IMMOVATION – Bucheinsichtsrecht wird seit mehreren Wochen verweigert
Anwalt für Kapitalmarktrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Am 08.03.2010 haben wir für einen von uns vertretenen Anleger bei der IMMOVATION Immobilien Handels AG & Co. 1. KG Einsicht in die Handelsbücher und Papiere beantragt, um die Jahresabschlüsse der Jahre 2007 und 2008 zu prüfen. Dieses Recht steht dem Anleger aufgrund der vertraglichen und gesetzlichen Regelungen zu. Dagegen hat auch die IMMOVATION Immobilien Handels AG & Co. 1. KG bisher inhaltlich nichts eingewandt. Wir wurden zuerst mit der Begründung, der allein bearbeitende Rechtsanwalt befindet sich im Urlaub und auf Geschäftsreisen, einige Wochen vertröstet. Aber auch nach seiner Rückkehr erhielten wir keine Bucheinsicht. In einem Telefonat am 23.04.2010 wurde uns durch den Rechtsanwalt vielmehr angekündigt, dass wir -auch wenn wir die Bucheinsicht einklagen werden- damit rechnen müssen, dass wir durch mehrere Instanzen gehen müssen und die Rechte des Anlegers vollstrecken müssen. Dieses Verhalten ist aus unserer Sicht gleichzusetzen mit der Verweigerung der Bucheinsicht. Wir werden die Ansprüche des Anlegers nun gerichtlich einklagen.
Das Verhalten ist uns unverständlich, da die IMMOVATION Immobilien Handels AG & Co. 1. KG so den Anschein erweckt, etwas verbergen zu müssen. Die Weigerung, dem Anleger Bucheinsicht zu gewähren, stellt eine grobe Verletzung der Rechte des Kommanditisten dar. Denn nur durch die Bucheinsicht ist es dem Kommanditisten möglich, die Werthaltigkeit seiner Beteiligung zu prüfen.
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Letztes Update 16.06.2010 | Copyright© RA Dirk Streifler 2012 |

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