Business Immigration Service (BIS)

Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis durch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - § 21 AufenthG - Rechtsberatung zum BIS - S&K Rechtsanwälte Berlin Mitte

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Wir helfen ausländischen Unternehmern bzw. Selbständigen in Visa- und Aufenthaltsfragen. Das umfasst die aufenthaltsrechtliche Betreuung der Mitarbeiter einschließlich Möglichkeiten des Familiennachzugs. Darüber hinaus helfen wir Ihnen bei der Konzeption und Realisierung Ihrer Geschäftsidee im Standort Deutschland, speziell in Berlin. Dabei übernehmen wir für Sie die Erstellung und Aufbereitung der dazu notwendigen behördlichen Unterlagen und Genehmigungen. Gerne unterstützen wir Sie in Ihren steuerlichen Angelegenheiten – gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern - wir helfen auch gern bei der Gründung einer Gesellschaft und bei dem Erstellen eines Businessplans.


Nach dem Willen des Gesetzgeber (§ 21 AufenthG) erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, wenn

  1. ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis besteht,
  2. die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
  3. die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.

Die Voraussetzungen von Nr. 1 und Nr. 2 sind nach Ansicht der Ausländerbehörde Berlin in der Regel gegeben, wenn mindestens 250.000 Euro investiert und fünf Arbeitsplätze neu geschaffen werden. Nach anderer Ansicht sollte eine solche Regelannahme für ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder besonderes regionales Bedürfnis erst erreicht sein, wenn die Investition mindestens 1 Million Euro beträgt und verbunden ist mit der Schaffung von mindestens zehn Vollzeitarbeitsplätzen. Durch die Neufassung des § 21 AufenthG ist dies wohl nicht mehr vertretbar.

Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt gegebenenfalls unter Einbeziehung fachkundiger Stellen wie der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung oder auch der IHK Berlin.

Zur Prüfung der Voraussetzungen ist grundsätzlich die Vorlage eines vollständigen Firmenprofils, d.h. eine strukturierte und detaillierte Beschreibung einer Geschäftsidee, erforderlich. Diese sind:

1. Firmenprofil / Company Profile

2. Businessplan / Business Plan

3. Geschäftskonzept / Concept

4. Kapitalbedarfsplan / Capital Requirements

5. Finanzierungsplan/Capital Budget

6. Ertragsvorschau / Business Forecast

7. Lebenslauf / Curriculum Vitae

Unternehmensgründer, die älter sind als 45 Jahre, müssen zusätzlich eine angemessene Altersversorgung nachweisen. Dies setzt voraus, dass sie mit 65 Jahren voraussichtlich über ein Vermögen von mindestens 180.000 Euro für ihren Lebensabend verfügen werden!

Sie können vorstehendes darstellen?

Gern begleiten wir Sie und Ihr Unternehmen und beraten Sie auch nachfolgend in allen rechtlichen aber auch - gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern - in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.  

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

In unserer Kanzlei wird der Bereich des Business Immigration Services (BIS) maßgeblich betreut von Rechtsanwältin Seniz Misirlioglu, LL.M., Attorney at Law und Rechtsanwalt Dirk Streifler.


Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei

 
Streifler & Kollegen
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10117 Berlin


Telefon 030-278740 30
Telefax 030-278740 59
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Letztes Update 20.10.2009 | Copyright© RA Dirk Streifler 2012 | Seite drucken: Business Immigration Service (BIS) | Seite einem Freund senden: Business Immigration Service (BIS)

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