Mietrecht: Renovierung: Ersatzansprüche wegen Renovierung erst nach MietendeAnwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - S&K Anwälte in Berlin MitteDer Vermieter hat daher nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf keinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung für diesen Zeitraum. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass Ansprüche auf Ersatz des Mietausfalls wegen verspäteter Rückgabe bestehen können (OLG Düsseldorf, I-24 U 109/08). Kommentar schreiben |