Aktuelle Gesetzgebung: Beachten Sie die neuen Pflichtangaben in gewerblichen E-Mails

Rechtsanwalt für Urheberrecht / Internetrecht / IT-Recht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte

Anfang des Jahres ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) in Kraft getreten. Dieses sieht vor, dass alle gewerblichen E-Mails Angaben über das Unternehmen enthalten müssen. Hiervon erfasst werden auch E-Letter wie z.B. Angebote, Bestellungen, Kündigungen und Newsletter.

Beispiel: Bei einer GmbH muss die E-Mail den Firmennamen mit Rechtsform, den Ort der Handelsregisterniederlassung, das zuständige Registergericht sowie die Handelsregisternummer, alle Geschäftsführer und gegebenenfalls den Aufsichtsratsvorsitzenden enthalten.

Verstöße gegen die Vorgaben können Geldstrafen sowie Abmahnungen durch Wettbewerber nach sich ziehen.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Wir beraten Sie in allen Fragen des Internetrechts und des IT-Rechts.

In unserer Kanzlei wird dieser Bereich maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Tilmann Neumann LL.M.


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Beachten Sie auch unsere Lexikonartikel zum Urheberrecht:

Anwalt    Unterlassungserklärung 
Abmahnung  Urheber / Miturheber
Auskunftsanspruch Urheberrecht
Impressumspflicht Verbreitungsrecht
Internet Tauschbörse / Filesharing Verlagsrecht
Musik-Download  Veröffentlichungsrechte
Musik-Upload Verwertungsrechte
Unterlassungsanspruch  

 

 

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