Kostenrechner Recht von A - Z Musterverträge, Vertragsmuster, Checklisten zur Vertragsgestaltung Formulare zum Ausdrucken / Berechnung der Prozeßkosten Übersicht aller Seiten Notfalltelefon Rechtsberatung online für Mandanten Deutsch English Spanish French Portuguese Italian Polish Russian Turkish Ukraine Brazil USA Chinese Egypt

diese Seite wurde erstellt mit fastpublish CMS - Content Management System
 

Sie befinden sich hier : - Nachbarrecht » Nachbarrecht: Erholungsinteresse der Nachbarn bei Umnutzung einer Grünfläche ist zu beachten

Nachbarrecht: Erholungsinteresse der Nachbarn bei Umnutzung einer Grünfläche ist zu beachten

Soll eine öffentliche Grünfläche für eine bauliche Nutzung zur Errichtung einer Mensa umgenutzt werden, müssen bei der planerisch

Soll eine öffentliche Grünfläche für eine bauliche Nutzung zur Errichtung einer Mensa umgenutzt werden, müssen bei der planerischen Festsetzung die Interessen der Nachbarn an der Beibehaltung des bestehenden Zustands grundsätzlich mitberücksichtigt werden.

Diese Klarstellung traf der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem entsprechenden Fall. Die Richter machten deutlich, dass es nicht ausreichend sei, die Interessen der Nachbarn nur unter dem Gesichtspunkt einer ausreichenden Belichtung und Belüftung zu berücksichtigen. Es dürfe bei der Abwägung der Behörde nicht außer Acht bleiben, wenn von der Grünfläche eine begünstigende Lebens- und Wohnqualität, bzw. ein Erholungsraum ausgehe (VGH, 5 S 1670/09).


Die Entscheidung im einzelnen lautet:

Der  VGH Mannheim hat mit dem Urteil vom 06.05.2011 (Az:  5 S 1670/09) entschieden:

Auch wenn das Baugesetzbuch keinen Anspruch auf den Fortbestand eines Bebauungsplans gewährt und Änderungen des Plans nicht ausschließt, gehören die Interessen der Nachbarn an der Beibehaltung des bestehenden Zustandes grundsätzlich zum notwendigen Abwägungsmaterial, wenn eine Planänderung dazu führt, dass Nachbargrundstücke in anderer Weise als bisher genutzt werden dürfen.
Die Umnutzung einer öffentlichen Grünfläche in eine bauliche Nutzung kann eine "andere Maßnahme der Innenentwicklung" darstellen, die nach § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren ermöglicht.


Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Gültigkeit des Bebauungsplans „H. Süd - 1. Änderung“ der Antragsgegnerin vom 30.06.2009 in der Fassung des Bebauungsplans „H. Süd - 2. Änderung“ vom 01.06.2010.

Die Antragstellerin zu 1 ist Eigentümerin des mit einem Wohngebäude bebauten Grundstücks Flst. Nr. ... (... Straße ...), der Antragsteller zu 2 Eigentümer des ebenfalls mit einem Wohngebäude bebauten Grundstücks Flst. Nr. ... (...straße ...). Beide Grundstücke liegen im Baugebiet „H.“ am nördlichen Ortsrand der Antragsgegnerin in Richtung des Ortsteils M1. und im Geltungsbereich des Bebauungsplans „H. Süd“ vom 23.07.1985, der südwestlich an den am 12.07.1971 genehmigten Bebauungsplan „H. I“ anschließt. Der Bebauungsplan „H. Süd“ setzt u. a., soweit er die Grundstücke der Antragsteller betrifft, ein reines Wohngebiet, ein Vollgeschoss, eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3, eine Geschossflächenzahl (GFZ) von0,5, abweichende Bauweise, Einzelhäuser sowie ein Satteldach mit einer Dachneigung von 20 - 30°fest. Es ist eine Firstrichtung parallel zur jeweiligen Erschließungsstraße einzuhalten. Die max. Gebäudehöhe darf bei der dort nur zulässigen eingeschossigen Bebauung talseits 5,80 m, bergseits 3,50 m nicht überschreiten; sie ist jeweils an der entsprechenden Gebäudeaußenwand von der natürlichen, bei Abgrabungen von der festgelegten, im Mittel gemessenen Geländeoberfläche bis zum Schnitt von Außenwand und Dachhaut (bei Giebelstellung an den Traufpunkten) zu messen. „Um eine räumliche Trennung zur bestehenden Bebauung (im nordöstlich angrenzenden Baugebiet „H. I“) zu erreichen“, wurde unmittelbar entlang der nordwestlichen Bebauungsplangrenze (zwischen der bestehenden Bebauung im Bereich der F2.-Straße und der Z2.-Straße) eine mit heimischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzende öffentliche Grünfläche festgesetzt; in deren mittlerem Bereich ist ein Kinderspielplatz vorgesehen. Die Grundstücke der Antragsteller grenzen jeweils südwestlich an diese Grünfläche an, die im Flächennutzungsplan ebenfalls als Wohnbaufläche/Spielplatz dargestellt ist.

Der von den Antragstellern angegriffene, ein Fläche von ca. 0,9 ha erfassende Bebauungsplan „H. Süd - 1. Änderung“ vom 30.06.2009 setzt - „zur Deckung der Nachfrage nach geeigneten Neubauflächen in ortsnaher Lage“ - nahezu für den gesamten Bereich jener Grünfläche ebenfalls ein reines Wohngebiet, eingeschossige Bebauung, Einzelhäuser sowie (in den Örtlichen Bauvorschriften) ein Satteldach mit einer Dachneigung von 20 - 30° fest. Ferner sieht der Änderungsbebauungsplan für die neue Bebauung eine Grundfläche von 0,4, offene Bauweise, eine Firsthöhe von max. 7,00 m sowie eine Traufhöhe von max. 3,80 m vor; diese sind von der Erdgeschossrohfußbodenhöhe aus zu messen, welche wiederum in Abhängigkeit von der Erschließungsstraße definiert und insofern auf +0,2 m in Bezug auf deren Fahrbahnrandhöhe in der Mitte der zugeordneten Gebäudefassade festgelegt wurde. Der bestehende Kinderspielplatz soll am Nordrand des Baugebiets, jenseits der das neue Baugebiet erschließenden, im Wesentlichen bereits bestehenden F2.-Straße neu erstellt werden. Der dortige Bereich liegt noch im landwirtschaftlich genutzten Außenbereich, ist aber Bestandteil der geplanten und im Flächennutzungsplan bereits dargestellten Wohnbaufläche „H. Nord“.

Dem - inzwischen geänderten - (Änderungs-)Bebauungsplan lag im Wesentlichen folgendes Verfahren zugrunde:

Bereits am 14.11.2006 waren dem Gemeinderat der Antragsgegnerin in nichtöffentlicher Sitzung alternative Varianten zur Überbauung der Grünfläche mit der Bitte vorgestellt worden, „die grundsätzliche Bereitschaft zur Bebauung im Hinblick auf die Finanzierung der Ganztagsschule an der Grund- und Hauptschule zu überdenken“. Nachdem die Gesamtkosten für den Bau der Mensa sowie die Erneuerung bzw. den Umbau der Küche und Sanitäreinrichtungen der Stadthalle nur mit dem Erlös aus dem Verkauf von Bauplätzen aus dem noch zu erschließenden Baugebiet „H. Süd“ finanzierbar erschienen, hielt der Gemeinderat der Antragsgegnerin eine Umnutzung der Grünfläche für gerechtfertigt und beschloss am 27.02.2007, zur Änderung des Bebauungsplans „H. Süd“ unter Einbeziehung geringer Teilflächen des Bebauungsplans „H. I“ - u. a. auch des Grundstücks Flst. Nr. .../2 - einen Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen. Über diesen Beschluss wurde zwei Jahre später - nämlich am 26.02.2009 - im Wochenblatt der Antragsgegnerin berichtet, nachdem der Gemeinderat am 17.02.2009 die inzwischen ausgearbeitete Planung in ihrer Variante II (Erschließung im Wesentlichen über eine zu verlängernde F2.-Straße) grundsätzlich gebilligt und beschlossen hatte, die Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren, d. h. ohne frühzeitigen Unterrichtungs- und Erörterungstermin durchzuführen. Zwar war die Mensa des Schulzentrums inzwischen anderweit finanziert worden, doch standen noch andere Aufgaben zur Finanzierung an (u. a. die für den Mensabetrieb anfallenden Folgekosten, die Kinderkrippe an der Jahnstraße, die Sanierung des Schulzentrums), weshalb die Antragsgegnerin nicht zuletzt vor dem Hintergrund der rückläufigen Entwicklung bei der Gewerbesteuer und der steigenden Kreisumlage „ganz dringend die Einnahmen aus dem Verkauf der Bauplätze brauchte“; der Bürgermeister der Antragsgegnerin hatte auf eine entsprechende Nachfrage aus dem Gemeinderat erklärt, dass sich bei ihm auch bereits Interessenten nach Bauplätzen im Plangebiet erkundigt hätten.

Nachdem sich der Gemeinderat der Antragsgegnerin am 04.03.2009 für die inzwischen ausgearbeitete Planungsvariante II b (mit einem zusätzlichen Rettungsweg) ausgesprochen hatte, wurde der Aufstellungsbeschluss vom 27.02.2007 am 12.03.2009 im Wochenblatt der Antragsgegnerin öffentlich bekanntgemacht, wobei darauf hingewiesen wurde, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werde. Auch wurde der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen beim Stadtbauamt zu unterrichten, wo die Planunterlagen aushingen, und sich zur Planung bis zum 26.03.2009 zu äußern. Eine Kurzfassung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung war im Anschluss abgedruckt. Nachdem das zuletzt 1997 ausgewiesene Wohngebiet „Renninger Backen“ inzwischen nahezu vollständig überbaut sei, bestehe für die Kernstadt weiterer Bedarf nach Wohnraum. Eine Innenentwicklung habe dabei Vorrang vor einer Inanspruchnahme von Flächen des Außenbereichs. Dies entspreche auch den Zielsetzungen des 2006 verabschiedeten Stadtentwicklungsplanes. Nach einer im Oktober 2006 fertiggestellten Untersuchung hätten im Plangebiet zwar mehrere europarechtlich geschützte und artenschutzrechtlich relevante Arten festgestellt werden können, jedoch könne ein Auslösen der Verbotstatbestände durch eine zeitgerechte „Baufeldbereinigung“ verhindert werden. Für die Artengruppen der Fledermäuse, Vögel und Reptilien lägen auch keine erheblichen Störungen vor bzw. werde die ökologische Funktionsfähigkeit ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang auch bei Durchführung des Vorhabens weiterhin erfüllt.

Am 23./24.03.2009 bzw. am 22./25.03.2009 brachten auch die Antragsteller Anregungen und Bedenken gegen die vorgestellte Planung vor.

Am 28.04.2009 stimmte der Gemeinderat nach Abwägung der während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Bedenken und Anregungen Änderungen der Planung zu, wonach auch das südliche Wohngrundstück Flst. Nr. .../11 über den Wendehammer erschlossen und das für das Grundstück Flst. Nr. .../1 vorgesehene Baufenster verkleinert wurde, und beschloss, den nunmehrigen Planentwurf öffentlich auszulegen.

Der Planentwurf lag einschließlich Textteil und Begründung sowie der artenschutzrechtlichen Prüfung und Begutachtung vom Oktober 2008 in der Zeit vom 18.05.2009 bis 17.06.2009 (je einschließlich) auf dem Stadtbauamt im Rathaus des Stadtteils M1. im dort allgemein zugänglichen Gang des Obergeschosses öffentlich zu jedermanns Einsicht aus. Hierauf sowie auf die Möglichkeit, während des Auslegungszeitraums Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben, wurde mit öffentlicher Bekanntmachung im Wochenblatt der Antragsgegnerin am 07.05.2009 hingewiesen.

Vorsorglich wurde darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben könnten und ein etwaiger Antrag nach § 47 VwGO unzulässig sei, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht würden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht worden seien, aber hätten geltend gemacht werden können.

Mit Sammeleinwendungsschreiben vom 15.06.2009 erhoben auch die Antragsteller Einwendungen gegen die vorgesehene Planung. Hierbei wiederholten sie im Wesentlichen die Anregungen und Bedenken der Antragstellerin zu 1, welche diese bereits während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebracht hatte:

Als Bestandteil des Bebauungsplans „H. Süd“ sei die nunmehr zu überplanende Grünzone seinerzeit bewusst als solche vorgesehen worden. Dies habe zunächst ökologische Gründe gehabt. Da der dortige wasserführende Hang das Naturschutzgebiet „M2. Ried“ speise, wanderten massenhaft Amphibien durchs Baugebiet. Insofern sei eine möglichst geringe Versiegelung der Oberfläche und eine offen gehaltene Grünzone gewollt gewesen. Auch sei die Grünzone bewusst als Ausgleich für die im oberen Teil des Bebauungsplangebiets vorgesehene dichte Wohnbebauung vorgesehen worden; als solche sollte sie dem Erholungsbedürfnis der Anwohner Rechnung tragen.

