Erbschaft: Auch ein nicht rechtsfähiger Verein kann erbenRechtsberatung zu Familienrecht und Erbrecht - Streifler und Kollegen Berlin MitteFällt einem nicht rechtsfähigen (nicht eingetragenen) Verein durch eine Erbschaft Vermögen zu, sind nicht die einzelnen Vereinsmitglieder erbschaftsteuerpflichtig, sondern der Verein selbst. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden. Der Verein hatte argumentiert, als nicht rechtsfähiger Verein im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs seien auf ihn die Regeln über die BGB-Gesellschaft anzuwenden. Das Gericht verpflichtete den Verein zur Zahlung der Erbschaftsteuer und begründete dies wie folgt:
(FG Münster, 3 K 2592/05 Erb) Kommentar schreiben |