Haftung des Frachtführers: Warendiebstahl eines Mitarbeiters aus dem Umschlaglager

Hat ein Frachtführer bei laufender Geschäftsbeziehung regelmäßig von einem Umschlaglager Transporte in der Weise auszuführen, dass er das für seine Tour bestimmte Gut von einem ihm innerhalb der Lagerhalle zugewiesenen Relationsplatz zu verladen hat, so haftet er für das Fehlverhalten seines Mitarbeiters, der in Zueignungsabsicht fremdes Transportgut von dem benachbarten Relationsplatz eines anderen Frachtführers für die eigene Tour verlädt und unterschlägt - OLG Köln vom 19.06.07 - Az: 3 U 172/06 - Rechtsberatung zum Transport- und Speditionsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte


Das Oberlandesgericht (OLG) Köln machte insoweit deutlich, dass der Mitarbeiter Erfüllungsgehilfe des Frachtführers sei. Das ergebe sich daraus, dass er unselbstständig für diesen nach dessen Weisungen als Kraftfahrer tätig gewesen sei. Auch bestehe ein innerer Zusammenhang zwischen der Entwendung der fremden Güter und der dem Mitarbeiter übertragenen Tätigkeit. Schließlich sei es die Pflicht des Mitarbeiters gewesen, Waren außerhalb des ihm zugewiesenen Relationsplatzes unberührt zu lassen. Hiergegen habe der Mitarbeiter verstoßen. Dem Frachtführer werde nach dem Gesetz dieser Pflichtverstoß seines Erfüllungsgehilfen zugerechnet (OLG Köln, 3 U 172/06).
 

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

In unserer Kanzlei wird der Bereich des Transportrechts maßgeblich betreut von Rechtsanwalt Andreas Krahl, LL.M. und Rechtsanwältin Seniz Misirlioglu, LL.M., Attorney at Law.


Sie erreichen uns:

Streifler & Kollegen
Oranienburger Straße 69
10117 Berlin


Telefon:  030 - 27 87 40 30 
Telefax:  030 - 27 87 40 59
e-Mail transportrecht@streifler.de

facebook:
Streifler & Kollegen
twitter: Streifler & Kollegen

vCard S&K Rechtsanwälte vCard S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte

 

 

Kommentar schreiben

Letztes Update 20.09.2009 | Copyright© RA Dirk Streifler 2012 | Seite drucken: Haftung des Frachtführers: Warendiebstahl eines Mitarbeiters aus dem Umschlaglager | Seite einem Freund senden: Haftung des Frachtführers: Warendiebstahl eines Mitarbeiters aus dem Umschlaglager

Zurück zur Startseite