Als letzte unbebaute Schneise zwischen W1. und M1. habe sie auch als Reserve für eine separate Fuß- und Radwegverbindung zwischen den beiden Teilorten offen gehalten werden sollen. Schließlich sei dort auch der nach wie vor gleichermaßen erforderliche Spielplatz geplant worden. Der Spielplatz sei auch keineswegs nur mit „einigen Spielgeräten“ oder einer „Minimalausstattung“ versehen worden. Vielmehr stelle die über den gesamten Nordteil der Grünzone verstreute Anlage in Zusammenschau mit einer interessanten Geländeausformung und dem dichten und unterschiedlich hohen Bewuchs ein attraktives und stark frequentiertes Spielgelände dar. Daran habe sich auch nichts geändert. Einige junge Familien seien sogar wegen dieses Spielplatzes hierher gezogen. Die vorgestellte Planung führe daher zu einem erheblichen Verlust an Lebens- und Wohnqualität. Die Grünzone habe sich auch nicht nur „sukzessive begrünt“, sondern sei von der Antragsgegnerin 1990/1991 systematisch mit teilweise hochwertigen Pflanzen bepflanzt worden. Dass der Bewuchs später nicht mehr systematisch gepflegt worden sei, habe allerdings einen außerordentlich naturnahen und attraktiven Erholungsraum für die Anwohner entstehen lassen. Abgesehen davon, dass ein solcher Erholungsraum nicht ohne jede Begründung „weggeplant“ werden dürfe, sehe die nunmehrige Planung keinen adäquaten Ersatz vor. Hinzukomme, dass die Grünzone aus dem 30%igen Flächenbeitrag im Umlegungsverfahren gebildet worden sei und insofern nur für öffentliche Zwecke verwendet werden dürfe und überwiegend (zumindest mittelbar) den Bedürfnissen im Umlegungsgebiet dienen müsse. Dem stehe eine Nutzung als Baulandreserve für private Interessen oder als reine Geldbeschaffungsmaßnahme zur Verbesserung des notleidenden Gemeindehaushalts ersichtlich entgegen. Allenfalls dann dürfe über den Flächenbeitrag anderweit verfügt werden, wenn dies für das Gemeinwohl rentierlich sei, was hier jedoch zweifelhaft sei, zumal ein Baugrundstück bereits „herausgeplant“ worden sei und weitere Flächen nicht bebaubar seien. Nach Abzug der Erschließungskosten verblieben gerade mal 100.000,-- bis 200.000,-- EUR. Dem stehe der Verlust einer zur Steigerung des Freizeit- und Erholungswerts der Anwohner geplanten Grünzone mit einem großflächigen schönen Spielplatz gegenüber. Tatsächlich sei die Neuausweisung eines Wohnbaugebiets auch nicht erforderlich. So gebe es auch in der Kernstadt noch genügend Bauland in den bereits ausgewiesenen Neubaugebieten. Unabhängig davon sei die Nachfrage nach Einfamilienhäusern rückläufig. Bevor Grünflächen und Kinderspielplätze überplant würden, müssten zunächst vorhandene Baulandreserven ausgeschöpft werden. Allein im Baugebiet „H. Süd“ gebe es noch ca. 12 unbebaute Baugrundstücke, mithin ebenso viele, wie nunmehr neu ausgewiesen werden sollten. Als „milderes Mittel“ müsse daher zunächst ein „Bauzwang“ angeordnet und durchgesetzt werden. Es könne nicht angehen, dass ein Grundstückseigentümer, der sich nach dem Bebauungsplan darauf habe einstellen müssen, sein Baugrundstück alsbald oder zügig zu bebauen, geschont werde, während ein Grundstückseigentümer, der nach demselben Bebauungsplan auf den Bestand einer Grünzone vertraut habe, belastet werde. Der Beschluss, einen Bebauungsplan aufzustellen, sei seinerzeit auch allein aus finanziellen Gründen erfolgt. Diese seien inzwischen entfallen. Hinzu komme, dass die Antragsgegnerin schon wieder Grundstücke erworben habe. Dann könne es aber nicht erforderlich sein, die nunmehr zu überplanenden Bauplätze zu verkaufen. Auch seien in den letzten zwei Jahren Schulden abgebaut worden, weshalb es auch keine allgemeine Finanznot gebe. Schließlich lägen auch die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren nicht vor, nachdem das Baugebiet schon „innenentwickelt“ sei. Weder stehe eine Brachfläche noch eine Baulücke in Rede. Eine bewusst als Erholungszone und Grünausgleich geplante Grünzone mit einem attraktiven, naturnahen und frequentierten Spielplatz sei damit auch nicht vergleichbar. Wenn vom Planaufstellungsbeschluss bis zur Vorlage eines Planentwurfs ca. zwei Jahre vergingen und die Begründung für das beschleunigte Verfahren in der Zwischenzeit weggefallen sei, werde deutlich, dass lediglich eine Umweltverträglichkeitsprüfung vermieden und Beteiligungsrechte Betroffener eingeschränkt werden sollten. Dass es der Antragsgegnerin letztlich nicht um eine Nachverdichtung, sondern allein um die Erzielung von Verkaufserlösen gehe, erhelle auch daraus, dass sie lediglich öffentliche Grundstücke überplant habe, auf denen bisher noch kein Baurecht bestanden habe. Dem entspreche, dass willkürlich einzelne Flurstücke in das Plangebiet einbezogen bzw. nicht (mehr) einbezogen würden. So sei etwa das städtische Grundstück Flst. Nr. .../10 ohne Gemeinderatsbeschluss wieder aus dem Plangebiet herausgefallen und diene weiterhin der Vergrößerung eines Privatgartens (u. a. eines Gemeinderats). Infolgedessen sei auch die Bebaubarkeit des angrenzenden Flurstücks Nr. .../1 entfallen. Auch jenseits des vorgesehen Wegs finde sich nunmehr eine dreieckige Fläche, die nicht mehr bebaut werden könne und inzwischen den Eigentümern des Grundstücks Flst. Nr. ... (...Straße ...) zur Vergrößerung ihres Privatgrundstücks zum Kauf angeboten worden sei. Genauso verhalte es sich bei dem Grundstück Flst. Nr. .../1, welches in seinem östlichen Teil vom Eigentümer des Flurstücks Nr. ..., einem langjährigen Gemeinderatsmitglied, seit Jahrzehnten als Gartengrundstück genutzt werde. Zwar sei es nunmehr in das Plangebiet einbezogen worden, nicht jedoch das angrenzende städtische Flurstück Nr. .../2, das ebenfalls als privates Gartengrundstück genutzt worden sei. Dass dieses nicht von Anfang an in das Plangebiet einbezogen worden sei, sei schlicht willkürlich. Inzwischen sei das Grundstück gar an den vorgenannten Eigentümer verkauft worden. Hinzu komme, dass die zwei Baufenster auf dem Flurstück Nr. .../1 derart klein seien, dieses auch noch mit Leitungsrechten belastet und von der Wegeführung her kaum zu erschließen sei. Ersichtlich sollten diese Baufenster nicht ausgenutzt werden können. Damit sei aber der gesamte südöstliche Teil des Plangebiets zumindest faktisch von einer Bebaubarkeit ausgeschlossen. Bei einer Nachverdichtung müssten indessen alle Anwohner möglichst gleich belastet werden. Auch die zuletzt vorgenommene Änderung der Grundstücksgrenzen unterhalb der Häuser an der H2.-Straße führe zu einer unangemessenen Ungleichbehandlung. Abgesehen von der unsinnigen Wegeführung werde für den Balkon des Gebäudes ...-...Straße ... Aussicht und Morgensonne „freigeplant“, während dem Balkon des Hauses der Antragstellerin zu 1 (...Straße ...) noch mehr Aussicht und Morgensonne genommen werde. Welche finanziellen Auswirkungen die Umplanung zur Folge habe, insbesondere wem die unbebaubaren Flächen zu welchem Preis verkauft werden könnten, sei noch völlig offen. Von einer Nachverdichtung könne insofern nicht mehr gesprochen werden. Damit fehle es aber an einer städtebaulichen Begründung für die Änderung des Bebauungsplans. Die im Hinblick auf die artenschutzrechtliche Prüfung gegebene Begründung mute vor allem vor dem Hintergrund der - keineswegs „zeitgerecht im Winter“ erfolgten - Rodungsmaßnahmen am 18./19.2.2009 geradezu zynisch an. Eine ordnungsgemäße Abwägung der Belange von Umwelt- und Naturschutz sei darin jedenfalls nicht zu sehen. Die artenschutzrechtliche Prüfung sei auch unzureichend. So beziehe sich die Untersuchung nur auf das Gebiet von der F2.-Straße bis zur Z2.-Straße und erfasse daher nicht den südöstlichen Teil des Plangebiets. Dort fänden sich jedoch ein sehr alter Birnbaum und mehrere über Jahrzehnte gewachsene Gehölze und Steinriegel. Abgesehen davon sei die artenschutzrechtliche Prüfung ausdrücklich auf Vögel, Fledermäuse und Reptilien beschränkt worden. Andere Tierarten seien dagegen nicht erfasst worden, sodass die Abwägung der Belange des Umweltschutzes schon aus diesem Grund fehlerhaft sei. Auch wenn im beschleunigten Verfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich sei, müsse der Bebauungsplan doch umweltverträglich sein. Keine Berücksichtigung habe gefunden, dass mit der vorgesehenen Bebauung eine weitere Bodenversiegelung eines zudem wasserführenden Hangs verbunden sei. Auch ginge ein sehr artenreicher Bestand an Schmetterlingen verloren. Aufgrund des Pflanzenbewuchses seien zahlreiche seltene Schmetterlingsarten zu beobachten. Diese bräuchten naturnahe Pflanzenbiotope zum Überleben und zur Vermehrung, wie sie hier in der Grünzone vorkämen. Auch der Igel sei in der Grünzone heimisch gewesen. Auch die gefährdete Zwergfledermaus habe in der Grünzone ihr Jagdrevier. Der Lebensraum und das Jagdrevier von Fledermäusen würden durch eine Bebauung der Grünzone zumindest derart gestört, dass sie für ungewisse Zeit vertrieben würden. Ebenso wenig habe die artenreiche Insektenwelt mit Wildbienen, Hummeln und Hornissen Berücksichtigung gefunden. Blindschleichen, Ringelnattern und Eidechsen kämen ebenso vor wie (Kreuz-)Spinnen und mehrere Heuschreckenarten. Der Grünzone komme auch eine wichtige Bedeutung als Luftfilter und Frischluftkorridor zwischen den Wohngebieten einerseits und der Innenstadt und den Waldgebieten im Westen andererseits zu. Gerade von dem westlich angrenzenden Nordhang (Quellgebiet) mit oben Wald und unten Streuobstwiesen ziehe in den späten Nachmittagsstunden selbst an heißen Sommertagen rasch kühle und feuchte Luft auf, die zahlreiche Insekten vorzugsweise in temperiertere Grünbereiche abweichen lasse. Fledermäuse suchten daher in den frühen Abendstunden die Grünzone als leicht höher temperierte lange Jagdschneise sowie den anschließenden Gartenraum mit altem Obstbaumbestand besonders gerne als Jagdrevier auf. Insofern werde durch eine Überbauung nicht nur deren Jagdrevier zerstört, sondern auch die Frischluftversorgung der Wohngebiete und der Innenstadt erheblich gestört.
Nach der Bebauungsplanbegründung von 1985 habe der Spielplatz nach einem pädagogischen Konzept erstellt werden sollen. Nicht zuletzt gehe ein naturnaher und erlebbarer Erholungsraum verloren. Die nunmehr jenseits der Erschließungsstraße als Spielplatz vorgesehene Fläche stelle weder nach ihrer Größe noch nach der Qualität des Geländes oder dem Spiel- und Erlebniswert der Anlage einen gleichwertigen Ersatz dar. Aufgrund ihrer Lage sei diese Fläche auch schlechter zu erreichen; auch entstünden zusätzliche Gefahren, nicht zuletzt im Hinblick auf die angrenzende intensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche. Letztlich müsste der künftige Spielplatz zum Schutze der Kinder eingezäunt werden. Auch sei ungeklärt, wie der Kontakt mit Dünge- und Pflanzenschutzmitteln vermieden werden könnte. Insofern sei der „Ersatzspielplatz“ in jeder Hinsicht ungeeignet. Entgegen der Zusage beim Aufstellungsbeschluss und einem ersten Planentwurf sehe die nunmehrige Planung nicht mehr nur eine lockere Einfamilienhaus-Bebauung vor. Dies zeige, dass die Bauflächen im Hinblick auf die erzielbaren Verkaufserlöse optimiert werden sollten. Während auf den Einwand des Eigentümers des Grundstücks Flst. Nr. .../6 - einem Gemeinderatsmitglied -, sein Garten werde durch die geplante Bebauung ab der Mittagszeit bis in die Abendstunden beschattet, das Baufenster auf dem Flurstück Nr. .../1 noch weiter verkleinert worden sei, seien andere Anwohner wie der Antragsteller zu 2, deren Wohnhäuser weniger als zehn Meter vom geplanten Baufenster entfernt seien, dahin beschieden worden, es seien die zur Sicherung von Belichtung, Belüftung und Besonnung gebotenen landesrechtlichen Abstandsflächen eingehalten. Die bisherige Grünzone sei schließlich durch eine Hügellandschaft geprägt, die nicht der ursprünglichen Geländeform entspreche. Dies sei darauf zurückzuführen, dass der beim Bau der Erschließungsstraßen abgetragene Boden und wohl auch der Aushub einzelner Privatgrundstücke dort abgelagert worden seien. Da die nunmehr vorgelegte Planung keinen Höhenlinienplan enthalte, sei zu besorgen, dass der seit Jahren auf dem Gelände lagernde Aushub nicht abgefahren, sondern großflächig auf dem Gelände verteilt werde, was zu einer erheblichen Geländeanhebung führte. Deshalb müsse durch konkrete Erdgeschossfußbodenhöhen für jedes Baugrundstück in Metern über NN oder durch einen Höhenlinienplan sichergestellt werden, dass die ursprünglichen natürlichen Geländehöhen nicht überschritten würden. Besonders deutlich werde dies beim Grundstück Flst. Nr. .../1, welches nach der Höhe überhaupt nicht definiert sei. Die Angrenzer hätten indes wegen der Belichtung bzw. Beschattung ihrer Grundstücke ein elementares Interesse daran, dass die Bebauung nicht zu hoch werde. Deswegen sei vor allem auch hier eine Definition der Geländehöhen und der Erdgeschossfußbodenhöhen notwendig. Zwar regele der Bebauungsplan die Erdgeschossfußbodenhöhe, doch fehle es an einem eindeutigen Bezugspunkt. Da zu besorgen sei, dass die Erschließungsstraße für die nördlich davon liegenden Grundstücke unangemessen hoch verlaufe, sei eine verbindliche Regelung der Höhe des Straßenniveaus unabdingbar. Schließlich müsse vermieden werden, dass ein etwaiger Höhenunterschied vom von der F2.-Straße abgehenden Fußweg zur bisherigen Grünzone durch Treppenstufen überbrückt werden müsse. Die vorgesehene Gebäudehöhe von max. 7,00 m sei schließlich zu hoch, nachdem sich im Baugebiet „H. Süd“ aus der Zusammenschau von Traufhöhe und Dachneigung eine maximale Gebäudehöhe von 6,30 m ergebe. Eine höhere Gebäudehöhe führe insbesondere für die nördlich, also unterhalb wohnenden Anwohner zu einer zusätzlichen, nicht hinnehmbaren Beeinträchtigung hinsichtlich der Belichtung ihrer Grundstücke. Aber auch bei den südlich, also oberhalb wohnenden Anwohnern würden Aussicht und Besonnung wesentlich schlechter, zumal an diesem Nordhang von Anfang November bis Ende Februar ohnehin keine Sonne das Erdgeschoss erreiche. Insofern dürften von der festgesetzten Gebäudehöhe und Dachneigung keine Ausnahmen zugelassen werden. Ferner müsse im nordwestlichen Gebiet eine verbindliche Baulinie am Nordrand des Baufensters festgelegt werden. Es könne nicht angehen, dass sich vor den Balkonen der Häuser ...Str. ... und ... - der Antragstellerin zu 1 - in 5 m Abstand eine 7 m hohe Firstwand aufbaue. Diese müsse so weit wie möglich entfernt liegen. Dafür, dass die Firstrichtung der Gebäude anders als im gesamten Baugebiet „H. Süd“ freigegeben („drehbar) sei, gebe es keinen Grund. Eine 7 m hohe Firstwand vor dem Haus sei jedenfalls störender als eine 3,80 m hohe Traufwand. Dass eine nach Südosten ausgerichtete Dachfläche solarthermisch besser nutzbar sein solle als eine nach Südwesten ausgerichtete Dachfläche, sei nicht nachgewiesen.

Am 30.06.2009 beschloss der Gemeinderat der Antragsgegnerin, über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Bedenken und Anregungen unter sachgerechter Abwägung zu entscheiden, wobei er sich die (von der Verwaltung) vorgestellten Abwägungskriterien zu Eigen mache. Sodann beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan „H. Süd - 1. Änderung“ sowie die Örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan jeweils als Satzung. Nach Ausfertigung durch den Bürgermeister am 03.07.2009 wurde (lediglich) die Satzung über den Bebauungsplan im Wochenblatt der Antragsgegnerin am 16.07.2009 öffentlich bekanntgemacht. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass eine etwaige Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrensmängel und Formvorschriften sowie „Mängel der Abwägung“ nach § 215 BauGB unbeachtlich würden, wenn die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres geltend gemacht würden.

Nach der Planbegründung sei zur Deckung der Nachfrage nach geeigneten Neubauflächen in ortsnaher Lage die Ausweisung von Wohnbaugebieten erforderlich. Dabei komme im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der Innenentwicklung der Stadt besondere Bedeutung zu. Zur Verminderung der Flächeninanspruchnahme im Außenbereich sei deshalb die Bebauung von Brachflächen und Baulücken unumgänglich. Da der bestehende Kinderspielplatz am Nordrand des Baugebiets neu erstellt werde, komme es insoweit auch zu keinem Defizit an Spielfläche. Mit der Festsetzung der Grundflächenzahl und den großzügigen Baugrenzen solle unter entsprechender Berücksichtigung der weiteren Planungsvorgaben genügend Spielraum für die mögliche Bebauung geschaffen werden. Mit der Festlegung von First- und Traufhöhe werde der maximalen Höhenentwicklung Einhalt geboten. Die Festlegung basiere auf der Erdgeschossrohfußbodenhöhe bezogen auf die jeweilige Fahrbahnhöhe der maßgebenden Erschließungsstraße. Da die überbaubare Grundstücksfläche überwiegend durch Baugrenzen bestimmt werde, bleibe in den meisten Fällen genug Spielraum, mit der Stellung der baulichen Anlagen zu variieren. In Anlehnung an die Bebauungspläne „H. I“ und „H. Süd“ seien als Dachformen nur Satteldächer zugelassen. Aus Sicht des Umweltschutzes würden durch das neue Siedlungsgebiet keine wesentlichen Merkmale wie Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Biotopflächen gem. § 32 BNatSchG a. F., Grundwasserschutzgebiete und Gewässerflächen direkt berührt. Zwar sei eine Umweltprüfung bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung nicht erforderlich, gleichwohl seien bereits im Jahr 2008 Untersuchungen zum Artenschutz durchgeführt worden, um eventuelle geschützte Arten festzustellen. Die im Oktober 2008 fertig gestellte Untersuchung habe zwar ergeben, dass mehrere europarechtlich geschützte und artenschutzrechtlich relevante Arten im geplanten Siedlungsgebiet vorhanden seien. Ein Auslösen der Verbotstatbestände nach § 42 Abs. 1 BNatSchG a. F. könne jedoch verhindert werden, wenn die Baufeldbereinigung zeitgerecht im Winter erfolge. Für die Arten der Fledermäuse, Vögel und Reptilien lägen dann keine erheblichen Störungen vor, die ökologische Funktionsfähigkeit der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang sei weiterhin erfüllt.

Mit Schreiben vom 13.07.2009 teilte die Antragsgegnerin den Antragstellern das Ergebnis der vom Gemeinderat getroffenen Abwägungsentscheidung mit. Dass der nunmehr überplante Grünzug seinerzeit mit heimischen Bäumen und Sträuchern habe bepflanzt werden sollen und darauf ein Kinderspielplatz vorgesehen worden sei, lasse nicht den Rückschluss zu, dass die Fläche auch bewusst als Ausgleich für die im oberen Teil des Bebauungsplangebiets zulässige Bebauung geplant gewesen wäre. Auch habe sie keineswegs als Reserve für eine separate Fuß- und Radwegverbindung nach M1. dienen sollen. Eine angedachte unverbindliche Studie habe allenfalls eine Verbindung im südwestlichen Bereich vorgesehen. Einer Untersuchung des Geologischen Landesamtes Baden-Württemberg vom 29.03.1985 zufolge sei auch keine Beeinträchtigung der Riedquellen zu erwarten, soweit die Gebäude und die Abwasserleitungen nicht so tief geführt würden, dass sie bis ins Grundwasser reichten. Die im damaligen städtebaulichen Gesamtentwurf im nordwestlichen Bereich vorgesehene Grünzone habe ebenfalls als Trennung zu einer künftigen Bebauung des Abschnitts „H. Nord“ dienen und eine klare Trennung für einen nicht gewünschten Verbindungs- oder Schleichverkehr zwischen beiden Gebieten bewirken sollen. Die weitergehende Grünzone zwischen der Gemarkung der Antragsgegnerin und M1. sei im Regionalplan als Grünzug ausgewiesen und müsse als solcher erhalten bleiben. Anstelle des im Bebauungsplan zeichnerisch abgegrenzten Kinderspielplatzes sei eine vergleichbare Fläche in der Nähe als gleichwertiger Ersatz geschaffen worden. Neuanpflanzungen würden auch hier für eine ansprechende Bepflanzung sorgen. Die Ansicht der Antragsteller, der damalige Flächenbeitrag sei zweckgebunden für öffentliche Verkehrsflächen usw. beziehungsweise andere öffentliche Zwecke zu verwenden, werde nach wie vor nicht geteilt. Jener sei als Wertausgleich für die Bebauung anzusehen. Abgesehen davon seien Bebauungsplanung und Umlegung zu trennen. Auch seien beide längst abgeschlossen und rechtskräftig.
Verkaufserlöse seien im Übrigen nicht Gegenstand der Planung. Der Regionalverband habe schließlich unter dem 14.05.2009 ausdrücklich die vorliegende Planung gebilligt, da sie es ermögliche, eine bisherige Grünfläche im Rahmen der Innenentwicklung künftig als Wohnbauland zu nutzen und damit das Gebiet nachträglich zu verdichten. Da eine städtebauliche Planung keine unmittelbare Verpflichtung der Grundstückseigentümer zu ihrer Verwirklichung begründe, müssten für ein Baugebot besondere - hier indes nicht vorliegende - Voraussetzungen erfüllt sein. Um eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen und zu sichern, würden innerörtliche Flächen für die Bebauung zur Verfügung gestellt, bevor eine Ausdehnung in die freie Außenbereichslandschaft notwendig werde. Dabei müssten sich der Gemeinderat und die Verwaltung auch über finanzielle Auswirkungen Gedanken machen. Die Innenentwicklung sei auch Ziel des Stadtentwicklungsplans und der Regionalplanung. Mit § 13a BauGB solle den Gemeinden ein Instrument zur zügigen Schaffung von Baurecht im vorhandenen Siedlungsbereich an die Hand gegeben werden. Zugleich solle die Siedlungsentwicklung stärker als bisher nach „innen“ auf die vorhandenen Zentren und Quartiere gelenkt und damit die Inanspruchnahme bisher unbebauter Außenbereichsflächen eingeschränkt werden. Nach § 13a Abs. 4 BauGB sei das beschleunigte Verfahren auch bei der Änderung oder Ergänzung eines Bebauungsplans anzuwenden.
Auch nach der sog. „Bodenschutzklausel“ des § 1a Abs. 2 BauGB solle zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeit der Entwicklung der Gemeinde insbesondere auch durch andere Maßnahmen der Innenentwicklung genutzt werden. Unter Beachtung der Zielsetzung des § 1 Abs. 6 BauGB, sei gleichwohl eine artenschutzrechtliche Untersuchung in Auftrag gegeben worden. Danach lägen keine erheblichen Störungen vor und sei die ökologische Funktionsfähigkeit der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang auch bei Durchführung des Vorhabens weiterhin erfüllt. Nicht zuletzt die Ausarbeitung dieser Untersuchung sei u. a. auch maßgeblich für die Verfahrensdauer gewesen. Soweit planerische Überlegungen oder neue Gesichtspunkte die Notwendigkeit einer Einbeziehung einzelner Grundstücke oder deren Entbehrlichkeit aufzeigten, stehe es in ihrem planerischen Ermessen bis zur endgültigen Planreife entsprechende Feinabstimmungen vorzunehmen. So verhalte es sich etwa bei dem Flurstück Nr. .../10, auf dem aufgrund seiner Hanglage und der Nähe zur Trafostation keine Bebauung mehr beabsichtigt gewesen sei. Die weiteren von ihnen angesprochenen Grundstücke seien nach Abwägung durch den Gemeinderat entsprechend der Vorgabe einer lockeren Bebauung wieder aus dem Plangebiet herausgenommen worden. Diese seien ohnehin bereits vom Bebauungsplan „H. I“ erfasst. Die auf dem Grundstück Flst. Nr. .../1 vorgesehenen Baugrenzen seien für eine Einzelhausbebauung völlig ausreichend. Die Leitungsrechte dienten der örtlichen Versorgung. Die seitlichen Grundstücksgrenzen seien noch unverbindlich. Aufgrund der Höhenlage der neuen Gebäude sei schließlich keine eklatante Verschlechterung der Aussicht zu erwarten. Finanzielle Belange seien vom Gemeinderat zwar erörtert worden, jedoch beschäftige sich die Bauleitplanung vorrangig mit nachhaltiger Städteplanung; die Finanzierung sei auch nicht Teil der Begründung. Aus dem Untersuchungsbericht für die artenschutzrechtliche Prüfung ergäbe sich auch die Umweltverträglichkeit der Planung. Die in Rede stehende Grünanlage werde dort als Vielschnittwiese angesprochen. Aufgrund ihrer Nutzung als Spielplatz und der damit einhergehenden Pflegeintensität sowie ihres stark gärtnerischen Aspekts, nämlich der verstärkten Anpflanzung nicht heimischer Arten, sei das gesamte Gelände anthropogen überformt. Naturnahe und für die untersuchten Tierartengruppen besonders relevante Strukturen träten dort nicht auf. Die Eignung für Tierarten mit größerem Raumanspruch sei durch die Kleinräumigkeit des Gebiets und die Siedlungsrandlage deutlich eingeschränkt. Entgegen ihrer Auffassung sei auch der südöstliche Bereich des Plangebiets bis zum L2.-Weg untersucht worden. Die Verdichtung bestehender Bebauung sei schließlich der richtige Weg, den Landschaftsverbrauch mit weitreichenden Folgewirkungen zu verringern. Die eigentliche, im Bebauungsplan abgegrenzte Spielplatzfläche betrage auch nur ca. 600 m2 und habe dem Spiel von Kindern bis 14 Jahren dienen sollen und sei dementsprechend ausgestattet. Als adäquater Ersatz werde eine gleichwertige Fläche in unmittelbarer Nähe geschaffen. Neuanpflanzungen würden auch hier für eine ansprechende Erscheinung sorgen. Der neue Spielplatz sei auch ähnlich gut erreichbar. Mit der vorgesehenen Ausstattung und Anlage werde er hinsichtlich seiner Qualität gleichwertig sein. Die Zufahrtsstraße werde verkehrsberuhigt. Ein Zaun entlang eines Spielplatzes sei schließlich durchaus üblich. Abgesehen davon diene die nicht als Spielplatz vorgesehene Restfläche als Pufferzone zu den landwirtschaftlichen Flächen. Insoweit entspreche die Lage des Spielplatzes derjenigen der angrenzenden Wohngrundstücke. Die angestrebte lockere Einzelhausbebauung werde nach wie vor erreicht, nachdem auf eine Bebauung im mittleren Bereich verzichtet und eine GRZ von 0,4 festgesetzt worden sei. Die Baugrenze auf dem Grundstück Flst. Nr. .../1 habe u. a. deshalb geändert werden müssen, weil sich die bisherige Katasterdarstellung als fehlerhaft herausgestellt habe. Die von den angrenzenden Bauherrn vorgenommenen Aufschüttungen würden schließlich vor Beginn der Erschließungsarbeiten entfernt und seien demzufolge für die Straßenplanung nicht maßgeblich. Diese werde vielmehr dem ursprünglichen Gelände angepasst werden, sodass am Übergang zum Fußweg zur F2.-Straße auch keine Treppenstufen erforderlich würden.
Der Bebauungsplan „H. Süd“ sehe keine Beschränkung der Firsthöhe vor. Aufgrund der vorgesehenen Beschränkung der Traufhöhen und Giebelbreiten seien deshalb Firsthöhen von über 7 m möglich gewesen. Insofern habe die nunmehr - im Hinblick auf die Forderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nach einem dickerem Dachaufbau - getroffene Festsetzung sogar einschränkende Wirkung. Mit der auf 20-30° festgelegten Dachneigung werde die Firstrichtung im Hinblick auf die Forderung nach der Nutzung erneuerbarer Energien weitestgehend freigestellt, um auch die Nutzung von Solarenergie zu ermöglichen.

Am 29.07.2009 haben die Antragsteller beim erkennenden Gerichtshof ein Normenkontrollverfahren eingeleitet. Hierzu tragen sie im Wesentlichen vor:

Aus der Entstehungsgeschichte des Bebauungsplans folge, dass die Grünzone nicht als Abstandsfläche und schon gar nicht als Baulandreserve vorgesehen worden sei. Dies ergebe sich aus den Bebauungsplanakten. Insbesondere habe das Gebiet nicht maximal dicht besiedelt werden sollen, sondern es habe auch planungsrechtlich ein Übergang zu dem sich anschließenden Außenbereich geschaffen werden sollen. Aufgrund des Bebauungsplans „H. Süd“ ergebe sich eine Höhenbegrenzung der Gebäude allein aus der festgesetzten Geschossflächenzahl. Eine EFH-Festsetzung oder eine Traufhöhenbegrenzung gebe es demgegenüber nicht. Ein unterzeichnetes Original-Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 30.06.2009 finde sich in den Bebauungsplanakten nicht.

Ihre Antragsbefugnis folge aus den fehlenden Festsetzungen hinsichtlich der zulässigen Gebäudehöhe. So fehle es an der erforderlichen Bezugsgröße für die Erdgeschossfußbodenhöhe. Da das Plangebiet derzeit - infolge erheblicher Aufschüttungen - nicht dem ursprünglichen Zustand entspreche, sei zu besorgen, dass neu zu errichtende Gebäude ihre Einfamilienhäuser von unter 6,5 m deutlich überragten. Erschwerend komme hinzu, dass ihre Grundstücke aufgrund ihrer Ausrichtung ohnehin schon deutlich verschattet würden. Dieser Konflikt wäre auch bereits im Rahmen der bauplanerischen Abwägung zu berücksichtigen gewesen. Nicht zuletzt im Vertrauen auf die festgesetzte öffentliche Grünfläche hätten sie ihre Wohngebäude so weit wie möglich an die nordöstliche Grundstücksgrenze gebaut. Auch ihre Außenwohnbereiche hätten sie entsprechend ausgerichtet. Bei der gebotenen Berücksichtigung ihrer Interessen wäre aber auch die Firstrichtung vorzuschreiben gewesen, die zu einer möglichst geringen Verschattung ihrer Grundstücke führe. Schließlich wäre im Rahmen der Abwägung auch zu berücksichtigen gewesen, dass die Antragsgegnerin die nunmehr überplante Grünfläche im Umlegungsverfahren im Wege des Flächenabzugs erhalten habe. Dies gelte umso mehr, als mit ihr städtebauliche Ziele verfolgt worden seien, die zumindest auch den Interessen der Grundstückseigentümer im Plangebiet hätten dienen sollen. Ausweislich der Begründung zum Bebauungsplan „H. Süd“ habe mit dem Spielplatz im Bereich der Grünfläche ein Ort der Kommunikation entstehen sowie ein Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft hergestellt werden sollen. Auch habe das Gebiet gerade nicht maximal dicht besiedelt werden sollen.

Ihr Antrag sei auch begründet. Der angegriffene Bebauungsplan sei bereits deshalb unwirksam, weil es an einem wirksamen Satzungsbeschluss fehle. So fehle es an einer Bezugnahme auf einen bestimmten Bebauungsplan und eine bestimmte Begründung. Die Bezugnahme auf die entsprechende Gemeinderatsvorlage sei nicht ausreichend. So ergebe sich nicht mit hinreichender Bestimmbarkeit aus dem Gemeinderatsprotokoll, welche Pläne der (selbst nicht protokollierten) Vorlage beigelegen hätten.
Unabhängig davon sei der Bebauungsplan auch verfahrensfehlerhaft zustande gekommen. So hätten die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB nicht vorgelegen. Weder gehe es um die Wiedernutzbarmachung einer brachgefallenen Fläche noch um eine Nachverdichtung. Vielmehr stehe die Umnutzung einer bisherigen Grünfläche in Rede, infolge der vormals unüberbaubare Flächen zu Bauland würden. Ob von einer sonstigen Maßnahme der Innenentwicklung ausgegangen werden könnte, sei indes zweifelhaft. Der Bebauungsplan sei aber auch deshalb unwirksam, weil er in mehrfacher Hinsicht gegen das Gebot gerechter Abwägung verstoße. So sei ungeachtet ihrer bereits im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Bedenken keine Bezugsgröße für die Gebäudehöhen festgesetzt worden. Als Anwohner hätten sie jedoch offenkundig ein Interesse daran, dass die angrenzende Bebauung nach ihrer Lage und Höhe so gestaltet werde, dass Beschattung und Belüftung erträglich blieben. Abzuwägen gewesen wären die privaten Belange der späteren Grundstückseigentümer mit denen der Angrenzer. Da die späteren Straßen- und damit auch die Gebäudehöhen ausschließlich der Ausführungsplanung überlassen worden seien, sei derzeit ungeregelt, wie hoch die Gebäude tatsächlich würden. Anlass zu einer entsprechenden Festsetzung hätte umso mehr bestanden, als die künftig zulässigen Gebäude schon aufgrund ihrer absoluten Höhen die bestehende Bebauung deutlich überragen würden. Dass von einer Präzisierung abgesehen worden sei, beruhe letztlich darauf, dass die Antragsgegnerin den Bebauungsplan nicht noch einmal habe auslegen wollen; dies erhelle aus einem Schreiben des Ingenieurbüros Sch. an das Bauamt der Antragsgegnerin vom 16.06.2009. Die unterbliebene Festsetzung der Firstrichtung sei ebenfalls abwägungsfehlerhaft. So sei es für sie ein Unterschied, ob entlang ihrer bestehenden Gebäude die angrenzende Bebauung parallel oder senkrecht zu diesen errichtet werde. Dass die Nutzbarkeit von Solar- oder Fotovoltaikanlagen maßgeblich von der Firstrichtung abhänge, sei nicht erwiesen. Auch wäre dies noch kein ihre Interessen überwiegender Belang. Die Überplanung der Grünfläche sei auch deshalb abwägungsfehlerhaft, weil diese im Rahmen der Umlegung infolge eines 30%-igen Flächenabzugs in das Eigentum der Antragsgegnerin gelangt sei. Zwar sei der Flächenabzug nach § 58 Abs. 1 Satz 2 BauGB anders als die nach § 55 Abs. 2 BauGB auszuscheidenden Flächen nicht zweckgebunden, doch entbinde dies nicht von der gebotenen Abwägung, ob die aus dem Flächenbeitrag entnommenen, zur Anlegung einer Grünfläche verwendeten Flächen durch eine Wohnbebauung überplant werden sollten. Das Interesse der seinerzeit am Umlegungsverfahren Beteiligten, dass ihr Flächenbeitrag gemeinnützig verwendet werde und den Anwohnern zugute komme, sei ein zu berücksichtigender privater Belang, zumal auf der Grünfläche eine für das Plangebiet notwendige Infrastruktureinrichtung (Kinderspielplatz) geschaffen worden sei. Ein Abwägungsmangel sei ferner darin zu sehen, dass das Grundstück Flurstück Nr. .../2 aus dem Plangebiet herausgenommen und später sogar an den Eigentümer des Grundstücks Flst. Nr. .../6 veräußert worden sei. Dadurch könne das Grundstück Flst. Nr. .../1 nun noch intensiver bebaut werden. Diese einseitige Bevorzugung eines Eigentümers sei durch kein öffentliches Interesse gerechtfertigt. Sollten möglichst hohe Einnahmen aus einem späteren Grundstücksverkauf beabsichtigt gewesen sein, hätte auch dieses Grundstück im Plangebiet verbleiben müssen. Abwägungsfehlerhaft sei auch die im Bereich des Grundstücks Flst. Nr. .../10 vorgenommene Planänderung, der zufolge nur mehr auf einem ca. 5 m breiten Streifen ein reines Wohngebiet festgesetzt sei. Die westlich des Erschließungswegs verbliebene Fläche sei schließlich teilweise als öffentliche Grünfläche, teilweise als reines Wohngebiet festgesetzt worden, obwohl es sich auch bei dieser Teilfläche erkennbar um keine Wohnbaufläche handle. Bei einer konsequenten Nachverdichtung hätte auch dort Wohnbebauung vorgesehen werden müssen, was nach der ursprünglichen Planung auch ohne Weiteres möglich gewesen wäre. Ein weiterer Abwägungsmangel bestehe schließlich darin, dass der durch die Verlagerung des Kinderspielplatzes entstehende Konflikt mit der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung nicht bewältigt worden sei. Auch eine Einzäunung könnte den Eintrag schädlicher Stoffe nicht verhindern. In abwägungsfehlerhafter Weise habe die Antragsgegnerin davon abgesehen, den Einsatz chemischer Stoffe auf diesen Flächen zu erheben. Um beurteilen zu können, ob an diesem Standort überhaupt ein Kinderspielplatz betrieben werden könne, wäre dies jedoch erforderlich gewesen, zumal „Pufferzonen“ nicht vorgesehen seien. Schließlich sei die Planung auch im Hinblick auf umwelt- und naturschutzrechtliche Belange fehlerhaft. Dies folge schon daraus, dass das eingeholte artenschutzrechtliche Gutachten dem Gemeinderat nicht als Entscheidungsgrundlage vorgelegen habe. Auch inhaltlich sei es unzureichend. So beziehe es sich lediglich auf den Bereich zwischen F2.-Straße und Z2.-Straße und erfasse damit nicht den südöstlichen Teil des Plangebiets, in dem es jedoch einen sehr alten Birnbaum sowie mehrere über Jahrzehnte gewachsene Gehölze und Steinriegel gebe, welche Lebensraum für geschützte Arten böten. Schließlich beschränke sich die artenschutzrechtliche Prüfung auf Vögel, Fledermäuse und Reptilien. Im Hinblick auf die Untersuchungsergebnisse sei allerdings auch das Abwägungsergebnis fehlerhaft. So habe sich die Abwägung nicht nur darauf zu beziehen, ob Verbotstatbestände ausgelöst würden. Vielmehr hätte der Gemeinderat abwägen müssen, ob im Hinblick auf die mit der Planung verfolgten Ziele die Belange des Umwelt- und Naturschutzes zurückzutreten hätten. Insbesondere sei nicht erwogen worden, ob die verfolgten Ziele die unwiederbringliche Vertreibung 14 geschützter Vogelarten, einer geschützten Reptilie und 3 geschützter Fledermausarten rechtfertigte. Darüber hinaus hätten sie auf einen artenreichen Bestand an seltenen Schmetterlingen, den dort ebenfalls vorkommenden Igel und vitale Insektenpopulationen hingewiesen.

Die Antragsgegnerin ist dem Antrag entgegengetreten und führt hierzu im Wesentlichen aus: Der im Bebauungsplan „H.-Süd“ ausgewiesene Kinderspielplatz sei nie ausgeführt worden, weshalb auch keine Erschließungskosten angefordert worden seien. Auf die Entstehungsgeschichte des Bebauungsplans „H. Süd“ komme es nicht an. Nachdem die Antragsteller nicht geltend machten, was sie freilich auch nicht könnten, dass der Gemeinderat seinen Beschlüssen andere als städtebauliche Erwägungen zugrunde gelegt habe, komme es auf den von ihnen vorgetragenen Sachverhalt nicht an. Im Übrigen sei der Bebauungsplan „H.-Süd“ lediglich eine von 12 Nachverdichtungsmaßnahmen zur Erschließung innerstädtischer Grünflächen, welche in einer Untersuchung aufgeführt seien. Deren Hintergrund sei die städtebauliche Überlegung gewesen, den Siedlungsdruck in den Außenbereich zu mindern. Dies sei vorrangiges Ziel der Bauleitplanung der Antragsgegnerin. Das Flurstück Nr. .../2 sei im Übrigen nie Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens, sondern lediglich unzutreffend in den Katasterplänen dargestellt gewesen. Finanzierungsgesichtspunkte hätten bei der Beschlussfassung keine Rolle gespielt.
Die Höhenlage der Gebäude erschließe sich aus den Vorgaben des Bebauungsplans in Ziff. 1.6 der planungsrechtlichen Festsetzungen. Da die Höhe der neu geplanten Erschließungsstraße zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Bebauungsplans noch nicht festgestanden habe, sei lediglich die Bezugshöhe „+ 0,2 m über Fahrbahnrandhöhe“ festgelegt worden. Allerdings habe sich dies als nicht praktikabel erwiesen, weshalb der Bebauungsplan auch dahin geändert werden solle, dass für jedes Grundstück exakt definierte Bezugshöhen festgelegt würden. Im Bebauungsplan sei auch nur eine giebel- oder traufständige Dachbauweise zulässig. Soweit aufgrund der fehlenden Festsetzung der Erdgeschossfußbodenhöhen eine Rechtsverletzung in Betracht kommen sollte, würde dieser Mangel in dem derzeit durchgeführten ergänzenden Verfahren beseitigt; damit entfalle auch eine etwaige Rechtsbeeinträchtigung durch die Festsetzung unterschiedlicher Firstrichtungen. Auf welche Weise die Antragsgegnerin Eigentümerin der überplanten Grundstücksfläche geworden sei, sei nicht zu berücksichtigen gewesen. Die Wiedernutzbarmachung von Flächen und die Nachverdichtung seien lediglich Beispiele für Maßnahmen der Innenentwicklung. Dass ein Bebauungsplan im Bereich einer festgesetzten Grünfläche durch einen neuen Bebauungsplan abgelöst werde, sei als Regelfall einer zulässigen Innenentwicklung anzusehen. Zwar habe der Gesetzgeber möglicherweise auch eine ausgreifende Siedlungsstruktur in den Außenbereich verhindern wollen, dies bedeute indes nicht, dass nur ein Bebauungsplan mit einer solchen Zielsetzung zulässig wäre. Soweit die Antragsteller geltend machten, es sei der Antragsgegnerin erkennbar nicht um die Schaffung von Siedlungsflächen aufgrund städtebaulicher Erforderlichkeiten, sondern um die Erzielung von Einnahmen gegangen, sei dem entgegenzuhalten, dass die Schulmensa bereits zum Zeitpunkt der Beratungen im Gemeinderat längst errichtet und mit anderen Mitteln bezahlt gewesen sei. Die Antragsteller hätten auch nicht erwarten können, dass die Antragsgegnerin an der zunächst festgesetzten - die Antragsteller einseitig begünstigenden - öffentlichen Grundfläche festhalte. Auch die angeblich fehlende Festsetzung einer Firstrichtung stelle für sich genommen noch keinen Abwägungsmangel dar. Den diesbezüglichen Bedenken werde jedenfalls durch die nunmehr vorgesehene Festsetzung individueller Gebäudehöhen Rechnung getragen. Im Übrigen sei es ohne Weiteres sachgerecht, die Firstrichtung im Hinblick auf eine etwaige Solarzellenausrüstung freizustellen. Die Argumentation der Antragsteller in Bezug auf das Grundstück Flst. Nr. .../10 führe schon deshalb nicht weiter, weil die in früheren Entwurfsvarianten noch mit einem Baufenster versehene Fläche aufgrund ihrer topographischen Lage ohnehin nicht bebaubar gewesen wäre, da das Gelände von Westen her steil abfalle und zwecks einer Bebauung eine mehr als 3 m hohe Stützmauer hätte errichtet werden müssen. Von einem nicht bewältigten Konflikt im Hinblick auf den neuen Kinderspielplatz könne ebenso wenig die Rede sein. Erhebungen zum Einsatz von chemischen Stoffen seien nicht erforderlich gewesen, weil der Einsatz solcher, für einen Kinderspielplatz nachteiligen Stoffe ohnehin nicht zulässig wäre. Das artenschutzrechtliche Gutachten sei schließlich bereits in den Sitzungsunterlagen zur Gemeinderatssitzung vom 17.02.2009 angesprochen worden. Tatsächlich habe auch eine vollständige Untersuchung des Bebauungsplangebiets stattgefunden.
Bereits am 19.01.2010 hatte die Antragsgegnerin beschlossen, den angegriffenen Bebauungsplan „H. Süd - 1. Änderung“ im vereinfachten Verfahren zu ändern, um den Bedenken der Antragsteller Rechnung zu tragen und noch konkrete Festsetzungen über die Bezugshöhen für die Erdgeschossfußbodenhöhen aufzunehmen. Da sich gezeigt habe, dass die fußläufige Erschließung über den L2. Weg und über die H2.-Straße nicht wie geplant als Straßenbezugspunkt habe angenommen werden können, weil sonst diese Gebäude hangseits mit ihrer EFH weit im Boden lägen, seien die neu anzusetzenden Bezugshöhen teilweise sehr drastisch - teilweise um bis zu 2,5 m - angehoben worden. Die Grundstücke zwischen dem Wendehammer und dem Spielplatz würden - ebenso wie diejenigen südlich des Wendehammers - dem jeweiligen Geländeverlauf angepasst, um keine allzu großen Versprünge zu erhalten. Im Bereich des geplanten Wendehammers seien durch Aufschüttungen aus alten Baumaßnahmen teilweise beträchtliche Erdhügel entstanden, die den ursprünglichen Geländeverlauf stark verändert hätten. Im südlichen Bereich befänden sich zudem sehr langgezogene Grundstücke, deren Höhenlage bezogen auf die Erschließungsstraße stark schwanke, sodass hier eine Festlegung der Erdgeschossfußbodenhöhe in Abhängigkeit von der Straßenhöhe nicht praktikabel sei, zumal die geplante Erschließungsstraße auf dem bestehenden Gelände errichtet werde und die Erdgeschosse einiger neuer Gebäude teilweise im Erdreich zu liegen kämen. Es sollten daher jeweils separate Bezugshöhen für jedes Baugrundstück festgelegt werden, die von einem natürlichen Gelände nach Abtrag der vorhandenen Aufschüttungen ausgehe. Gegenüber der ursprünglichen Planung ergäben sich dadurch zwischen 0,5 bis 2,5 m höhere Gebäudehöhen, die jedoch noch 2-4 m unter den Trauf- und Firsthöhen der südwestlich angrenzenden Gebäude lägen. Dadurch, dass die Erdgeschossfußbodenhöhen nicht direkt festgelegt würden, bestünde für die Bauherrn noch ausreichender Spielraum bei der Gebäudegestaltung. Der maximalen Höhenentwicklung werde durch die Abhängigkeit der Trauf- und Firsthöhen von der Bezugshöhe Einhalt geboten, um ein stimmiges Erscheinungsbild der Gebäude zur bestehenden Nachbarbebauung zu gewährleisten.

Zu diesem Zwecke führte die Antragsgegnerin ein neuerliches Änderungsverfahren - im Wege eines vereinfachten Verfahrens - durch. Während der öffentlichen Auslegung vom 11.02. bis 11.03.2010 beim Stadtbauamt im Rathaus M1., auf die mit öffentlicher Bekanntmachung vom 04.02.2010 hingewiesen worden war, hatten die Antragsteller mit Anwaltsschreiben vom 04.03.2010 im Wesentlichen folgende Anregungen und Bedenken erhoben:

Die Voraussetzungen des § 13a BauGB lägen weiterhin nicht vor. Die sich nach der Änderung ergebenden Gebäudehöhen seien nach wie vor fehlerhaft und würden ihren Interessen nicht gerecht. So stimmten die in den Plan eingetragenen Höhenlinien nicht mit denjenigen des ursprünglichen Geländes nach der Bestandskarte von 1983 überein, sondern seien teilweise deutlich höher. Würden damit später vorgenommene Aufschüttungen doch berücksichtigt, werde entgegen der Planbegründung aber nicht das natürliche (ursprüngliche) Gelände zugrunde gelegt. Bei den nordwestlichen Grundstücken wäre die Erschließungsstraße auf der Höhe des Ursprungsgeländes anzulegen und die Erdgeschossfußbodenhöhen entsprechend zu begrenzen gewesen. Soweit dies für den südlichen Bereich nicht für praktikabel gehalten werde, weil die Erschließungsstraße auf dem bestehenden Gelände errichtet werde, treffe letzteres nicht zu, da das dortige Grundstück bereits von der Z2.-Straße erschlossen werde. Insofern sei auch die auf 425,5 m festgesetzte Bezugshöhe zu beanstanden; zu Unrecht sei hier auf den L2.-Weg abgestellt worden. Soweit die EFH entsprechend Nr. 3.2 der Planbegründung nicht auf die Höhe der Erschließungsstraße festgelegt werde, fehle es wiederum an der erforderlichen planerischen Festlegung. Sicher hätte der Gemeinderat der Höhenplanung nicht zugestimmt, wenn die bisherigen Höhenschnitte mit den nunmehr festgelegten Höhen gezeichnet und die Gebäudehöhen nicht nur bei der Riemerstraße 11 mit einem Lattengerüst dargestellt worden wären. Die erstmals eingeplante Treppenanlage im Bereich des Fußweges zwischen der H2.-Straße und der F2.-Straße sei so nicht beschlossen worden. Auch sei den Anwohnern Barrierefreiheit zugesichert worden. Durch die nunmehr deutlich höhere Bebauung würden ihre Grundstücke erheblich verschattet. Die Bezugshöhen wären daher an die vorhandene Bebauung anzupassen gewesen. Die für die Änderung des Bebauungsplans offenbar maßgeblichen Höhenprofile seien in der Gemeinderatssitzung nicht lesbar gewesen. Da sie auch weder der Begründung beigefügt noch anderweit zugänglich gemacht worden seien, sei nicht nachzuvollziehen, aufgrund welcher Erkenntnisse die Bezugshöhen letztlich beschlossen worden seien.

