Im Zusammenhang mit dem Abschluss von Kreditverträgen sind Mithaftende von Mitdarlehensnehmern zu unterscheiden. Häufig werden von Kreditinstituten in den vorformulierten Verträgen Mithaftende als Mitdarlehensnehmer bezeichnet. Die Bezeichnung ist jedoch nicht maßgeblich. Vielmehr kommt es darauf an, ob der Mitdarlehensnehmer ähnlich wie der Darlehensnehmer über das Darlehen verfügen kann und hieraus einen eigenen Vorteil erzielt. Ist das nicht der Fall, handelt es sich nicht um einen Mitdarlehensnehmer, sondern um einen Mithaftenden und es kann ähnlich wie beim Bürgen, eine Sittenwidrigkeit wegen krasser finanzieller Überforderung vorliegen, die eine Haftung ausschließt. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls. Darlehensverträge sollten vor diesem Hintergrund stets überprüft werden.
Bei Darlehensverträgen mit variablem Zinssatz sind die Zinsänderungsklauseln kritisch zu prüfen. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen nämlich Zinsänderungsklauseln hinreichend bestimmt sein und müssen sowohl Zinsanpassungen nach oben als auch nach unten vorsehen. Zu klären ist in diesem Fall dann auch, welcher Zins bei einer unwirksamen Zinsänderungsklausel geschuldet wird.
| allgemein |
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| Unbestimmte Zinsklausel: Bank soll über 230.000 EUR zurückzahlen |
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variabler Zinssatz - Bank muss die konkreten Voraussetzungen angeben, nach denen der Zinssatz geändert werden kann-LG Duisburg vom 01.12.11-Az:1 O 124/11 |
| Bankrecht: Darlehensablösung mit Bareinlage |
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Wenn mit Bareinlage Darlehen abgelöst wird, für dessen Rückzahlung sich der Inferent verbürgt hat, leistet er nicht verdeckt eine Sacheinlage-BGH vom 12.04.11-Az: II ZR 17/10 |
| Bankrecht: Aktuelle Gesetzgebung: Besserer Schutz vor Lockvogelangeboten |
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| Regierung will mit einem neuen Gesetzentwurf Kreditverbriefungen erschweren |
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| Darlehensrecht: Auswirkung einer unwirksamen Zinsänderungsklausel in langfristigem Sparvertrag auf Anfangszinssatz |
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Bank schuldet nicht Anfangszinssatz für die gesamte Laufzeit - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Verbraucherdarlehen |
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| Darlehensrecht: Keine Angabe des effektiven Jahreszinssatzes erforderlich |
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bei Ratenzuschlägen in Versicherungsbedingungen-OLG Hamburg vom 18.11.11-Az:9 U 97/11 |
| Darlehensrecht: Zur Berücksichtigung der Kosten einer Restschuldversicherung bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrags |
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Maßgeblich, ob Abschluss einer Restschuldversicherung vom Darlehensgeber als Bedingung für Gewährung des Kredits vorgeschrieben ist-BGH vom 29.11.11-Az:XI ZR 220/10 |
| Kapitalmarktrecht: Zur Formwirksamkeit einer Mithaftungsübernahme |
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Wahrung der Schriftform - Darlehensvertrag muss eindeutig auf die Schuldbeitrittserklärungen der Gesellschafter Bezug nehmen-BGH vom 25.10.11-Az:XI ZR 331/10 |
| Verbraucherdarlehen: Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehen sind AGB-rechtswidrig |
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OLG Karlsruhe-Urteil vom 03.05.2011-Az: 17 U 192/10-Das Verlangen einer "Bearbeitungsgebühr für Anschaffungsdarlehen" von 2 % des Darlehensbetrags, mindestens jedoch 50 Euro, aufgrund einer formularmäßigen Bestimmung im Preis- |
| Hemmung der Verjährung bei Verbaucherdarlehensverträgen |
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Die Verjährungshemmung nach § |
| BGH entscheidet erneut zu verbundenen Geschäften zwischen Verbraucherdarlehensvertrag und Restschuldversicherung |
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BGH- Urteil vom 18.01.2011 (Az: XI ZR 356/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Darlehensrecht: Anforderungen an die Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages |
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| Neues Recht für Verbraucherdarlehen ab 11.06.2010 |
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| Verbraucherdarlehen: Darlehensvertrag und Restschuldversicherung können verbundene Verträge sein |
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Im vorliegenden Fall war dies möglich, weil das Darlehen teilweise der Finanzierung der Restschuldversicherung diente - BGH vom 15.12.09 - Az: XI ZR 45/09 - Rechtsanwalt für Bankrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Darlehensverträgen |
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| Anlegerrecht: EuGH: Zum Recht des Verbrauchers auf Auflösung des Kreditvertrags |
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| Haftung aus im Verbraucherkreditvertrag fehlender Personalsicherheit |
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Ein im Darlehensvertrag entgegen § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 g VerbrKrG nicht angegebenes, vom Verbraucher abe |
| Kapitalmarktrecht: Klage auf Darlehensrückzahlung |
