Mietminderung: Tauwasserbildung bei Fenstern in Altbauten ist kein Mietmangel

Rechtsberatung zum Baurecht und Vergaberecht - S&K Rechtsanwälte Berlin Mitte

Eine Tauwasserbildung bei alten Kastenfenstern ist kein Mietmangel.

Dies machte das Amtsgericht (AG) Hannover in einem Rechtsstreit deutlich. In diesem Verfahren hatte ein Mieter von seinem Vermieter verlangt, die betreffenden Fenster zu erneuern. Der Vermieter hatte dies angesichts des Baujahrs des Mietobjekts abgelehnt und das Vorliegen eines Mangels bestritten. Zu Recht, wie das AG feststellte. Es verneinte eine nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustands der Mietsache vom vertraglich vorausgesetzten mit folgenden Argumenten:

  • Die Tauwasserbildung zog keine gravierende Schimmelpilzbildung nach sich.
  • Bei Altbauten ist die Bildung von Tauwasser nicht unüblich.
  • Ein Mieter kann bei Anmietung einer Wohnung in einem Altbau keinen modernen technischen Standard erwarten.
  • Mieter haben keinen Anspruch auf Modernisierungsarbeiten.
  • Durch Feuchtigkeit geschädigtes Fensterholz müsste der Vermieter eigentlich – da mangelhaft – erneuern. Diesen Antrag hatte der Kläger aber nicht gestellt, sondern komplett neue Fenster verlangt. Dem Antrag, neue Fenster einzusetzen, wohnt ein Reparaturanspruch, quasi als „Minus“, nicht inne.

(AG Hannover, 409 C 13101/06)

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

In unserer Kanzlei wird dieser Bereich maßgeblich betreut von Rechtsanwalt Norbert Bierbach.


Sie erreichen Herrn Bierbach:

Streifler & Kollegen
Oranienburger Straße 69
10117 Berlin


Telefon 030-278740 30
Telefax 030-278740 59
e-Mail immobilienrecht@streifler.de

Wir auf Facebook!facebook: www.streifler.de/facebook
Wir auf Google Plus!google+:   www.streifler.de/googleplus
Wir auf Youtube!youtube:    www.streifler.de/youtube
Wir auf Twitter!twitter:       www.streifler.de/twitter

vCard S&K Rechtsanwälte vCard S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte

Kommentar schreiben

Letztes Update 25.04.2007 | Copyright© RA Dirk Streifler 2012 | Seite drucken: Mietminderung: Tauwasserbildung bei Fenstern in Altbauten ist kein Mietmangel | Seite einem Freund senden: Mietminderung: Tauwasserbildung bei Fenstern in Altbauten ist kein Mietmangel

Zurück zur Startseite