Europarecht: Riester-Rente: Zulagen auch für „Mallorca-Rentner“Anwalt für Europarecht - S&K Anwälte in Berlin MitteDie Bedingungen für den Erhalt staatlicher Zulagen sind nach Ansicht des EuGH diskriminierend. Benachteiligt würden insbesondere Grenzgänger, die im Ausland wohnen, aber in Deutschland beschäftigt sind. Bisher blieb ihnen die staatliche Förderung vorenthalten. Aufatmen dürften auch deutsche Rentner mit Wohnsitz im Ausland. Bislang mussten Rentner, die ihren Lebensabend im Ausland genießen wollten, die Riester-Förderung zumindest teilweise zurückzahlen. Künftig dürfen sie die staatlichen Zulagen aber behalten (EuGH, Urteil vom 10.9.2009, C-269/07). Kommentar schreiben |