Seit der sog. Bond-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 13.05.1993 (III ZR 25/92) wird davon ausgegangen, dass zwischen dem Anleger und dem Berater / Vermittler ein Auskunfts- und Beratungsvertrag immer dann konkludent geschlossen wird, wenn der Anlageinteressent die Hilfe einer Bank oder eines sonst Sachkundigen in Anspruch nimmt, der sich als sachkundig bezeichnet oder ein wirtschaftliches Interesse hat und dessen Auskunft für den Empfänger erkennbar von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist und diesem als Grundlage für Vermögensdispositionen dient.
Ein Beratungsvertrag scheidet dagegen dann aus, wenn der Kunde mit gezielten Aufträgen an den Berater herantritt und ersichtlich bereits zur Anlage entschlossen ist.
Aus einem Wertpapierdepotvertrag folgt ebenfalls keine laufende Pflicht zur Beratung über die Depotentwicklung. Die Bank ist im Rahmen des Wertpapierdepotvertrages nur verpflichtet, die in den „Wertpapier-Mitteilungen“ enthaltenen Informationen an den Kunden unverzüglich weiterzuleiten.
Der Anlageberater ist zur anlegergerechten und anlagegerechten Beratung verpflichtet. Das heißt, er hat sowohl die persönliche Situation des Anlegers (anlegergerecht) zu berücksichtigen, als auch vollständig und richtig über die Anlage (anlagegerecht) aufzuklären.
Hinsichtlich des Umfangs der Pflichten wird zwischen Beratungs- und Auskunftsvertrag unterschieden. Die Rechtsprechung hierzu ist einzelfallbezogen und sehr umfangreich.
Bezogen auf das Anlageobjekt muss über allgemeine und besondere Risiken der speziellen Anlage aufgeklärt werden. Die abstrakte Aufklärung über Risiken genügt dann nicht, wenn an anderer Stelle mittels Werbeaussagen Fehlvorstellungen über Renditeerwartungen hervorgerufen worden sind.
Eine Beratungspflichtverletzung kann im Einzelfall auch dann vorliegen, wenn die Empfehlung zum Verkauf einer bestimmten Anlage falsch war. Die Anforderungen an den entsprechenden Nachweis sind jedoch verhältnismäßig hoch. Die Empfehlung muss nachträglich betrachtet unvertretbar gewesen sein.
Bei Verletzung der Pflichten des Beraters / Vermittlers kommen Schadensersatzansprüche in Betracht. Es wird vermutet, dass der Anleger bei ordnungsgemäßer Beratung von der Anlage Abstand genommen hätte. Der Anleger ist so zu stellen, als hätte er die nachteilige Anlage nicht abgeschlossen.
| allgemein |
| Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Anlegerrecht: Zur Aufklärungspflicht des Anlageberaters über ein ihm bekanntes strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Fondsverantwortliche. |
|
Aufklärungspflicht des Anlageberaters über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen- BGH-Urteil vom 10.11.2011-Az: III ZR 81/11 |
| Anlegerrecht: Hinweis- und Ermittlungspflichten des Anlageberaters hinsichtlich bedeutsamer Gesetzesänderungen |
|
Zur Pflicht des Anlageberaters, den Anlageinteressenten über für die Kapitalanlage bedeutsame Gesetzesänderungen zu informieren und hierzu Erkundigungen einzuziehen- BGH-Urteil vom 01.12.2011-Az: III ZR 56/11 |
| Kapitalmarktrecht: Hinweis- und Ermittlungspflichten des Anlageberaters |
|
Anlageberater hat den Anlageinteressenten über für die Kapitalanlage bedeutsamen Gesetzesänderungen zu informieren-BGH vom 01.12.2011-Az: III ZR 56/11. |
| Kapitalmarktrecht: OLG München hält Risikoausschluss für Kapitalanlageangelegenheiten in den aktuellen Rechtsschutzversicherungsbedingungen für unwirksam |
|
OLG München vom 22.09.11-Az.: 29 U 589/11 |
| Kapitalmarktrecht: Haftung wegen offensichtlich falscher Berechnungen der Rendite |
|
Anlagevermittler müssen für offensichtlich falsche Berechnungen der Rendite bei vermittelten Produkten einstehen-BGH Urteil vom 17.02.11-Az: III ZR 144/10 |
| Kapitalmarktrecht: Teilnahme eines ausländischen Brokers an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern |
|
Zu den subjektiven Voraussetzungen der Teilnah |
