Bestellformular: Gutachten zum Berliner NichtraucherschutzgesetzNICHTRAUCHERSCHUTZSGESETZ – INHALT & UMGEHUNGSMÖGLICHKEITVertrag zwischen Name: Straße: Aktenzeichen: 118-08 Auftraggeber und RA Dirk Streifler Oranienburger Str. 69, 10117 Berlin Auftragnehmer wird nachfolgender Vertrag geschlossen. 1. AuftragsgegenstandDer Auftragnehmer erstellt für den Auftraggeber ein Gutachten NICHTRAUCHERSCHUTZSGESETZ – INHALT & UMGEHUNGSMÖGLICHKEIT Das Gutachten beschreibt die relevante Rechtslage soweit sie am Tage der Erstellung für den Unterzeichner vorhersehbar war. Mit Einschränkung des Vorstehenden wird das Gutachten nach bestem Wissen erstellt und beinhaltet nachfolgende Punkte: I. EINLEITUNG 1. Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens 2. Arbeitsstättenverordnung 3. Jugendschutzgesetz III. DAS BERLINER NICHTRAUCHERSCHUTZGESETZ 1. Entstehungsgeschichte 2. Gesetzeszweck 3. Rauchverbot a) Abgetrennte Nebenräume b) Kein Servierverbot c) Lüftungstechnik d) weitere Ausnahmen 7. Ordnungswidrigkeiten / Bußgelder 8. Zusammenfassung IV. UMGEHUNGSMÖGLICHKEITEN 1. Raucherverein nach dem Willen des Gesetzgebers 2. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit des NSRG a) keine Verfassungswidrigkeit des NSRG aa) Kollision mit Berufsfreiheit, Art. 12 GG (2) Erforderlichkeit (3) Angemessenheit bb) Eigentumsfreiheit, Art. 14 GG b) Verfassungsrechtliche Folge aa) keine Nichtigkeit des NSRG bb) Einschränkende Gesetzesauslegung 3. Hausordnungslösung 4. Vereinsgründung V. RECHTSSCHUTZMÖGLICHKEITEN 1. Nach Erlass eines Bußgeldes 2. Vor Erlass eines Bußgeldes VI. Zusammenfassung
ANLAGEN über den Autor 2. Haftung Eine Haftung für etwaige fehlerhafte Ausführungen in dem Gutachten wird beschränkt auf den Betrag von 250 TEUR. Eine Haftung ist ausgeschlossen, sofern eine Versagung rechtskräftig wird, ohne das der Rechtsweg ausgeschöpft wurde. 3. UrheberrechtDas Gutachten dient ausschließlich zur Information des Auftraggebers. Es darf auch für eine Argumentation mit den Behörden oder dem Vermieter genutzt werden und für eigene Gastronomiebetriebe weiter verwandt werden. Im übrigen ist die Weitergabe an Dritte im Original, in Kopie oder auch elektronischer Ablichtungen untersagt. Weitergabe in diesem Sinne ist ebenfalls der Versand per Mail, Verkauf an Dritte Der Auftraggeber, wird den Auftragnehmer Herrn RA Dirk Streifler bei der Abwehr von Angriffen auf die Schutzrechte unterstützen und unverzüglich über vorhandene oder drohende Beeinträchtigungen der Schutzrechte unterrichten. 4. Vergütung des AuftragnehmersFür die Erstellung des Gutachtens zahlt der Auftraggeber an den Rechtsanwalt anstelle der gesetzlichen Gebühren ein Festhonorar, in Höhe von 49 EUR inkl. MwSt. 5. VertragsstrafeFür den Fall der unberechtigten Weitergabe an Dritte verpflichtet sich der Auftraggeber für jeden Einzelfall bei Vermeidung des Fortsetzungszusammenhang an RA Dirk Streifler eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR zu zahlen. Berlin, Auftraggeber Auftragnehmer Kommentar schreiben |