Internetrecht: Einstellen eines Computerprogramms ins InternetAnwalt für Internetrecht - Urheberrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin MitteNach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) muss der Betreffende vielmehr zuvor sorgfältig prüfen, ob der Berechtigte das Programm zur öffentlichen Zugänglichmachung freigegeben hat. Unterlässt er diese Prüfung, macht er sich gegenüber dem Berechtigten wegen einer Verletzung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte schadenersatzpflichtig (BGH, I ZR 239/06). Kommentar schreiben |