Care Life Investment Trust II AG & Co. KG und Care Life Services AG dürfen

Am 31.03.2006 hat die BaFin den genannten Unternehmen aus Helmstedt untersagt, das Einlagengeschäft zu betreiben - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte

Am 31.03.2006 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den genannten Unternehmen aus Helmstedt untersagt, das Einlagengeschäft zu betreiben. Die Anlagefirmen hatten bei den Produkten "CL-Growth S" und CL-Growth Lux" den Anlegern eine Kapitalgarantie gewährt und damit versprochen, die eingezahlten Gelder vollständig zurückzuzahlen. Die Firmen besaßen jedoch nicht die für derartige Einlagengeschäfte erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die Gelder sind daher unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen.

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