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Rechtsschutzbedürfnis kann trotz Vollstreckungstitels bestehen - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Darlehensrecht: Abtretung von Darlehensforderungen |
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verstößt nicht gegen Bankgeheimnis oder BDSG - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Darlehensrecht: Vollstreckung aus Schuldversprechen nach Darlehensverjährung |
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| Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Mithaftungsübernahme des geschäftsführenden Gesellschafters einer GmbH & Co. KG |
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Das Verbraucherkreditgesetz findet auf die Mithaftungsübernahme des geschäft |
| Darlehensrecht: Keine Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetz auf einen privatrechtlichen Schuldbeitritt zu einem verlorenen Investitionszuschuss der öffentlichen Hand |
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Ein privatrechtl |
| Verbraucherdarlehen: BGH: Zur Wirksamkeit eines Vergleichs betreffend HAT-Fonds 48 |
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Zur Heilung eines in einem Vergleich enthaltenen formnichtigen Kreditvertrages nach § 6 Abs. 2 Satz 1 VerbrKrG durch Inanspruchnahme des Kredits |
| Verbraucherdarlehen: Leistungsverweigerung des Verbraucherkreditnehmers im Immobilienfonds-Modell |
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Eine Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung nach § 12 I |
| Verbraucherdarlehen: Zinssatz im geheilten schriftformwidrigen Verbraucherkredit |
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Das Fehlen einer formgü |
| Verbraucherdarlehen: Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes auf eine GbR |
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Auf einen Kreditvertrag einer Ge |
| Immobilienfinanzierung |
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| Pflichten der Versicherungsmakler bei Kombination aus tilgungsfreiem Darlehen und Lebensversicherung |
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| Bankrecht: Bank darf vom Darlehensnehmer in AGB nicht die Kosten der von ihr beauftragten Wertermittlung verlangen |
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| Immobilenfinanzierung: Unwirksame Klauseln in Lebensversicherungen zum Rückkaufwert bei vorzeitiger Kündigung |
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| Bankrecht: Abtretung von Kreditforderungen oder der Schutz vor Eigenheimjägern |
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| Höherer Rückkaufwert bei vorzeitiger Kündigung von Lebensversicherungen |
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Rechtsberatung zum Anlegerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Kapitalmarktrecht: Darlehenskündigung |
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vollständige Darlehenskündigung durch geringerwertige Lebensversicherung möglich |
| Darlehensrecht: "Unechte" Abschnittsfinanzierung |
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Gesamtbetragsangabe der Verbraucherleistungen - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Darlehensrecht: Aufklärungspflichten über Mietpoolrisiken |
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bei bankseitig verstärkter Anlegergefährdung - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Darlehensrecht: Schadensersatzpflicht einer Bausparkasse wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung und aus Delikt |
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im Zusammenhang mit Erwerb und Finanzierung einer Eigentumswohnung - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Risiko der Unterdeckung bei Tilgung endfälliger Kredite durch Kapitallebensversicherung |
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| Kreditsicherung |
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| Bürgschaftsrecht |
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| Darlehensrecht: Zum Umfang der Rückgriffsansprüche eines nicht mit dem Darlehensnehmer identischen Grundstückseigentümer |
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wenn unaufklärbar ist, was im Deckungsverhältnis zwischen Kreditnehmer und Sicherungsgeber insoweit vereinbart wurde-OLG Koblenz vom 01.08.08-Az:5 U 551/08 |
| LG Coburg: zur Abgrenzung zwischen Mithaftendem und Darlehensnehmer |
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LG Coburg-Urteil vom 05.11.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte |
| Kreditsicherung: Rückkaufswerte nach Kündigung von Lebensversicherungen zu niedrig |
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| Kreditsicherung: Verjährung der Hauptforderung: Ablösung der Bürgschaft durch Darlehen lässt neues Schuldverhältnis entstehen |
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| Bankrecht: Abtretung von Darlehensforderungen verstößt nicht gegen § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StGB |
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| BGH: Beweislast für die Voraussetzungen einer echten Mitdarlehensnehmerschaft liegt grundsätzlich bei der kreditgebenden Bank |
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| Widerrufsrecht eines Verpfänders |
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BGH, Urteil vom 10. Januar 2006 - XI ZR 169/05 Bankrecht - Zivilrecht - Haustürgeschäfte Rechtsreferendar Jacob Scheffen |