dem aus untergeordneten Straße kommenden Verkehr, an der durch die Linie markierten Stelle zu warten und Vorfahrt zu gewähren-AG Lemgo vom 01.07.11-Az:18 C 95/11
 
Reiserecht: Insolvenzschutz bei Pauschalreisen (28.11.2011)
umfasst auch den Rückzahlungsanspruch des Reisenden auf den Reisepreis bei einer Absage der Reise durch den Veranstalter - BGH,X ZR 43/11
 
Mietkürzung: Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten in der Nachbarschaft (28.11.2011)
berechtigen einen Mieter in der Regel nicht zu einer Kürzung der Miete - OLG Braunschweig, 1 U 68/10
 
Mietrecht: Kündigung einer vom Wohnungsmieter separat angemieteten Garage (28.11.2011)
Kann nur unabhängig von der Wohnung gekündigt werden, wenn sie nicht Bestandteil eines Wohnungsmietvertrags ist - BGH, VIII ZR 251/10
 
Ehegattentestament: Auslegung einer Wiederverheiratungsklausel (28.11.2011)
Eine solche Klausel kann der überlebende Ehegatte nicht ignorieren oder umgehen - OLG Hamm vom 31.05.11 - Az: I-15 W 360/10
 
Erbrecht: Zum Erbrecht nichtehelicher Kinder (28.11.2011)
Art. 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder hat weiterhin Bestand hat-BGH, IV ZR 150/10
 
Baurecht: Leistungsänderung: Abnahme muss kein Anerkenntnis sein (28.11.2011)
Führt Auftragnehmer die geschuldete Leistung anders aus als vertraglich geschuldet, muss Abnahme des Bauherren kein Anerkenntnis sein-OLG Brandenburg vom 25.08.11 -Az:12 U 69/10
 
AGG: Falsche Anrede begründet noch keine Diskriminierung (28.11.2011)
Bewerbung - keine Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft-Arbeitsgericht Düsseldorf, 14 Ca 908/11
 
Arbeitsrecht: Verlagerung eines Betriebsteils ins grenznahe Ausland (25.11.2011)
Bewerbung -
 
Arbeitsrecht: Zur Möglichkeit befristeter Arbeitsverhältnisse von Betriebsratmitgliedern (25.11.2011)
Anwendung von § 14 II TzBfG auf befristete Arbeitsverhältnisse von Betriebsratsmitgliedern verstößt nicht gegen Art.7 RL 2002/14/EG-ArbG Berlin-Az:33 Ca 5877/11
 
Europarecht: Selektives Vertriebssystem als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung (16.11.2011)
Art. 101 Abs. 1 AEUV - Vertragsklausel stellt bezweckte Beschränkung dar, wenn sie nicht objektiv gerechtfertigt ist-EuGH vom 13.10.11-Az:C-439/09
 
Bankrecht: Zur Aufklärungspflicht eines Anlageberaters bei Zinssicherungsgeschäften in der Form von gegenläufigen Höchst- und Mindestbegrenzungen (16.11.2011)
Beratungspflichtverletzung einer Bank bei Empfehlung von Zinssicherungsgeschäften in Form von Zinscap und Zinsfloor-LG Stuttgart vom 24.08.11-Az:8 O 516/10
 
Gesellschaftsrecht: Anteilswertermittlung für Abfindung nach Gewinnabführungsvertrag nur auf Vertretbarkeit überprüfbar (16.11.2011)
Abfindung nach einem Gewinnabführungsvertrag ist angemessen, wenn sie dem Verkehrswert des Anteils entspricht-OLG Stuttgart-Beschluss vom 14.09.11-Az:20 W 6/08
 
Gesellschaftsrecht: Gesamtnichtigkeit einer bedingten Kapitalerhöhung (16.11.2011)
Überschreitung des gesetzlich zulässigen Höchstbetrags i.S.d. § 192 III 1 AktG führt zur Gesamtnichtigkeit des Beschlusses-OLG München vom 14.09.11-Az:31 Wx 360/11
 
UG: Zur Gründung einer Unternehmergesellschaft nach Musterprotokoll (16.11.2011)
Musterprotokoll enthält nur die besondere Vertretungsbefugnis des bei der Gründung bestellten Geschäftsführers-OLG Düsseldorf vom 12.07.11-Az:I-3 Wx 75/11
 
Insolvenzrecht: Unterbrechung einer aktienrechtlichen Beschlussmängelklage (16.11.2011)
durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Vermögen der Aktiengesellschaft - BGH vom 19.07.11 - Az: II ZR 246/0
 
Wirtschaftstrafrecht: Untreue auch bei Einverständnis der Gesellschafter (15.11.2011)
Aus Einverständnis folgt nicht in jedem Fall der Ausschluss der Tatbestandsmäßigkeit bei der Untreue-BGH vom 30.08.11-Az:3 StR 228/11
 
Gesellschaftsrecht: Haftung wegen Missbrauchs der Generalvollmacht bei Errichtung einer Gesellschaft (15.11.2011)
fehlerhafte Gesellschaft setzt auf Abschluss eines Gesellschaftsvertrags gerichtete Willenserklärungen zwischen Beteiligten voraus-BGH vom 13.09.11-Az:VI ZR 229/09
 
Arbeitsrecht: Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Leitender Angestellter nach § 14 II KSchG (06.11.2011)
Der leitende Angestellte i.S.d. § 14 Abs.2 KSchG muss die Rechtsmacht haben, den Arbeitgeber selbständig zu verpflichten-BAG vom 14.04.2011-Az:2 AZR 167/10
 
Arbeitsrecht: Anspruch auf Zahlung eines auf das Geschäftsjahr bezogenen Bonus (06.11.2011)
Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag eines außertariflichen Mitarbeiters-Arbeitnehmer kann erfolgsabhängige Vergütung verlangen-BAG vom 07.06.11-Az:1 AZR 807/09
 
Umsatzsteuer: Behandlung von Gutscheinen (31.10.2011)
Die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe hat dazu Stellung bezogen, wie die Ausgabe von Gutscheinen umsatzsteuerlich zu behandeln ist
 
Steuervereinfachungsgesetz 2011: Wichtige Änderungen auf einen Blick (31.10.2011)
Einkommensteuererklärung für zwei aufeinanderfolgende Jahre wurde nicht ins Steuervereinfachungsgesetz 2011 mit aufgenommen.
 
Darlehenskonten: Monatliche Gebühr ist unwirksam (31.10.2011)
Die Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos in den AGB einer Bank ist unwirksam-BGH vom 07.06.11-Az:XI ZR 388/10
 
Vaterschaftstest: Nachweis durch DNA-Abstammungsgutachten (31.10.2011)
Unsicherheit bei Betroffenen über Vaterschaft oft auch nach Vaterschaftstest-OLG Stuttgart vom 30.06.11-Az:17 UF 53/11
 
Ordnungsverfügung: Auf die Gefahr kommt es an, nicht auf den Gefährdeten (31.10.2011)
Brand- und Lebensgefahr kann nicht entgegengehalten werden, dass das Haus allein vom Antragsteller bewohnt werde und er diese Gefahr in Kauf nehme-VG Saarlouis vom 25.08.11-Az:5 L 705/11
 
Baurecht: Fotovoltaikanlage: Denkmalschutz kontra Klimaschutz (31.10.2011)
entscheidend ist das Empfinden des für Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters-VGH Mannheim vom 01.09.11-Az:1 S 1070/11
 
Mitgliederversammlung: Erledigter TOP ist erledigt (30.10.2011)
darf auf der gleichen Mitgliederversammlung nicht wieder aufgenommen werden, wenn inzwischen Mitglieder die Versammlung verlassen haben-KG, 24 U 156/10
 
Standardisiertes Messverfahren: Erforderlicher Umfang der tatsächlichen Feststellungen (30.10.2011)
Auch hier muss Richter grundsätzlich in den Urteilsgründen das Messverfahren und ggf. berücksichtigten Toleranzwert mitteilen-OLG Düsseldorf, IV-1 RBs 12/11
 
Aktuelle Gesetzgebung: Regierungsentwurf zur Bekämpfung von Abo- und Kostenfallen im Internet (30.10.2011)
Internetabzocke soll durch einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung künftig ein Riegel vorgeschoben und Verbraucherrechte gestärkt werden.
 
Gewerbemietvertrag: Keine Mietzahlungspflicht bei Vermieterrenovierung vor Ablauf des Vertrags (30.10.2011)
Mieter kann während der Zeit der Renovierung die Räume nicht nutzen-KG, 8 U 187/10
 
Architekt: Beratungspflicht zu entstehenden Baukosten (30.10.2011)
Es gehört zu den Aufgaben eines Architekten, den Bauherrn über die voraussichtlichen Baukosten zu beraten-OLG Hamm, I-24 U 151/04
 
Arbeitsrecht: Befristungskontrollklage: Verstoß des Arbeitsgerichts gegen die Hinweispflicht aus § 17 S 2 TzBfG i.V.m. § 6 S 2 KSchG (30.10.2011)
Landesarbeitsgericht hat selbst zu prüfen, ob die Befristung des Arbeitsvertrags gegen weitere Unwirksamkeitsgründe verstößt-BAG vom 04.05.11-Az:7 AZR 252/10
 
Arbeitsrecht: Berichtigung der Unterrichtung des Betriebsrats im Zustimmungsersetzungsverfahren (30.10.2011)
nachholen fehlender Information durch Arbeitgeber im Zustimmungsersetzungsverfahren-BAG vom 01.06.11-Az:7 ABR 18/10
 
Gesellschaftsrecht: Unterbrechung einer aktienrechtlichen Beschlussmängelklage durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Vermögen der Aktiengesellschaft (30.10.2011)
aktienrechtliche Beschlussmängelklage wird nur unterbrochen, wenn angefochtener Beschluss zu Vergrößerung der Insolvenzmasse führt-BGH vom 19.07.11-Az:II ZR 246/09
 
Wettbewerbsrecht: Lotto-Werbung auf Linienbussen verstößt gegen Glücksspielstaatsvertrag (30.10.2011)
wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen Glücksspielwerbung-Verband privater Unternehmen handelt nicht rechtsmissbräuchlich-OLG Hamburg vom 11.08.11-Az:3 U 145/09
 
Steuerstrafrecht: Hinterziehungszinsen und Vorsatz bei Steuerhinterziehung (30.10.2011)
Voraussetzung ist die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Straftatbestands einer vollendeten Steuerhinterziehung-FG München vom 20.04.11-Az:13 V 446/11
 
Wirttschaftsstrafrecht: Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation durch Herausgabe einer irreführenden Pressemitteilung (30.10.2011)
Für sittenwidriges Handeln reicht Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation noch nicht aus-OLG Düsseldorf vom 07.04.11-Az:I-6 U 7/10
 
Internetrecht: Haftung eines Betreibers einer Internetplattform (30.10.2011)
wenn Rechteinhaber den Betreiber auf Verletzung seines Rechts durch ein auf dem Marktplatz eingestelltes Verkaufsangebot hinweist-BGH vom 17.08.11-Az:I ZR 57/09
 
Wettbewerbsrecht: Zur automatisierten Auswertung von Online-Datenbanken (30.10.2011)
Keine gezielte Behinderung des Mitbewerbers bei Inverkehrbringen einer Software mit der Inhalte von Internetseiten abgerufen werden können-BGH vom 22.06.11-Az:I ZR 159/10
 
