Konkurrenzschutz: Verstoß berechtigt zur Minderung der Miete

Rechtsberatung zum Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte

Eine vertragswidrige Konkurrenzsituation stellt einen zur Minderung des Mietzinses berechtigenden Sachmangel der Mietsache dar.

Diese Klarstellung traf das Kammergericht (KG) im Fall eines Arztes, der im Mietvertrag seiner Praxis einen Konkurrenzschutz für den Bereich „Praktischer Arzt speziell hausärztlicher Internist“ vereinbart hatte. Gleichwohl schloss der Vermieter mit einem anderen Allgemeinmediziner einen Mietvertrag über Praxisräume im gleichen Gebäude. Dies stelle nach Ansicht des KG einen Sachmangel der Räumlichkeiten dar. Aufgrund des Konkurrenzschutzverstoßes weiche der tatsächliche Zustand der Mietsache in für den Mieter nachteiliger Weise von dem vertraglich vorausgesetzten Zustand der Mietsache ab. Dabei sei es ohne Belang, ob der Verstoß nachweisbar mit Umsatzeinbußen des Mieters einhergehe. Dass die Abweichung des vertraglich vereinbarten Zustands vom tatsächlichen Zustand der Mietsache bei Vorliegen eines Konkurrenzschutzverstoßes für den Mieter nachteilig sei, ergebe sich schon allein daraus, dass die Miete für ein Objekt ohne Konkurrenz im Allgemeinen höher sei, als diejenige für Räume, bei denen eine Konkurrenzsituation bestehe (KG, 8 U 140/06).

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

In unserer Kanzlei wird dieser Bereich maßgeblich betreut von Rechtsanwalt Norbert Bierbach.


Sie erreichen Herrn Bierbach:

Streifler & Kollegen
Oranienburger Straße 69
10117 Berlin


Telefon 030-278740 30
Telefax 030-278740 59
e-Mail immobilienrecht@streifler.de

Wir auf Facebook!facebook: www.streifler.de/facebook
Wir auf Google Plus!google+:   www.streifler.de/googleplus
Wir auf Youtube!youtube:    www.streifler.de/youtube
Wir auf Twitter!twitter:       www.streifler.de/twitter

vCard S&K Rechtsanwälte vCard S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte

Kommentar schreiben

Letztes Update 25.05.2007 | Copyright© RA Dirk Streifler 2012 | Seite drucken: Konkurrenzschutz: Verstoß berechtigt zur Minderung der Miete | Seite einem Freund senden: Konkurrenzschutz: Verstoß berechtigt zur Minderung der Miete

Zurück zur Startseite