| Pflicht des Anlagevermittlers zur Plausibilitätsprüfung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung |
|
BGH-Urteil vom 17.02.2011 (Az: III ZR 144/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Zur Anrechnung von Steuervorteilen bei Schadenersatzansprüchen fehlerhafter Anlageberatung |
|
das OLG Schleswig hat mit Urteil vom 25.02.2010 (A |
| Kapitalmarktrecht: BGH: Zum Umfang der Beratungspflicht eines Anlageberaters |
|
Anwalt für Anlegerrecht - Kapitalmarktrecht - S&K Anwäte in Berlin Mitt |
| Kapitalmarktrecht: Aufklärungspflichten bestehen auch gegenüber einem spekulativen Anleger |
|
Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte |
| Kapitalmarktrecht: Grundsätze der Rechtsprechung zur Anlageberatung gelten für alle Wertpapierdienstleistungsunternehmen |
|
im Sinne von § 2 Abs. 4 WpHG - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Kapitalmarktrecht: Keine grobe Fahrlässigkeit, wenn der Anleger das Prospekt nicht liest und den Aussagen des Beraters vertraut |
|
grob fahrlässige Unkenntnis bei Anlageberatungsfehlern - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Anlageberatung: Keine Pflicht des Anlegers zur Prüfung des Emissionsprospektes |
|
auf Widersprüche zu Angaben des Anlageberaters-OLG Celle vom 21.10.09-Az:3 U 94/09 |
| Anforderungen an die Aufklärungspflicht eines Anlagevermittlers |
|
Wahrung der Informationspflicht kann auch durch Übergabe von Prospektmaterial erfolgen-OLG Frankfurt a.M. vom 24.3.10-Az:13 U 110/09 |
| Kapitalmarktrecht: Deliktische Haftung einer ausländischen Brokerfirma |
|
wegen Beteiligung an dem sittenwidrigen Geschäftsmodell eines inländischen Terminoptionsvermittlers-BGH vom 09.03.10-Az:XI ZR 93/09 |
| Kapitalmarktrecht: Zeitnahe und regelmäßige Lektüre des Handelsblatts ist für Anlageberater unverzichtbar |
|
über den Umfang der Verpflichtung eines Anlageberaters-BGH vom 05.11.09-Az:III ZR 302/08 |
| Kapitalmarktrecht: Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung |
|
BGH vom 27.10.09-Az:XI ZR 338/08-Anwalt für Anlegerrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Kapitalmarktrecht: Zur Rechtszeitigkeit der Prospektübergabe bei einer Beiteiligungszeichnung |
|
OLG Frankfurt vom 19.08.09-Az:17 U 98/09-Anwalt für Anlegerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Kapitalmarktrecht: Empfehlung ungeeigneter Rentenversicherungen |
|
Bank haftet auf Schadensersatz-OLG München vom 31.03.09-Az:5 U 4231/08 |
| Kapitalmarktrecht: Folgen fehlerhafter Anlageberatung |
|
Naturalrestitution auch bei Beteiligung Dritter-BGH vom 15.01.09-Az:III ZR 28/08 |
| Kapitalmarktrecht: Banken müssen Anleger bei Kenntnis auf negative Kritik in Brancheninformationsdienst hinweisen |
|
Bank muss nicht jede negative Berichterstattung in Brancheninformationsdiensten über von ihr vertriebene Kapitalanlagen kennen-BGH vom 07.10.08-Az:XI ZR 89/07 |
| Kapitalmarktrecht: Ausländische Finanzdienstleister vor deutschen Gerichten |
|
der Fall MWB-OLG Hamburg vom 23.06.04-Az:4 U 156/03 |
| Kapitalmarktrecht: Beratungspflichten einer Bank bei der Empfehlung von Auslandsanleihen |
|
Ein Geldinstitut ist verpflichtet, sich über Ziele und Risikobereitschaft des Anlegers zu informieren-OLG Bamberg, 5 U 246/05 |
| Kapitalmarktrecht: Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG zu Schadensersatz verurteilt |
|
Zum Urteil des Landgericht Ansbach vom 28.03.07-Az.:3 O 259/06 |
| Kapitalmarktrecht: Futura Finanz AG zu Schadensersatz verurteilt |
|
Zur stillen atypischen Gesellschaftsbeteiligung-OLG Stuttgart vom 27.07.06-Az:7 U 43/06 |
| Kapitalmarktrecht: Aufklärungspflichten der Bank |
|
müssen nicht schriftlich dokumentiert werden-BGH vom 24.01.06-Az:XI ZR 320/04 |
| Kick-Back |
| Zur Kick-Back Rechtsprechung des BGH: Ein Überblick zu den Urteilen / Handlungsstrategien für geschädigte Anleger / Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Rechtsanwältin Katrin Windoffer - S&K Anwälte Berlin Mitte |
| Kapitalmarktrecht: Verschweigen von Rückvergütungen durch eine Bank war bereits im April 2000 vorsätzlich |