Gesellschaftsrecht: Bestimmung des maßgeblichen Sitzes einer Gesellschaft in der EU nach Art. 22 Nr. 2 EuGVVO (30.10.2011)
Sitz der Gesellschaft bestimmt sich nach der Gründungstheorie und damit grundsätzlich nach dem Satzungssitz im Herkunftsstaat-BGH-Urteil vom 12.07.11 -Az:II ZR 28/10
 
Arbeitsrecht: Betriebsteilübergang unter Wahrung der Identität (29.10.2011)
Auch beim Erwerb eines Betriebsteils ist erforderlich, dass die wirtschaftliche Einheit ihre Identität wahrt-BAG vom 27.01.11-Az:8 AZR 326/09
 
Arbeitsrecht: Sonderkündigungsschutz bei Unkenntnis der Schwerbehinderung eines Arbeitsnehmers (29.10.2011)
Arbeitnehmer muss nach Zugang der Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist das Bestehen des Sonderkündigungsschutzes geltend machen-BAG vom 09.06.11-Az:2 AZR 703/09
 
Transportrecht: Keine zusätzliche Vergütung des Frachtführers nach Sperrung des Schifffahrtsweges wegen einer Havarie (29.10.2011)
Von außen wirkende Verzögerungsursachen lösen grundsätzlich keine Vergütungspflicht des Absenders aus-BGH vom 22.06.11-Az:I ZR 108/10
 
Recht der GbR: Abfindungsguthaben kann mittels Zahlungsklage eingeklagt werden (29.10.2011)
Über die Höhe des Abfindungguthabens muss ggf. Beweis durch Einholung eines Sachverständigengutachtens erhoben werden-BGH vom 07.06.11-Az:II ZR 186/08
 
Vertragsrecht: Aufspaltungsverbot in Vertrag über Unternehmenssoftware hält Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB stand (29.10.2011)
Ein solches Aufspaltungsverbot verstößt auch nicht gegen das Kartellrecht-OLG Karlsruhe vom 27.07.11-Az:6 U 18/10
 
Prospekthaftung: Einlagenrückgewähr bei Übernahme des Prospekthaftungsrisikos durch die Gesellschaft bei Platzierung von Altaktien (28.10.2011)
wenn Altaktionär die Gesellschaft nicht von der Prospekthaftung freistellt-BGH vom 31.05.11-Az:II ZR 141/09
 
Gesellschaftsrecht: Unternehmensbewertung im Spruchverfahren (28.10.2011)
bestimmte konkret vorgenommene Berechnung muss auf der Grundlage zutreffender Ausgangszahlen zu einem plausibel hergeleiteten Ergebnis führen-KG vom 19.05.11-Az:2 W 154/08
 
Hochschulrecht: Vergabe von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität (28.10.2011)
Bindung der Vergabe von Studienplätzen außerhalb der Kapazitäten an Kriterien für innerkapazitäre Vergabe verstößt nicht gegen Bundesrecht-BVerwG vom 23.03.11-Az:6 CN 3.10
 
Überentnahmen: Schuldzinsen für Umlaufvermögen nicht privilegiert (27.10.2011)
die auf Finanzierung von Umlaufvermögen entfallenden Schuldzinsen bei hohen Privatentnahmen sind nur gekürzt abziehbar, wenn sie auf den Erwerb eines Warenlagers entfallen
 
Steuerrecht: Solidaritätszuschlag ist zumindest bis zum Jahr 2007 verfassungsgemäß (27.10.2011)
auch nach 2007 dient Solidaritätszuschlag noch zur Deckung des besonderen Finanzbedarfs des Bundes aus den Kosten der deutschen Einheit-BFH vom 21.07.11-Az:II R 52/10
 
Insolvenzrecht: Veräußerung von Absonderungsgut im Insolvenzeröffnungsverfahren (27.10.2011)
vorläufiger mitbestimmender Insolvenzverwalter muss gegenüber dem Absonderungsberechtigten Verkauf zustimmen-BGH vom 05.05.11-Az:IX ZR 144/10
 
Fahrverbot: Auswirkung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (27.10.2011)
kann dazu führen, dass das angeordnete Fahrverbot (teilweise) als vollstreckt gilt-OLG Hamm vom 24.03.11-Az: III-3 RBs 70/10
 
Erbrecht: Einstufung eines Grundstücks als unbebaut bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer (26.10.2011)
hiermit können Erben eines vollkommen vermüllten Hauses nicht ohne Weiteres rechnen - FG Hessen, 3 K 2993/09
 
Aufklärungspflicht: Bauunternehmer muss auf sinnlose Leistungen hinweisen (26.10.2011)
Verlangt der Auftraggeber bestimmte Arbeiten, muss ihn der Auftragnehmer darauf hinweisen, wenn diese Leistungen möglicherweise sinnlos oder überflüssig sind
 
Arbeitsvertragsrecht: Auswirkungen eines Betriebsübergangs auf arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel (25.10.2011)
vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages führt zu einzelvertraglicher Geltung, dies ändert auch Betriebsübergang nicht-BAG-Urteil vom 17.11.10-Az:4 AZR 391/09
 
Arbeitsrecht: Unwirksamkeit der Kündigung wegen unterlassener Anhörung des Betriebsrats trotz ungültiger Betriebsratswahl (25.10.2011)
Wird Betriebsratswahl erfolgreich angefochten, aber nicht Nichtigkeit von Anfang an festgestellt, hat Anfechtung keine rückwirkende Kraft-BAG vom 09.06.11-Az:6 AZR 132/10
 
Ausgleich für Nachtarbeit: Stewardess mit Zugschaffnerfunktion (25.10.2011)
§ 6 Abs.5 ArbZG überlässt Ausgestaltung des Ausgleichs für Nachtarbeit wegen größerer Sachnähe den Tarifvertragsparteien-BAG vom 18.05.11-Az:10 AZR 369/10
 
Arbeitsrecht: Abgeltung von Bereitschaftsdienstzeiten durch Freizeitausgleich (25.10.2011)
Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienstzeiten kann auch in die gesetzliche Ruhezeit gelegt werden-BAG vom 22.07.10-Az:6 AZR 78/09
 
Arbeitsrecht: Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen (24.10.2011)
Betriebsrat kann Ausschreibung von Arbeitsplätzen verlangen, die vom Arbeitgeber dauerhaft für Leiharbeitnehmern vorgesehen sind-BAG vom 01.02.11-Az:1 ABR 79/09
 
Handelsvertreterrecht: Rechtsformwechsel des Handelsvertreters schließt Ausgleichsanspruch nicht aus (24.10.2011)
Vermögensübergang einer OHG analog §738 BGB auf GmbH ist für Fortbestand eines Handelsvertretervertrags ohne unmittelbaren Einfluss-OLG Stuttgart vom 30.05.11-Az:5 U 189/10
 
Gesellschaftsrecht: Ausscheiden eines KG-Gesellschafters auf Verlangen der übrigen Gesellschafter (24.10.2011)
Gesellschafter haben Ausschließungsbeschluss zu fassen und darauf gegründet eine Ausschließungserklärung abzugeben-BGH vom 21.06.11-Az:II ZR 262/09
 
Recht der KG: Zur Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft (23.10.2011)
Insolvenzanfechtung - Rückzahlung geleisteter Ausschütungen an Beteiligungsgesellschaft-BGH vom 22.03.11-Az:II ZR 224/08
 
Gesellschaftsrecht: Erstattung des Wertes einer Gesellschaftersicherheit nach Rechtsprechungsregeln (23.10.2011)
verjährt gemäß § 31 Abs.5 GmbHG in fünf Jahren-BGH vom 31.05.11-Az:II ZR 106/10
 
Kündigungsrecht: Keine außerordentliche Kündigung wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens (22.10.2011)
Einzelfallentscheidung zur betriebsbedingten außerordentlichen Kündigung zur Abwendung einer Insolvenz-ArbG Duisburg vom 18.04.11-Az:3 Ca 376/11
 
Baumangel: Anscheinsbeweis, wenn hohe Wahrscheinlichkeit für Ausführungsfehler besteht (22.10.2011)
ausführende Bauunternehmer haftet auf Schadensersatz, wenn Schaden nur bei der Erstellung entstanden sein kann -LG Stuttgart vom 15.12.10-Az:21 O 152/09
 
Handelsrecht: Pflicht zur Vorlage der Jahresabschlussunterlagen (22.10.2011)
ein Ordnungsgeld wegen Verletzung der handelsrechtlichen Vorschriften ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden-BVerfG vom 18.04.11-Az:1 BvR 874/11
 
Aktuelle Gesetzgebung: Buttonlösung gegen Internetabzocke kommt (22.10.2011)
Das Europäische Parlament hat sich für eine Richtlinie ausgesprochen, die wirksamen Schutz vor Kostenfallen bietet.
 
Nachbarrecht: Gemeinschaftswand: Schadensersatzpflicht beim Abriss eines der Gebäude (22.10.2011)
Haben zwei Nachbargebäude eine gemeinsame Wand, kann sich ein Grundstückseigentümer durch den Abriss seines Gebäudes schadensersatzpflichtig machen-OLG Brandenburg,5 U 51/09
 
Schrottimmobilien: Hypovereinsbank zum Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung beim Verkauf von Schrottimmobilien verurteilt (21.10.2011)
Durchbruch für Kapitalanleger - HypoVereinsbank muss an Wohnungskäufer Schadensersatz in Höhe von 50 000 Euro zahlen-BGH vom 05.07.11-Az:XI ZR 342/10
 
Strafrecht: Keine Verdrängung der Hinweispflicht und Verständigung im Strafverfahren durch § 257c StPO (21.10.2011)
§ 257c StPO und die Bindungen des Gerichts haben nicht die Kraft, die Hinweispflichten des § 265 StPO zu relativeren oder zu verdrängen-BGH vom 11.05.11-Az:2 StR 590/10
 
Aufenthaltsrecht: Haft zur Sicherung der Abschiebung (21.10.2011)
Vermutung des § 62 Abs.2 Satz 1 Nr.2 AufenthG - wenn Ausreisefrist abgelaufen und Betroffener seine geänderte Anschrift nicht mitteilt–BGH vom 19.05.11–Az:V ZB 15/11
 
Recht der GbR: Zum Abfindungsanspruch eines Gesellschafters bei Ausscheiden aus der Personengesellschaft (21.10.2011)
kann ausgeschiedener Gesellschafter Höhe seines Abfindungsanspruchs schlüssig begründen, ist eine Leistungsklage denkbar-BGH vom 17.05.11-Az:II ZR 285/09
 
Wirtschaftsstrafrecht: Zur Feststellung des Schadens bei betrügerischer Kapitalerhöhung (21.10.2011)
Erforderlich ist die hinreichenden Feststellung eines Vermögensschadens-BGH vom 14.04.11-Az:2 StR 616/10
 
Insolvenzanfechtung: Revision wegen auf Rechtshandlung der Schuldnerin beruhendem Pfandrecht erfolgreich (21.10.2011)
pfändet der Gläubiger in eine dem Schuldner eröffnete Kreditlinie, so entsteht ein Pfandrecht erst mit dem Abruf der Kreditmittel als Rechtshandlung des Schuldners
 
