Insolvenzverfahren gegen Göttinger Gruppe eingeleitet
Beratung zum Anlegerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Bitte beachten Sie die aktuellen Ausführungen zu diesem Thema:
Zum Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe
Zur Insolvenz aus Gläubigersicht
Zur Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter
Zum unberechtigten Insolvenzantrag als Insolvenzgrund
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien und das der Göttinger Gruppe Beteiligungs- GmbH, Pacelliallee 19 - 21, 14195 Berlin, ist vom Amtsgericht Berlin- Charlottenburg gemäß § 21 InsO am 08.06.2007 um 13.15 Uhr bzw. 13.30 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden.
Damit ist nun endlich das eingetreten, was sich schon im Vorfeld im Rahmen der gegen die Göttinger Gruppe betriebenen Vollstreckungsverfahren abzeichnete. Das Unternehmen ist aller Wahrscheinlichkeit nach insolvent. Zwar kann die endgültige Insolvenz noch durch Zahlungen abgewendet werden, dass dies eintrifft dürfte aber mehr als unwahrscheinlich sein. Der Insolvenzverwalter wird nunmehr überprüfen, auf welche Geld- und Vermögenswerte er zurückgreifen kann um die Außenstände zu befriedigen. Anleger die sich noch einer eventuellen Zahlungsansprüchen ausgesetzt sehen, z.B. weil sie Nachschüsse zu leisten haben, müssen sich darauf einstellen, dass der Insolventverwalter versuchen wird, auch diese Gelder einzufordern.
Diejenigen Anleger, welche bereits einen Vergleich auf Zahlung gegen die Göttinger Gruppe erstritten hatten, sollten sich um baldige Anmeldung ihrer Forderungen bemühen.
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Letztes Update 11.06.2007 | CopyrightŠ RA Dirk Streifler 2012 |

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