Aktuelle Gesetzgebung: Gesetz zur Unterstützung für Opfer der SED-Diktatur in Kraft getreten

Rechtsberatung zum Verwaltungsrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin Mitte

Am 29. August 2007 ist das Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR in Kraft getreten. Für Opfer des SED-Regimes wird damit eine zusätzliche Leistung, die sogenannte SED-Opferrente, eingeführt. Diejenigen, die aus politischen Gründen in der ehemaligen DDR inhaftiert waren, erhalten eine besondere monatliche Zuwendung in Höhe von monatlich 250 Euro. Voraussetzung ist, dass die Haft insgesamt mindestens sechs Monate andauerte und die Betroffenen in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind. Bei der Bedürftigkeitsprüfung bleiben Renten und vergleichbare Leistungen sowie das Einkommen von Partnern unberücksichtigt. Die Berechtigung zur Leistung folgt entweder aus einer Rehabilitierungsentscheidung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz oder aus einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes.

Die Zuwendung wird nur auf Antrag monatlich gewährt. Die zuständigen Behörden ergeben sich aus dem Merkblatt zur strafrechtlichen Rehabilitierung, das im Internetangebot des Bundesjustizministeriums verfügbar ist (www.bmj.de).


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In unserer Kanzlei wird dieser Bereich maßgeblich betreut von Rechtsanwalt Tilmann Neumann LL.M., Rechtsanwältin Sabina Ociepa, Rechtsanwalt Norbert Bierbach und Rechtsanwältin Seniz Misirlioglu, LL.M., Attorney at Law.


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