Insolvenzrecht: Haftung des Insolvenzverwalters bei übereilter Veräußerung des schuldnerischen Unternehmens unter dessen Wert (20.10.2011)
Die Insolvenzordnung schreibt vor, das schuldnerische Unternehmen bis zur Entscheidung der Gläubigerversammlung über die Stilllegung fortzuführen-OLG Rostock vom 08.04.11-Az:5 U 31/08
 
Insolvenzrecht: Keine Aufrechnung gegen ein Körperschaftsteuerguthaben im Insolvenzverfahren (20.10.2011)
Aufrechnung des FA gegen den Anspruch auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens steht das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs.1 Nr.1 InsO entgegen-BFH vom 23.02.11-AZ:I R 20/10
 
Kaufrecht: Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht (20.10.2011)
keine eigenständige Regelung - Für seine Bestimmung gilt die allgemeine Vorschrift des § 269 Abs.1 BGB-BGH vom 13.04.11-Az:VIII ZR 220/10
 
Kapitalmarktrecht: Verlusteausgleich wegen einer fehlerhaften Anlageberatung im Zusammenhang mit einem CMS Spread Ladder Swap- Vertrag (20.10.2011)
Eine Bank muss bei der Anlageberatung vor der Abgabe einer Empfehlung grundsätzlich die Risikobereitschaft des Anlegers erfragen-BGH vom 22.03.11-Az:XI ZR 33/10
 
Arbeitsrecht: Anforderungen an eine Betriebsnorm und Auslegung einer zwischen den Tarifvertragsparteien geschlossenen Vereinbarung als Tarifvertrag (20.10.2011)
Betriebsnorm muss eine über das einzelne Arbeitsverhältnis hinausgehende unmittelbare und zwingende Geltung auch gegenüber Arbeitnehmern haben-BAG vom 26.01.11-Az:4 AZR 159/09
 
Europarecht: Zugang geschädigter Dritter zu Dokumenten eines Kronzeugenverfahrens (20.10.2011)
kartellrechtliche Bestimmungen der Union verbieten es nicht, dass Geschädigter Zugang zu Dokumenten eines Kronzeugenverfahrens erhält-EuGH vom 14.06.11-Az:C-360/09
 
Insolvenzrecht: Harte Patronatserklärung der Muttergesellschaft (19.10.2011)
beseitigt weder die objektive Zahlungsunfähigkeit der Tochtergesellschaft noch Kenntnis des Gläubigers- BGH vom 19.05.11-Az:IX ZR 9/10
 
Bankrecht: Darlehensablösung mit Bareinlage (19.10.2011)
Wenn mit Bareinlage Darlehen abgelöst wird, für dessen Rückzahlung sich der Inferent verbürgt hat, leistet er nicht verdeckt eine Sacheinlage-BGH vom 12.04.11-Az: II ZR 17/10
 
Steuerrecht: Due Diligence-Kosten: Keine sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben (19.10.2011)
Anschaffung von Gesellschaftsanteilen-Kosten der Due Diligence sind Anschaffungskosten zuzuordnen-FG Köln vom 06.10.10-Az:13 K 4188/07
 
Aufsichtsratsmitglied: Zahlungen durch Vorstand müssen vorher genehmigt werden (19.10.2011)
Zur Zulässigkeit von Vorstandszahlungen an Aufsichtsratsmiglieder-OLG Frankfurt a.M. vom 15.02.11-Az:5 U 30/10
 
Arbeitsrecht: Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag (10.09.2011)
BAG-Urteil vom 23.02.2011 - Az: 4 AZR 439/09- Rechtsanwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Einstellungsgespräch: Falsche Beantwortung der Frage nach einer Schwerbehinderung (25.08.2011)
falsche Beantwortung einer bei Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann Arbeitgeber berechtigen, Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten-BAG, 2 AZR 396/10
 
Arbeitszeit: Teilnahme an Betriebsversammlung (24.08.2011)
OVG Münster-Urteil vom 10.05.2011 (Az: 4 A 1403/08) - Anwalt für Arbeitsrecht- S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kostenlose Datenschutzrichtlinie für den Google Plus „+1-Button“ (25.07.2011)
notwendige Inhalte für die Datenschutzrichtlinie - Rechtsanwalt für Internetrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin
 
Kostenlose Datenschutzrichtlinie für den Twitter „Re-Tweet-Button“ (25.07.2011)
notwendige Inhalte für die Datenschutzrichtlinie - Rechtsanwalt für Internetrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin
 
Steuerrecht: Doppelte Haushaltsführung: Zum Nachweis des Lebensmittelpunkts (08.07.2011)
Beweislast für eine doppelte Haushaltsführung eines am Beschäftigungsort mit seiner Lebensgefährtin in einer Wohnung lebenden Steuerpflichtigen - Anwalt für Steuerrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Steuerrecht: Daten auf angekauften Banken-CDs dürfen verwertet werden (08.07.2011)
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Steuerrecht: Nahe Angehörige: Vermietungsabsicht ist konkret nachzuweisen (08.07.2011)
Zu den vertraglichen Hauptpflichten eines Mietvertrags gehört insbesondere die Entrichtung des vereinbarten Mietzinses - Anwalt für Steuerrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Steuerrecht: Riester-Verträge: Nachträgliche Eigenbeiträge sollen Zulagen retten (08.07.2011)
Das Bundeskabinett hat am 4.5.2011 den Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften beschlossen - Anwalt für Steuerrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Unberechtigter Steuerausweis nach § 14c UstG (07.07.2011)
Ein unberechtigter Steuerausweis i.S. des § 14c Abs. 2 UStG setzt nicht voraus, dass die Rechnung alle in § 14 Abs. 4 UStG aufgezählten Pflichtangaben aufweist-BFH-Urteil vom 17.02.2011 (Az: V R 39/09)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Feststellung der Berufsunfähigkeit im selbstständigen Beweisverfahren (07.07.2011)
Ein selbstständiges Beweisverfahren ist zur Feststellung der Berufsunfähigkeit für Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nicht geeignet, weil allein aufgrund des Vortrags des
 
Zwangsversteigerung eines Grundstücks nach Eröffnung eines englischen Insolvenzverfahrens eines deutschen Schuldners (07.07.2011)
Nach der Eröffnung des englischen Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines deutschen Schuldners darf die Zwangsversteigerung eines zur Masse gehörenden, in Deutschland belegenen Grundstücks grundsätzlich nur a
 
WAYS TO OBTAIN A GREEN CARD TO THE UNITED STATES (06.07.2011)
Who is a Permanent Resident?
 
Vorruhestandsbezug – Benachteiligung wegen des Geschlechts (02.07.2011)
BAG hat mit dem Urteil vom 15.02.2011 (Az: 9 AZR 750/09) -Anwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Tätigkeitsaufstieg und Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten (02.07.2011)
BAG-Urteil vom 23.02.2011 (Az: 4 AZR 214/09)-Anwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung (02.07.2011)
Der Betriebsrat kann die Unterlassung betriebsändernder
 
Bankrecht: Monatliche Gebühr für die Führung des Darlehenskontos ist unwirksam (01.07.2011)
Die
 
Renovierung: Verjährung des Erstattungsanspruchs bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel (01.07.2011)
Der Erstattungsanspruch eines Mieters für die Kosten einer Renovierung, die er infolge einer unerkannt unwirksamen Schönheitsreparaturk
 
Kündigungsrecht: Fortlaufende unpünktliche Mietzahlung berechtigt zur Kündigung (01.07.2011)
Zahlt
 
Erbrecht: Testamentsvollstrecker kann Entlassung seines Amtsnachfolgers nicht beantragen (01.07.2011)
Ist das Amt eines Testamentsvollstreckers beendet, kann er nicht beantragen, seinen Am
 
Elternunterhalt: Unterhaltsanspruch kann bei Alkoholsucht ausgeschlossen sein (01.07.2011)
Alkoholabhängige Eltern können in bestimmten Fällen keinen Anspruch auf Unterhalt gegenüber ihren Kindern haben-OLG Karlsruhe vom 28.07.10-Az:16 UF 65/10
 
Aktuelle Gesetzgebung: Kinder sollen besser vor Vernachlässigung geschützt werden (01.07.2011)
Der Bun
 
Baumangel: Merkantiler Minderwert auch bei ordnungsgemäßen Nachbesserungsarbeiten (01.07.2011)
Aufrechnung des merkantilen Minderwerts nach Beseitigung vom Dachmängeln mit offener Werklohnforderung ist zulässig - OLG Stuttgart vom 08.02.11 - Az: 12 U 74/10 - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Gewährleistungsrecht: Schadensersatz: Ungesicherte Wasserversorgung als Grundstücksmangel (01.07.2011)
Ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück, dessen Wasserversorgung und Abwass
 
Kündigungsrecht: Fußball-WM führt nicht zur fristlosen Kündigung (01.07.2011)
Schaut ein Verkäufer während der Arbeitszeit ein Spiel der Fußball-Weltmeisterschaft im Fernsehen, darf er deshalb nicht fristlos gekündigt werden - Anwalt für Arbeitsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Kündigungsrecht: Abmahnung erforderlich bei Missbrauch von Bonuspunkten (01.07.2011)
Der Missb
 
Some frequently asked question concerning Florida Consumer Law (01.07.2011)
LANDLORD TENANT LAW
 
Altersteilzeit im Blockmodell Berechnung des Leistungsentgelts während Arbeitsphase (26.06.2011)
Berechnung des Leistungsentgelts während Arbeitsphase-Anwalt für Arbeitsrecht-BAG-Urteil vom 21.01.2011 (Az: 9 AZR 870/09)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Fristlose Kündigung wegen Vergleichs mit Zuständen „wie im Dritten Reich“ (26.06.2011)
LAG Hessen- Urteil vom 14.09.2010 (Az: 3 Sa 243/10)-Anwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Verdachtskündigung wegen sexueller Belästigung (26.06.2011)
LAG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 16.12.2010 (Az: 2 Sa 2022/10)-Anwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeitgeberdarlehen - vertragliche Ausgleichsklausel (21.06.2011)
Eine vertraglich vereinbarte Ausgleichsklause
 
Zurückweisung einer Kündigung wegen fehlender Vollmachtserklärung (19.06.2011)
Durch § 174 BGB soll der Erklärungsempfänger vor der Ungewissheit geschützt werden, ob eine bestimmte Person bevollmächtigt ist, das
 
Verwirkter Widerspruch bei Betriebsübergang (19.06.2011)
Das Recht
 
Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen (19.06.2011)
Der Betriebsrat kann die Ausschreibung von Arbeitsplätzen verlangen, die vom Arbeitgeber dauerhaft für die Besetzung mit Leiharbeitnehmern vorgesehen sind-BAG-Beschluss vom 01.02.2011 (Az: 1 ABR 79/09)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Aufklärungspflicht einer Bank gegenüber Kunden bei Wertpapier-Eigengeschäften der Bank (17.06.2011)
OLG Karlsruhe-Urteil vom 30.03.2011 (Az: 17 U 133/10)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kick-Back: Aufklärungspflichten der Bank über Rückvergütungen (17.06.2011)
Eine ordnungsgemäße Aufklärung des Anlegers über Rückvergütungen kann auch durch Übergabe der Anlageprospekte erfolgen - BGH vom 09.03.11 und 19.07.11 - Az: XI ZR 191/10
 
Anwendbarkeit der "kickback"-Rechtsprechung auf nicht bankmäßig gebundene, freie Anlageberater (17.06.2011)
Die sogenannte kickback"-Rechtsprechung des BGH (11. Senat) ist im Falle der Beratun
 
Hemmung der Verjährung bei Verbaucherdarlehensverträgen (17.06.2011)
Die Verjährungshemmung nach §
 
Handelsvertreterrecht: Unternehmerpflicht zur Verfügungstellung von Unterlagen im Rahmen des Handelsvertretervertrages (10.06.2011)
muss nur diese zur Verfügung stellen, auf die der Handelsvertreter zur Vermittlung oder Abschluss der Verträge angewiesen ist-BGH vom 04.05.11-Az: VIII ZR 11/10
 
Recht der KG: Beitrittserklärung eines Kommanditisten zu einer Publikumskommanditgesellschaft (10.06.2011)
zur Frage, wann eine Annahmeerklärung im Namen der Mitgesellschafter angenommen wurde-BGH vom 01.03.11-Az:II ZR 16/10
 
Die Neugründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) durch Abspaltung verstößt gegen das Sacheinlagenverbot nach § 5a II 2 GmbHG (10.06.2011)
BGH -Beschluss vom 11.04.2011 (Az: II ZB 9-10, II ZB 9/10)- Rechtsanwlt für Gesellschaftsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
GbR: Anforderungen an die Grundbucheintragung bei Eigentumserwerb einer GbR (10.06.2011)
GbR und ihre Gesellschafter müssen u.a. in der notariellen Auflassungsverhandlung benannt sein-BGH vom 28.04.11-Az:V ZB 194/10
 
Erfolglose Verfassungsbeschwerden von ehemaligen T-Online-Aktionären (10.06.2011)
gegen die gerichtlich festgesetzte Zuzahlung nach Verschmelzung auf die Deutsche Telekom AG - BVerfG vom 26.04.11 - Az: 1 BvR 2658/10 - Anwalt für Verfassungsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Auf die Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 I BetrVG ist § 174 BGB jedenfalls analog anzuwenden (10.06.2011)
LAG Baden-Württemberg-Urteil vom 11.03.2011 (Az: 7 Sa 109/10)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Unzulässige Beurlaubungsklausel nach Kündigung (10.06.2011)
Eine formularvertragliche Klausel, wonach der Arbeitgeber berechtigt ist,
 
Zur Haftung der KfW und der Bundesrepublik Deutschland für den dritten Börsengang der Telekom (06.06.2011)
BGH-Urteil vom 31.5.2011 (Az: II ZR 141/09) - Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht - S&K Rechtsanwalt in Berlin Mitte
 
Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Offenlegungspflicht des Arbeitgebers (05.06.2011)
Hat der Arbeitgeber bei der Gewährung einer freiwilligen Entgelterhöhung Gruppen von Arbeitnehmern unterschiedlich behandelt, ist er im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast verpfli
 
Rückzahlung von Weiterbildungskosten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Abschluss der Ausbildung (05.06.2011)
BAG-Urteil vom 19.01.2011(Az: 3 AZR 621/08) - Anwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Personenbedingte Kündigung bei mehrjähriger Freiheitsstrafe (05.06.2011)
Nicht jede Freiheitsst
 
Steuerstrafrecht: Selbstanzeige: Verschärfte Regeln sind in Kraft (02.06.2011)
Das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung (kurz Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) ist am 3.5.2011 in Kraft getreten - Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Handelsvertreterrecht: Anspruch auf kostenlose Überlassung nur bei bestimmten Hilfsmitteln (02.06.2011)
Handelsvertreter hat nur in ganz bestimmten Fällen gegen den Unternehmer Anspruch auf kostenlose Überlassung von Hilfsmitteln-BGH, VIII ZR 10/10
 
Erststudium nach dem Abitur: Aufwendungen sind keine Werbungskosten (02.06.2011)
Die von der Verwaltung übernommene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, nach der Ausbildungskosten im Zusammenhang mit einem Erststudium nach einer abgeschlossen
 
Verkehrsrecht: Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete Schätzgrundlage (02.06.2011)
Für die Berechnung der Höhe der nach einem
 
Bankrecht: Unwirksame Klausel im Preis- und Leistungsverzeichnis (02.06.2011)
Eine Klausel im Preis- und Leistungsverzeichnis einer Bank ist unwirksam, nach der für Anschaffungsdarlehen eine Bearbeitungsgeb&u
 
Schadensersatz: Wer ohne zu bezahlen tankt, muss Detektivkosten erstatten (02.06.2011)
Ein
 
Mietvertrag: Mieter darf nicht länger als vier Jahre gebunden werden (02.06.2011)
Es lieg
 
Schadensersatz: Kein Anspruch bei Kündigung ohne Angabe von Gründen (02.06.2011)
Die Angabe der Gründe für die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist eine bl
 
Schönheitsreparaturen: Klauseln mit einfarbigen Vorgaben („weiß“) sind unwirksam (02.06.2011)
Eine Formularklausel, die den Mieter verpflichtet, die Wohnung in „wei&szl
 
Erbrecht: Geltendmachung von Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis des Erblassers (02.06.2011)
Verstirbt ein Arbeitnehmer, kann sei
 
Erbrecht: Keine Irrtumsanfechtung bei Erbschaftsausschlagung aus allen Berufungsgründen (02.06.2011)
Schlägt der Erbe die Erbschaft ausdrückl
 
Sorgerecht: Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes ins Ausland (02.06.2011)
Das Familiengericht darf das alleinige Sorgerecht
 
Vertragsrecht: Nutzen von Planungsunterlagen begründet noch keinen Vertrag (02.06.2011)
Wurden zwischen Bauherrn und Architekten ergebnislose Vertragsverhandlung
 
Architektenvertrag: Unzulässiges Aufrechnungsverbot (02.06.2011)
Die Klausel in einem Architektenvertrag, nach der eine Aufrechnung gegen den Honorara
 
Beamtenrecht: Ruhegehalt: Aberkennung wegen Bestechlichkeit (02.06.2011)
Einem Ruhestandsbeamten, der sich während seiner aktiven Dienstzeit als bestechlich erwiesen hat, ist das Ruhegehalt abzuerkennen - Rechtsanwalt für Beamtenrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeitgeberhaftung: Schadensersatz wegen Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen (02.06.2011)
D
 
Europarecht: Aktuelle Gesetzgebung: Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 1. Mai 2011 (02.06.2011)
Seit dem 1. Mai 2011 gilt in Deutschland die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Damit endet eine insgesamt sieben Jahre währende Übergangszeit - Anwalt für Europarecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Leiharbeiter können Lohn für mehrere Jahre nachfordern (31.05.2011)
Leiharbeiter haben vier Jahre Zeit, um ihren Anspruch auf gleichen Lohn geltend zu machen - Anwalt für Arbeitsrecht- S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Werbung mit Garantie (29.05.2011)
Unt
 
Gesellschaftsrecht: GbR-Gründung zur gerichtlichen Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen (29.05.2011)
Ermächtigung zur gerichtlichen Geltendmachung dieser Ansprüche wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 I RBerG gemäß § 134 BGB nichtig-BGH vom 12.04.11-Az:II ZR 197/09
 
Wettbewerbsrecht: Einwilligungserklärung für Werbeanrufe (29.05.2011)
Die auf einer Teilnahmekarte für ein Gewinnspiel unter der Rubrik "Telefonnummer" enthaltene Angabe - BGH vom 14.04.11 - Az: I ZR 50-09
 
Verwirkung nach fristgerechter Klageerhebung (28.05.2011)
BAG-Urteil vom 25.11.2010 (Az: 2 AZR 323/09) - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht- S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes auf einen Kleinbetrieb (28.05.2011)
BAG-Urteil vom 28.10.2010 (Az: 2 AZR 392/08) - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht- S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Jah­res­son­der­zah­lung - Kürzung bei Vor­lie­gen ei­nes ne­ga­ti­ven be­trieb­li­chen Vor­jah­res­er­geb­nis­ses (28.05.2011)
BAG-Urteil vom 19.01.2011 (Az: 10 AZR 863/09)-Rechtsanwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Widerspruch nach Betriebsübergang (18.05.2011)
Erhält ein Arbeitnehmer nach Betriebsübergang vom Betriebserwerber ei
 
Wiedereinstellungsanspruch aus einer Betriebsvereinbarung anlässlich eines Betriebsübergangs infolge Ausgründung einer Tochtergesellschaft (15.05.2011)
Garantiert der Arbeitgeber in einer Betriebsvereinbarung anlässlich der Ausgründung einer Tochtergesellschaft den durch Betriebsübergang in die Toch
 
6.1. Liquiditätsplanung (13.05.2011)
Die systematische Steuerung der Finanzen und Liquidität ist eine zentrale Managementaufgabe. Ziel ist die jederzeitige Gew&
 
6.2. Sanierungskonzept (13.05.2011)
Anwalt für Insolvenzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Liquiditätsmanagement (13.05.2011)
Debitoren-/ Kreditorenmanagement; Finanz- / Liquiditätsmanagement; Fördermittelmanagement - RA Dirk Streifler
 
Beteiligung der Öffentlichkeit an bestimmten umweltbezogenen Plänen und Programmen (13.05.2011)
Umfang des Rechts zur Anfechtung von Entscheidungen über die Genehmigung von Projekten, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist - EuGH-Urteil vom 12.05.2011 (Az: C-115/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Recht der KG: Keine Aufrechnung des Treugebers mit Schadensersatzansprüchen gegen den Treuhandkommanditisten aus Prospekthaftung (09.05.2011)
Abtretungsverbot nach § 399 Fall 1 BGB steht der Abtretung des Anspruchs des Treuhandkommanditisten gegen den Treugeber nicht entgegen-BGH vom 22.03.11-Az:II ZR 271/08
 
Gesellschaftsrecht: Auslegung einer die Gesellschaftsschuld begründenden Vereinbarung (09.05.2011)
in welchem Umfang Tilgungen aus dem Gesellschaftsvermögen oder Erlöse aus dessen Verwertung den Haftungsbetrag jedes einzelnen Gesellschafters mindern-BGH, II ZR 263/09
 
Aufklärungspflicht der Banken: Notwendige Unterscheidung zwischen Rückvergütungen (Kick-backs) und Provisionen (09.05.2011)
OLG Frankfurt a. M. - Urteil vom 16.03.2011 (Az: 23 U 55/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Unwirksame Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag (09.05.2011)
Eine vom Arbeitgeber vorformulierte Vereinbarung über die einseitig
 
Anspruch auf Sonderzahlung nicht Bestandteil des Prozessvergleichs (09.05.2011)
Regelt ein Prozessvergleich zur Beilegung eines Kündigungsschutzprozesses noch Ansprüche des Arbeitnehmers auf Abrechnung des Arbeitsverhältnisses bis zum Beendigungszeitpunkt, wird ein
 
Keine Anspruchsbegründung bei Bonitätsbeurteilungen soweit es sich um Meinungsäußerungen handelt (09.05.2011)
Bonitätsbeurteilungen begründen, soweit es sich um Meinungsäußerungen handelt, in der Regel keine Ansprüche aus § 824 BGB - BGH-Urteil vom 22.02.2011 (Az: VI ZR 120/10) S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Anfechtbarkeit von Eigentumsvorbehalten als kongruente Deckung hinsichtlich abgetretenen Forderungen (09.05.2011)
Erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalte si
 
