Mandatsbedingungen

allgemeine Mandatsbedingungen der Rechtsanwälte Streifler & Kollegen

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1.
Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für alle Leistungen, insbesondere die Erteilung von Rat und Auskünften und die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich etwaiger Geschäftsbesorgung und Prozessführung („Auftrag“), die von RECHTSANWALT STREIFLER (Auftragnehmer) und den für ihn handelnden Rechtsanwälten und sonstigen Berufsträger, sowie den in seinen Diensten stehenden Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen, zu erbringen sind.

2. Auftragsumfang

Für den Umfang der zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers ist der erteilte Auftrag maßgebend. Der Auftragnehmer ist zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen nur dann verpflichtet, wenn er einen darauf gerichteten Auftrag erhalten und diesen angenommen hat. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolges.

Der Auftrag wird ausschließlich RECHTSANWALT STREIFLER (Auftragnehmer) erteilt, soweit nicht die Vertretung durch einen einzelnen Rechtsanwalt oder bestimmte Rechtsanwälte gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist (z. B. in Strafsachen und bei Ordnungswidrigkeiten) und durch gesonderte schriftliche Abrede vereinbart wird.

Der Auftragnehmer erbringt die ihm obliegenden Leistungen selbst oder durch Rechtsanwälte bzw. in steuerlichen Angelegenheiten auch durch Steuerberater / Wirtschaftsprüfer, die er beauftragt. Die Zuordnung der jeweiligen Sachbearbeitung erfolgt durch den Auftragnehmer entsprechend der nach Sachgebieten ausgerichteten, kanzlei-internen Organisation. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und den von RECHTSANWALT STREIFLER (Auftragnehmer) beauftragten Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Büroangestellten wird nicht begründet.

Der Auftragnehmer führt den Auftrag unter Beachtung dieser Allgemeinen Mandatsbedingungen, der Bundesrechtsanwaltsordnung („BRAO“) und der Berufsordnung der Rechtsanwälte sowie der sonstigen gesetzlichen Regelungen durch.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers in Bezug auf den Umfang und die Ausführung des Auftrages Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, fachlichen Ausrichtung, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers, zumutbar ist.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Erfüllung des Auftrages die vom Auftraggeber genannten tatsächlichen Angaben, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde zu legen. Eigene Nachforschungen und Berechnungen zu diesen tatsächlichen Angaben sind nicht geschuldet, es sei denn anderes ist ausdrücklich vereinbart.

Handlungen, die sich auf einen von mehreren Auftraggebern erteilten Auftrag beziehen und welche einer von mehreren Auftraggebern vornimmt oder welche von dem Auftragnehmer gegenüber einem von mehreren Auftraggebern vorgenommen werden, wirken für und gegen alle Auftraggeber. Widersprechen sich die Weisungen mehrerer Auftraggeber, so kann das Mandat ohne weiteres mit sofortiger Wirkung niedergelegt werden.

Die Pflicht des Auftragnehmers zur Aufbewahrung der Handakten richtet sich nach § 50 Abs. 2 BRAO und endet grundsätzlich 5 Jahre nach Beendigung des Auftrags. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraumes, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.

Als Zeitpunkt der Beendigung des Auftrags gilt der letzte Tag des Monats, in dem dem Auftraggeber die letzte Rechnung für den konkreten Beratungsgegenstand zugegangen ist.

3. Haftungsbeschränkung, Nutzung elektronischer Medien, Datenschutz

Die Haftung für mündlich oder fernmündlich erteilte Auskünfte und Beratung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dem Auftraggeber wird empfohlen, bei Angelegenheiten von erheblicher rechtlicher oder wirtschaftlicher Bedeutung eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, wobei insoweit auch die Einhaltung der Textform im Sinne des § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch („BGB“) ausreichend ist.

