Architektenrecht: Haftungsbegrenzung bei Beauftragung eines SonderfachmannsRechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin MitteNach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf ist die Haftung des Architekten jedoch weiterhin möglich, wenn Mängel für ihn offensichtlich werden oder das jeweilige Gewerk oder die betreffende Ausführung (zum Beispiel unzureichende Isolierung des Kachelofens im Bodenbereich) auch in seinen Wissensbereich fällt oder die Überprüfung einer fachgerechten Ausführung keine besonderen Kenntnisse erfordert (OLG Düsseldorf, 21 U 21/08). Kommentar schreiben |