Am 01.06.2010 beschloss der Gemeinderat, über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und Bedenken unter sachgerechter Abwägung zu entscheiden, wobei er sich wiederum die (von der Verwaltung) vorgestellten Abwägungskriterien (Anlagen Nrn. 3 u. 4) zu Eigen machte. Sodann beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan „H. Süd - 2. Änderung“ - „mit den erforderlichen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen“ - als Satzung. Gegenüber dem Änderungsentwurf wurden die Bezugshöhen im Bereich südlich der Wendeplatte sowie der Z2.-Straße nochmals reduziert, um die Beeinträchtigungen für die nördlich liegenden Grundstücke zu minimieren. Die öffentliche Bekanntmachung im „Wochenblatt für W1. und Umgebung“ erfolgte am 17.06.2010. Dabei wurde wiederum darauf hingewiesen, dass eine etwaige Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrensmängel und Formvorschriften sowie „Mängel der Abwägung“ nach § 215 BauGB unbeachtlich würden, wenn die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres geltend gemacht würden.

Unter dem 06.07.2010 teilte die Antragsgegnerin den Antragstellern mit, dass der Gemeinderat über ihrer Anregungen und Bedenken entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung entschieden habe; insoweit werde auf die entsprechenden Empfehlungen verwiesen, die als Anlage beigefügt würden.

Vor diesem Hintergrund haben die Antragsteller am 31.08./01.09.2010 im Normenkontrollverfahren im Wesentlichen noch vorgetragen: Die bereits im ausgelegten Entwurf enthaltenen Änderungen änderten an der Unwirksamkeit des angegriffenen Bebauungsplans nichts. So würden auch die sich aus ihm ergebenden Höhen ihren Interessen nicht gerecht. Soweit entsprechend Ziff. 3.2 der Planbegründung eine vom natürlichen Gelände - nach Abtrag der vorhandenen Aufschüttungen - ausgehende, separate Bezugshöhe festgelegt werde, stimmten die im Plan eingetragenen Höhenlinien tatsächlich nicht mit denjenigen des ursprünglichen Geländes von 1983 überein. Seien die Bezugshöhen weiterhin nicht vom natürlichen Gelände aus definiert worden und demzufolge zu hoch, finde bei der Bauausführung auch nicht das natürliche Gelände mehr Berücksichtigung. Da die Anliegergrundstücke durch die nunmehr mögliche, deutlich höhere Bebauung erheblich verschattet würden, hätten die Bezugshöhen an die vorhandene Bebauung angepasst werden müssen. Aus einem Ausdruck aus der Umweltdatenbank der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg ergebe sich schließlich, dass für die Nutzbarkeit der Dächer für Solaranlagen vor allem die Lage am Nordhang sowie die Lage der Nachbargebäude maßgeblich seien. Insofern hätte keine planerische Notwendigkeit bestanden, die Firstrichtung freizugeben. Fehlerhaft sei auch, dass hinsichtlich der Abstände auf die vorhandenen Gebäude und nicht auf die festgesetzten Baufenster abgestellt worden sei. Dann betrage der Abstand aber in den meisten Fällen weniger als 10 m. Daraus ergäben sich bei späteren Erweiterungen oder Änderungen erhebliche Einschränkungen. Dass sehr wohl eine Grünfläche verwirklicht worden sei, erhelle schon daraus, dass der Spielplatz tatsächlich vorhanden sei, die Antragsgegnerin großzügig Bäume und Sträucher gepflanzt, Schilder mit einer Benutzungsordnung aufgestellt und ihre Verkehrssicherungspflicht wahrgenommen habe. Nachdem in der Landwirtschaft regelmäßig Düngemittel und Chemikalien eingesetzt würden, hätte es nahe gelegen, bei der Wahl eines neuen Standorts für den Kinderspielplatz die Belange der ggf. betroffenen Kinder in die Abwägung einzubeziehen. Entsprechende Abstandsflächen seien nach wie vor nicht vorgesehen. Dass das Grundstück Flurstück Nr. .../10 aufgrund seiner topographischen Lage nicht bebaubar gewesen bzw. zunächst eine mehr als 3 m hohe Stützmauer hätte errichtet werden müssen, treffe nicht zu. Vielmehr wäre das Grundstück bei einer leichten Geländeanpassung ohne Weiteres bebaubar gewesen.

Nach erfolgter Akteneinsicht haben die Antragsteller ihr Vorbringen am 12.11./16.11.2010 noch wie folgt ergänzt: Die angegriffene Planung sei durch eine nicht am Gemeinwohl orientierte Berücksichtigung von Einzelinteressen geprägt. Dies betreffe auch nicht nur die Grundstücke Flurstücke Nr. .../2 und Nr. .../10, wo jeweils zugunsten der Angrenzer auf eine sinnvolle Nachverdichtung verzichtet worden sei. Vielmehr sei die Planung auf die Einwendungen der Eigentümer des Grundstücks Flurstück Nr. ... (...Straße ...) korrigiert und das nördlich davon vorgesehene Baufenster deutlich abgerückt worden. Im Hinblick auf die seinerzeit bestehende Planung hätten sie ihre Wohnräume weitgehend zur festgesetzten Grünfläche hin ausgerichtet und die Baufenster in nördlicher Richtung ausgeschöpft. Obwohl sie danach besonders schutzwürdig seien, sei dies in den Erwägungen der Antragsgegnerin nicht berücksichtigt worden. Mit der naheliegenden Möglichkeit die neue Erschließungsstraße unmittelbar entlang ihrer Grundstücksgrenze zu führen, damit die neue Wohnbebauung nicht unnötig nah heranrücke, habe sich die Antragsgegnerin nicht auseinandergesetzt.

Die Antragsteller beantragen,
den Bebauungsplan „H. Süd - 1. Änderung“ der Antragsgegnerin vom 30.06.2009 in der Fassung des Bebauungsplans „H. Süd - 2. Änderung“ vom 01.06.2010 für unwirksam zu erklären.

Die Antragsgegnerin beantragt,
die Anträge abzuweisen.

Am 08./09.02.2011 hat die Antragsgegnerin noch vortragen lassen: Inwiefern die von den Antragstellern beanstandete Verfahrenswahl Verfahrens- oder Beteiligungsrechte verletzt haben sollte, sei nicht ersichtlich. Wie sich aus der Anlage der Vorlage für die Gemeinderatssitzung vom 19.01.2010 ergebe, sei im geänderten, zeichnerischen Teil des Bebauungsplans für jedes Grundstück eine Bezugshöhe zwischen 413,4 m und 419,5 m eingetragen worden; die ansteigenden Bezugshöhen entsprächen dabei dem leicht nach Südosten ansteigenden Gelände. Dass die Höhenlinien des ursprünglichen Geländes nicht mit der Bestandskarte von 1983 übereinstimmten, sondern teilweise deutlich höher seien, treffe nicht zu. Die Bezugshöhen bezögen sich auf das natürliche, vorhandene Gelände ohne Berücksichtigung der Aufschüttungen, die bei den Baumaßnahmen im Zuge der Realisierung des Bebauungsplans „H. Süd“ vorgenommen worden seien. Die Gemeinde sei schließlich in ihrer Entscheidung frei, ob sie Höhenfestsetzungen aus dem natürlichen Gelände oder aus anderen Bezugsgrößen wie dem Niveau einer bereits vorhandenen Straße ableite. Dass das Plangebiet weiterhin freigehalten werde, könnten die Antragsteller nicht beanspruchen. Diese seien auch nicht deshalb besonders schutzwürdig, weil sie im Vertrauen auf einen Fortbestand der Grünfläche ihre Baufenster in nördlicher Richtung ausgeschöpft und auch ihre Wohnräume entsprechend ausgerichtet hätten. Auch eine andere Führung der Erschließungsstraße sei nicht zu erwägen gewesen, nachdem ihre Gartenflächen nach Westen ausgerichtet seien und das Gelände zum Plangebiet abfalle. Der Abstand zu den bestehenden Baufenstern werde ganz überwiegend mehr als 10 m betragen. Anders verhalte es sich lediglich bei der F2.-Straße 9 und der Z2.-Straße 24. Auch dort lägen die Abstände jedoch noch weit über den landesrechtlich einzuhaltenden Abstandsflächen. Dass an den Spielplatz landwirtschaftliche Flächen angrenzten, werde bei der Ausführungsplanung berücksichtigt.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die angefallenen Gerichtsakten, insbesondere auf die gewechselten Schriftsätze der Beteiligten und die dem Senat vorliegenden Bebauungsplanakten der Antragsgegnerin Bezug genommen.


Entscheidungsgründe:

Die nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO statthaften, gegen den Bebauungsplan „H. Süd - 1. Änderung“ der Antragsgegnerin vom 30.06.2009 in der Fassung des Bebauungsplans „H. Süd - 2. Änderung“ vom 01.06.2010 gerichteten Normenkontrollanträge der Antragsteller sind zulässig (I) und begründet (II).

Die ursprünglichen Normenkontrollanträge sind am 29.07.2009 ersichtlich innerhalb der Jahresfrist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO gestellt worden. Den Antragstellern kann ungeachtet der inzwischen hinsichtlich der Bezugsgröße für die Erdgeschossfußbodenhöhe vorgenommenen Planänderungen auch nicht die erforderliche Antragsbefugnis abgesprochen werden.

Antragsbefugt ist nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO jede natürliche oder juristische Person, die geltend macht, durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung in ihren Rechten verletzt zu sein oder in absehbarer Zeit verletzt zu werden. Der Antragsteller muss Tatsachen vortragen, die es möglich erscheinen lassen, dass die angegriffene Rechtsvorschrift oder deren Anwendung seine Rechte verletzt.
Zumindest muss er substantiiert darlegen, dass sein aus dem (insofern drittschützenden) Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 7 BauGB) folgendes subjektiv öffentliches Recht auf gerechte Abwägung seiner Belange verletzt sein kann. Dies setzt voraus, dass der Antragsteller Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Behandlung gerade seiner abwägungsbeachtlichen - insbesondere nicht nur geringwertigen sowie schutzwürdigen - Belange in der Abwägung als möglich erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.1998, a. a. O.). Dies ist hier der Fall.

Soweit die Antragsteller hierzu geltend gemacht haben, dass es im angegriffenen Bebauungsplan an der im Hinblick auf den Nachbarschutz erforderlichen Bezugsgröße für die Erdgeschossfußböden fehle, vermag dies ihre Antragsbefugnis nicht mehr zu begründen, nachdem mit der 2. Planänderung nunmehr für jedes Baugrundstück separate Bezugshöhen in den Bebauungsplan aufgenommen wurden, sodass die Antragsteller nun jedenfalls wissen, mit welchen Beeinträchtigungen sie für den Fall einer Überbauung der an ihre Grundstücke angrenzenden Grünfläche zu rechnen haben.

Jedoch machen die Antragsteller geltend, dass auch die sich nunmehr ergebenden Gebäudehöhen (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) mit ihren nachbarlichen Interessen nicht vereinbar seien, da schon die Bezugshöhen teilweise deutlich über dem ursprünglichen Gelände nach der Bestandskarte von 1983 lägen. So seien die im Zuge der Bebauung des Baugebiets „H. Süd“ vorgenommenen Aufschüttungen entgegen den Bekundungen der Antragsgegnerin im Bebauungsplanverfahren nun doch nicht durchweg außer Ansatz geblieben. Insofern seien auch ihre Grundstücke, obwohl sie höher lägen, im Hinblick auf eine ausreichende Belichtung und Besonnung weiterhin nachteilig betroffen. Dem lässt sich nicht schon entgegenhalten, dass Festsetzungen zur Gebäudehöhe - als Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung - ohnehin nicht nachbarschützend seien. Denn auch dann können entgegenstehende nachbarliche Belange abwägungsfehlerhaft übergangen oder hintangestellt worden sein. Solches kommt hier durchaus in Betracht, zumal auch die Firstrichtung (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB <„Stellung der baulichen Anlagen“>) nicht auf eine solche parallel zur Erschließungsstraße beschränkt wurde und, worauf die Antragsteller zu Recht hinweisen, die nordöstlich an ihre Wohngrundstücke angrenzenden Grundstücke aufgrund der im Ursprungsbebauungsplan „H. - Süd“ getroffenen Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit Spielplatz bislang überhaupt nicht bebaubar waren.

Zwar dient die planerische Ausweisung eines innerstädtischen Grünzuges - ebenso wie die eines Kinderspielplatzes - regelmäßig allein dem Interesse der Allgemeinheit, sofern sich nicht aus dem Bebauungsplan und seiner Begründung ergibt, dass sie auch den Schutz der Eigentümer anliegender Grundstücke bezwecken soll. Solches lässt sich hier weder dem Bebauungsplan noch seiner Begründung oder den entsprechenden Verfahrensakten entnehmen. Vielmehr beruhte die Festsetzung - ebenso wie die entlang des Grünstreifens lediglich vorgesehene Bebauung mit Einfamilienhäusern - allein auf städtebaulichen Erwägungen. So sollte zur bestehenden Bebauung (im Baugebiet „H. I“) im Bereich der F2.-Straße und der Z2.-Straße eine räumliche Trennung erreicht werden. Eine andere Beurteilung ist auch nicht deshalb gerechtfertigt, weil die festgesetzte Grünfläche im späteren Umlegungsverfahren offenbar im Wege des Flächenabzugs (vgl. § 55 Abs. 2 BauGB) vorweg aus der Umlegungsmasse ausgeschieden worden war. Zwar hatte dies nach § 55 Abs. 2 2. Hs. BauGB in der bis zum 30.06.1987 geltenden Fassung vorausgesetzt, dass sie überwiegend den Bedürfnissen der Bewohner des Umlegungsgebiets dienen sollte, doch ist dies bereits dann der Fall, wenn sie nach ihrer Größe den üblichen gebietsbezogenen Einrichtungen dieser Art entsprechen; insofern durfte sie lediglich keine über das Umlegungsgebiet hinausgehende Funktion erfüllen.

Jedoch wurden die Antragsteller durch die Festsetzung der - nicht überbaubaren - öffentlichen Grünfläche (vgl. § 9 Abs. 1 Nrn. 10, 15 BauGB) gleichwohl faktisch begünstigt. Wird diese später geändert und erweist sich die Änderung für einzelne Planbetroffene - auch für die Antragsteller - als nachteilig, so können sie die Änderung regelmäßig in einem Normenkontrollverfahren zur Überprüfung bringen. Denn sie dürfen darauf vertrauen, dass der Plan nicht ohne Berücksichtigung ihrer Interessen geändert wird. Zwar gewährt das Baugesetzbuch keinen Anspruch auf den Fortbestand eines Bebauungsplans und schließt auch Änderungen des Plans nicht aus. Das bedeutet aber nur, dass die Aufhebung oder Änderung eines Bebauungsplans, auch wenn sie für die Planbetroffenen nachteilig sind, rechtmäßig sein können. Für die Antragsbefugnis unerheblich ist, dass mit der Aufhebung oder Änderung bestehender Bebauungspläne stets gerechnet werden muss. Entscheidend ist, ob die Planänderung ein nicht geringwertiges privates Interesse berührt. Ein solches Interesse ist aber nicht nur dann gegeben, wenn der Bebauungsplan in seiner ursprünglichen Fassung ein subjektives öffentliches Recht begründet hat. Führt eine Planänderung dazu, dass Nachbargrundstücke - wie hier - in anderer Weise als bisher genutzt werden dürfen, gehören die Interessen der Nachbarn an der Beibehaltung des bestehenden Zustandes grundsätzlich zum notwendigen Abwägungsmaterial. Zwar bedeutet die Annahme der Abwägungsbeachtlichkeit nachbarrechtlicher Interessen nicht, dass sie sich in der Abwägung auch durchsetzen müssen. Ob sie aber Gegenstand der Abwägung waren und dabei hinreichend berücksichtigt worden sind, kann der betroffene Nachbar im Wege der Normenkontrolle überprüfen lassen.

Vor diesem Hintergrund kann den Antragstellern aber auch mit dem Hinweis jedenfalls nicht die Antragsbefugnis abgesprochen werden, dass ihre Interessen durch die nunmehr festgesetzten Höhenlagen, die sich maßgeblich an der vorhandenen Bebauung, dem Rücksichtnahmegebot und den landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften orientierten und nach der öffentlichen Auslegung der Planänderung noch einmal zugunsten der Anwohner reduziert wurden, nur mehr geringfügig betroffen wären. Denn dass ihr Interesse an der Beibehaltung des bestehenden Zustandes nicht ordnungsgemäß abgewogen wurde, kommt jedenfalls noch in Betracht.

Der Bebauungsplan „H. Süd - 1. Änderung“ i. d. F. der 2. Änderung vom 01.06.2010 ist bereits verfahrensfehlerhaft zustande gekommen.

Beachtliche bleibende Verfahrensfehler, die sich letztlich aus dem Verstoß gegen rechtsstaatliche Anforderungen ergeben, liegen allerdings nicht vor.

Soweit die Antragsteller zunächst geltend machen, es fehle hinsichtlich des „Bebauungsplans „H. Süd - 1. Änderung“ vom 30.06.2009 bereits an einem hinreichend bestimmten Satzungsbeschluss, geht dies fehl. Denn aufgrund der zulässigen Bezugnahme auf die Gemeinderatsvorlage Nr. 43/2009 steht fest, mit welchem Plan und Text, nämlich in der jeweiligen Fassung vom 28.04.2009, der Bebauungsplan seinerzeit beschlossen wurde. Dass in dem Satzungsbeschlussentwurf einmal der Ortsteil Schafhausen erwähnt ist, stellt eine bloße unschädliche Falschbezeichnung dar.

Soweit die Antragsteller weiter rügen, es liege insoweit kein Gemeinderatsbeschluss vor (vgl. § 214 Abs. 1 Nr. 4 BauGB), als einzelne Grundstücke aus dem Plangebiet herausgenommen worden seien und im Bereich des von der F2.-Straße ausgehenden Fußweges nunmehr doch eine Treppe vorgesehen sei, trifft dies ausweislich der Gemeinderatsprotokolle ersichtlich nicht zu.

Die in Rede stehenden Änderungsbebauungspläne wurden auch ordnungsgemäß vom Bürgermeister der Antragsgegnerin ausgefertigt.

Dies gilt zunächst für den vom Gemeinderat am 30.06.2009 beschlossenen Bebauungsplan „H. Süd - 1. Änderung“. Abgesehen davon, dass diesem Erfordernis bereits dadurch entsprochen war, dass mit der Beurkundung auch von § 3 der Tagesordnung vom 30.06.2009 (vgl. Protokollband) auch der Satzungsbeschluss beurkundet wurde, in dem über eine Bezugnahme auf den Satzungstext in der Gemeinderatsvorlage Nr. 43/2009 auch in einer Weise auf den Lageplan und die planungsrechtlichen Festsetzungen Bezug genommen wurde, die Zweifel an der Identität ausschlossen, wurden der Lageplan und der gesamte Textteil (Planungsrechtliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften) am 03.07.2009 gesondert ausgefertigt.

Für den am 01.06.2010 beschlossenen Bebauungsplan „H. Süd - 2. Änderung“ gilt nichts anderes. Auch hier wurde mit der einheitlichen Beurkundung auch von § 6 der Tagesordnung auch der gefasste Satzungsbeschluss beurkundet (vgl. das in der mündlichen Verhandlung vorgelegte Originalprotokoll), in dem über eine Bezugnahme auf den Satzungstext in der Gemeinderatsvorlage Nr. 39/2010 wieder in einer Weise auf den Lageplan und die planungsrechtlichen Festsetzungen (i. d. F. vom 19.05.2010) Bezug genommen wurde, die Zweifel an der Identität ausschlossen. Darüber hinaus wurde auch hier der Lageplan/Textteil am 02.06.2010 gesondert ausgefertigt.

Zwar dürfte es noch an einer ordnungsgemäßen öffentlichen Bekanntmachung der am 30.06.2009 beschlossenen und am 03.07.2010 ausgefertigten Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften fehlen, doch sind diese nicht Gegenstand des vorliegenden Normenkontrollantrags.

