Rechtsberatung zum Besonderen Verwaltungsrecht S&K Rechtsanwälte Berlin Mitte
Das Hochschulrecht wird maßgeblich von der verfassungsrechtlich garantierten Berufsfreiheit bestimmt, die nur für Deutsche gilt, vgl. Art. 12 Abs. 1 GG. Der Schutz für Ausländer erfolgt lediglich über die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG; d.h. prinzipiell ist deren Rechtsstellung schwächer. Zu unseren Tätigkeitsfeldern gehören primär Fragen der Hochschulzulassung (Studienplatzklage, Studienortwechsel, Studienplatztausch) wie auch die Anfechtung von Prüfungsergebnissen.
Achtung! Die Frist für die Anträge auf Zulassung zum Studium außerhalb der von den Hochschulen festgesetzten Kapazitäten läuft in Berlin für das Wintersemester am 01. Oktober ab!
VerfGH Berlin hat am 20.12.11 Verfassungsbeschwerden von zwei Bewerberinnen um Studienplatz für Bachelor-Studiengang Psychologie an der HU Berlin stattgegeben.
Bindung der Vergabe von Studienplätzen außerhalb der Kapazitäten an Kriterien für innerkapazitäre Vergabe verstößt nicht gegen Bundesrecht-BVerwG vom 23.03.11-Az:6 CN 3.10
§ 49 Abs. 7 S. 3 HG NRW ermächtigt die Hochschulen auf der ersten Stufe der Zugangsprüfung zum Auswahlverfahren für einen konsekutiven Masterstudiengang ausschlie
Die Art. 18 und 21 AEUV stehen einer nationalen Regelung wie der in den Ausgangsverfahren streitigen entgegen – Rechtsanwalt für Studienplatzklagen – S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte