Architektenrecht: Genehmigungsplanung muss dauerhaft genehmigungsfähig sein

Rechtsberatung zum Baurecht und Vergaberecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte

Ein Architekt, der sich zur Erstellung einer Genehmigungsplanung verpflichtet, schuldet als Werkerfolg eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung.

Dazu stellte das Oberlandesgericht (OLG) Celle nun klar, dass der Architekt seinen Vertragspflichten nicht nachkomme, wenn eine rechtswidrige Baugenehmigung erteilt werde, die von Dritten angefochten oder von der Baugenehmigungsbehörde zurückgenommen oder widerrufen werden könne (OLG Celle, 13 U 48/07).

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

In unserer Kanzlei wird dieser Bereich maßgeblich betreut von Rechtsanwalt Norbert Bierbach.


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