Betriebsveranstaltungen: Neue Regeln zum Vorsteuerabzug (08.05.2011)
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zum Vorsteu
 
Aufsichtsratsmitglied: Zahlungen durch Vorstand müssen vorher genehmigt werden (08.05.2011)
Soll ein Aufsichtsratsmitglied Zahlungen für Dienstverpflicht
 
Abfindung: Kein Zufluss bei Umwandlung in eine Versorgungszusage (06.05.2011)
Wird von einer Abfindung ein Teilbetrag in eine Versorgungszusage umgewandelt, sodass der Arbeitnehmer nach Eintritt des Versorgungsfalls von seinem Arbeitgeber (nicht v
 
Unfallversicherung: Unwiderrufliche Freistellung von der Arbeitsleistung (06.05.2011)
Verzichtet ein Arbeitgeber, z.B. im Rahmen eines Aufhebungsvertrags, endgültig und unwiderruflich b
 
Maßnahmenpaket: Unterstützung der Opfer der Naturkatastrophe in Japan (06.05.2011)
Zur Unterstützung der Opfer der Erd- und Seebebenkat
 
Verkehrsunfall: Spontane Äußerungen an der Unfallstelle (06.05.2011)
Spontane Äußerungen eines Unfallbeteiligte
 
Versicherungsrecht: Lebensversicherungen verkaufen statt zu stornieren (06.05.2011)
Lebensversicherungen haben in Deutschland nur eine gering
 
WEG: Ordnungsgemäße Verwaltung bei Entscheidung über Volldämmung einer Hausfassade (06.05.2011)
Ist durch einen Sachverständigen nachgewiesen, dass eine Wärmedämmung zur Verhinderung von Schimmelbildung auf der gesamten Hausfassade notwendig ist, liegt eine bauliche V
 
Fehlalarm: Mieterin haftet nicht für Feuerwehr-Schäden an der Nachbarwohnung (06.05.2011)
Wer nach hinreichenden Anhaltspunkten für einen Notfal
 
Modernisierung: Mieterhöhung trotz fehlender Ankündigung zulässig (06.05.2011)
Der Vermieter kann nach eine
 
Renovierungskosten: Umlagefähigkeit bei Modernisierungsmaßnahmen (06.05.2011)
D
 
Sorgerecht: Entziehung bei häufigen Trennungen und Versöhnungen der Eltern möglich (06.05.2011)
Kommt es zwischen den Kindeseltern sehr oft zu mit Umzügen verbundenen Trennungen und späteren Ver
 
Sorgerecht: Eltern behalten Sorgerecht auch, wenn sie im Ausland nur schwer zu erreichen sind (06.05.2011)
Eine Vormundschaft f&uum
 
Erbrecht: Antrag auf Nachlasspflegschaft durch Vermieter (06.05.2011)
 
Aktuelle Gesetzgebung: Nichteheliche und eheliche Kinder erben gleich (06.05.2011)
Der Bu
 
Beseitigungsanordnung: Rechtmäßig erst nach abgeschlossenem Genehmigungsverfahren (06.05.2011)
Ordnet die Baua
 
Verfassungsrecht: Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig (04.05.2011)
Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil über die Verfassungsbeschwerden von vier Sicherungsverwahrten verkündet, die sich gegen die Fortdauer ihrer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach Ablauf der frü
 
Markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarung - "Jette Joop" (04.05.2011)
Bei der Bestimmung der Grenzen markenrechtlicher Abgrenzungsvereinbarungen gilt kein Verbot geltungserhaltender Reduktion-BGH-Urteil vom 07.12.2010 (Az: KZR 71/08)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Versetzungsvorbehalt in allgemeinen Geschäftsbedingungen (04.05.2011)
Ergibt die Auslegung eines in Allgemeinen Geschäftsbedin
 
Die Konfiguration des Betriebsrats-PC einschließlich der Anmeldeprozedur bestimmt der Betriebsrat grundsätzlich allein. (04.05.2011)
Der Betriebsrat kann bei der Verarbeitung personenbezo
 
Kostenlose Datenschutzrichtlinie für den Facebook „Gefällt-Mir-Button“ (03.05.2011)
Urheberrecht: Rechtsberatung zum Internetrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin
 
Architektenrecht: Kein Verzug des Planers ohne zeitliche Vorgabe (01.05.2011)
Ein Verzug des Planers mit der Vorlage der Planung tritt nur ein, wenn im Vertrag dafür ein Termin vereinbart ist. Allein daraus, dass das geplante Bauwerk zu einem bestimmten Ter
 
Kündigungsrecht: Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht... (01.05.2011)
Soweit Romanveröffentlichungen von Arbeitnehmern unter den Schutz von Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz
 
Kündigungsrecht: Mehrjährige Freiheitsstrafe berechtigt zur Kündigung (01.05.2011)
Wird der Arbeitnehmer zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, rechtfertigt dies grundsätzlich die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Anwalt für Arbeitsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Insolvenzrecht: Die Patronatserklärung (28.04.2011)
Funktion der Patronatserklärung - Anwalt für Insolvenzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Verjährungsbeginn für deliktischen Anspruch gegen ausländischen Broker wegen Teilnahme an sittenwidrigem Geschäftsmodell eines inländischen Terminoptionsvermittlers (22.04.2011)
BGH-Versäumnisurteil vom 25.01.2011 (Az: XI ZR 106/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Konkludente Genehmigung einer im Einzugsermächtigungslastschriftverfahren vorgenommenen Kontobelastung (22.04.2011)
Bei der Frage, ob eine konkludente Genehmigung einer im Einzugsermächtigungs-lastschriftverfahre
 
Versagung der Restschuldbefreiung wegen grob fahrlässiger Verletzung von Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten (22.04.2011)
Gibt der Schuldner eine im Zeitraum zwischen der Stellung eines ersten Insolvenzantrags und der Stellung eines weiteren, mit einem Restschuldbefreiungsgesuch verbundenen Insolvenzantrags vorgenommene Gr
 
Anfechtbarkeit von Eigentumsvorbehalten als kongruente Deckung hinsichtlich abgetretenen Forderungen (22.04.2011)
Erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalte sin
 
Internetrecht: Vergütungsanspruch des Betreibers einer Internetplattform für Zahnärzte (22.04.2011)
Zum Vergütung
 
Haftung des Vorstandsmitglieds einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (22.04.2011)
Zur Beantwortung der Frage, ob ein Vorstandsmitglied einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
 
Verfassungsrecht: AnyDVD (22.04.2011)
Sind in
 
Strafprozessrecht: Beschlagnahme von Interviewprotokollen nach "Internal Investigations" (17.04.2011)
Es besteht kein Beschlagnahmeverbot (§ 97 I StPO) für Ergebnisse unternehmensin
 
Kapitalmarktrecht: Verschweigen von Rückvergütungen durch eine Bank war bereits im April 2000 vorsätzlich (17.04.2011)
Zur Widerlegung des Vorsatzes bei unterbliebener Aufklärung über Kick-Back-Zahlung-OLG Stuttgart vom 16.03.11-Az: 9 U 129/10
 
Errichtung eines Konzernbetriebsrats in öffentlich-privatrechtlichem Mischkonzern ist für privatrechtlich organisierte Unternehmen zulässig (17.04.2011)
Sog. gemischt ö
 
Auswirkungen eines Betriebsübergangs auf arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel (16.04.2011)
Die vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages oder eines Tarifwerkes führt zu dessen einzelvertraglicher Geltung, an der sich durch einen Betriebsübergang wegen § 613a I 1 BGB nichts ändert. Auc
 
Vertragsstrafe bei vertragswidriger Beendigung des Arbeitsverhältnisses (16.04.2011)
Eine Vertragsstrafenabrede in Form einer Allgemeinen Gesc
 
Arbeitsrecht: Befristung eines Arbeitsverhältnisses (16.04.2011)
Der Sachgrund der Vertretung für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses liegt nicht vor, wenn dem zur Vertretung eingestellten Arbeitnehmer eine T&a
 
Kapitalmarktrecht: Teilnahme eines ausländischen Brokers an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern (07.04.2011)
Zu den subjektiven Voraussetzungen der Teilnah
 
Bereithalten von Kurzmeldungen über einen verurteilten Straftäter zum Abruf im Internet (06.04.2011)
Bereithalten von Online-Kurzmeldungen in einem nur mit Zugangsberechtigung einsehbaren Archiv, in denen ein Straftäter namentlich genannt wird, ist zulässig -BGH-Urteil vom 22.02.2011 (Az: VI ZR 114/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Schätzung von Mietwagenkosten auf der Grundlage von Listen und Tabellen (06.04.2011)
Zur Schätzung von Mietwagenkosten auf der Grundlage von Listen und Tabellen, wenn mi
 
Kapitalmarktrecht: Keine Verletzung von Beratungspflichten der Bank bei Swap-Geschäft (05.04.2011)
Die Berechnung eines konkreten Erwartungswertes einer Zinswette aus Anlegersicht ist im Rahmen eines Beratungsvertrages von der Bank nicht geschuldet-OLG Hamm vom 10.11.10-Az: 31 U 121/08
 
Zur Zurechenbarkeit von Refinanzierungsvereinbarungen des Leasingnehmers mit Dritten (04.04.2011)
BGH-Urteilen vom 30.3.2011 (Az: VIII ZR 94/10 und VIII ZR 99/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Missbrauch von Bonuspunkten rechtfertigt nicht ohne weiteres eine Kündigung (04.04.2011)
LAG Hessen Entscheidung vom 04.08.2010 (Az: 2 Sa 422/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Business Immigration Service - BIS - خدمات قانونية لرجال الأعمال المهاج (01.04.2011)
arabisch sprechende Rechtsanwälte - S&K Rechtsanwälte in Berlin
 
Abgrenzung: Selbstständige versus nichtselbstständige Tätigkeit (01.04.2011)
BFH: 20.10.2010 - Az: VIII R 34/0
 
Gesellschaftsrecht: GmbH: Verzicht auf Darlehensforderung kann zu Werbungskosten führen (01.04.2011)
BFH - 18.06.09 - V R 34/08 - Wenn ein geschäftsführender Kleingesellschafter seiner GmbH ein Darlehen gewährt
 
Gesellschaftsrecht: GmbH: Keine Geschäftsführerhaftung bei Vollstreckungsmaßnahmen nach Zahlungsunfähigkeit (01.04.2011)
OLG-München - 19.01.2011 - 7 U 4342/10 - Werden infolge eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses noch nach Ein
 
Wettbewerbsrecht: Doktorarbeit: Ghostwriter darf nicht mit "Marktführer" werben (01.04.2011)
Das
 
Prozessrecht: Privatgutachten werden immer wichtiger (01.04.2011)
Einwände, die sich aus einem Privatgutachten gegen das Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen ergeben, muss das Gericht ernst nehmen, ihnen nachgehen und den Sachverhalt weiter aufklären - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Immobilienrecht: WEG: Kein Stimmrechtsentzug bei Wohngeldrückstand (01.04.2011)
Ein
 
