Erbrecht: Einräumung eines lebenslangen Wohnrechts bei Hausübertragung versus Pflegebedürftigkeit

Rechtsanwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte

Übertragen Eheleute ihr Hausgrundstück bei Einräumung eines lebenslangen Wohnrechts auf ihre Kinder, hat der überlebende Ehegatte nach Auszug in ein Pflegeheim wegen Eintritts dauernder Pflegebedürftigkeit keinen automatischen Anspruch gegen die Übernehmer auf Zahlung einer Geldrente.

Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hin. Die Richter machten deutlich, dass ein solcher Fall ausdrücklich im Überlassungsvertrag geregelt sein müsse. Werde dies versäumt und bestünden auch keine ausreichenden Anhaltspunkte, welche Regelung die Vertragsparteien getroffen hätten, wenn sie die Regelungslücke erkannt hätten, gehe der Übertragende in der Regel leer aus (OLG Schleswig, 14 U 57/07).

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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Letztes Update 27.06.2008 | Copyright© RA Dirk Streifler 2012 | Seite drucken: Erbrecht: Einräumung eines lebenslangen Wohnrechts bei Hausübertragung versus Pflegebedürftigkeit | Seite einem Freund senden: Erbrecht: Einräumung eines lebenslangen Wohnrechts bei Hausübertragung versus Pflegebedürftigkeit

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