Jedoch liegt insofern ein offensichtlicher und auch auf das Ergebnis von Einfluss gewesener Verfahrensfehler nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 3 BauGB vor, als im südlichen Teil des Plangebiets die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht ordnungsgemäß ermittelt wurden. Weitere Verfahrensfehler nach § 214 Abs. 1 Nr. 1-3 und Abs. 2a BauGB, die trotz der - im Hinblick auf Abwägungsmängel („Mängel der Abwägung“) - fehlerhaften Hinweise nach § 215 Abs. 2 BauGB innerhalb eines Jahres geltend zu machen waren bzw. sind, liegen demgegenüber nicht vor.

Verfahrensfehler nach § 214 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 BauGB liegen nicht vor. Dass die Antragsgegnerin zu Unrecht das nach § 13a Abs. 4 BauGB auch bei einer Änderung eines Bebauungsplans Anwendung findende beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB - und bei der 2. Änderung - das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB gewählt hätte, ist nicht zu erkennen.

Dass die Änderung der Nutzung im Bereich der vormaligen öffentlichen Grünfläche in eine Bau- und Verkehrsfläche eine andere Maßnahme der Innenentwicklung i. S. des § 13a Abs. 1 BauGB darstellt, ist offensichtlich. Hierunter fallen insbesondere auch innerhalb des Siedlungsbereichs befindliche Flächen, die einer anderen Nutzungsart zugeführt werden sollen; hierfür kommen grundsätzlich auch Grünflächen in Betracht. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter lagen ersichtlich nicht vor. Dass die Antragsgegnerin diese Verfahrensart deshalb gewählt haben mag, um keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen zu müssen (vgl. § 13a Abs. 2 Nr. 1, 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB), wäre jedenfalls nicht zu beanstanden. Dass der einschlägige Flächennutzungsplan im Bereich des Plangebiets noch einen Kinderspielplatz darstellte, stand einem beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ebenso wenig entgegen.

Dass im Hinblick auf das 2. Änderungsverfahren die Voraussetzungen für ein vereinfachtes (nicht beschleunigtes!) Verfahren nach § 13 BauGB vorlagen, liegt auf der Hand. So wurden durch die Aufnahme von Festsetzungen nach § 9 Abs. 3 BauGB ersichtlich nicht die Grundzüge der Planung berührt.

Allerdings ist der Antragsgegnerin ein Ermittlungsdefizit i. S. des § 214 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 2 Abs. 3 BauGB unterlaufen; insoweit steht seit Inkrafttreten des EAG Bau ebenfalls ein Verfahrens- und kein Abwägungsfehler mehr in Rede.

So wurden Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, wozu insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt gehören (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 7 a BauGB), nicht in jeder Hinsicht zutreffend ermittelt.

Allerdings hatte die Antragsgegnerin ungeachtet dessen, dass nach §§ 13a Abs. 2 Nr. 1, 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB eine Umweltprüfung entbehrlich war, eine artenschutzrechtliche Prüfung veranlasst. Zwar lag dem Gemeinderat das entsprechende, von der Verwaltung eingeholte Gutachten vom Oktober 2008 nicht vor - der Sitzungsvorlage war dieses nicht angeschlossen -, doch wurde in den Empfehlungen der Verwaltung zur Behandlung der Anregungen und Einwände verschiedentlich auf das Gutachten verwiesen. Auch war dem Gemeinderat bereits aufgrund der Gemeinderatsvorlage Nr. 16/2009 im Hinblick auf die seinerzeit anstehende Entscheidung für ein beschleunigtes Verfahren das Untersuchungsergebnis hinlänglich bekannt.

Die artenschutzrechtliche Prüfung bezog sich indes nicht auf das gesamte Plangebiet. Zwar entsprach „die zu untersuchende Fläche dem Plangebiet einschließlich angrenzender Kontaktlebensräume“ (S. 1). Als „Plangebiet“ war nach den Erläuterungen des Gutachters in der mündlichen Verhandlung allerdings nur die aus dem Stadtplan ersichtliche Grünfläche gemeint; zwar war der südliche Teil des Plangebiets gleichwohl als „angrenzender Kontaktlebensraum“ von der Untersuchung erfasst. Dies galt jedoch nicht für das ebenfalls zum festgesetzten Plangebiet gehörende, aufgrund einer Hecke nicht ohne Weiteres einsehbare Grundstück Flst. Nr. .../1. Dieses war, wie der Gutachter in der mündlichen Verhandlung eingeräumt hat, auch nicht ohne Weiteres zugänglich und daher unberücksichtigt geblieben. Auch dort sollen sich nach dem Vorbringen der Antragsteller aber mehrere über Jahrzehnte gewachsene Gehölze und Steinriegel befinden.

Hinzu kommt, dass die Untersuchung - entsprechend dem Gutachtensauftrag der Antragsgegnerin - auf die europarechtlich geschützten Arten „fokussierte“ und im Sinne einer überschlägigen Betrachtung (lediglich) die nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders bzw. streng geschützten Arten berücksichtigte (S. 1). Sämtliche „nicht bewertungsrelevante“ Arten blieben demgegenüber im Gutachten und insofern auch in der Abwägungsentscheidung des Gemeinderats unberücksichtigt. Insbesondere wurden auch die von den Antragstellern sowohl vor als auch während der Auslegung behaupteten Auswirkungen auf die Insektenwelt, namentlich auf verschiedene „geschützte Schmetterlingsarten“, nicht in den Blick genommen. Die Naturschutzbelange gehörten indessen unabhängig davon, ob die Verbotstatbestände des § 42 BNatSchG a. F. (§ 44 BNatSchG n. F.) ausgelöst würden, zum notwendigen Abwägungsmaterial.

Zwar kann zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses am 30.06.2009 aufgrund der am 18.02.2009 im Bereich der vormaligen Grünfläche durchgeführten Rodungsmaßnahmen, die sich nach den Angaben der Beteiligten in der mündlichen Verhandlung nicht nur auf den Bereich der künftigen Verkehrsfläche erstreckten, von einem entsprechenden Ermittlungsdefizit nicht mehr gesprochen werden. Für den südlichen, noch nicht gerodeten Teil des Plangebiets bleibt es indessen bei dem festgestellten Ermittlungsdefizit hinsichtlich des Grundstücks Flst. Nr. .../1 und hinsichtlich der „nicht bewertungsrelevanten“ Arten.

Zwar mag es mit den Antragstellern unbefriedigend erscheinen, dass die dem geltenden Bebauungsplan ungeachtet dessen, dass die Grünfläche im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts noch nicht endgültig hergestellt gewesen sein mag (vgl. allerdings § 125 Abs. 1a Nr. 1 BauGB a. F. bzw. § 125 Abs. 3 Nr. 1 BauGB n. F.), zuwiderlaufende vorzeitige „Baufeldbereinigung“ der Antragsgegnerin „zugute kommt“. Jedoch kann der ansonsten (in zweiseitigen Verhältnissen) denkbare Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens nicht dazu führen, dass tatsächlich nicht mehr berührte Belange ein Ermittlungsdefizit begründen. Ob eine Rechtsnorm im Hinblick auf die ihr zugrundeliegende Abwägungsentscheidung wirksam ist oder nicht, beurteilt sich allein nach der (objektiven) Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan.

Diese - offensichtlichen - Ermittlungsfehler waren insofern auch auf das Abwägungsergebnis von Einfluss, als die Planung ohne sie im - abtrennbaren - südlichen Teil des Plangebiets nicht zuletzt aufgrund seiner Kleinräumigkeit und der dortigen Erschließungsproblematik anders ausgefallen sein könnte, mag es sich auch hier nur um ein „antropogen überformtes Gelände“ handeln (vgl. artenschutzrechtliches Gutachten, S. 5), welches nach Einschätzung des Gutachters in der mündlichen Verhandlung noch weniger artenschutzrechtlich bedeutsam ist.

Die von den Antragstellern angesprochene Verschlechterung der Amphibienwanderwege in Richtung auf die Feuchtgebiete im „M2. Ried“ im Grünbereich zwischen W1. und M1. (vgl. die Stellungnahmen der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Böblingen v. 23.11.1983 u. 25.01.1984 zum seinerzeit auch das Baugebiet „H. Süd“ umfassenden Baugebiet „H. II“) sollten nach dem Ursprungsbebauungsplan dagegen erst bei den Planungen betreffend den Bauabschnitt II berücksichtigt werden (vgl. Planbegründung zum Bebauungsplan „H. Süd“ Nr. 13.7).

Nachdem die Hauptwindrichtung durch die Planung der Erschließungsstraße gewährleistet blieb, lagen auch keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass die Frischluftversorgung der Innenstadt beeinträchtigt werden könnte. Dies lag umso ferner, als die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Böblingen zum Vorentwurf zum umfassenden Bebauungsplan „H. II“ am 06.04./04.05.1982 bereits dahin Stellung genommen hatte, dass die Frischluftzufuhr für das Stadtgebiet (auch) durch die (insgesamt) geplante Überbebauung nicht wesentlich beeinträchtigt würde. Insofern musste sich die Antragsgegnerin auch im Planänderungsverfahren zu keinen weiteren Ermittlungen veranlasst sehen. Soweit vom Regionalverband Mittlerer Neckar unter dem 25.05.1984 auf die Ausformung der regionalplanerischen Grünzäsur zwischen den Teilorten, die erforderliche Ortsgestaltung und auf mögliche klimatische Auswirkungen einer Überbauung des Hanges zum Würmtal hingewiesen worden war, bezog sich dies auf einen künftigen nördlichen Baugebietsteil der Gesamtplanung „H. II“.

Über etwaige von einer künftigen Bebauung ausgehende nachteilige Wirkungen auf die Ried-Quellen bzw. das Naturschutzgebiet „M2. Ried“ lag schließlich bereits ein im den ursprünglichen Bebauungsplan betreffenden Verfahren eingeholtes - entsprechende Auswirkungen gerade verneinendes - Gutachten des Geologischen Landesamtes Baden-Württemberg vom 29.03.1985 vor.

Auch im Hinblick auf die Lage des neu zu erstellenden Kinderspielplatzes waren entgegen der Auffassung der Antragsteller im Bebauungsplanverfahren keine weiteren Ermittlungen veranlasst. Insbesondere bedurfte es nicht der Erhebung der von der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung im Einzelnen ausgehenden Beeinträchtigungen. Denn den etwa in § 1 Abs. 1 LBOAVO enthaltenen Vorgaben an einen Kinderspielplatz kann auch noch im Rahmen der Ausführungsplanung, insbesondere durch entsprechende Abschirmmaßnahmen, Rechnung getragen werden.

Die Auswirkungen der nachträglich aufgenommenen Festsetzungen zur Höhenlage waren schließlich aufgrund der Planeintragungen, der bereits im 1. Änderungsverfahren gezeichneten Höhenschnitte und der anhand von weiteren Höhenschnitten gegebenen Erläuterungen seitens der Verwaltung ohne Weiteres nachvollziehbar, sodass es insoweit keiner weiteren Ermittlungen bedurfte. Insbesondere mussten weder weitere Lattengerüste aufgestellt noch eine 3-D-Simulation durchgeführt werden.

Der Änderungsbebauungsplan weist darüber hinaus aber auch materiell-rechtliche Fehler auf, die - anders als das zuvor für den südlichen Teil des Plangebiets festgestellte Ermittlungsdefizit - auch zur Unwirksamkeit des gesamten Plans führen.

Die nach Aktenlage bestehenden Zweifel, ob die Aufstellung eines Bebauungsplans für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung auf der Gemarkung der Antragsgegnerin überhaupt erforderlich war (vgl. § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB), konnten allerdings vom Bürgermeister der Antragsgegnerin in der mündlichen Verhandlung überzeugend ausgeräumt werden. Zwar wurden städtebauliche Gründe vom für die Bauleitplanung zuständigen Gemeinderat im Verfahren lediglich insofern in Bezug genommen, als die von einem Ingenieurbüro verfasste Planbegründung billigend zu Kenntnis genommen wurde, in der sich zur städtebaulichen Zielsetzung wiederum nur sehr allgemein gehaltene Formulierungen finden („zur Deckung der Nachfrage nach geeigneten Neubauflächen in ortsnaher Lage“, „kommt der Innenentwicklung besondere Bedeutung zu“, „zur Vermeidung der Flächeninanspruchnahmen im Außenbereich“, „Ausweisung zentral gelegener Wohnbauflächen mit Anbindung an bestehende Infrastrukturen“). In allen maßgeblichen Gemeinderatssitzungen bis einschließlich derjenigen vom 28.04.2009 - in der Sitzung vom 30.06.2009 wurde die Zielsetzung nicht mehr thematisiert -, ging es demgegenüber ausschließlich darum, unbebaute Innenbereichsgrundstücke der Antragsgegnerin einer Bebaubarkeit zuzuführen, um diese dann im Hinblick auf anders nicht zu finanzierende Gemeindeaufgaben günstig veräußern zu können („eigentliches Ziel die Finanzierung des Ausbaus von Bildungseinrichtungen“). Daran vermag auch die Erklärung der Antragsgegnerin im Normenkontrollverfahren nichts mehr zu ändern, dass sich ihre städtebauliche Planung tatsächlich nicht hierauf bezogen hätte. Unabhängig von der anschließend zu klärenden Frage, ob vor diesem Hintergrund noch von einer ordnungsgemäßen Abwägung der gegen eine Überbauung der Grünfläche sprechenden Belange ausgegangen werden kann (vgl. § 1 Abs. 7 BauGB), kann gleichwohl nicht angenommen werden, dass der Erlass des Bebauungsplans nur ein vorgeschobenes Mittel zur Verfolgung anderer als städtebaulicher, nämlich fiskalischer Gründe darstellte. Zwar könnte eine auf die Realisierung von Veräußerungserlösen beschränkte Zielsetzung den Erlass eines Bebauungsplans nicht rechtfertigen, mögen diese auch mittelbar der Finanzierung anderer öffentlicher Aufgaben dienen. Jedoch ist der Senat vor dem Hintergrund der überzeugenden Erläuterungen des Bürgermeisters der Antragsgegnerin davon überzeugt, dass städtebauliche Gründe ungeachtet dessen vorlagen, dass diese vom Gemeinderat nicht konkret ins Feld geführt wurden. So kann trotz noch anderweit zur Verfügung stehender Neubauflächen von einer Nachfrage insbesondere nach Neubauflächen in ortsnaher und verkehrsgünstiger Lage (S-Bahn) ausgegangen werden (vgl. hierzu auch bereits die Stellungnahme des Regionalverbands Mittlerer Neckar v. 25.05.1984 zum Bebauungsplanentwurf „H. Süd“), welche nach den ohne Weiteres plausiblen Vorstellungen des Bürgermeisters der Antragsgegnerin auf für eine Nachverdichtung besonders geeigneten, nämlich aufgrund ihrer Verfügbarkeit ohne Weiteres zu überplanenden gemeindeeigenen Grundstücken ausgewiesen werden sollten. Dies erscheint umso nachvollziehbarer, als nach seinen Angaben 44% des Gemeindegebiets unter Natur- bzw. Landschaftsschutz stehen. Vor diesem Hintergrund kann aber nicht allein deshalb, weil sich der Gemeinderat aufgrund aktueller haushaltspolitischer Notwendigkeiten zu der angegriffenen städtebaulichen Planung veranlasst gesehen hatte, ein Verstoß gegen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB angenommen werden. Ein konkreter Bedarf an weiteren Neubauflächen war schließlich nicht erforderlich. Einen groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriff stellte der Änderungsbebauungsplan danach ersichtlich nicht dar.

Dass - auch im Baugebiet „H. Süd“ - noch einige Baulücken (vgl. § 176 Abs. 2 BauGB) vorhanden sein mögen, ändert an der Erforderlichkeit der Planung ebenfalls nichts. Eine Gemeinde darauf zu verweisen, ein neues Baugebiet erst dann auszuweisen, wenn alle anderen erschlossenen Baugrundstücke bereits bebaut sind, widerspräche jeder vorausschauenden Bauleitplanung. Auch sind die Voraussetzungen für den Erlass eines Baugebots nach den §§ 176 Abs. 1, 175 Abs. 2 BauGB ungleich enger und setzen voraus, dass die als baldige Durchführung der Maßnahmen aus städtebaulichen Gründen erforderlich ist, wobei auch ein dringender Wohnbedarf der Bevölkerung berücksichtigt werden darf.

Die Durchführbarkeit und damit die Erforderlichkeit der Planung nach § 1 Abs. 3 BauGB wäre auch nicht aufgrund des Eingreifens artenschutzrechtlicher Verbote nach §§ 39, 44 BNatSchG n. F. in Frage gestellt. Insoweit kann auf das Ergebnis der ohne Weiteres überzeugenden artenschutzrechtlichen Prüfung Bezug genommen werden. Anderes folgt auch nicht aus dem - zumal vor der „Baufeldbereinigung“ beobachteten - Vorkommen „geschützter Schmetterlingsarten“. Bei lediglich „anderen besonders geschützten Arten“ i. S. des § 42 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG a. F. bzw. § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG n. F. läge ohnehin kein Verstoß gegen die Zugriffsverbote vor, da ein nach § 19 BNatSchG a. F. bzw. § 15 BNatSchG n. F. zulässiger Eingriff in Rede stünde (vgl. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Auch wenn im Bereich des nicht untersuchten Grundstücks im südlichen Teil des Plangebiets anderes gälte, ließe dies die Wirksamkeit des Bebauungsplans im Übrigen ersichtlich unberührt.

Inwiefern der Antragsgegnerin schließlich eine Überplanung der am 23.07.1985 festgesetzten Grünfläche aus anderen Rechtsgründen verwehrt sein sollte, erschließt sich dem Senat nicht. Solches folgt insbesondere nicht daraus, dass jene offenbar im Wege des Flächenabzugs nach § 55 Abs. 2 BauGB vorab aus der Umlegungsmasse ausgeschieden worden war. Auch war die Grünfläche seinerzeit nicht als Ausgleichsfläche für einen Eingriff in Natur und Landschaft festgesetzt worden. Anderes folgt auch nicht aus dem Hinweis in Nr. 13.7 der Planbegründung, dass die in der Gesamtplanung „H.“ vorgesehene große Grünzone als „ausgleichende Ersatzmaßnahme“ angesehen werde. Nicht zuletzt aus dem weiteren, erkennbar auf die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde vom 23.11.1983 bezogenen Hinweis, dass eventuelle Amphibienwanderwege durch entsprechende Planungen im Bauabschnitt II berücksichtigt würden, erhellt, dass der als öffentliche Grünfläche ausgewiesene Grünzug (Nr. 13.5) auch nicht als Teil jener „großen Grünzone“ begriffen wurde.

Auch Anhaltspunkte dafür, dass sich der Gemeinderat nicht nur über ursprüngliche Planungsvorstellungen, sondern über wirksam gegebene Zusicherungen hinsichtlich einer lockereren Bebauung hinweggesetzt hätte, liegen nicht vor.

Allerdings sind der Antragsgegnerin sonstige (materielle) Fehler im Abwägungsvorgang (vgl. § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 7 BauGB) unterlaufen. Der pauschale und zudem unvollständige Hinweis im Hinblick auf etwaige „Mängel der Abwägung“ führt dazu, dass auch jene uneingeschränkt geltend gemacht werden können.

Ein solcher Fehler ist dem Gemeinderat der Antragsgegnerin zunächst insofern unterlaufen, als er das (durchaus zutreffend ermittelte und bewertete) Interesse der Anwohner, auch der Antragsteller, letztlich nur unter dem Gesichtspunkt einer ausreichenden Belichtung, Besonnung und Belüftung (keine „eklatante Verschlechterung der Aussicht“, „Beeinträchtigungen infolge der Höhenfestsetzungen minimieren“) sowie der gebotenen Rücksichtnahme berücksichtigte. Deren Interesse an einem Erhalt der sie tatsächlich begünstigenden öffentlichen Grünfläche (Lebens- und Wohnqualität, Erholungsraum) wurde demgegenüber nach Aktenlage nicht berücksichtigt, auch nicht in den vom Gemeinderat bei seiner Abwägungsentscheidung in Bezug genommenen Empfehlungen in der Sitzungsvorlage. Vielmehr wurde auf den seinerzeit beschränkten Zweck der Festsetzung verwiesen. Dass das von den Antragstellern geltend gemachte Interesse an einer Beibehaltung der bisherigen Situation nicht als abwägungsbeachtlich erkannt wurde, lässt sich auch dem Vorbringen der Antragsgegnerin im Normenkontrollverfahren entnehmen. So wurde den Antragstellern jegliche Schutzwürdigkeit im Hinblick auf die sie begünstigende Grünflächenfestsetzung abgesprochen. Aus all dem kann nur der Schluss gezogen werden, dass jener private Belang vom Gemeinderat tatsächlich nicht für abwägungsbeachtlich (vgl. auch die Äußerung eines Gemeinderats, wonach „auf den Erhalt der Umgebung kein Rechtsanspruch“ bestehe) und lediglich eine an dem Gebot der Rücksichtnahme und dem Sinn und Zweck der Abstandsflächenvorschriften orientierte anwohnerverträgliche Umsetzung der jedenfalls beabsichtigten Überplanung der Grünfläche für erforderlich gehalten wurde.

