Dienstwagen: Trotz Versetzung in den Innendienst muss vertraglich zugesicherter Dienstwagen nicht herausgegeben werden

Rechtsberatung zum Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin Mitte

Ist ein Dienstwagen für die Dauer des Arbeitsverhältnisses auch zur Privatnutzung überlassen, rechtfertigt die Versetzung vom Außen- in den Innendienst keine Herausgabe des Pkw.

Dies musste sich ein Arbeitgeber sagen lassen, der von einem Mitarbeiter nach dessen Versetzung die Herausgabe des Firmenwagens verlangte. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg schrieb dem Arbeitgeber ins Stammbuch, dass die nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Überlassung des Pkw ein Teil der Vergütung sei. Das Herausgabeverlangen komme einer einseitigen Lohnkürzung gleich, die ebenfalls unzulässig sei (LAG Berlin-Brandenburg, 10 Sa 2171/06).

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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