Kombinierter Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt bei Sonderzahlung hindert Entstehen einer betrieblichen Übung nicht (30.03.2011)
Eine Klausel im Formulararbeitsvertrag, wonach zusätzliche Leistungen "fr
 
Betriebsstilllegung und vorzeitige Kündigung (hier: zwei Jahre vor Betriebsstilllegung (29.03.2011)
LAG Schleswig-Holstein-Urteil vom 30.11.2010 (Az: 5 Sa 282/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Erbrecht: Erbausschlagung wegen befürchteter Nachlass-Überschuldung kann nicht angefochten werden (25.03.2011)
Schlägt ein Erbe auf der Grundlage ungenauer zeitferner Informationen die
 
Unterhaltsrecht: Die neue BGH-Rechtsprechung zum Ehegattenunterhalt ist verfassungswidrig (25.03.2011)
Das BVerfG hat die neue Rechtsprechung des BGH zum Wandel der ehelichen Lebensverhältnisse einschließlich der Drittelmethode für verfassungswidrig erklärt-BVerfG,1 BvR 918/10
 
Nachbarrecht: Bauvorhaben: Rücksichtnahmegebot muss beachtet werden (25.03.2011)
Wird ein großer Gebäudekomplex direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück errichtet, kann darin ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot liegen - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Baumängel: Umfang der Auskunftspflicht eines Wohnungsverkäufers (25.03.2011)
Ein Anspruch des Käufers einer Eigentumswohnung gegen den Verkäufer auf Auskunft über Baumängel besteht nach Vertragsschluss nicht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Pauschalpreis: Unternehmer muss in seinem Angebot nicht auf Planungsfehler hinweisen (25.03.2011)
Bei Ausschreibung einer schlüsselfertigen Leistung ist der Auftragn
 
Schlussrechnung: Fälligkeit kann auch eintreten, wenn Prüfung nicht möglich ist (25.03.2011)
Auch eine nicht prüfbare Schlussrechnung kann fällig werden, wenn der Bauherr keine Einwendungen macht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kündigungsrecht: Keine Kündigung wegen drei Schrauben (25.03.2011)
Zwar kann auch das Verschenken von drei Schrauben im Wert von 28 Cent zulasten des Arbeitgebers einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. Es kommt aber stets auf den konkreten Fall an - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kündigungsrecht: Eigenmächtiger Urlaubsantritt des Arbeitnehmers (25.03.2011)
Eigenmächtiger Urlaubsantritt rechtfertigt grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung. Im Rahmen der Interessenabwägung kann diese unverhältnismäßig sein - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Inhaltskontrolle bei bausparrechtlicher Abschlussgebühr (20.03.2011)
BGH-Urteil vom 07.12.2010 (Az: XI ZR 3/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Auflösungsantrag des Arbeitgebers bei Ausschluss des Kündigungsrechts (20.03.2011)
BAG-Urteil vom 30.09.2010 (Az: 2 AZR 160/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug (20.03.2011)
BAG-Urteil vom 28.10.2010 (Az: AZR 647/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Verdachtskündigung (20.03.2011)
LAG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 16.12.2010 (Az: 2Sa 2022/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Pflicht des Anlagevermittlers zur Plausibilitätsprüfung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung (20.03.2011)
BGH-Urteil vom 17.02.2011 (Az: III ZR 144/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Pfändung des Kassenbestandes kann anfechtbar sein, wenn zuvor eine Rechtshandlung des Schuldners, hier vorherige Einzahlung, die Befriedigung erst ermöglicht (18.03.2011)
BGH: Urteil vom 03.02.2011 - Az: IX ZR 213/09 - P
 
Strafprozessrecht: Zur Frage eines Beweisverwertungsverbotes wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt bei Anordnung einer Blutentnahme (18.03.2011)
Die Anordnung einer Blutentnahme zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration steht gemäß § 81a Abs. 2 StPO dem Richter zu (Richtervorbehalt) und darf nur bei Gefährdung des
 
Eigenkapitalersatzrechtlich gebundene Forderung (16.03.2011)
BGH-Urteil vom 11.01.2011 (Az: II ZR 157/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Zum Bestehen eines Rückzahlungsanspruchs eines vor Inkrafttreten des MoMiG gewährten und zur Rückzahlung fällig gewordenen, aber nicht getilgten Gesellschafterdarlehens nach Inkrafttreten des MoMiG (11.03.2011)
OLG-München-Schlussurteil vom 22.10.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Entscheidung über vorvertragliche Pflichtverletzungen vor Aussetzung nach KapMuG (11.03.2011)
BGH-Beschluss vom 30.11.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Haftungsbegrenzung bei betrieblich veranlasstem Handeln - grobe Fahrlässigkeit (11.03.2011)
BAG-Urteil vom 28.10.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Handelsvertreterrecht: Unwirksame Kündigung eines Handelsvertretervertrags trotz Vorliegens vertraglich vereinbarter Kündigungsgründe (05.03.2011)
bei Geringfügigkeit der Verstöße, durch die das Vertrauensverhältnis nicht grundlegend beschädigt wird-BGH vom 10.11.10-Az:VIII ZR 327/09
 
Nichtigkeit eines Anlernvertrages in einem anerkannten Ausbildungsberuf - übliche Vergütung geschuldet (05.03.2011)
BAG-Urteil vom 27.07.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen Arbeitgeberwechsel im Rahmen einer Privatisierung (05.03.2011)
BVerfG-Beschluss vom 25.01.2011 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Voraussetzungen für eine objektive Eignung hinsichtlich offensichtlicher Über- oder Minderqualifikation (02.03.2011)
Dagegen muss eine "ungünstigere Behandlung" nach § 3 AGG in einer "vergleichbaren Situation" erfolgt sein. Dies setzt voraus, dass der Bewerber objektiv für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Keine unangemessene Benachteiligung eines Arbeitnehmers durch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Vertragsstrafenvereinbarung (01.03.2011)
BAG-Urteil vom 19.08.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung (28.02.2011)
Eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung muss sozial mächtig und von ihrem organisatorischen Aufbau her in der Lage sein, die ihr gestellten Aufgaben einer Tarifvertragspartei zu erfüllen-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Keine Verjährung der Feststellung des Rechtsgrundes eines Anspruchs aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung (28.02.2011)
Der Anspruch des Gläubigers auf Feststellung des Rechtsgrundes einer vollstreckbaren Forderung al
 
Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers nach Stellenbesetzung (27.02.2011)
BAG-Urteil vom 19.08.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Anwendbarkeit der "kickback"-Rechtsprechung auf nicht bankmäßig gebundene, freie Anlageberater (27.02.2011)
Die sog. k
 
Gewerbesteuer: Mehrere Betriebsstandorte als einheitlicher Gewerbebetrieb (25.02.2011)
Betr
 
Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger reicht nicht immer aus (25.02.2011)
Die Bekanntmachung einer GmbH-Auflösung im elektronischen Bundesanzeiger erfüllt nicht in jedem Fall die satzungsgemäße Bekanntmachungsverpflichtung. So entschied das Oberlandesgericht Stuttgart - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Geschäftsführervertrag Vorsicht bei unterlassener Verlängerung aus Altersgründen (25.02.2011)
Diskriminierung bei Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers aus Altersgründen - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Darlehen zwischen nahen Angehörigen: Spielregeln beachten (25.02.2011)
Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen sind in der Praxis ein beliebtes Instrument zur Einkommensverlagerung - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Fahrtenbuchauflage: Keine Anordnung für gesamten Fuhrpark bei einmaligem Vorfall (25.02.2011)
War bereits
 
Unfallschadensregulierung: Mehrwertsteuerersatz auch bei Ersatzbeschaffung (25.02.2011)
Wer sein reparaturwürdiges Unfallfahrzeug nicht reparieren lässt, sondern sich einen Ersatzwagen anschafft, ist nicht auf den Ersatz der Netto-Reparaturkosten beschränkt - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Mitverschulden: Überhöhte Geschwindigkeit oder Fahrfehler muss nachgewiesen werden (25.02.2011)
Kann dem Geschädigten ein Mitverschulden nicht nachgewiesen werden, muss der Unfallverursacher sämtliche aus einem Unfallereignis herrührende Schäden alleine übernehmen - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
WEG: Versorgungssperre wegen ausbleibender Hausgeldzahlungen (25.02.2011)
Kommt ein Wohnungseigentümer
 
WEG: Beeinträchtigungen durch Ferienwohnung (25.02.2011)
Kein Unterlassungsanspruch des Klägers hinsichtlich Vermietung einer Eigentumswohnung an Feriengäste - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Haftungsrecht: Architekt haftet auch, wenn er ohne Honorar arbeitet (25.02.2011)
Ein Architekt haftet
 
Altersdiskriminierung: Vom Lebensalter abhängige Urlaubsansprüche (25.02.2011)
Die nach dem Lebensalter gestaffelten Urlaubsansprüche im Manteltarifvertrag Einzelhandel Nordrhein-Westfalen verstoßen gegen das Verbot der Altersdiskriminierung - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Weiterbildungskosten: Rückzahlungsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (25.02.2011)
AGB-Klausel, wonach der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber übernommenen
 
Anspruch der Bank auf Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts (18.02.2011)
OLG-Schleswig-Hinweisbeschluss vom 03.05.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Erlaubnispflicht einer nur im geringen Umfang betriebenen Vermögensverwaltung (18.02.2011)
BGH-Urteil vom 09.11.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Altersversorgung über externen Versorgungsträger - Insolvenz des Arbeitgebers (18.02.2011)
BAG-Urteil vom 29.09.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Insolvenzanfechtung und Bargeschäft bei mehreren Kreditnehmern (18.02.2011)
KG-Urteil vom 15.11.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
kostenloser Disclaimer deutsch, englisch und französisch (16.02.2011)
Muster: Haftungsausschluss für Webseiten - Rechtsberatung zum Internetrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin - Mitte
 
Datenschutzrichtlinie (16.02.2011)
notwendige Inhalte für die Datenschutzrichtlinie - Rechtsberatung zum Internetrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin
 
Kündigung wegen gefälschter Pfandbons (16.02.2011)
ArbG Berlin-Urteil vom 28.09.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Visumsfreie Einreise türkischer Staatsangehöriger bei Aufenthalt zur Entgegennahme von Dienstleistungen (11.02.2011)
Das VG München hat in einer Verwaltungsstreitsache gegen die Bundesrepublik Deutschland zur visumsfreien Einreise entschieden - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Wettbewerbsrecht: Wirksamkeit wettbewerbsbeschränkender Satzungsbestandteile (11.02.2011)
Ein Wettbewerbsverbot in einem Gesellschaftsvertrag verstößt nicht gegen § 1 GWB, wenn es notwendig ist, um das im Übri
 
Entschädigung nach Einlagensicherungs-und Anlegerentschädigungsgesetz - Phoenix (11.02.2011)
Scheingewinne, die von ein
 
Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung (06.02.2011)
BAG-Urteil vom 27.01.2011 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Aufbewahrungspflichten: Welche Unterlagen dürfen 2011 in den Reißwolf? (01.02.2011)
Anfang des Jahres stellt sich immer wieder die Frage, welche betrieblichen und privaten Unterlagen vernichtet werden können - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Steuervereinfachungen: Das geplante Maßnahmenpaket im Überblick (01.02.2011)
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich im Dezember 2010 auf ein Paket aus rund 40 steuerlichen Vereinfachungsmaßnahmen verständigt - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Winterreifenpflicht: Keine grobe Fahrlässigkeit bei Fahren mit Sommerreifen (01.02.2011)
Auch wenn bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen gefahren wird und der Pkw von der Straße abkommt, ist darin allein noch kein grob fahrlässiges Handeln zu sehen - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Aktuelle Gesetzgebung: Die neue Winterreifenpflicht (01.02.2011)
Ende 2010 trat di
 
