Bundesverfassungsgericht bestätigt Grundsteuer für Eigenheime
Anwalt für Baurecht und Architektenrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Das BVerfG hat mit Beschluss vom 21.06.2006 (Az.: 1 BvR 1644/05) entschieden, dass Hauseigentümer auch künftig für ihr selbst genutztes Eigenheim Grundsteuer zahlen müssen.
Die Beschwerdeführer hatten sich gegen die Steuerpflicht gewandt, weil ein Eigenheim keinen Ertrag abwerfe. Damit aber greife der Fiskus auf die Substanz des Vermögens zu, so ihr Argument.
Der Beschluss erging ohne Begründung - angesichts der Bedeutung dieser Entscheidung für Eigenheimbesitzer hätte man sich hier sicher ein paar klärende Worte gewünscht.
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Letztes Update 07.07.2006 | Copyright© RA Dirk Streifler 2012 |

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