Mietmangel: Anspruch auf Elektrizitätsversorgung für haushaltsübliche GeräteAnwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - S&K Anwälte in Berlin MitteDiese Klarstellung traf der Bundesgerichtshof (BGH) in einem entsprechenden Rechtsstreit. Nach Ansicht der Richter könne der Mieter nur auf eine unterhalb dieses Mindeststandards liegende Beschaffenheit bei einer eindeutigen Vereinbarung verwiesen werden. Dem genüge eine Formularklausel, nach der der Mieter in der Wohnung Haushaltsmaschinen nur im Rahmen der Kapazität der vorhandenen Installationen aufstellen dürfe, nicht (BGH, VIII ZR 343/08). Kommentar schreiben |