Erbrecht: Testamentsvollstrecker muss unverzüglich Nachlassverzeichnis vorlegenRechtsanwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin MitteWeigert er sich jedoch beharrlich, das Nachlassverzeichnis vorzulegen, so kann nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz jeder Erbe einen Rechtsanwalt einschalten, um Schadenersatzansprüche wegen Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers geltend zu machen. Die hierbei anfallenden Rechtsanwaltskosten sind als Teil des Schadenersatzanspruchs ebenfalls vom Testamentsvollstrecker zu zahlen (OLG Koblenz, 2 U 1620/06). Kommentar schreiben |