Haftungsrecht: Mehr Rechtssicherheit beim Internet-Auftritt

Rechtsanwalt für Internetrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte

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Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum auf seiner Internetseite kann Gewerbetreibende schnell teuer zu stehen kommen. Hier besteht die Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung.

Das Bundesjustizministerium hat daher einen Leitfaden zur Impressumspflicht auf der Internetseite www.bmj.de/musterimpressum eingestellt. Der Leitfaden soll Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt helfen, ihre Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) entsprechend zu gestalten. Das Angebot soll zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen, die Waren und Dienste im Internet anbieten, sollen zukünftig auf einen Blick erkennen können, was sie bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten haben, um die in diesem Bereich oft vorkommenden Abmahnungen zu vermeiden. Der Leitfaden kann zwar im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzen, hilft aber, die bestehenden Pflichten überhaupt zu erkennen.
 
Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Wir beraten Sie in allen Fragen des Internetrechts und des IT-Rechts.

In unserer Kanzlei wird dieser Bereich maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Tilmann Neumann LL.M.


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Beachten Sie auch unsere Lexikonartikel zum Urheberrecht:

Anwalt    Unterlassungserklärung 
Abmahnung  Urheber / Miturheber
Auskunftsanspruch Urheberrecht
Impressumspflicht Verbreitungsrecht
Internet Tauschbörse / Filesharing Verlagsrecht
Musik-Download  Veröffentlichungsrechte
Musik-Upload Verwertungsrechte
Unterlassungsanspruch  

 
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