Mietminderung: Tauwasserbildung bei Fenstern in Altbauten ist kein MietmangelRechtsberatung zum Baurecht und Vergaberecht - S&K Rechtsanwälte Berlin MitteEine Tauwasserbildung bei alten Kastenfenstern ist kein Mietmangel. Dies machte das Amtsgericht (AG) Hannover in einem Rechtsstreit deutlich. In diesem Verfahren hatte ein Mieter von seinem Vermieter verlangt, die betreffenden Fenster zu erneuern. Der Vermieter hatte dies angesichts des Baujahrs des Mietobjekts abgelehnt und das Vorliegen eines Mangels bestritten. Zu Recht, wie das AG feststellte. Es verneinte eine nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustands der Mietsache vom vertraglich vorausgesetzten mit folgenden Argumenten:
(AG Hannover, 409 C 13101/06) Kommentar schreiben |