Die Versendung von Informationen und Dokumenten auf elektronischem Wege, insbesondere per E-Mail, ist mit Risiken behaftet. Insbesondere kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Dritte Zugang zu den Daten verschaffen, von ihnen Kenntnis nehmen und sie verändern oder Daten verfälscht, unvollständig, verzögert oder gar nicht beim Empfänger eingehen. Darüber hinaus können elektronische Mitteilungen Viren oder andere Komponenten enthalten, die ein anderes Rechnersystem stören oder ihm Schaden zufügen könnten. Im Hinblick auf die heute üblichen Kommunikationsformen erklärt sich der Auftraggeber in Kenntnis dieser Risiken damit einverstanden, dass an ihn und an beteiligte Dritte Informationen und Dokumente auch unverschlüsselt auf elektronischem Wege versandt werden können.

Der Auftragnehmer ist befugt, im Rahmen des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

4. Weitergabe beruflicher Äußerungen an Dritte / Zusammenarbeit RECHTSANWALT STREIFLER mit Dritten

Der Auftraggeber darf berufliche Äußerungen (z. B. Verträge, Konzepte, Gutachten, Aufstellungen und Berechnungen etc.), die von dem Auftragnehmer im Rahmen der Bearbeitung des Auftrages erstellt werden, nur für eigene Zwecke verwenden. Eine Weitergabe solcher beruflicher Äußerungen an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftragnehmers zulässig; Der Auftragnehmer wird eine solche Einwilligung nicht unbillig verweigern, aber diese in der Regel nur dann erteilen, wenn der Dritte mit dem Auftragnehmer im Hinblick auf die von dem Auftragnehmer zu erbringende oder erbrachte Leistung eine der vorliegenden Haftungsvereinbarung entsprechende Vereinbarung abgeschlossen hat.

Der Auftragnehmer und die für ihn handelnden Rechtsanwälte und sonstigen Berufsträger sowie der in Diensten des Auftragnehmers stehenden Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, sind zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer zur Vermeidung von möglichen Interessenkollisionen den Namen des Auftraggebers sowie sonstiger Beteiligter an Kooperationspartner weitergibt, die ihrerseits den beruflichen Verschwiegenheitspflichten unterliegen.

Der Auftragnehmer darf zur Erfüllung des Auftrags Dritten Unterauftrag und Untervollmacht erteilen.

5. Vergütung

Die Vergütung des Auftragnehmer richtet sich nach der darüber getroffenen gesonderten Vergütungsvereinbarung. Ohne Vereinbarung richtet sich die Vergütung nach den gesetzlichen Gebühren gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Soweit das RVG auf Gebühren nach dem bürgerlichen Recht verweist, gilt die in Wirtschaftskanzleien der entsprechenden Größe für vergleichbare Beratungsleistungen üblicherweise vereinbarte Vergütung als vereinbart. Der Auftragnehmer ist berechtigt, jederzeit angemessene Vorschüsse zu verlangen.

Die vorstehend genannte Vergütungsvereinbarung gilt grundsätzlich auch für die Beratung und Vertretung in gerichtlichen Angelegenheiten, es sei denn, dass die sich unter Zugrundelegung der vereinbarten Stundensätze ergebende Vergütung die für diese Tätigkeit gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren unterschreitet. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, die sich nach dem Wert des Gegenstandes richten, als vereinbart. Etwaige außergerichtliche oder gerichtliche Erstattungsansprüche bestehen grundsätzlich nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren nach dem RVG.

Die Notwendigkeit der Anfertigung von Fotokopien oder Abschriften liegt im Ermessen des Anwalts. Mehrere Auftraggeber haften dem Auftragnehmer als Gesamtschuldner.

6. Sicherungsabtretung / Verrechnung mit Zahlungseingängen

Sämtliche dem Auftraggeber erwachsenden Kostenerstattungsansprüche sind mit der Vollmachtserteilung an RECHTSANWALT STREIFLER (Auftragnehmer) zur Besicherung der Honoraransprüche - auch aus anderen Mandaten des Auftraggebers - abgetreten, mit der Ermächtigung, diese Abtretung dem Gegner mitzuteilen und die abgetretene Forderung im eigenen Namen unmittelbar von diesem einzuziehen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, vereinnahmte Zahlungseingänge im Zusammenhang mit dem Mandatsgegenstand vorab zur Deckung der jeweils fälligen Vergütung einschließlich Auslagen und Umsatzsteuer zu verrechnen.

RECHTSANWALT STREIFLER ist insoweit von den Beschränkungen des Verbotes des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB) befreit.