Aufenthaltsbestimmungsrecht: Auswanderungswunsch und ungesicherte Schulsituation (31.01.2011)
Bei einer beabs
 
Sicherheitsleistung: Anspruch besteht auch bei Kündigung des Werkvertrags (31.01.2011)
Der Unternehmer eines Bauwerks kann seinen Anspruch auf Sicherheitsleistung auch noch geltend machen, nachdem der Besteller den Werkvertrag gekündigt hat - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Kündigungsrecht: Kündigung eines ruhenden Arbeitsverhältnisses ist zulässig (31.01.2011)
Betriebsbedingte Kündigung - ruhendes Arbeitsverhältnis - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses während der Insolvenz (23.01.2011)
Wem
 
Urteil des Bundessozialgerichts - Privat krankenversicherte Bezieher von Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf Basistarif-Beiträge in voller Höhe (18.01.2011)
Kläger kann von dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Übernahme seiner Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe verlangen - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Freizeitausgleich für Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit im Feuerwehrdienst (07.01.2011)
Ersatz des Schadens der durch einen Verstoß gegen das Unionsrecht entstanden ist - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Jahressteuergesetz 2010: Umfangreichstes Gesetzespaket des Jahres 2010 tritt in Kraft (19.12.2010)
Änderungen u.a. für ehrenamtliche Betreuer, Arbeitszimmer, Verlustfeststellung, Kapitalerträge und Umsatzsteuer - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Drogenfahrt: Wirkstoffkonzentration begründet für sich keine Fahruntüchtigkeit (19.12.2010)
erforderlich sind aussagekräftige Beweisanzeichen, die belegen, dass der Angeklagte in der konkreten Verkehrsituation fahrunsicher gewesen ist - Anwalt für Verkehrsrecht - Verkehrsstrafrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Vereinsregister: Nachweis der Annahme der Wahl bei Änderung des Vorstands (17.12.2010)
Für die registerrechtliche Anmeldung einer Änderung des Vorstands bedarf es auch eines urkundlichen Nachweises der Annahme der Wahl - Anwalt für Vereinsrecht - Wirtschaftsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Wortberichterstattung und Bildberichterstattung - unterschiedliche Reichweite des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (17.12.2010)
BGH-Urteil vom 26.10.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Düsseldorfer Tabelle: Neufassung vom 1.1.2011 (17.12.2010)
Anwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Denkmalschutz: Verfallenlassen eines historischen Gebäudes ist kein Eingriff in Kulturdenkmal (17.12.2010)
Rechtsanwalt für Denkmalschutzrecht - Verwaltungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Treuwidrigkeit des Widerspruchs gegen Betriebsübergang (17.12.2010)
BAG-Urteil vom 20.05.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Gewährleistungsfrist: Kein Anerkenntnis bei abgelaufener Frist (17.12.2010)
Anwalt für Baurecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Zurechnung des Gewinns bei Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer Mitunternehmerschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr (17.12.2010)
BFH-Urteil vom 18.08.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Handelsvertreterrecht: Formularmäßige Verlängerung der Kündigungsfrist und Vertragsstrafe in Handelsvertretervertrag (17.12.2010)
grundsätzlich wirksam, soweit nicht die Vertragsstrafe hinsichtlich der Schwere des Verstoßes keine Differenzierung trifft-OLG München vom 29.07.10-Az:23 U 5643/09
 
Wirksamkeit von Schiedsklauseln in Verträgen ausländischer Broker mit inländischen Verbrauchern (17.12.2010)
BGH-Urteil vom 08.06.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Sachgrund der Erprobung i.S. von § 14 I 2 Nr. 5 TzBfG (15.12.2010)
BAG-Urteil vom 02.06.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Sitz des Verkäufers als Ort der Nacherfüllung (14.12.2010)
OLG-Koblenz-Urteil vom 16.07.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Abänderung einer betrieblichen Übung im Zusammenhang mit der Gewährung einer Weihnachtsgratifikation (11.12.2010)
LAG Rheinland-Pfalz-Urteil vom 26.03.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Keine ärztliche Haftung bei fehlender schuldhaften Pflichtverletzung (10.12.2010)
BGH-Urteil vom 19.10.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
BVerfG: §§ 90 und 91 des Hamburgischen Hochschulgesetzes teilweise verfassungswidrig (09.12.2010)
Anwalt für Hochschulrecht - Studienzulassungsklagen - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Geringwertige Wirtschaftsgüter: Ab 2010 haben Sie die Qual der Wahl (03.12.2010)
Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Bundesanzeiger: 10 Sekunden Fristüberschreitung kosten 50 EUR (03.12.2010)
Anwalt für Wirtschaftsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Wettbewerbsrecht: Irreführung bei Verschleierung des werblichen Charakters einer Sendung (03.12.2010)
OLG Hamm vom 19.08.10 - Az: I-4 U 66/10 - Anwalt für Wettbewerbsrecht - S&K Rechtsanwälte in Belrin Mitte
 
Fussballspiel: Kein Schadensersatz für leicht und mittel fahrlässiges Foul (03.12.2010)
Anwalt für Schadensersatzrecht - Wirtschaftsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Schwerkranke: Grundrecht auf Freiheit zur Eheschließung (28.11.2010)
Anwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Awälte in Berlin Mitte
 
Denkmalschutz: Errichtung einer kleineren Solaranlage kann zulässig sein (28.11.2010)
Denkmalschutz schließt den Einbau von Solaranlagen nicht aus - VG Berlin vom 09.09.10 - Az: 16 K 26/10 - Rechtsanwalt für Denkmalschutz - Verwaltungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kleinbetriebsklausel: Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (26.11.2010)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Ombudsmann der privaten Banken hat Anleger Schadensersatzansprüche zugesprochen (11.11.2010)
Anwalt für Anlegerrecht - Kapitalmarktrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Zur Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters im Anfechtungsprozess gegen Beschlüsse von Gesellschafterversammlungen (07.11.2010)
OLG-München-Urteil vom 06.10.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Apothekenrecht: BGH: Rabatte verstoßen gegen arzneimittelrechtliche Preisbindung (04.11.2010)
Rechtsanwalt für Apothekenrecht - Gesundheitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Gesellschaftsrecht: Notarielles Beurkundungserfordernis bei Übertragung gegenwärtigen GmbH-Vermögens (30.10.2010)
auch hier gilt die Form des § 311b III BGB-OLG Hamm vom 26.03.10-Az:I-19 U 145/09
 
Insolvenzrecht: Patronatserklärung kann gekündigt werden (27.10.2010)
Anwalt für Insolvenzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Werbungskosten: Zum - richtigen - Nachweis der Aufwendungen (27.10.2010)
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Berliner Testament: Mit jedem Erbfall entsteht ein Pflichtteilsanspruch (27.10.2010)
Anwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Ausschreibung: Bei fehlender Materialvorgabe darf jedes Material verwendet werden (27.10.2010)
Rechtsanwalt für Vergaberecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Vertragsrecht: Vergütungspauschale von 15 Prozent auch im Formularvertrag wirksam (27.10.2010)
Rechtsanwalt für Baurecht - Vertragsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Personalratsanhörung: Arbeitgeber muss auch entlastende Umstände mitteilen (27.10.2010)
Anwalt für Arbeitsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Investmentbanker: Bonusklagen im Zusammenhang mit der Bankenkrise (27.10.2010)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC ist nicht verfassungswidrig (27.10.2010)
Anwalt für Verfassungsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Kapitalmarktrecht: BGH: Zum Umfang der Beratungspflicht eines Anlageberaters (22.10.2010)
Anwalt für Anlegerrecht - Kapitalmarktrecht - S&K Anwäte in Berlin Mitt
 
Gläubigerbenachteiligung bei erschwertem Vollstreckungszugriff (19.10.2010)
BGH-Urteil vom 23.09.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Sachgrund der Vertretung - Arbeitsverhinderung einer Stammkraft (19.10.2010)
BAG-Urteil vom 14.04.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kündigungsrecht: EDV-Administrator auf Abwegen (05.10.2010)
LAG Köln-Urteil vom 14.05.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Entschädigung nach AGG bei diskriminierender Kündigung (05.10.2010)
AG Bremen-Urteil vom 29.06.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Haftungsrecht: Arbeitgeber haftet für die durch Mitarbeiter hinterzogene Lohnsteuer (01.10.2010)
Rechtsanwalt für Steuerrecht - Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwäte in Berlin Mitte
 
GmbH: Fremdgeschäftsführer ist bei Abschluss des Anstellungsvertrags Verbraucher (01.10.2010)
BAG-Urteil vom 19.05.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Grundsteuer: Bundesfinanzhof fordert zeitgemäße Neuordnung (01.10.2010)
Anwalt für Steuerrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Zivildienst: Lange Wartezeit bis Studienbeginn muss nicht hingenommen werden (29.09.2010)
Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Fahrzeugmietvertrag: Sogenannte „Polizeiklausel“ benachteiligt den Mieter unangemessen (29.09.2010)
Anwalt für Vertragsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Immobilien-Leasingraten als Masseforderung des Leasingnehmers (29.09.2010)
OLG Düsseldorf-Beschluss vom 27.04.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Wettbewerbsrecht: Keine Beeinflussung in unangemessener und unsachlicher Weise bei Werbung für Haushaltsgroßgeräte ohne Mehrwertsteuer (28.09.2010)
BGH vom 31.03.2010 - Az: I ZR 75/08 - Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Ehegattenunterhalt: Nichtangabe von Einkünften trotz ausdrücklicher Nachfrage (27.09.2010)
dies hat einen Verwirkungstatbestand zur Folge-OLG Düsseldorf vom 07.07.10-Az:II-8 UF 14/10
 
Bauhandwerkersicherung: Anspruch entfällt, wenn Werkvertrag gekündigt wurde (27.09.2010)
Rechtsanwalt für Baurecht und Versicherungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
AGG: Stellenausschreibung “junger Bewerber gesucht“ ist diskriminierend (27.09.2010)
Anwalt für Arbeitsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Sachgrund der Vertretung in einem befristeten Arbeitsvertrag (24.09.2010)
BAG-Urteil vom 25.03.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeitszeit der Werkfeuerwehr - Bereitschaftsruhezeiten (23.09.2010)
BAG-Urteil vom 23.06.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeitsrecht: Kündigung einer langjährig beschäftigten Bahnmitarbeiterin trotz Betrugshandlung im Umfange von rund 160,00 € unwirksam (18.09.2010)
LAG Berlin-Brandenburg vom 16.09.2010 (Az: 2 Sa 509/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kündigung eines leitenden Compliance-Mitarbeiters (17.09.2010)
ArbG Berlin-Urteil vom 18.02.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Architektenrecht: Schadensersatz für mangelhafte Architektenleistung (13.09.2010)
BGH-Urteil vom 08.07.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Vergaberecht: Mehrvergütung wegen Verzögerung im öffentlichen Vergabeverfahren und sich daraus ergebender Bauzeitveränderung (13.09.2010)
BGH-Urteil vom 22.07.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
EuGH kippt deutsches Glücksspiel-Monopol (08.09.2010)
das zulässige Ziel der Suchtbekämpfung wird durch zu viel Werbung für Glücksspiele unterlaufen - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Zur Frage der groben Fahrlässigkeit bei einer Anlageentscheidung (06.09.2010)
Pflichtverletzung des Anlageberaters - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Anwendbarkeit der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft (05.09.2010)
Haustürwiderrufsrichtlinie - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
GbR: Fehlende Abfindungsbilanz hindert nicht Eintritt der Fälligkeit des Verlustausgleichsanspruchs der BGB-Gesellschaft (04.09.2010)
Zu den Voraussetzungen der Verjährung eines Verlustausgleichsanspruchs-BGH vom 19.07.10-Az:II ZR 57/09
 
