MedienfondsRechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin MitteDer Fonds wird meist in der Rechtsform der GmbH & Co. KG errichtet. In der Vergangenheit war die Beteiligung an einem solchen Medienfond als Kommanditist sehr oft steuerlich motiviert. Denn im ersten Jahr der Investition war es möglich, steuerliche Verluste bis zu 100 % der Kapitaleinlage geltend zu machen. Diese Möglichkeit wurde Ende 2005 beseitigt, mit der Folge, dass eine Beteiligung an einem Medienfond steuerlich weniger interessant wurde und kaum noch neu vertrieben wird. Seitdem ist aber nicht nur die steuerliche Verlustzuweisung nicht mehr möglich, sondern es werden zum Teil von den Finanzbehörden den als Steuersparmodellen genutzten Medienfonds die zunächst gewährten Steuervorteile nachträglich wieder aberkannt. Das führt neben dem ohnehin bestehenden unternehmerischen Risiko der einzelnen Medienfonds für die Anleger zu darüber hinausgehenden Verlusten. Auf die Risiken der Beteiligung, die regelmäßig zum Zweck der Steuerersparnis angeboten wurde, wurde häufig weder von den Fondsgesellschaften, noch von den Vertrieben hingewiesen. Deswegen können gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche der Anleger aus Prospekthaftung oder wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend gemacht werden. Bei durch Bankdarlehen finanzierten Beteiligungen können auch Ansprüche gegen die Banken bestehen, siehe hierzu unseren Beitrag „finanzierte Kapitalanlagen“.
Kommentar schreiben |