Multi Advisor Fund I GbR - Insolvenzverfahren über das Vermögen der European Securities Invest SECI GmbH Wertpapierhandelsbank eröffnet

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Das Amtsgericht München –Insolvenzgericht- hat am 11.01.2010 den folgenden Beschluss erlassen:
„Amtsgericht München
- Insolvenzgericht -

Infanteriestraße 5, 80325 München
Telefon: 089/5597-06 , Fax: 089/5597-2777
Bankverbindung: Gerichtskasse München, Kto.: 3024919, (BLZ 700 500 00)


Geschäftsnummer: 1501 IN 2002/09
        (Bitte immer angeben)
München, 11.1.2010
In dem Verfahren über den Antrag der

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindor¬fer Sr. 108, 53117 Bonn, Az.: BA 35-K 5100-111223-2009/0003

- Gläubigerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der

European Securities Invest SECI GmbH Wertpapierhandelsbank,
Geiselgasteigstr. 52, 81545 München
    gesetzlich vertreten durch
Geschäftsführer Erwin Zimmermann, Poststr. 23, 85586 Poing
Geschäftsführer Dieter Kremer, Kreuzbreite 36, 94315 Strau¬bing

- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Übernahme, Anschaffung und Veräußerung von Fi¬nanzinstrumenten etc.

ergeht folgender Beschluss

1. Das Insolvenzverfahren wird heute um 13:00 Uhr gemäß §§ 2, 3, 11, 17 ff InsO eröffnet.

Gründe:
Der Schuldner hat im Amtsgerichtsbezirk München seinen all¬gemeinen Gerichtsstand. Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind nach den Fest¬stellungen des Gerichts gegeben.

2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Herr Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann, Unterer Anger 3, 80331 München.

3. Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind bis 03.03.2010 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

4. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 II InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis 14.04.2010 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57, 66, 68, 100, 149, 160 InsO erforderlich sein, bedarf es der gesonderten An¬tragstellung. Die angemeldeten Forderungen liegen zur Einsicht durch die Beteiligten bei Gericht auf. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

5. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

6. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 III InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an den Schuldner; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.“

Die SECI ist Gründungsgesellschafterin der Multi Advisor Fund I GbR. Sie wurde in den letzten Monaten von verschiedenen Gerichten gegenüber geschädigten Anlegern des Multi Advisor Fund I verurteilt, Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung beim Vertrieb der Fondsbeteiligungen zu leisten.

Dagegen scheidet nach Ansicht der Gerichte eine Schadensersatzhaftung der Beteiligungsgesellschaft selbst aus. Das wird damit begründet, dass andere vom Fondsvertrieb ebenfalls unseriös geworbene Anleger durch die Schadensersatzzahlung der Gesellschaft Nachteile erleiden würden. Deswegen können Betroffene nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft ihre Beteiligung nur mit Wirkung für die Zukunft kündigen und die Zahlung eines Auseinandersetzungsguthabens verlangen. Diese Einschränkung gilt aber nicht für die Gründungsgesellschafter des Fonds. Diese sind als Initiatoren persönlich für die systematische Fehlberatung verantwortlich.

Durch die Insolvenz der SECI ist nun die Realisierung der Schadensersatzansprüche gegen die SECI gefährdet. Es sollten zur Sicherung wenigstens einer Insolvenzquote die Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.

Für eine möglichst individuelle Beratung bitten wir Sie, den von uns speziell für diese Fälle konzipierten Fragebogen auszufüllen und zu einem Beratungsgespräch mitzubringen bzw. uns zuzusenden.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Wir beraten Sie in allen Fragen des Kapitalmarktrechts.


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