Zwar hat der Bürgermeister der Antragsgegnerin dem nunmehr entgegengehalten, dass die Frage, ob die Grünfläche überhaupt überplant werden solle, bereits Gegenstand der vorausgegangenen Suche nach für eine jedenfalls vorgesehene Nachverdichtung geeigneten Flächen gewesen sei, was auch dem Gemeinderat klar gewesen sei. Doch fehlt es an jeglichen Anhaltspunkten dafür, dass der letztlich zuständige Gemeinderat bei seiner Abwägungsentscheidung den 2006 beschlossenen Stadtentwicklungsplan aufgegriffen (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB), sich eine etwa im Rahmen der vorausgegangenen Untersuchung getroffene Abwägung zu eigen gemacht und darüber hinaus die Besonderheit gerade des vorliegenden Plangebiets in den Blick genommen hätte, dass nämlich die Grünfläche, mag sie aus Sicht der Antragsgegnerin auch noch nicht endgültig i. S. des Erschließungsbeitragsrechts hergestellt worden sein (vgl. hierzu allerdings § 125 Abs. 1a Nr. 2 BauGB a. F. bzw. § 125 Abs. 3 Nr. 1 BauGB), jedenfalls den mit ihrer Festsetzung verfolgten Zweck erfüllte und die Anwohner dadurch tatsächlich begünstigt wurden. Der weitere Hinweis darauf, dass die Grünfläche nie endgültig hergestellt worden und damit als Brachland anzusehen gewesen sei, bestätigt letztlich die Einschätzung des Senats.

Ein entsprechender Fehler - teilweiser Abwägungsausfall - ist dem Gemeinderat auch hinsichtlich der mit der Grünfläche bezweckten räumlichen Trennung der Baugebiete unterlaufen. Obwohl die Antragsgegnerin wiederholt auf diesen beschränkten Zweck der Grünflächenfestsetzung hingewiesen hatte, finden sich, obwohl dies eigentlich zu erwarten gewesen wäre, keine Erwägungen dazu, warum dieser städtebauliche Grund nicht mehr tragfähig sein sollte. Weder der seinerzeitigen Planbegründung noch den entsprechenden Bebauungsplanakten lässt sich schließlich entnehmen, dass jene Festsetzung - wie der Bürgermeister der Antragsgegnerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat indessen geltend gemacht hat - allein im Hinblick auf den weiteren, derzeit jedoch nicht absehbaren weiteren Bauabschnitt der Gesamtplanung „H. II“ getroffen worden wäre. Im Übrigen ist es keineswegs gesichert, dass es aufgrund der von ihm angeführten, wenn auch gewichtigen und überzeugenden städtebaulichen Erwägungen trotz der entsprechenden Darstellungen im Flächennutzungsplan tatsächlich zu keiner weiteren (nördlichen) Bebauung des „H.“ kommt.

Ein weiterer Fehler im Abwägungsvorgang liegt schließlich darin, dass sich der Gemeinderat bei seiner Entscheidung, die festgesetzte Grünfläche mit einer Baugebietsfestsetzung zu überplanen, maßgeblich von dem - tatsächlich aber nicht beachtlichen - Belang hat leiten lassen, mit dem Verkauf der neu geschaffenen Baugrundstücke anderweitige Gemeindeaufgaben finanzieren zu können.

All diese Fehler im Abwägungsvorgang ergeben sich ohne Weiteres aus den Bebauungsplanakten, insbesondere aus den Gemeinderatsprotokollen und sind daher offensichtlich. Darüber hinaus waren sie insofern auch auf das Abwägungsergebnis von Einfluss (vgl. § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB), als die konkrete Möglichkeit bestand, dass ohne die Mängel im Abwägungsvorgang die Planung anders ausgefallen wäre.
Eine solche Möglichkeit besteht immer dann, wenn sich anhand der Planunterlagen abzeichnet, dass ein Mangel im Abwägungsvorgang von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen sein kann. Denn je nachdem, welches Gewicht der Gemeinderat den vom Bürgermeister in der mündlichen Verhandlung dargelegten konkreten städtebaulichen Gründe beigemessen hätte, kam ohne Weiteres in Betracht, dass von der Maßnahme der Innenentwicklung ganz oder zumindest teilweise abgesehen worden wäre. So hat der Gemeinderat auch sonst erkennen lassen, dass er im Hinblick auf andere nicht unerheblich betroffene Belange auch auf das eine oder andere Baufenster zu verzichten bereit war.

Dies gilt umso mehr, als - wie ausgeführt - auch die Umwelt- bzw. Naturschutzbelange bzw. die Belange des Landespflege (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) aufgrund der dem Gemeinderat insoweit unterlaufenen Ermittlungsdefizite nur unzureichend berücksichtigt worden waren. Diese hatten insofern einen weiteren Fehler im Abwägungsvorgang zur Folge, der sich für sich allein genommen allerdings nur auf den südlichen Teil des Plangebiets ausgewirkt hätte.

Demgegenüber wurden die weiteren von den Antragstellern angeführten Belange vom Gemeinderat zu Recht nicht als gegen eine Überplanung sprechend berücksichtigt. Insbesondere konnte gegen die Planung - wie ausgeführt - nicht eingewandt werden, dass die Grünfläche als Ausgleich oder Ersatz für eine im Übrigen dichte Bebauung vorgesehen gewesen wäre. Auch wurde mit der Grünflächenfestsetzung keineswegs naturschutzrechtlichen oder wasserwirtschaftlichen Belangen Rechnung getragen, welche bei einer Überplanung erneut abzuwägen gewesen wären. Auch dafür, dass gerade dort Flächen für eine Fuß- und Radwegverbindung nach M1. offen gehalten werden sollten, bestanden keinerlei Anhaltspunkte. Der bloße Umstand, dass die überplante Grünfläche aufgrund ihrer dem Baugebiet dienenden Funktion offenbar im Wege des Flächenabzugs aus der damaligen Umlegungsmasse vorweg ausgeschieden worden war, stellte für sich genommen schon keinen abwägungsbeachtlichen Belang dar.

Inwiefern sich eine Führung der Erschließungsstraße (Fortführung der F2.-Straße) unmittelbar entlang der Wohngebäude an der H2.-Straße 10-30 aufgedrängt hätte, vermag der Senat nicht zu erkennen. Zwar wären die neu vorgesehenen Baufenster in diesem Fall weiter von den dort vorhandenen Wohngebäuden entfernt, jedoch wären deren zur Grünfläche hin orientierten (Außen-)Wohnbereiche dann erstmals vom Erschließungsverkehr betroffen und insofern nicht unerheblich in ihrer Nutzbarkeit beeinträchtigt.

Dass von der Festsetzung einer Baulinie parallel zur Erschließungsstraße abgesehen wurde, kann im Hinblick auf die von der Antragsgegnerin angeführten Interessen der künftigen Grundstückseigentümer nicht beanstandet werden.

Dass der Gemeinderat der Antragsgegnerin maßgeblich auf die Abstände zu den bereits vorhandenen Wohngebäuden und damit auf den besonders schutzwürdigen Bestand und weniger auf die im Ursprungsbebauungsplan festgesetzten Baufenster abgestellt haben mag, begegnete ebenso wenig rechtlichen Bedenken.

Dass nicht nur eine zur Erschließungsstraße parallele Firstrichtung, sondern auch eine senkrecht hierzu verlaufende zugelassen wurde, ist ebenso wenig zu beanstanden. So ist ohne Weiteres nachvollziehbar, dass die nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) gewünschte Nutzung von Solar- und Fotovoltaikanlagen dadurch zumindest erleichtert wird, mag die getroffene Festsetzung hierfür auch keine notwendige Voraussetzung sein.

Dass die im Zuge der Erschließung des Baugebiets vorgenommenen Aufschüttungen bei den mit der 2. Änderung in den Bebauungsplan aufgenommenen Festsetzungen der Höhenlage entgegen der grundsätzlichen Planungsvorstellung (vgl. auch die Planbegründung Nr. 3.2) - von einer strikten Vorgabe des Plangebers kann insoweit ersichtlich nicht gesprochen werden - nicht durchweg außer Betracht gelassen wurden, sondern nur dort, wo „erkennbar unnatürliche Aushubhügel“ in Rede standen, kann ebenso wenig beanstandet werden wie der Umstand, dass sich die Bezugshöhe nicht immer an der Höhe der jeweiligen Erschließungsstraße orientierte. Entscheidend ist, dass nunmehr hinreichend bestimmte Festsetzungen zur Höhenlage nach § 9 Abs. 3 BauGB getroffen sind, die auch im Hinblick auf die schutzwürdigen Belange der Anwohner Fehler nicht erkennen lassen. Insbesondere konnten diese entgegen der Auffassung der Antragsteller durchaus - im Hinblick auf die in der Planbegründung angeführten städtebaulichen Erfordernisse - auch von der tatsächlichen Geländeoberfläche bzw. den in den Ursprungsbebauungsplan von 1983 lediglich nachrichtlich aufgenommenen Höhenlinien abweichen, zumal sich auch anhand der bisherigen Höhenlinien nicht mehr alle Aufschüttungen hätten eindeutig feststellen lassen.

Auch daraus, dass einzelne Grundstücke wieder aus dem Plangebiet herausgenommen wurden, lässt sich kein sonstiger Fehler im Abwägungsvorgang herleiten, mag dies auch dazu geführt haben, dass weniger Baufenster ausgewiesen werden konnten. Denn dafür gab es jeweils nachvollziehbare Gründe. So beruhte die Zurücknahme des Baufensters auf dem Grundstück Flst. Nr. .../1 ersichtlich auf einer ursprünglich fehlerhaften katastermäßigen Darstellung dieses Grundstücks. Auch die Herausnahme des während des Verfahrens verkauften Grundstücks Flst. Nr. .../2, das von der (Vor-) Planung noch erfasst gewesen war, leuchtet aufgrund seiner geringen Größe ohne Weiteres ein. Aufgrund seiner topografischen Lage (Geländeversprung von 2 m), der Nähe zur Trafostation, der während des Verfahrens vorgenommenen Verkleinerung der für eine Bebauung in Betracht kommenden Fläche und der vom Bürgermeister angeführten nachteiligen Wirkungen einer Bebauung auf die Nachbarschaft, erscheint auch die Herausnahme des Grundstücks Flst. Nr. .../10 ohne Weiteres plausibel. Einen für die Abwägung beachtlichen Grundsatz des Inhalts, dass von einer Maßnahme der Innenentwicklung regelmäßig alle in Betracht kommenden Grundstücke erfasst werden müssten, damit alle Nachbarn gleichermaßen betroffen würden, gibt es ersichtlich nicht; ein solcher lässt sich auch nicht aus Art. 3 Abs. 1 GG herleiten.
Irgendwelche Hinweise, wonach die Grünfläche nicht zuletzt deshalb - abwägungsfehlerhaft - überplant worden wäre, weil ein Anwohner angebliche Versäumnisse der Antragsgegnerin bei der Beantragung eines Zuschusses für den Bau der Mensa „aufgedeckt“ hätte, lassen sich den Bebauungsplanakten nicht entnehmen.

Der neue Standort für den Kinderspielplatz wäre zwar weiterhin stufenlos erreichbar (vgl. § 9 Abs. 2 LBO), erscheint jedoch aufgrund dessen, dass eine weitere (nördliche) Bebauung des „H.“ derzeit nicht absehbar ist, wenig überzeugend, mag den sich aus § 1 LBOAVO ergebenden Vorgaben auch noch in der Ausführungsplanung Rechnung getragen werden können und insoweit noch kein Verstoß gegen das Konfliktbewältigungsgebot vorliegen. Naheliegender wäre jedenfalls ein Standort im Bereich des Grundstücks Nr. 3944/1 gewesen. Dies mag hier freilich auf sich beruhen.

Inwiefern schließlich auch das vom Gemeinderat gefundene Abwägungsergebnis fehlerhaft wäre, weil die öffentlichen und privaten Belange entgegen § 1 Abs. 7 BauGB auch im Ergebnis nicht gerecht abgewogen worden wären (sog. Abwägungsdisproportionalität), ist schließlich nicht zu erkennen. Dies folgt insbesondere nicht schon daraus, dass die konkrete Möglichkeit bestand, dass die Planung bei einer ordnungsgemäßen Abwägung anders ausgefallen wäre. Das Abwägungsergebnis ist vielmehr erst dann zu beanstanden, wenn eine fehlerfreie Nachholung der erforderlichen Abwägung schlechterdings nicht mehr zum selben Ergebnis führen könnte, weil anderenfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht. Insbesondere kann rechtlich nicht beanstandet werden, wenn ein bisher als öffentliche Grünfläche festgesetztes Gebiet im Wege der Innenentwicklung künftig als Bau- und Verkehrsfläche genutzt werden soll. Dass in das Plangebiet nicht alle zu einer entsprechenden Umnutzung potentiell geeigneten Flächen einbezogen worden sein mögen, führt ersichtlich noch auf kein fehlerhaftes Abwägungsergebnis, solange das verfolgte Planungsziel mit dem entsprechend verkleinerten Plangebiet - wie hier - weiterhin erreichbar ist.

Nach alldem ist der angegriffene Bebauungsplan wegen sonstiger Fehler im Abwägungsvorgang (hinsichtlich der zu berücksichtigenden, gegen eine Überplanung sprechenden privaten und öffentlichen Belange sowie hinsichtlich des leitend gewesenen Belangs der Erzielung von Verkaufserlösen zur Finanzierung anderweitiger Gemeindeaufgaben) insgesamt für unwirksam zu erklären. Diese könnten freilich vor dem Hintergrund der vom Bürgermeister überzeugend dargelegten städtebaulichen Gründe (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB) - insbesondere einer aufgrund eines entsprechenden Bedarfs jedenfalls gewünschten Nachverdichtung auf allen dafür geeigneten, insbesondere aufgrund ihrer Verfügbarkeit ohne Weiteres überplanbaren Flächen - im Wege eines ergänzenden Verfahrens - ggf. auch mit der Folge eines modifizierten Abwägungsergebnisses - behoben werden (vgl. § 214 Abs. 4 BauGB). Gleiches gilt für die der Antragsgegnerin im südlichen Teil des Plangebiets unterlaufenen Fehler bei der Ermittlung und Bewertung der Naturschutzbelange.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 1 VwGO. Der Senat sieht davon ab, sie entsprechend § 167 Abs. 2 VwGO für vorläufig vollstreckbar zu erklären.

Die Revision war nicht zuzulassen, da die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 VwGO nicht vorliegen.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

In unserer Kanzlei wird dieser Bereich maßgeblich betreut von Rechtsanwalt Norbert Bierbach.


Sie erreichen Herrn Bierbach:

Streifler & Kollegen
Oranienburger Straße 69
10117 Berlin


Telefon 030-278740 30
Telefax 030-278740 59
e-Mail baurecht@streifler.de

Wir auf Facebook!facebook: www.streifler.de/facebook
Wir auf Google Plus!google+:   www.streifler.de/googleplus
Wir auf Youtube!youtube:    www.streifler.de/youtube
Wir auf Twitter!twitter:       www.streifler.de/twitter

vCard S&K Rechtsanwälte vCard S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte

 

zurück zur Übersicht: Bau- und Architektenrecht

 


Kommentar schreiben

Letztes Update 05.08.2011 | Copyright© RA Dirk Streifler 2012 | Seite drucken: Nachbarrecht: Erholungsinteresse der Nachbarn bei Umnutzung einer Grünfläche ist zu beachten | Seite einem Freund senden: Nachbarrecht: Erholungsinteresse der Nachbarn bei Umnutzung einer Grünfläche ist zu beachten


Suchen
Telefon 030-27 87 40 30



Schönheitsreparatur: Eigenleistung des Mieters darf nicht ausgeschlossen werden (25.05.2012)
Formulierung „durchführen zu lassen" benachteiligt den Mieter in unangemessener Weise-LG Hamburg vom 08.09.11-Az: 307 S 40/11
 
Gemeinschaftliches Testament: Beitritt eines Ehegatten zum Testament des anderen (24.05.2012)
auch wirksam, wenn die Ehefrau den Beitritt erst sechs Jahre nach Errichtung des Testaments erklärt-OLG München vom 01.12.11-Az:31 Wx 249/10
 
Unterhaltsrecht: Rückständiger Unterhalt muss nach einem Jahr geltend gemacht werden (24.05.2012)
andernfalls droht die Verwirkung-OLG Thüringen, 2 UF 385/11
 
Öffentlich bestellte Sachverständige: Höchstaltersgrenze ist unzulässig (24.05.2012)
generelle Altersgrenze stellt eine nach dem AGG unzulässige Benachteiligung wegen des Alters dar und ist deshalb unwirksam-BVerwG vom 01.02.12-Az: 8 C 24.11
 
Zusatzvergütung: Kein Anspruch wegen erschwerter Bodenbeschaffenheit ohne Untersuchung (24.05.2012)
Baugrundrisiko verwirklicht sich erst, wenn während der Arbeiten Erschwernisse im Boden- und Grundwasserbereich auftreten-OLG Naumburg, 5 U 173/11
 
WEG: Verjährungsbeginn für Mängel an der Balkontürschwelle (24.05.2012)
Sondereigentum und gemeinschaftliches Eigentum können auch in Teilen abgenommen werden-OLG Karlsruhe, 4 U 160/0
 
Werklohn: Auftrag zur Reparatur von Drittschäden (24.05.2012)
Vergütungsanspruch des Unternehmers für vom Besteller beauftragte Reparatur des noch nicht abgenommenen Werks-BGH vom 08.03.2012-Az:VII ZR 177/11
 
Arbeitszeit: Bereitschaftsdienst der Feuerwehr auch während Arbeitspausen (24.05.2012)
§ 6 Abs.2 ArbZVO findet auf Dienstbereiche, die die Sicherheit oder Gesundheit der Bevölkerung schützen, keine Anwendung-OVG Koblenz, 2 A 11356/11.OVG
 
Vertretungsbefugnis: Wer darf für den Arbeitgeber Kündigungen aussprechen? (24.05.2012)
grundsätzlich ist der Arbeitgeber kündigungsberechtigt-LAG Hessen vom 19.12.11-Az:17 Sa 569/11
 
Kündigungsrecht: Unwirksame Kündigung wegen Drohung eines Kollegen mit Eigenkündigung (24.05.2012)
vor Kündigung auf Druck von Arbeitskollegen, muss Arbeitgeber konkrete Maßnahmen ergriffen haben, Drucksituation zu beseitigen-LAG Schleswig-Holstein, 2 Sa 331/11
 
Arbeitsrecht: Kündigungsrecht: „Stalking“ im Betrieb kann zur fristlosen Kündigung führen (24.05.2012)
Ob zuvor eine einschlägige Abmahnung erforderlich ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab-BAG, 2 AZR 258/11
 
Familienrecht: Zur Berechnung des nachehelichen Elementar- und Altersvorsorgeunterhalts (21.05.2012)
der Altersvorsorgeunterhalt ist ausgehend von dem ermittelten Elementarunterhalt zu berechnen-BGH vom 30.11.11-Az:XII ZR 34/09
 
Patentrecht: Vergütungsbemessung eines an Hochschule beschäftigten Erfinders (21.05.2012)
die Findung eines angemessenen Lizenzsatzes obliegt dem Tatrichter-BGH vom 06.03.12-Az: X ZR 104/09
 
Internetauktion: Keine Rückschlüsse auf Wert des Versteigerungsobjekts durch geringen Startpreis (18.05.2012)
grobes Missverhältnis zwischen Maximalgebot und Wert rechtfertigt nicht Schluss auf verwerfliche Gesinnung des Bieters-BGH vom 28.03.12-Az:VIII ZR 244/10
 
Verkehrsrecht: Ersatz von Mietwagenkosten zum Ausgleich des Gebrauchsentzugs (18.05.2012)
auszugleichen sind nur solche Vorteile, die für den Gebrauch des Fahrzeugs von wesentlicher Bedeutung sind-BGH vom 27.03.12-Az:VI ZR 40/10
 
Gesellschaftsrecht: Zum Ausschluss des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GbR von der Beschlussfassung (18.05.2012)
bei pflichtwidrigem Unterlassen eines Mitgesellschafters, das auch dem Geschäftsführer angelastet wird, als Beschlussgegenstand -BGH vom 07.02.12-Az:II ZR 230/09
 
Bürgschaftsrecht: Ausgleichsanspruch des Ausfallbürgen gegen den Regelbürgen (15.05.2012)
befriedigt der Ausfallbürge den Gläubiger der Hauptforderung, steht ihm ein interner Ausgleichsanspruch gegen den Regelbürgen zu-BGH vom 20.03.12-Az:XI ZR 234/11
 
WEG: Zur Kostentragung für Austausch eines Fensters in Wohnungseigentümergemeinschaft (15.05.2012)
im Zweifel ist dies Sache der Gemeinschaft-BGH vom 02.03.12-Az:V ZR 174/11
 
Wirtschaftsrecht: Zur Haftung eines Wirtschaftsprüfers wegen Beratungsfehlern (15.05.2012)
im Zusammenhang mit der Verschmelzung zweier Gesellschaften-BGH vom 19.04.2012-Az:III ZR 224/10
 
