Ab 1. April 2010 einmal pro Jahr kostenlose Auskunft über eigene Daten bei AuskunfteienRechtsanwalt für Schufa - S&K Rechtsanwälte in Berlin MitteDie gesetzliche Änderung bezieht sich auch auf die Voraussetzungen, unter denen Auskunfteien über offene Rechnungen informiert werden dürfen. Diese sind nun erstmals gesetzlich geregelt: • Der Schuldner muss mindestens 2-mal schriftlich gemahnt worden sein. • Er bestreitet die Forderung nicht. • Zwischen der ersten Mahnung und der Meldung liegen mindestens vier Wochen. • Der Schuldner wurde über die bevorstehende Meldung unterrichtet. Es ist somit dringend zu empfehlen, unberechtigten Forderungen in jedem Fall zu widersprechen, anderenfalls können diese an Auskunfteien gemeldet werden. Kommentar schreiben |