Arbeitsrecht: Lohnzahlung: Arbeitgeber muss bei Kontoänderung auf neues Konto zahlenRechtsanwalt für Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-MitteHat der Arbeitgeber also gleichwohl auf das alte Konto gezahlt, muss er nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg das Gehalt ein zweites Mal an den Arbeitnehmer zahlen. Entscheidend ist das vor allem in den Fällen, in denen die erste Zahlung bei der alten Bank z.B. wegen einer Kontoüberziehung verrechnet worden ist (LAG Berlin-Brandenburg, 13 Sa 1496/08). Kommentar schreiben |