Investitionsführer Polen - 24.04.2007 -

(Niederlassung oder sp. z o. o. aus steuerlicher Sicht)

Es ist empfehlenswert eine sp. z o. o. in Polen zu gründen. Die sp. z o. o. ist vorteilhafter, da auch die von ihr im Ausland erzielten Einkünfte mit dem günstigen polnischen Steuersatz besteuert werden können. Außerdem ist die Akzeptanz im Wirtschaftsleben einer polnischen GmbH höher als nur einer Niederlassung.

Eine Niederlassung (oddzial w Polsce) ist ein abgetrennter und organisatorisch selbstständiger Teil der von einem Unternehmer außerhalb seiner Hauptbetriebsstätte ausgeübten Wirtschaftstätigkeit (Art. 4 Ziff. 6 pol. WiTG). Als ausgegliederter Teil der Wirtschaftstätigkeit des Unternehmers ist die Niederlassung trotz ihrer wirtschaftlichen und organisatorischen Verselbstständigung nicht selbst rechtsfähig.

Die Einkünfte der Niederlassung sind in Polen zu besteuern, soweit diese ihr zugerechnet werden können. Nur die in Polen erzielten Einkünfte sind in Polen zu besteuern, so dass für andere Welteinkünfte keine Besteuerung mit günstigen Steuersätzen in Polen möglich ist.

Für eine sp. z o.o. gilt dagegen steuerrechtlich das Welteinkommensprinzip. Danach unterliegen Einkünfte, die aus Quellen erzielt werden, die auf dem Gebiet Polen oder im Ausland liegen der Einkommenskörperschaftssteuer juristischer Personen.

Die Einkommenssteuer juristischer Personen beträgt 19%. Außerdem ist noch eine Dividendensteuer auf Gewinnausschüttungen in Höhe von ebenfalls 19% zu zahlen. Die Dividendensteuer kann bei einer Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens bis auf 5% gesenkt werden.

Als eine steuerrechtlich lukrative Alternative ist die polnische GmbH & Co. KG (sp. z o.o. komanditowa) zu erwähnen.

Die Unternehmer können eine Pauschalbesteuerung mit der Unternehmens-Flatrate in Höhe von 19% wählen statt der progressiven Besteuerung. Die Dividendensteuer betrifft jedoch nur die GmbH. Die GmbH & Co. KG hat als eine Personengesellschaft keine Dividendensteuer zu zahlen. Auf diese Weise kann die Steuerbelastung verringert werden. Viele deutsche Investoren und auch polnische Unternehmen nutzen inzwischen diese steuerrechtliche Erleichterung.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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