Die Auswahl des passenden VertragsmodellsGrundvoraussetzung für ein erfolgreiches PPP-ProjektDie Anzahl der PPP-Projekte im öffentlichen Hochbau ist in den vergangenen Jahren besonders auf kommunaler Ebene enorm gestiegen. Auch wenn in absehbarer Zeit ein Ende dieser Entwicklung nicht in Sicht ist, zeigen sich viele Kommunen trotz des hohen Bedarfs an Sanierung, Neubau oder Optimierung öffentlicher Gebäude noch etwas zögerlich bei der Realisierung von PPP-Projekten.
Ist Vertragsgegenstand nicht der Neubau eines Gebäudes sondern die Optimierung bzw. Sanierung eines im Eigentum der öffentlichen Hand stehenden Gebäudes kommt als Vertragsmodell nur dass sogenannte Contractingmodell in Betracht. Dieses Modell ist besonders attraktiv für die Optimierung der Energie- und Wärmeerzeugung eines Gebäudes, da die Entgeltzahlungen des öffentlichen Auftraggebers an den Privaten sich teilweise über die eingesparten Energiekosten refinanzieren. Bei der Errichtung eines neuen Gebäudes stehen mehrere Vertragstypen zur Auswahl. Soll ein Gebäude bereits mit Errichtung im Eigentum der Kommune stehen, ist das Inhabermodell die passende Vertragsart. Hier wird das Gebäude von privater Hand betrieben, verbleibt aber im öffentlichen Eigentum. Wird das Gebäude vom Auftragnehmer nicht nur betrieben sondern auch gehalten, stehen das Leasingmodell oder das Vermietungsmodell zur Auswahl. Das letztere unterscheidet sich vom ersteren dadurch, dass der Kommune nach Ablauf der Betriebsphase eine Kaufoption zu einem vorab kalkulierten Restwert offen steht. Beim Erwerbermodell verpflichtet sich der private Auftragnehmer nach Ende der Vertragslaufzeit das Eigentum auf den Auftraggeber zu übertragen. Dieser wiederum ist verpflichtet, monatliche „Kaufpreis“-Raten zu entrichten. Gesellschaftsmodell und Konzessionsmodell lassen sich mit allen genannten Vertragsmodellen kombinieren. Ersteres eröffnet die Möglichkeit für den öffentlichen Auftraggeber sich an der Auftragsnehmergesellschaft zu beteiligen. Letzteres erlaubt dem Privaten das Projekt über Entgeltzahlungen Dritter zu refinanzieren. |