|
Zur Widerlegung des Vorsatzes bei unterbliebener Aufklärung über Kick-Back-Zahlung-OLG Stuttgart vom 16.03.11-Az: 9 U 129/10 |
| Kick-Back: Aufklärungspflichten der Bank über Rückvergütungen |
|
Eine ordnungsgemäße Aufklärung des Anlegers über Rückvergütungen kann auch durch Übergabe der Anlageprospekte erfolgen - BGH vom 09.03.11 und 19.07.11 - Az: XI ZR 191/10 |
| Anwendbarkeit der "kickback"-Rechtsprechung auf nicht bankmäßig gebundene, freie Anlageberater |
|
Die sogenannte kickback"-Rechtsprechung des BGH (11. Senat) ist im Falle der Beratun |
| Aufklärungspflicht der Banken: Notwendige Unterscheidung zwischen Rückvergütungen (Kick-backs) und Provisionen |
|
OLG Frankfurt a. M. - Urteil vom 16.03.2011 (Az: 23 U 55/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Vorsätzliches Verschweigen von Kick back Zahlungen |
|
OLG Stuttgart- hat mit dem Urteil vom 16.03.2011 (Az: 9 U 129/10) |
| Unterscheidung zwischen Rückvergütungen (Kick-backs) und Provisionen |
|
OLG Frankfurt-Urteil vom 16.03.2011 (Az: 23 U 55/10)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Pflicht zur Aufklärung über Rückvergütungen bei einer Anlageberatung unabhängig vom Zahlungsfluss (Abgrenzung zu BGH XI ZR 338/08 vom 27.10.2009) |
|
OLG Stuttgart-Urteil vom 30.11.2010 (Az: 6 U 2/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Pflicht zur Offenlegung der von einer Fondsgesellschaft bei Beitritt eines vermittelten Anlegers an die Bank gezahlten Vergütung |
|
OLG Stuttgart-Urteil vom 29.10.2010 (Az: 6 U 208/09)- S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Aufklärungspflicht der Bank über die Handelsspanne beim Wertpapier - Festpreisgeschäft |
|
OLG Karlsruhe-Urteil vom 02.11.2010 (Az: 17 U 62/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| DG Immobilienfonds zu Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung verurteilt |
|
OLG Stuttgart: Urteil vom 24.02.2010 - Az: 9 U 58/09 - fehlerhafte Aufklärung durch das Verschweigen von Rückvergütungen - Kick-Backs - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Anwendbarkeit der "kickback"-Rechtsprechung auf nicht bankmäßig gebundene, freie Anlageberater |
|
Die sog. k |
| Aufklärungspflicht eines professionellen Vermögensverwalters gegenüber Kunden |
|
Hat eine Bank mit dem |
| Pflicht zur Offenlegung von Provisionen bei Empfehlung von Fondsanteilen |
|
Wenn eine Bank einen Kunden über Kapitalanlagen berät und Fondsanteile empfie |
| Kapitalmarktrecht: Schuldhafte Verletzung der Verpflichtung der Banken zur Aufklärungen über Kick Backs bereits seit 1990 |
|
Kein unvermeidbarer Rechtsirrtum bei unterlassenem Hinweis der Bank auf an sie zurückgeflossener Rückvergütung - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Kapitalmarktrecht: Aufklärung über das Totalverlustrisiko durch rechtzeitige Übergabe eines Prospektes ist ausreichend |
|
Pflicht zur Aufklärung über Rückvergütungen durch den Vermittler - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| BGH entscheidet: Schuldhafte Verletzung der Aufklärungspflicht durch Kreditinstitute über Kick Back Zahlungen bereits seit 1990 |
|
Anwalt für Anlegerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Kick-Back: Keine Verpflichtung des freien Anlageberaters zur Aufklärung über Provisionen, wenn offen ein Agio oder Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung ausgewiesen werden |
|
Rechtsanwalt für Anlegerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Kick-Back: Haftung der Banken beim Vertrieb von Medienfonds |
|
Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Kick – Back – Rechtsprechung auch für Anlageberater, die keine Banken sind? Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 4. März 2010 - Az: 13 U 42/09 - |
|
Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Kick-Back: Aufklärungspflicht der beratenden Bank über erhaltene Rückvergütungen beim Vertrieb von Medienfonds |
|
Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Kapitalmarktrecht: Aufklärungspflicht des Wertpapierhandelsunternehmens über Kick back Zahlungen auch beim Vertrieb konzerneigener Anlageprodukte |
|
Rechtsanwalt für Anlegerrecht - Bankrecht - Börsenrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Kapitalmarktrecht: BGH: Zum vorsätzlichen Verschweigen von Rückvergütungen |
|
Anwalt für Anlegerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Informationspflichten bei Kickback- Zahlungen – BGH stärkt Anlegerrechte |
|
Rechtsberatung zum Anlegerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Swap |
| Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Bankrecht: Zur Aufklärungspflicht eines Anlageberaters bei Zinssicherungsgeschäften in der Form von gegenläufigen Höchst- und Mindestbegrenzungen |
|
Beratungspflichtverletzung einer Bank bei Empfehlung von Zinssicherungsgeschäften in Form von Zinscap und Zinsfloor-LG Stuttgart vom 24.08.11-Az:8 O 516/10 |
| Kapitalmarktrecht: Verlusteausgleich wegen einer fehlerhaften Anlageberatung im Zusammenhang mit einem CMS Spread Ladder Swap- Vertrag |
|
Eine Bank muss bei der Anlageberatung vor der Abgabe einer Empfehlung grundsätzlich die Risikobereitschaft des Anlegers erfragen-BGH vom 22.03.11-Az:XI ZR 33/10 |
| Kapitalmarktrecht: Keine Verletzung von Beratungspflichten der Bank bei Swap-Geschäft |
|
Die Berechnung eines konkreten Erwartungswertes einer Zinswette aus Anlegersicht ist im Rahmen eines Beratungsvertrages von der Bank nicht geschuldet-OLG Hamm vom 10.11.10-Az: 31 U 121/08 |
| Bundesgerichtshof entscheidet zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages |
|
BGH vom 22.03.11-Az: XI ZR 33/10-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| OLG Stuttgart entscheidet über die Haftung einer deutschen Großbank wegen fehlerhafter Anlageberatung |
|
Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte |
| Keine fehlerhafte Anlageberatung bei Vermittlung eines spekulativen Swap-Vertrages an ein Stadtwerk |
|
OLG Frankfurt weist Schadensersatzklage gegen die Deutsche Bank ab - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Provision des Anlageberaters |
| Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Kapitalmarktrecht: Aufklärungspflicht des freien Anlageberaters über Provisionen |
|
Zur Darlegungs- und Beweislast für Aufklärungs- und Beratungsfehler im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage-BGH vom 05.05.11-Az: III ZR 84/10 |
| Haftung der Bank bei arglistiger Täuschung über Vermittlungsprovision |
|
Bank haftet, wenn im Vermittlungsgespräch über Kapitalanlagen oder im Anlageprospekt arglistig falsche Angaben über die zu zahlende Vermittlungsprovision gemacht werden - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Anlegerrecht: Keine Verpflichtung zur Aufklärung über Provision |
|
bei nicht bankmäßig gebundenen, freien Anlageberatern-BGH vom 15.04.10-Az:III ZR 196/09 |
| aktuelle Gesetzgebung |
| Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Neues Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz geplant |
|
Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte |
| Zwischenstand bei der Finanzmarktregulierung - national und international |
|
Überblick vom BMF über die Maßnahmen zur Finanzmarktregulierung - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Anlegerrecht: EU - Kommission schlägt Maßnahmenpaket zur Stärkung von Verbraucherschutz und Verbrauchervertrauen im Finanzdienstleistungssektor vor |
|
Anwalt für Anlegerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat eine Empfehlungen für eine verbesserte Bankenregulierung und Bankenaufsicht vorgelegt |
|
Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte |
| Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes geplant |
|
Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Wertpapierprospekte: Kommission baut Bürokratie ab und verbessert Anlegerschutz |
|
Anwalt für Anlegerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |