Ohne die Arbeiten besteht kein vertraglicher Zustand und ohne vertraglichen Zustand keine vertragliche Gegenleistung-OLG Brandenburg vom 16.02.11-Az: 3 U 84/10
Mieter muss nur einen konkreten Sachmangel, der die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt, vortragen-BGH, VIII ZR 155/11
Vorbeifahrende Schiffe berechtigen den Mieter einer am Fluss gelegenen Wohnung nicht zu einer Mietminderung wegen Geräuschen und Gerüchen - Rechtsanwalt für Mietrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte