Immobilenfinanzierung: Unwirksame Klauseln in Lebensversicherungen zum Rückkaufwert bei vorzeitiger KündigungAnwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - S&K Anwälte in Berlin MitteDas Gericht folgte der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 2005 (IV ZR 162/03, 177/03 und 245/03), der in mehreren Urteilen entschieden hatte, dass die Versicherungsgesellschaften verpflichtet sind, Versicherten, die ihre Lebensversicherungen vorzeitig gekündigt haben, einen Mindestrückkaufwert zu zahlen. Nach der weiteren Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 26. September 2007 (Az. IV ZR 321/05) findet diese Rechtsprechung auch auf eine fondsgebundene Rentenversicherung Anwendung. Betroffen sind von dem Urteil aus dem Jahr 2005 Verträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden und von den aktuellen Urteilen (die allerdings noch nicht rechtskräftig sind) Verträge, die bis 2008 abgeschlossen wurden. Kommentar schreiben |