Mietrecht: Schallschutz: Auf den Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung kommt es anRechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - S&K Rechtsanwälte in Berlin MitteDas gilt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) auch, wenn während der Mietzeit in der Wohnung darüber der Fußbodenbelag ausgetauscht wird und sich dadurch der Schallschutz gegenüber dem Zustand bei Anmietung der Wohnung verschlechtert (BGH, VIII ZR 131/08). Kommentar schreiben |