Ehebedingter Nachteil: Zum ehebedingten Verzicht auf eine berufliche Karriere als ehebedingter Nachteil (14.05.2012)
aus der Ehe folgende Rentennachteile sind grundsätzlich als ehebedingte Nachteile zu berücksichtigen-BGH vom 07.03.12-Az: XII ZR 145/09
 
Familienrecht: Prüfung der Härteklausel im Eheaufhebungsverfahren (14.05.2012)
Gericht hat das Eingreifen der Härteklausel § 1316 Abs.3 BGB eigenständig zu prüfen-BGH vom 11.04.12-Az:XII ZR 99/10
 
Blaue Karte EU: Bundesrat billigt die Erleichterung der Zuwanderung Hochqualifizierter (14.05.2012)
Bundesrat hat Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtilinie der EU gebilligt.
 
aktuelle Stellenangebote (13.05.2012)
Stellenausschreibung für Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte und Referendare - S&K Rechtsanwälte Berlin
 
WEG: Wohnungseigentümer haften für Abfallentsorgung und Straßenreinigung (11.05.2012)
zum Zustandekommen eines Nutzungsverhältnisses mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft-BGH vom 22.03.12-Az:VII ZR 102/11
 
Urheberrecht: Verwertungsgesellschaft hat angemessenen Vergütungsanspruch (11.05.2012)
auch dann, wenn sie entgegen ihrer Verpflichtung keinen eigenen Tarif für den Verwertungsvorgang aufgestellt hat-BGH vom 27.10.11-Az:I ZR 175/10
 
Insolvenzrecht: Zur Vermutung der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 II 2 InsO (09.05.2012)
kann nicht durch den Nachweis der Zahlungsunwilligkeit widerlegt werden- erforderlich ist der Nachweis der Zahlungsfähigkeit-BGH vom 15.03.12-Az:IX ZR 239/09
 
Insolvenzrecht: Zu den Voraussetzungen der Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens (09.05.2012)
es ist allein maßgeblich, ob der Schuldner eine inländische Niederlassung hat-BGH vom 08.03.12-Az:IX ZB 178/11
 
Familienrecht: Geraume Zeit vor Eheschließung aufgenommene Kinderbetreuung mit Arbeitsplatzwechsel ist kein ehebedingter Nachteil (09.05.2012)
die Zeit der vorehelichen Kinderbetreuung ist auch nicht der Ehedauer zuzurechnen-BGH vom 07.03.12-Az:XII ZR 25/10
 
Grundstücksrecht: Kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs.2 S.2 BGB (08.05.2012)
bei Bruchteilseigentümern, die sich jeweils eine Teilfläche des gemeinschaftlichen Grundstücks zur allgmeinen Nutzung zugewiesen haben-BGH vom 10.02.12-Az:V ZR 137/11
 
Gesellschaftsrecht: Zur Anerkennung eines gerichtlich genehmigten Vergleichsplans nach englischem Gesellschaftsrecht (08.05.2012)
der Anerkennung stehen jedenfalls die Vorschriften über die Zuständigkeit in Versicherungssachen entgegen-BGH vom 15.02.12-Az:IV ZR 194/09
 
GmbH - Insolvenz: Zu den Voraussetzungen der Zahlungseinstellung nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung (08.05.2012)
wenn Geschäftsführer Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Belegen verletzt-BGH vom 24.01.12-Az:II ZR 119/10
 
Familienrecht: Verschweigen der tatsächlichen Abstammung des Kindes gegenüber Ehemann (04.05.2012)
verwirklicht grundsätzlich den Härtegrund eines Fehlverhaltens im Sinne von § 1579 Nr. 7 BGB-BGH vom 15.02.12-Az:XII ZR 137/09
 
Insolvenzrecht: Forderungseinzug des vorläufigen Insolvenzverwalters (04.05.2012)
Insolvenzgericht kann vorläufigen Insolvenzverwalter ermächtigen, eine Forderung des Schuldners im eigenen Namen einzuziehen-BGH vom 15.03.12-Az:IX ZR 249/09
 
Familienrecht: Zur Herabsetzung eines vor Unterhaltsrechtsreform durch Vergleich titulierten nachehelichen Unterhalts (04.05.2012)
bei einer vollen Erwerbsminderungsrente durch den Berechtigten-BGH vom 07.03.12-Az:XII ZR 179/09
 
Bankrecht: BGH zu Pharming-Angriffen im Online-Banking (03.05.2012)
zu den Voraussetzungen der Schadensersatzpflicht eines Bankkunden im Online-Banking-BGH vom 24.04.12-Az:XI ZR 96/11
 
KG - Steuerrecht: Auflösung der von einer GmbH & Co. KG gebildeten Ansparrücklage für Existenzgründer (02.05.2012)
GmbH & Co. KG kann keine Rücklage für Existenzgründer bilden, wenn an der Komplementär-GmbH kein Existenzgründer beteiligt ist-BFH vom 02.02.12-Az:IV R 16/09
 
Verkehrsrecht: Einziehung einer an Mietwagenunternehmen abgetretenen Schadensersatzforderung des Geschädigten auf Erstattung von Mietwagenkosten (01.05.2012)
dies ist grundsätzlich gemäß § 5 I 1 RDG erlaubt, wenn allein die Höhe der Mietwagenkosten streitig ist-BGH vom 31.01.12-Az:VI ZR 143/11
 
GmbH-Steuerrecht: Zu den Voraussetzungen des Vorliegens einer Überwachungsfunktion i.S.d. § 10 Nr. 4 KStG (01.05.2012)
liegt auch vor, wenn Gremium gewisse Geschäftsführungsaufgaben ausübt, die Überwachungsfunktion aber den Schwerpunkt der Aufgaben bildet-FG Hessen, 4 K 829/07
 
Arbeitsrecht: Spruch der Einigungsstelle, durch den eine Pflicht zum Tragen von Dienstkleidung ausgestaltet werden soll, ist unwirksam (01.05.2012)
wenn er dem Arbeitgeber die Bestimmung des persönlichen Geltungsbereichs belässt-BAG vom 17.01.12-Az:1 ABR 45/10
 
Widerrufsrecht: Überschrift zur Widerrufsbelehrung "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" (30.04.2012)
verstößt nicht gegen das Deutlichkeitsgebot gemäß § 312c Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB-BGH vom 09.11.11-Az:I ZR 123/10
 
Insolvenzrecht: Entlassung eines Mitglieds des Gläubigerausschusses auf eigenen Antrag setzt einen wichtigen Grund voraus (30.04.2012)
dieser liegt vor, wenn die Fortsetzung der Tätigkeit für das Mitglied des Ausschusses unzumutbar ist-BGH vom 29.03.12-Az:IX ZB 310/11
 
Europarecht: Kein Auskunftsanspruch des nichtberücksichtigten Bewerbers (30.04.2012)
dies ergibt sich aus Art. 8 I der Richtlinie 2000/43/EG und Art. 10 I der Richtlinie 2000/78/EG-EuGH vom 19.04.12-Az:C-415/10
 
Familienrecht: Vertretung des minderjährigen Kindes im Vaterschaftsanfechtungsverfahren (26.04.2012)
Vater ist von der Vertretung des minderjährigen Kindes kraft Gesetzes ausgeschlossen-BGH vom 21.03.12-Az:XII ZB 510/10
 
Kaufrecht: Unterlassen eines Hinweises des Verkäufers ist kein arglistiges Verschweigen eines Mangels (26.04.2012)
dass er über die Ursache der sichtbaren Symptome eines Mangels nicht sicher sei-BGH vom 16.03.12-Az:V ZR 18/11
 
Wirtschaftliche Neugründung: Ausgleich einer Unterbilanz (25.04.2012)
Verpflichtung des Gesellschafters zum Ausgleich einer zum Zeitpunkt einer wirtschaftlichen Neugründung bestehenden Unterbilanz-BGH vom 06.03.12-Az:II ZR 56/10
 
WEG: Vorbehalt von Sondernutzungsrechten in Teilungserklärung (25.04.2012)
muss dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz genügen-BGH vom 20.01.12-Az:V ZR 125/11
 
GmbH - Steuerrecht: Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile (24.04.2012)
Beurteilung des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums-BFH Urteil vom 24.01.12-Az:IX R 51/10
 
GmbH-Steuerrecht: Erwerb einer wesentlichen Beteiligung (24.04.2012)
Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem Kapitalgesellschaftsanteil-Maßgeblichkeit des Gesamtvertragskonzepts-BFH vom 05.10.11-Az:IX R 57/10
 
Steuerrecht: Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre (24.04.2012)
Zur Auslegung der Wesentlichkeitsgrenze des § 17 Abs.1 S.4 EStG-BFH vom 24.02.12-Az:IX B 146/11
 
Gesellschaftsrecht: Zur Ertragswertermittlung in einem Gewinnabführungsvertrag (23.04.2012)
Zur Frage, wann der unternehmenseigene Betafaktor herangezogen werden kann-OLG Stuttgart vom 03.04.12-Az:20 W 7/09
 
Weihnachtsgratifikation: Vorbehalt des Bestehens eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses (23.04.2012)
stellt keine unangemessene Benachteiligung gemäß § 207 BGB dar-BAG vom 18.01.12-Az:10 AZR 667/10
 
Arbeitsrecht: Zur Arbeitnehmereigenschaft gestellter Arbeitnehmer (23.04.2012)
Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private Einsatzbetriebe-BAG vom 15.12.11-Az:7 ABR 65/10
 
Steuertermine im Monat Mai 2012 (20.04.2012)
Im Monat Mai 2012 sollten Sie folgende Steuertermine beachten - Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Verlustverrechnung: Bei unterjährigem Beteiligungsverkauf zulässig (20.04.2012)
grundsätzliches Verlustabzugsverbot, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 % des Anteilsbesitzes auf einen Erwerber übergehen-BFH vom 30.11.11-Az:I R 14/11
 
Vorsteuer: Zur Archivierung von Rechnungen und Lieferscheinen auf CDs (20.04.2012)
Papierrechnungen können als Wiedergabe auf einem Datenträger aufbewahrt werden, wenn dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht.
 
Kfz-Haftpflichtversicherung: OHG-Gesellschafter sind mitversichert (20.04.2012)
die Rechtsprechung des BGH für den Bereich der Kaskoversicherung ist insoweit auf die Kfz-Haftpflichtversicherung übertragbar-OLG Hamm vom 11.11.11-Az:I-20 U 3/11
 
Steuerrecht: Längere Einspruchsfrist bei fehlendem Hinweis auf Einspruch per E-Mail (20.04.2012)
steht auf dem Steuerbescheid eine E-Mail-Adresse, erklärt sich das Finanzamt bereit, Einsprüche elektronisch entgegenzunehmen-FG Niedersachsen, 10 K 275/11
 
Fahrtkosten: Bei einem Vollzeitstudium in voller Höhe abzugsfähig (19.04.2012)
und nicht nur beschränkt in Höhe der Entfernungspauschale-BFH vom 09.02.2012-Az: VI R 44/10
 
Aktuelle Gesetzgebung: Steuerfreie Überlassung von Smartphones, Tablets und Software (19.04.2012)
wenn der Arbeitgeber sie auch in seinem Betrieb einsetzt.
 
Verkehrsrecht: Haftung einer Mutter für leichtes Fehlverhalten im Straßenverkehr (19.04.2012)
Eltern sollen gegenüber ihren Kindern nicht vorsichtiger sein müssen, als sie dies in ihren eigenen Angelegenheiten sind-OLG Bamberg, 5 U 149/11
 
Aktuelle Gesetzgebung: Die Neuregelung des geplanten Fahreignungsregisters (19.04.2012)
Überblick über die Eckpunkte der geplanten Neuerungen.
 
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Nicht jede Verweisung ist zulässig (19.04.2012)
keine Vergleichbarkeit der Berufe des Malers und des Schulhausmeisters-OLG Karlsruhe vom 30.12.11-Az:12 U 140/11
 
Gewerberaum: Kündigungsrecht wegen Verstoß gegen Konkurrenzschutzklausel (19.04.2012)
dies gilt nicht, wenn die nunmehr konkurrierenden Mieter zuvor gesellschaftsrechtlich verbunden waren-OLG Hamm vom 28.06.11-Az:I-7 U 54/10
 
Gewerberaummietrecht: Kündigung eines Mietvertrags gegenüber einer GbR (19.04.2012)
es reicht aus, wenn die Kündigung dem vertretungsberechtigten Gesellschafter zugeht-BGH vom 23.11.11-Az:XII ZR 210/09
 
Aktuelle Gesetzgebung: Sorgerecht unverheirateter Eltern soll vereinfacht werden (19.04.2012)
Die Neuregelung ermöglicht das gemeinsame Sorgerecht für Unverheiratete, wenn nicht ausnahmsweise das Kindeswohl entgegensteht.
 
Eigentumswohnung: Abweichende Bauausführung kann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen (19.04.2012)
Bauträgervertrag - Käufer kann wirksam zurücktreten, wenn die Bauausführung von der ursprünglichen Vereinbarung abweicht-OLG Frankfurt a.M., 12 U 136/10
 
Baurecht: Unverzügliche Rügepflicht gilt auch bei Lieferung von Betonfertigteilen (19.04.2012)
Das Handelsrecht sieht vor, dass der Käufer bei einem Handelskauf die gelieferten Waren unverzüglich kontrollieren und einen eventuellen Mangel anzeigen muss.
 
Arbeitsrecht: Arbeitgeber müssen persönliche Daten ausgeschiedener Arbeitnehmer von Homepage löschen (19.04.2012)
Einzelfall eines auf Unterlassung einer Veröffentlichung im Internet gerichteten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung-LAG Hessen, 19 SaGa 1480/11
 
Arbeitszeitkonto: Kürzung von Zeitguthaben nur bei Vereinbarung (19.04.2012)
Verrechnung mit Minusstunden ist nur zulässig, wenn eine zugrunde liegende Vereinbarung die Möglichkeit dazu eröffnet-BAG vom 21.03.12-Az:5 AZR 676/11
 
Steuerstrafrecht: Steuerhehlerei vor Beendigung der Steuerhinterziehung (17.04.2012)
Steuerhehlerei kann in Form von Absatzhilfe auch vor Beendigung der Steuerhinterziehung begangen werden-BGH vom 09.02.12-Az:1 StR 438/11
 
Mietrecht: Zur Berücksichtigungsfähigkeit von Mieterleistungen als abwohnbarer Baukostenzuschuss (17.04.2012)
Baukostenzuschuss setzt voraus, dass Mieter vor Durchführung der Instandsetzung Beiträge zur Instandsetzung erbracht hat-BGH vom 15.02.12-Az:VIII ZR 166/10
 
Privatinsolvenz: Keine Entlassung des Insolvenzverwalters oder Treuhänders bei Störung des Vertrauensverhältnisses zum Insolvenzgericht (17.04.2012)
ist allein selbst dann kein hinreichender Grund für dessen Entlassung, wenn gedeihliche Zusammenarbeit ausgeschlossen erscheint-BGH vom 19.01.12-Az:IX ZB 21/11
 
Gesellschaftsrecht: Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Komplementärin einer Kommanditgesellschaft (16.04.2012)
Außen-GbR kann nicht nur Kommanditistin, sondern auch Komplementärin einer Kommanditgesellschaft sein-OLG Celle vom 27.03.12-Az:9 W 37/12
 
Wettbewerbsrecht: Zur Lauterkeit des Abwerbens von Kunden (16.04.2012)
Abwerben von Kunden ist nach ständiger Rechtsprechung nur beim Hinzutreten besonderer Umstände unlauter-OLG München vom 01.03.12-Az:23 U 3746/11
 
Steuerrecht: Pflicht zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist verfassungsgemäß (16.04.2012)
Ausnahmen nur bei wirtschaftlicher oder persönlicher Unzumutbarkeit-BFH vom 14.03.12-Az:XI R 33/09
 
Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds (13.04.2012)
Erfordernis der Rechtskraft einer die Zustimmung des Personalrats ersetzenden gerichtlichen Entscheidung -BAG vom 24.11.11-Az:2 AZR 480/10
 
Arbeitsrecht: Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung (13.04.2012)
Pflichtverletzung ist dem Arbeitnehmer nur dann vorwerfbar, wenn dieser seine ihr zugrunde liegende Handlungsweise steuern konnte-BAG vom 03.11.11-Az:2 AZR 748/10
 
Steuerrecht: Windkraftanlagen sind keine wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 1 BewG (13.04.2012)
wenn sie durch Grundstücke, die zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören, voneinander getrennt sind-BFH vom 25.01.2012-Az: II R 25/10
 
Vertragsrecht: Mindestsatzunterschreitung bei der Berechnung des Ingenieurhonorars (12.04.2012)
liegt vor, wenn das vereinbarte Honorar unterhalb des nach den Mindestsätzen der HOAI ermittelten Honorars liegt-BGH vom 09.02.12-Az:VII ZR 31/11
 
Verkehrsrecht: Haftungspflicht eines Linksabbiegers aufgrund Missachtung der Wartepflicht im Straßenverkehr (12.04.2012)
haftet regelmäßig in vollem Umfang allein oder zumindest zum größten Teil-BGH vom 07.02.12-Az:VI ZR 133/11
 
Zwangsvollstreckung: Recht auf Geheimhaltung und informationelle Selbstbestimmung bei Preisgabe von Informationen in Kontoauszügen (12.04.2012)
eine Verletzung des Rechts muss der Schuldner im Wege der Erinnerung geltend machen-BGH vom 09.02.12-Az:VII ZB 49/10
 
Zwangsversteigerung: Abtretung der Ansprüche auf Rückübertragung der Grundschuld an einen Dritten (12.04.2012)
keine Verpflichtung des Gläubigers zur Anmeldung nicht benötigter Grundschuldzinsen-BGH vom 03.02.12-Az:V ZR 133/11
 
Mietrecht: Zur Rückzahlungspflicht der Mietsicherheit nach Eigentümerwechsel (11.04.2012)
auch dann, wenn der insolvent gewordene Voreigentümer die Mietsicherheit nicht getrennt von seinem sonstigen Vermögen angelegt hatte-BGH vom 07.03.12-Az:XII ZR 13/10
 
GmbH-Steuerrecht: Prüfungspflicht eines Steuerberaters zu verdeckten Gewinnausschüttungen bei beschränktem Dauermandat (11.04.2012)
Steuerberater muss die innerhalb seines Gegenstands liegenden Gestaltungsfragen mit der Auftraggeberin erörtern BGH vom 23.02.12-Az:IX ZR 92/08
 
GbR: Setzt der Gesellschaftsvertrag einer Publikums-GbR keine qualifizierte Mehrheit voraus (11.04.2012)
ist ein mit einfacher Mehrheit gefasster Beschluss von der gesellschaftsvertraglichen Klausel gedeckt-BGH vom 15.11.11-Az:II ZR 272/09
 
Urheberrecht: Unangemessene Beteiligung eines Miturhebers (11.04.2012)
Miturheber kann Anspruch auf weitere angemessene Beteiligung grundsätzlich unabhängig von anderen Miturhebern haben-BGH vom 22.09.11-Az:I ZR 127/10
 
Baurecht: Arglistiges Verschweigen eines Gründungsmangels (10.04.2012)
durch den Bauunternehmer bei Nichtvornahme der zur Vermeidung einer fehlerhaften Gründung gebotene Bodenuntersuchung-BGH vom 08.03.12-Az:VII ZR 116/10
 
Mietrecht: Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch den Tatrichter (10.04.2012)
Rechtmäßigkeit einer Mieterhöhung-BGH vom 29.02.12-Az:VIII ZR 346/10
 
Mietrecht: Zur Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung (10.04.2012)
in der keine Vorauszahlungen des Mieters in Ansatz gebracht worden sind-BGH vom 15.02.12-Az:VIII ZR 197/11
 
WEG: Keine Abberufung des Verwalters durch einzelnen Wohnungseigentümer (10.04.2012)
den Wohnungseigentümern steht insoweit ein Beurteilungsspielraum zu-BGH vom 10.02.12-Az:V ZR 105/11
 
Architektenrecht: Abrechnung muss getrennt nach Anlagengruppen erfolgen (09.04.2012)
wenn ein Planungsauftrag Leistungen der Technischen Ausrüstung in mehreren Anlagengruppen umfasst-BGH vom 08.03.2012-Az:VII ZR 195/09
 
Gesellschaftsrecht: Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat bei mindestens fünf Arbeitnehmern der Gesellschaft (09.04.2012)
bei vor dem 10.08.94 eingetragenen AG, die keine Familiengesellschaft ist-BGH vom 07.02.12-Az:II ZB 14/11
 
Handelsvertreterrecht: Zur "unechten Verflechtung" zwischen einem Versicherungsmakler und dem Partner des vermittelten Hauptvertrags (09.04.2012)
wenn der Makler Fondspolicen und Anlagestrategien des Versicherers besonders bewirbt-BGH vom 01.03.12-Az:III ZR 213/11
 
Kapitalmarktrecht: Zur internationalen Zuständigkeit bei der Inanspruchnahme schweizerischer Vermögensverwaltungsgesellschaften und einer schweizerischen Bank (09.04.2012)
bei Vorliegen von Prospekthaftungsansprüchen-BGH vom 06.03.2012-Az:VI ZR 70/10
 
Bankrecht: Haftung der Bank bei Verstoß gegen die Kontensperre des § 154 Abs. 3 AO (03.04.2012)
Bank haftet für Steuerschaden, der dadurch eintritt, dass sie das Konto nicht sperrt, obwohl sie weiß, dass der ursprüngliche Kontoinhaber nicht mehr existiert-BFH, VII R 49/10
 
Mietrecht: Zur Wirksamkeit einer Farbwahlklausel im Rahmen von Schönheitsreparaturen (03.04.2012)
benachteiligt Mieter nur dann nicht unangemessen, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe Geltung beansprucht-BGH vom 22.02.12-Az:VIII ZR 205/11
 
Strafrecht: Zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe (29.03.2012)
aussetzungsfähige Freiheitsstrafe - von im Höchstmaß zwei Jahren - nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe-BGH vom 07.02.12-Az:1 StR 525/11
 
Zwangsvollstreckung: Pflicht zur Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge bei Pfändung (29.03.2012)
bei Ansprüchen auf Auszahlung der positiven Salden und des dem Schuldner eingeräumten Kredits-BGH vom 23.02.12-Az:VII ZB 59/09
 
Grundstücksrecht: Kein Erlöschen des Wegerechts (29.03.2012)
mit dem Erlöschen des Erbbaurechts - BGH vom 17.02.2012-Az:V ZR 102/11
 
Baurecht: Untergang von Grundeigentum infolge eines Umlegungsverfahrens (29.03.2012)
Kein Anspruch auf Herausgabe der Ersatzgrundstücke, sondern auf Wertersatz-BGH vom 20.01.12-Az:V ZR 95/11
 
Umsatzsteuer: Mehrere Rechnungen mit Steuerausweis über dieselbe Leistung (23.03.2012)
Aussteller der Rechnung schuldet dann die in den zusätzlichen Abrechnungen ausgewiesene Steuer.
 
