Darlehensrecht

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Im Zusammenhang mit dem Abschluss von Kreditverträgen sind Mithaftende von Mitdarlehensnehmern zu unterscheiden. Häufig werden von Kreditinstituten in den vorformulierten Verträgen Mithaftende als Mitdarlehensnehmer bezeichnet. Die Bezeichnung ist jedoch nicht maßgeblich. Vielmehr kommt es darauf an, ob der Mitdarlehensnehmer ähnlich wie der Darlehensnehmer über das Darlehen verfügen kann und hieraus einen eigenen Vorteil erzielt. Ist das nicht der Fall, handelt es sich nicht um einen Mitdarlehensnehmer, sondern um einen Mithaftenden und es kann ähnlich wie beim Bürgen, eine Sittenwidrigkeit wegen krasser finanzieller Überforderung vorliegen, die eine Haftung ausschließt.  Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls. Darlehensverträge sollten vor diesem Hintergrund stets überprüft werden.

Bei Darlehensverträgen mit variablem Zinssatz sind die Zinsänderungsklauseln kritisch zu prüfen. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen nämlich Zinsänderungsklauseln hinreichend bestimmt sein und müssen sowohl Zinsanpassungen nach oben als auch nach unten vorsehen. Zu klären ist in diesem Fall dann auch, welcher Zins bei einer unwirksamen Zinsänderungsklausel geschuldet wird.
Man unterscheidet folgende Darlehensarten:
  • Ratenkredit - der Darlehensbetrag wird in gleich bleibenden monatlichen Raten zurückgezahlt. Mit der Rate werden Zinsen und Darlehensbetrag zu gleich bleibenden festgelegten Teilen getilgt.
  • Kontokorrentkredit - dem Darlehensnehmer wird ein bestimmter Kreditrahmen eingeräumt, über den er ganz oder teilweise verfügen kann. Über die Zinsen wird in vereinbarten Abständen abgerechnet. Zur Rückzahlung wird meist ein monatlicher Mindestbetrag vereinbart. Die Rückzahlung ist jederzeit möglich.

Für eine möglichst individuelle Beratung bitten wir Sie, den von uns speziell für diese Fälle konzipierten Fragebogen auszufüllen und zu einem Beratungsgespräch mitzubringen bzw. uns zuzusenden.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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allgemein
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Unbestimmte Zinsklausel: Bank soll über 230.000 EUR zurückzahlen
variabler Zinssatz - Bank muss die konkreten Voraussetzungen angeben, nach denen der Zinssatz geändert werden kann-LG Duisburg vom 01.12.11-Az:1 O 124/11
Bankrecht: Darlehensablösung mit Bareinlage
Wenn mit Bareinlage Darlehen abgelöst wird, für dessen Rückzahlung sich der Inferent verbürgt hat, leistet er nicht verdeckt eine Sacheinlage-BGH vom 12.04.11-Az: II ZR 17/10
Bankrecht: Aktuelle Gesetzgebung: Besserer Schutz vor Lockvogelangeboten
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Darlehensrecht: Auswirkung einer unwirksamen Zinsänderungsklausel in langfristigem Sparvertrag auf Anfangszinssatz
Bank schuldet nicht Anfangszinssatz für die gesamte Laufzeit - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Verbraucherdarlehen
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Darlehensrecht: Keine Angabe des effektiven Jahreszinssatzes erforderlich
bei Ratenzuschlägen in Versicherungsbedingungen-OLG Hamburg vom 18.11.11-Az:9 U 97/11
Darlehensrecht: Zur Berücksichtigung der Kosten einer Restschuldversicherung bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrags
Maßgeblich, ob Abschluss einer Restschuldversicherung vom Darlehensgeber als Bedingung für Gewährung des Kredits vorgeschrieben ist-BGH vom 29.11.11-Az:XI ZR 220/10
Kapitalmarktrecht: Zur Formwirksamkeit einer Mithaftungsübernahme
Wahrung der Schriftform - Darlehensvertrag muss eindeutig auf die Schuldbeitrittserklärungen der Gesellschafter Bezug nehmen-BGH vom 25.10.11-Az:XI ZR 331/10
Verbraucherdarlehen: Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehen sind AGB-rechtswidrig
OLG Karlsruhe-Urteil vom 03.05.2011-Az: 17 U 192/10-Das Verlangen einer "Bearbeitungsgebühr für Anschaffungsdarlehen" von 2 % des Darlehensbetrags, mindestens jedoch 50 Euro, aufgrund einer formularmäßigen Bestimmung im Preis-
Hemmung der Verjährung bei Verbaucherdarlehensverträgen
Die Verjährungshemmung nach §
BGH entscheidet erneut zu verbundenen Geschäften zwischen Verbraucherdarlehensvertrag und Restschuldversicherung
BGH- Urteil vom 18.01.2011 (Az: XI ZR 356/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Darlehensrecht: Anforderungen an die Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages
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Neues Recht für Verbraucherdarlehen ab 11.06.2010
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Im vorliegenden Fall war dies möglich, weil das Darlehen teilweise der Finanzierung der Restschuldversicherung diente - BGH vom 15.12.09 - Az: XI ZR 45/09 - Rechtsanwalt für Bankrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Darlehensverträgen
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Anlegerrecht: EuGH: Zum Recht des Verbrauchers auf Auflösung des Kreditvertrags
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Ein im Darlehensvertrag entgegen § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 g VerbrKrG nicht angegebenes, vom Verbraucher abe
Kapitalmarktrecht: Klage auf Darlehensrückzahlung
Rechtsschutzbedürfnis kann trotz Vollstreckungstitels bestehen - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
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Kreditsicherung
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Bürgschaftsrecht
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Darlehensrecht: Zum Umfang der Rückgriffsansprüche eines nicht mit dem Darlehensnehmer identischen Grundstückseigentümer
wenn unaufklärbar ist, was im Deckungsverhältnis zwischen Kreditnehmer und Sicherungsgeber insoweit vereinbart wurde-OLG Koblenz vom 01.08.08-Az:5 U 551/08
LG Coburg: zur Abgrenzung zwischen Mithaftendem und Darlehensnehmer
LG Coburg-Urteil vom 05.11.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Kreditsicherung: Rückkaufswerte nach Kündigung von Lebensversicherungen zu niedrig
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Kreditsicherung: Verjährung der Hauptforderung: Ablösung der Bürgschaft durch Darlehen lässt neues Schuldverhältnis entstehen
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Bankrecht: Abtretung von Darlehensforderungen verstößt nicht gegen § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StGB
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BGH: Beweislast für die Voraussetzungen einer echten Mitdarlehensnehmerschaft liegt grundsätzlich bei der kreditgebenden Bank
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Widerrufsrecht eines Verpfänders
BGH, Urteil vom 10. Januar 2006 - XI ZR 169/05 Bankrecht - Zivilrecht - Haustürgeschäfte Rechtsreferendar Jacob Scheffen



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Letztes Update 18.02.2010 | Copyright© RA Dirk Streifler 2012 | Seite drucken: Darlehensrecht | Seite einem Freund senden: Darlehensrecht

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