Erbrecht: Erbengemeinschaft: Informationspflichten des Testamentsvollstreckers eines MiterbenRechtsanwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin MitteDas entschied das Oberlandesgericht (OLG) München. Die Richter wiesen allerdings auch darauf hin, dass es ausnahmsweise keine grobe Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers darstelle, wenn er kein gesondertes Verzeichnis erstelle. Das sei der Fall, wenn bereits ein anderer Miterbe beim Nachlassgericht ein Verzeichnis eingereicht habe, in dem die zum Nachlass gehörenden Gegenstände und Verbindlichkeiten im Einzelnen aufgeführt seien (OLG München, 31 Wx 99/08). Kommentar schreiben |