Recht der AG: Anfechtung gegen Hauptversammlungsbeschluss (01.09.2010)
ist nur durch Berechtigten möglich - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Häusliches Arbeitszimmer: Regelung ab 2007 teilweise verfassungswidrig (31.08.2010)
steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Unfallschadensregulierung: Internetangebot kann annahmepflichtig sein (31.08.2010)
keine Verwertung des Unfallfahrzeugs wegen Geringhaltungspflicht des Schadens - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Gewerbemiete: Unbestimmte Renovierungspflicht (28.08.2010)
auf Arbeitsausführung muss geklagt werden - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt keine verfassungsrechtlich zu beanstandende Kompetenzüberschreitung dar (28.08.2010)
S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Baumangel: Berechnung des Schadensersatzanspruchs (26.08.2010)
BGH ändert Rechtsprechung - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Entschädigungsansprüche im Bereich des Polizei- u. Ordnungsrechts (23.08.2010)
Rechtsberatung Verwaltungsrecht Rechtsanwälte Berlin Mitte
 
17.3. Rechtsvergleichende Stellungnahme zur englischen Verbraucherinsolvenz und polnischen Novelle über Verbraucherinsolvenz (23.08.2010)
Verbraucherinsolvenz - Restschuldbefreiung in England und Wales - Rechtsanwalt Dirk Streifler - Berlin
 
Tariflicher Anspruch auf Zahlung eines Aufschlags zur Urlaubsvergütung (19.08.2010)
Grundsatz der Tarifeinheit - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Vermutung der Gläubigerbenachteiligung bei auch güterrechtlichen Vereinbarungen (15.08.2010)
Gläubigerbenachteiligungsvorsatz -S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Dreimonatszeitraum für Berechnung der Barabfindung beginnt ab Bekanntmachung der Strukturmaßnahme (14.08.2010)
Höhe der Barabfindung - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Vereinbarung geringerer Abfindungshöhe für den Fall des Ausscheidens aus einer GmbH (14.08.2010)
Gesellschafterbeschluss - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Auszahlung von in Schneeballsystemen erzielten Scheingewinnen durch den späteren Insolvenzschuldner (09.08.2010)
Keine Saldierung von Einlage und Scheingewinnen - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Leiharbeit nicht tariffähig (05.08.2010)
Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Gesellschaftsrecht: Gesellschafterklage: Rechtsmissbrauch bei der „actio pro socio“ (28.07.2010)
Ausübung der Klagebefugnis im Gesellschaftsverhältnis unterliegt der gesellschafterlichen Treuepflicht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Familienrecht: Schenkung: "Geschenkt ist geschenkt" gilt bei Gaben von Schwiegereltern nicht mehr unbedingt (28.07.2010)
Schwiegereltern können Zuwendungen jetzt leichter zurückverlangen - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
LG Berlin sah kein Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters nach § 133 InsO (28.07.2010)
Göttinger Gruppe / Securenta - Anwalt für Kapitalmarktrecht - Bankrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Außergerichtlicher Sanierungsvergleich (23.07.2010)
Insolvenzberatung und Sanierungsberatung - Insolvenzrecht - Wirtschaftsrecht - Rechtsanwalt Dirk Streifler - Berlin Mitte
 
Persönliche Risiken für Organe von Kapitalgesellschaften - GmbH-Geschäftsführer / AG-Vorstand - (23.07.2010)
Handlungsmöglichkeiten in der Krise - Rechtsberatung zum Gesellschaftsrecht - Insolvenzrecht - Wirtschaftstrafrecht - RA Dirk Streifler - SK Rechtsanwälte Berlin Mitte
 
Insolvenzrecht: Entgegenstehen von werthaltigen Außenständen Dritter bei Begleichung von Forderungen des Schuldners gegenüber insolvenzreifen Dritten (23.07.2010)
Anwalt für Insolvenzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
BGH: Zur Schadensabrechnung für Unfallfahrzeug bei Veräußerung und Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs (23.07.2010)
Anwalt für Verkehrsrecht - S&K Anwälte in Belrin Mitte
 
AGG: Altersdiskriminierung in Dienstvereinbarung mit nach Lebensalter steigender Punktevergabe (19.07.2010)
Anwalt für Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
BGH entscheidet: Schuldhafte Verletzung der Aufklärungspflicht durch Kreditinstitute über Kick Back Zahlungen bereits seit 1990 (13.07.2010)
Anwalt für Anlegerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Hoffnung für Anleger: BGH bejaht Schadensersatzansprüche von Verbrauchern bei so genannten "Schrottimmobilien" (03.07.2010)
BGH: Urteil vom 29.06.2010 - Az: XI ZR 104/08 - Bei steuersparenden Bauherren- und
 
Strafrecht: Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar (28.06.2010)
Der Gesetzgeber hat diese Fragen durch das sog. Patientenverfügungsgesetz m
 
Steuerstrafrecht: Keine Strafbefreiung nach § 371 AO bei Teilselbstanzeige (16.06.2010)
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Nutzung von Film-Einzelbildern stellt keine filmischen Verwertung dar (09.06.2010)
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Transportrecht: Zur Verjährungsfrist für Ansprüche aus Frachtverträgen (09.06.2010)
Die dreijährige Verjährungsfrist des § 439 Abs.
 
Sanierung: Verlustabzug: Zur Anwendung der Sanierungsklausel (01.06.2010)
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht - Sanierung - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Existenzgründung: Aufgabeverluste: Ohne Einnahmen ist Erwerbsaufwand voll abzugsfähig (01.06.2010)
Anwalt für Existenzgründung - Wirtschaftsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Umsatzsteuer: Bei Insolvenz des Kunden Umsatzsteuer sofort berichtigen (01.06.2010)
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Business Immigration Service - BIS - служба по бизнес-иммиграции (20.05.2010)
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Maklerrecht: Pflichten der Versicherungsmakler bei Kombination aus tilgungsfreiem Darlehen und Lebensversicherung (19.05.2010)
Anwalt für Maklerrecht - Immobilienrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Multi Advisor Fund I GbR, Haftung der Fondsgesellschaft und der Gründungsgesellschafter für arglistige Täuschung der Anleger durch die Anlagevermittler (12.05.2010)
Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Einführung der VOB/A 2009, VOL/A 2009 und VOF 2009 (07.05.2010)
Anwalt für Vergaberecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Wettbewerbsrecht: Werbung „Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer" ist zulässig (29.04.2010)
BGH, I ZR 75/08 - Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeitsrecht: AGG: Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft durch Ausgestaltung des Auswahlverfahrens (28.04.2010)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - AGG - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Real estate acquisition in Berlin (23.04.2010)
legal consultation on real estate matters - Real estate Lawyers Berlin (Germany) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
UWG: Rechtsprechungsänderung: Absatz von Tageszeitungen über ungesicherte Verkaufshilfen kein unlauterer Wettbewerb (21.04.2010)
BGH vom 29.10.2009 - Az: I ZR 180/07 - Anwalt für Wettbewerbsrecht - UWG - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Real estate acquisition in Berlin (20.04.2010)
legal consultation on real estate matters - Real estate Lawyers Berlin (Germany)
 
Immobilienerwerb in Italien (20.04.2010)
Steuerlichen Aspekte des Immobilienerwerbs durch Kauf, Schenkung oder Erbschaft in Italien - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeiten in Deutschland – Einschränkungen für polnische Arbeitnehmer nach dem EU Beitritt (16.04.2010)
polnisch sprechende Rechtsanwälte in Berlin - S&K Rechtsanwälte
 
Insolvenzrecht: Masseunschädlicher Gläubigerwechsel bei Zahlungen von debitorischem Konto an Gesellschaftsgläubiger (14.04.2010)
Anwalt für Insolvenzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Betriebsübergang: Verwirkung des Widerspruchsrechts (13.04.2010)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - Betriebsübergang - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Insolvenzrecht: Einziehung einer sicherheitshalber abgetretenen Forderung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter (13.04.2010)
Anwalt für Insolvenzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Grundstückserwerb durch Ausländer in Polen (09.04.2010)
Anwalt für deutsch-polnischen Rechtsverkehr - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Polnisches Steuerrecht - Überblick für einen Unternehmer (30.03.2010)
Rechtsberatung zum polnischen Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Das polnische Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsformen (17.03.2010)
Rehtsberatung zum polnischen Gesellschaftsrecht - Wirtschaftsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Urteil des BVerwG über Entschädigungsregelung für Flughafen Berlin-Schönefeld verletzt Art. 14 GG (17.03.2010)
Rechtsanwalt für Verfassungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
BVerfG: Verfassungsmäßigkeit des Mindesthebesatzes von 200 % für Gewerbesteuer (04.03.2010)
Anwalt für Verfassungsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Verkehrsrecht: Unfallschaden: Beschädigung eines fabrikneuen Pkw (01.03.2010)
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Insolvenzrecht: Anfechtbarkeit wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung bei Teilzahlungen des Schuldners bei fruchtloser Zwangsvollstreckung (10.02.2010)
Anwalt für Insolvenzrecht - Insolvenzanfechtung - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Unfallschadensregulierung: Typische Überforderungssituation bei "Kinderunfall"? (07.02.2010)
Rechtsberatung zum Verkehrsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Bankrecht: Kreditinstitut muss gefälschten Überweisungsauftrag gutschreiben (27.01.2010)
Anwalt für Bankrecht - Anlegerrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Comprare casa a Berlino (Germania) (25.01.2010)
Consulenza legale per investimenti immobiliari in Germania
 
Gesellschaftsrecht: Insolvenzverschleppungshaftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft ausländischen Rechts (22.12.2009)
Anwalt für Gesellschaftsrecht - Recht ausländischer Gesellschaften - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Prawo zamówień publicznych w Niemczech- polska firma startuje do przetargu- przewodnik (03.12.2009)
Prawo na wyciągnięcie ręki - polnisch sprechende Anwälte in Berlin Mitte
 
17.1.4. Leitfaden zum Privatinsolvenzverfahren in England & Wales (20.09.2009)
Rechtsberatung zum Insolvenzrecht – S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
投资移民 (20.09.2009)
Business Immigration Service (BIS)
 
Forderungseinzug: Persönliche Haftung des Geschäftsführers der insolventen GmbH (29.03.2007)
GSB ist noch immer ein wirksames Instrument, mit dem sich Bauunternehmer von Geschäftsführern insolventer Auftraggeber ihr Geld holen können-BGH, VII ZR 60/06
 




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