Auch bei Geschäftsräume ist die Endrenovierungsklausel in Kombination mit einer turnusmäßig vorzunehmende Schönheitsreparaturen Klausel unwirksam

Rechtsanwalt für Mietrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin Mitte

Lesen Sie auch folgendes Urteil zu diesem Thema:

Mietvertrag: Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam

Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 6. April 2005 entschieden:

Wie im Wohnraummietrecht führt auch in Formularmietverträgen über Geschäftsräume die Kombination einer Endrenovierungsklausel mit einer solchen über turnusmäßig vorzunehmende Schönheitsreparaturen wegen des dabei auftretenden Summierungseffekts zur Unwirksamkeit beider Klauseln (im Anschluß an BGH, Urteile vom 14. Mai 2003 - VIII ZR 308/02 - NJW 2003, 2234, 2235; und vom 25. Juni 2003 - VIII ZR 335/02 - NZM 2003, 755).


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