Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - Rechtsanwältin Dorit Jäger - S&K Rechtsanwälte Berlin Mitte
Zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht. Das können unter anderem folgende sein:
1. Kündigung
Hier unterscheidet man zwischen der ordentlichen Kündigung und der außerordentlichen Kündigung. Die ordentliche Kündigung wird erst nach Ablauf einer bestimmten Frist wirksam. Die außerordentliche Kündigung hingegen beendet das Arbeitsverhältnis in der Regel sofort, ist aber nur bei wichtigem Grund nach § 626 BGB zulässig.
Weiterhin gibt es noch Sonderfälle von Kündigungen wie etwa die Änderungskündigung.
2. Anfechtung des Arbeitsvertrages
3. Aufhebungsvertrag
4. Fristablauf bei einem befristetem Arbeitsverhältnis
5. Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung
Handlungsmöglichkeiten in der Krise - Rechtsberatung zum Gesellschaftsrecht - Insolvenzrecht - Wirtschaftstrafrecht - RA Dirk Streifler - SK Rechtsanwälte Berlin Mitte