Anwalt für Anlegerrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
Neben Zinsen werden in den AGB der Banken auch Entgelte für einzelne Leistungen vereinbart. Diese werden in Preisaushängen und Preisverzeichnissen der Banken festgelegt. Dabei handelt es sich um einseitige Leistungsbestimmungsrechte, die in bestimmtem Umfang einer Inhaltskontrolle unterliegen. Es hat sich zu den einzelnen Entgelten der Banken eine umfangreiche Kasuistik entwickelt. Nicht alle Bankentgelte sind rechtlich zulässig. Einer AGB-rechtlichen Prüfung unterliegen Entgelte dann, wenn
Gesetzliche Pflichten der Bank auf Kunden abgewälzt werden
Zusatzleistungen betroffen sind, die erst später zum Tragen kommen
Die Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos in den AGB einer Bank ist unwirksam-BGH vom 07.06.11-Az:XI ZR 388/10
Sparkasse dürfen gegenüber Verbrauchern keine Klausel verwenden, wonach die Sparkasse Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten von 12 Euro pro Jahr erhebt - S&K Anwälte in Berlin Mitte