7. Aufrechnung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen die Forderungen des Auftragnehmer nur berechtigt, soweit die Forderung des Mandanten unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8. Haftungsbegrenzung

Die Haftung von RECHTSANWALT STREIFLER (Auftragnehmer), auch für die für ihn handelnden Rechtsanwälte und sonstigen Berufsträger, sowie für die in seinen Diensten stehenden Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, auf Ersatz von durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schäden jeder Art, mit Ausnahme von Ansprüchen aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, ist dem Auftraggeber sowie Dritten gegenüber wie folgt begrenzt:

Für jeden einzelnen Schadensfall sowie die Gesamtheit aller Schadensfälle ist die Haftung auf einen Höchstbetrag von Euro 1.000.000,00 (in Worten: Euro eine Million) beschränkt. Ein einzelner Schadensfall ist auch bei einem aus mehreren Pflichtverletzungen herrührenden einheitlichen Schaden gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinander folgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander im rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.

Soweit der Auftraggeber der Ansicht ist, dass das Haftungsrisiko durch die vorstehende Regelung nicht ausreichend abgesichert ist, kann im Einzelfall eine höhere Haftungshöchstsumme vereinbart werden. Je nach deren Betrag setzt die Vereinbarung einer solchen Haftungshöchstsumme voraus, dass der Auftragnehmer das erhöhte Risiko über eine Einzeldeckungsversicherung zusätzlich versichert. Die Prämie für eine solche Zusatzversicherung ist vom Auftraggeber zu tragen.

Soweit im Einzelfall keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, wird eine Haftung der für RECHTSANWALT STREIFLER (Auftragnehmer) handelnden Rechtsanwälte und sonstigen Berufsträgern, sowie der in seinen Diensten stehenden Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen - soweit dies gesetzlich zulässig ist - ausgeschlossen.

Im übrigen ist die Haftung der handelnden Vertreter, Rechtsanwälte und sonstigen Berufsträger, sowie der in Diensten des Auftragnehmers stehenden Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen - soweit dies gesetzlich zulässig ist - wie folgt begrenzt:

Für jeden einzelnen Schadensfall sowie die Gesamtheit aller Schadensfälle ist die Haftung auf einen Höchstbetrag von Euro 250.000,00 (in Worten: Euro zweihundertfünfzigtausend) beschränkt. Ein einzelner Schadensfall ist auch bei einem aus mehreren Pflichtverletzungen herrührenden einheitlichen Schaden gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinander folgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander im rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.

9. Verjährung

Sämtliche Ansprüche, die nicht auf vorsätzlichem Handeln und für Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer und die für den Auftragnehmer handelnden Rechtsanwälte und sonstigen Berufsträger, sowie die in seinen Diensten stehenden Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen verjähren  

a. gegenüber Mandanten, die Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sind, innerhalb von 18 Monaten und

b. gegenüber Mandanten, die Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB innerhalb von 24 Monaten

zum Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und er oder der Anspruchsberechtigte von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Die Ansprüche verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis bei Mandanten, die Unternehmer sind, innerhalb von 36 Monaten und bei Verbrauchern innerhalb von 60 Monaten von ihrer Entstehung an.

Bei Ansprüchen, die vorsätzlichem Handeln und für Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

10. Erfüllungsort, Gerichtstand, anwendbares Recht

Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Auftrag und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers, Berlin. Die Rechtsbeziehung zwischen RECHTSANWALT STREIFLER und dem Auftraggeber unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss etwaiger abverweisender Normen des IPR.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Mandatsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Mandatsbedingungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt das, was dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Mandatsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

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Der Auftraggeber bestätigt, auf die vorstehenden Mandatsbedingungen hingewiesen worden zu sein und von ihrem Inhalt Kenntnis genommen zu haben, sowie mit der Geltung einverstanden zu sein.

 

,

 (Ort, Datum)

 

 

 
 

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(Auftraggeber)



Berlin,

 

 






_________________________________
Rechtsanwalt Dirk Streifler
(Auftragnehmer)

 

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Letztes Update 12.05.2009 | Copyright© RA Dirk Streifler 2012 | Seite drucken: Mandatsbedingungen | Seite einem Freund senden: Mandatsbedingungen

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