Personengesellschaft: Zur steuerlichen Gewinnzurechnung bei Auseinandersetzung (23.03.2012)
gemeinschaftlich erzielter Gewinn ist auch dann zurechenbar, wenn Anspruch der sogenannten Durchsetzungssperre unterliegt-BFH vom 15.11.11-Az:VIII R 12/09
 
Steuerrecht: Pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (23.03.2012)
nur dann steuerfrei, wenn sie als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf eine spätere Einzelabrechnung geleistet werden-BFH vom 08.12.11-Az:VI R 18/11
 
Handwerkerleistungen: Begünstigung nur im Haushalt (23.03.2012)
Keine Steuerermäßigung für den in der Werkstatt des Handwerksbetriebs erbrachten Teil der Leistung-FG München vom 24.10.11-Az:7 K 2544/09
 
Bewirtung: Konkreter Anlass ist anzugeben (23.03.2012)
Kein Betriebsausgabenabzug für geschäftliche Bewirtungsaufwendungen bei fehlenden Angaben zum Anlass der Bewirtung-FG Berlin-Brandenburg vom 11.05.11-Az:12 K 12209/10
 
Pendlerpauschale: Längerer Weg kann ohne Zeitersparnis günstiger sein (23.03.2012)
Bekanntlich ist der kürzeste Weg zur Arbeit nicht immer auch der schnellste-BFH vom 16.11.11-Az:VI R 46/10
 
Aktuelle Gesetzgebung: Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen (23.03.2012)
Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen für viele Jahressteuererklärungen 2011.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression (23.03.2012)
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Steuerbürger von den Wirkungen der kalten Progression entlastet werden sollen.
 
Hauptverhandlung: Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entschuldigt bei Fernbleiben (23.03.2012)
Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG trotz Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung-OLG Bamberg vom 28.11.11-Az:3 Ss OWi 1514/11
 
Schadensgutachten: Oft schon bei kleinen äußeren Schäden gerechtfertigt (23.03.2012)
In den meisten Fällen stecken nämlich hinter den äußerlich erkennbaren minimalen Schäden tiefer gehende Schäden-AG Kiel vom 30.11.11-Az:113 C 145/11
 
Wertminderung: Anspruch auch bei altem Pkw (23.03.2012)
Zur Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung und des merkantilen Minderwerts bei einem älteren Kraftfahrzeug-BGH23.11.2004 (Az: VI ZR 357/0
 
Mietwagen: Nutzung bei Unfall kurz vor einer Urlaubsreise (23.03.2012)
auch wenn das Fahrzeug schon während der Abwesenheit fertig repariert wurde-AG Bonn, 106 C 322/10
 
Mitverschulden: Sicherheitsgurt darf nach Unfall abgelegt werden (23.03.2012)
Der Geschädigte muss sich bei einem Unfall nicht in jedem Fall ein Mitverschulden anrechnen lassen-BGH, VI ZR 10/11
 
Vereinsrecht: Welche Rechte haben Ehrenmitglieder? (23.03.2012)
Zur Frage, ob Ehrenmitglieder ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung haben oder zumindest ein Teilnahmerecht.
 
Mängelrüge: Hier dürfen Sie keinen Fehler machen... (23.03.2012)
Will ein Käufer Schadensersatz mit der Begründung, die gekaufte Sache sei mangelhaft, muss er dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben.
 
Verfassungsrecht: Angemessenheit der Dauer eines aktienrechtlichen Spruchverfahrens (22.03.2012)
Richter müssen sich bei Spruchverfahren beeilen - BverfG-Beschluss vom 17.11.2011-Az: 1 BvR 3155/09
 
GbR: Insolvenzvermerk im Grundbuch bei GbR-Gesellschafter (22.03.2012)
Insolvenzvermerk ist bei Grundstück einer GbR im Falle der Insolvenz eines Gesellschafters eintragungsfähig-OLG Dresden-Beschluss vom 05.10.2011-Az: 17 W 0828/11
 
Markenrecht: Echtheitszertifikat (22.03.2012)
Microsoft gewinnt Rechtsstreit über Windows-Software mit Echtheitszertifikaten- BGH-Urteil vom 06.10.2011-Az: I ZR 6/10
 
Insolvenz im EU-Ausland: Dauer des Aufenthalts nach der 183-Tage-Regelung gemäß Art. 13 Abs. 4 Nr. 1 DBA-Frankreich (22.03.2012)
Besteuerung von Grenzgängern- BFH-Urteil vom 12.10.2011-Az: I R 15/11
 
Anlegerrecht: Zur Aufklärungspflicht des Anlageberaters über ein ihm bekanntes strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Fondsverantwortliche. (22.03.2012)
Aufklärungspflicht des Anlageberaters über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen- BGH-Urteil vom 10.11.2011-Az: III ZR 81/11
 
Arbeitsrecht: Verhaltensbedingte Kündigung (22.03.2012)
Unterzeichnung eines Auftrags durch einen Außendienstmitarbeiter mit dem Namen des Kunden- LAG Niedersachsen-Urteil vom 23.09.2011-Az: 16 Sa 1466/10
 
Haftungsrecht: Kundenparkplätze müssen nicht völlig schnee- und eisfrei sein (21.03.2012)
Zur Verkehrsicherungspflicht auf dem Parkplatz einer Bank-OLG Koblenz vom 10.01.12-Az:5 U 1418/11
 
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Keine Verweisung bei befristeter Beschäftigungsmaßnahme (21.03.2012)
Versicherer darf Leistungen nicht wegen Tätigkeit des Versicherungsnehmers in einer Beschäftigungsmaßnahme einstellen-OLG Nürnberg vom 23.01.12-Az: 8 U 607/11
 
Arbeitsrecht: Vergütung eines freigestellten Personalratsmitglieds (21.03.2012)
Nach § 46 Abs. 2 S. 1 BPersVG hat die Versäumnis von Arbeitszeit keine Minderung der Dienstbezüge oder des Arbeitsentgelts zur Folge- BAG-Urteil vom 16.11.2011-Az: 7 AZR 458/10
 
WEG: Ganztägige Kinderbetreuung in vermietetem Wohnungseigentum ist unzumutbar (21.03.2012)
Verwalter der Wohnungseigentumsanlage kann Mietern die Zustimmung zur Gewerbe- oder Berufsausübung verweigern-LG Köln vom 11.08.11-Az:29 S 285/10
 
WEG: Richtige Abrechnung der Heizkosten gegenüber den Wohnungseigentümern (21.03.2012)
Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die Wohnungseigentümer umlegen-BGH,V ZR 251/10
 
Mietminderung: Anforderungen an die Darlegung des Mangels einer Mietwohnung (21.03.2012)
Mieter muss nur einen konkreten Sachmangel, der die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt, vortragen-BGH, VIII ZR 155/11
 
Modernisierungsankündigung: Geringe formelle Anforderungen (21.03.2012)
Modernisierungsankündigung muss nicht jede Einzelheit der beabsichtigten Modernisierungsmaßnahme beschreiben-BGH vom 28.09.11-Az:VIII ZR 242/10
 
Markenrecht: Gefälschte „Converse-Schuhe" und Parallelimporte - Händler trifft generell Beweislast für Vorliegen und Inverkehrbringen einer Originalmarke (21.03.2012)
PM BGH Nr. 37/2012 vom 15.3.2012
 
Erbrecht: Umfassende Enterbung von Verwandten in letztwilliger Verfügung (21.03.2012)
Zur Formulierung eines privatschriftlichen Testaments-OLG Hamm vom 09.12.11-Az:I-15 W 701/10
 
Handelsvertreterrecht: Haftung einer Vertriebsorganisation für ein strafbares Verhalten ihres Handelsvertreters (21.03.2012)
der die Fondsanlage eines Kunden nach Beendigung der eigentlichen Vermittlungsleistung aufgelöst und den hierbei erzielten Erlös veruntreut hat-BGH, III ZR 148/11
 
Energierecht: Keine stillschweigende Zustimmung des Kunden nach vorbehaltloser Zahlung von erhöhtem Gaspreis bei unwirksamer Preisanpassung (21.03.2012)
Gaslieferungsvertrag - Preisanpassungen - BGH-Urteil vom 22.02.2012 -Az: VIII ZR 34/11
 
Widerrufsrecht: Beginn der Widerrufsfrist gem. § 355 Abs. 2 Satz 3 BGB a. F. (heute: § 355 Abs. 3 Satz 2 BGB) (21.03.2012)
Der Beginn der Widerrufsfrist erfordert nicht, dass die dem Verbraucher zur Verfügung gestellte Abschrift seines Antrages von ihm auch unterschrieben worden ist-OLG Frankfurt-Beschluss vom 30.01.2012 -Az: 19 W 4/12
 
Erbrecht: Späterer Zusatz im Testament unterhalb der Unterschrift ist neu zu unterschreiben (21.03.2012)
Die Unterzeichnung mit „d.O.“ (die Obige) statt einer Unterschrift reicht nicht aus-OLG Celle vom 22.09.11-Az:6 U 117/10
 
Sorgerecht: Kein Entzug ohne konkrete Anhaltspunkte für eine akute Kindesgefährdung (21.03.2012)
nicht ausreichend ist, dass es der Mutter nicht gelang, ihre psychische Gesundheit nachzuweisen-OLG Frankfurt a.M., 2 UF 481/11
 
Ehegattenunterhalt: Einwand der Verwirkung im Abänderungsverfahren (21.03.2012)
Mit Einführung der Neuregelung des § 1579 Nr.2 BGB ist eine Änderung der Rechtslage nicht verbunden-BGH vom 05.10.11-Az:XII ZR 117/09
 
Bauordnungsrecht: Beseitigungsanordnung unter Bedingung des verspäteten Befreiungsantrags (21.03.2012)
ist unverhältnismäßig und damit rechtswidrig-OVG Rheinland-Pfalz, 8 A 10443/11.OVG
 
Baumangel: Keine Rüge ohne genaue Bezeichnung der Mängel (21.03.2012)
Die bloße Forderung, die gerügten Mängel zu beseitigen, reicht für eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung nicht aus-OLG Köln vom 17.08.10-Az:3 U 69/09
 
Handelsvertreterrecht: Kündigung eines Handelsvertretervertrags per e-Mail (21.03.2012)
Wirksamkeit einer Kündigung per E-Mail bei vereinbarter Schriftform-OLG München vom 26.01.12-Az: 23 U 3798/11
 
VOB/B: Auf fehlende Prüfbarkeit einer Schlussrechnung muss rechtzeitig hingewiesen werden (21.03.2012)
diesbezügliche Einwendungen müssen binnen der zweimonatigen Prüfungsfrist nach der VOB/B erhoben werden-OLG Brandenburg vom 25.01.12-Az:4 U 7/10
 
Arbeitsunfähigkeit: Bei jeder Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? (21.03.2012)
Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage schon vor Ablauf von drei Kalendertagen zu verlangen-LAG Köln vom 14.09.11-Az:3 Sa 597/11
 
Erfolgsabhängiges Gehalt: Kein Schadensersatz des Arbeitgebers bei Gehaltseinbußen (21.03.2012)
keine Pflicht des Arbeitgebers, dass die Höhe des erfolgsabhängigen variablen Entgelts einzelner Mitarbeiter sich unverändert bleibt-BAG, 8 AZR 98/11
 
Arbeitsrecht: Geschäftsführer einer GmbH (21.03.2012)
Kein Wiederaufleben des Arbeitsverhältnisses bei Abberufung als Geschäftsführer- LAG Rheinland-Pfalz-Beschluss vom 08.12.2011-Az: 11 Ta 230/11
 
Mehrarbeit: Vergütungspflicht des Arbeitgebers, wenn Vergütungserwartung besteht (21.03.2012)
dies liegt grundsätzlich vor, wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt bezieht-BAG, 5 AZR 765/10
 
Anlegerrecht: Hinweis- und Ermittlungspflichten des Anlageberaters hinsichtlich bedeutsamer Gesetzesänderungen (21.03.2012)
Zur Pflicht des Anlageberaters, den Anlageinteressenten über für die Kapitalanlage bedeutsame Gesetzesänderungen zu informieren und hierzu Erkundigungen einzuziehen- BGH-Urteil vom 01.12.2011-Az: III ZR 56/11
 
Arbeitsrecht: Variable Vergütung (21.03.2012)
Festlegung eines Bonuspools-BAG vom 12.10.2011-Az: 10 AZR 746/10
 
AGG: Kündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion (21.03.2012)
Arbeitsgericht verweist auf besondere Regeln in Medikamentenfabrik- LAG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 13.01.2012-Az: 6 Sa 2159/11
 
AGG: Altersdiskriminierung bei Zahlung eines Alterszuschlags (21.03.2012)
keine Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer- BAG-Urteil vom 12.04.2011-Az: 1 AZR 743/09.
 
Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung wegen vertragswidriger Privatnutzung eines Diensthandys (21.03.2012)
Wirksame außerordentliche Kündigung wegen vertragswidriger Privatnutzung eines Diensthandys- LAG Hessen-Urteil vom 25.07.2011-Az: 17 Sa 153/11
 
Arbeitsrecht: Auslegung einer Freistellungserklärung (21.03.2012)
Freistellung eines Arbeitnehmers- LAG Schleswig-Holstein-Urteil vom 22.12.2011-Az: 5 Sa 297/11
 
Arbeitsrecht: Betriebsratsunterrichtung auch über den Verlauf des Arbeitsverhältnisses (21.03.2012)
Fristlose Kündigung unwirksam, wenn der Betriebsrat nicht vorher umfassend unterrichtet wurde- LAG Schleswig-Holstein-Urteil vom 10.01.2012-Az:2 Sa 305/11
 
Zwangsvollstreckung: Zur Mitpfändung von Schuldneransprüchen auf Erteilung von Renteninformationen und Rentenauskünften (19.03.2012)
Ansprüche aus § 109 SGB VI sind nicht zusammen mit der zukünftigen Forderung der Schuldnerin auf Zahlung von Renten mitgepfändet-BGH vom 09.02.12-Az:VII ZB 117/09
 
Grundstücksrecht: Verletzung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (19.03.2012)
durch Beschädigung einer unterirdischen Ferngasleitung mit einem Bagger-BGH vom 07.02.12-Az:VI ZR 29/11
 
Darlehensrecht: Zum Umfang der Rückgriffsansprüche eines nicht mit dem Darlehensnehmer identischen Grundstückseigentümer (19.03.2012)
wenn unaufklärbar ist, was im Deckungsverhältnis zwischen Kreditnehmer und Sicherungsgeber insoweit vereinbart wurde-OLG Koblenz vom 01.08.08-Az:5 U 551/08
 
Insolvenzrecht: Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (15.03.2012)
Durch das ESUG sollen die Rahmenbedingungen für die Unternehmenssanierung verbessert werden.
 
Familienrecht: Vereinbarung lebenslanger Unterhaltsverpflichtung im Ehevertrag (09.03.2012)
Berufung auf Störung der Geschäftsgrundlage nach Änderung der Rechtslage möglich-BGH 25.01.12-Az:XII ZR 139/09
 
Markenrecht: Verwendung eines Echtheitszertifikat in einem nicht dafür vorgesehenen Zusammenhang (08.03.2012)
Wiederverkäufer muss angemessene Lizenzgebühr zahlen-BGH vom 06.10.11-Az:I ZR 6/10
 
Strafprozessrecht: Zur Bestimmtheit des Anklagevorwurfs bei Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Bandentaten (06.03.2012)
Für die Bestimmtheit des Anklagevorwurfs wird nicht mehr an Substanz verlangt als materiell-rechtlich für einen Schuldspruch erforderlich-BGH vom 24.01.12-Az:1StR 412/11
 
Architektenrecht: Zur Reichweite der vom Preisrecht der HOAI erfassten Leistungen (06.03.2012)
hierzu gehören auch Leistungen der Brandschutzplanung-BGH vom 26.01.12-Az:VII ZR 128/11
 
Patentrecht: Zur Reichweite einer durch Veröffentlichung geäußerte Vermutung einer Eigenschaft (06.03.2012)
Bei Verwendung von Glasfasern, die kein kanzerogenes Potenzial zeigen dürfen-BGH vom 20.12.11-Az:X ZR 53/11
 
Europarecht: Vorlagefrage zum EuGH zur Anwendung des Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EuGVVO (06.03.2012)
Ob ein Fernabsatzvertrag vorliegt, wenn sich ein Verbraucher aufgrund von Website-Informationen zum Gewerbetreibenden begibt-BGH vom 01.02.12-Az:XII ZR 10/10
 
Arbeitsrecht: Anspruch auf bezahlten Jahrsurlaub (02.03.2012)
Urlaubsanspruch auch ohne Arbeit- EuGH-Urteil vom 24.01.2012 - Az: C-282/10
 
Widerrufsrecht: Erfolglose Revision mangels Widerrufsrecht nach Haustürwiderrufsgesetz (02.03.2012)
Vorformulierte Widerrufsbelehrungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen i. S. von § 305 BGB - BGH-Urteil vom 06.12.2011-Az: XI ZR 442/10
 
AG: Rechtsschutzbedürfnis einer Aktionärin für ein Verfahren gem. § 147 Abs. 2 S. 1 AktG (02.03.2012)
Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt nicht deshalb, weil die Aktionärin Anfechtungsklage hätte erheben können- KG vom 16.12.2011-Az: 25 W 92/11
 
AG: Angemessenheit der Dauer eines aktienrechtlichen Spruchverfahrens (02.03.2012)
Richter müssen sich bei Spruchverfahren beeilen - BverfG-Beschluss vom 17.11.2011-Az: 1 BvR 3155/09
 
Arbeitsrecht: Kaufkraftausgleich für deutsche Ortskräfte (02.03.2012)
TVBeschäftigte Ausland - LAG Berlin-Brandenburg vom 09.12.2011-Az: 6 Sa 1422/11
 
Arbeitsrecht: Befristung ohne Sachgrund (02.03.2012)
§ 14 Abs. 2 TzBfG ist nicht unionsrechtskonform dahingehend einzuschränken, dass er auf befristete Arbeitsverträge von Betriebsräten keine Anwendung findet-LAG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 04.11.2011-Az: 13 Sa 1549/11
 
Arbeitsrecht: Keine Beschränkung des Kündigungsschutzrechts durch Betriebsvereinbarung (02.03.2012)
Durch kollektivrechtliche Regelungen auch in Betriebsvereinbarungen kann das zwingende Kündigungsschutzrecht nicht beschränkt werden-LAG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 19.12.2011- Az: 15 Sa1264/11
 
GbR: Haftung eines ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters für Verbindlichkeiten der Gesellschaft (02.03.2012)
Haftung grundsätzlich nur für Altverbindlichkeiten-BGH vom 17.01.12-Az: II ZR 197/10
 
Arbeitsrecht: Annahmeverzug (02.03.2012)
böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs - BAG-Urteil vom 17.11.2011-Az: 5 AZR 564/10
 
Arbeitsrecht: Normative oder schuldrechtliche Tarifregelung (02.03.2012)
Entgeltansprüche nach Wegfall der Tarifgebundenheit - BAG-Urteil vom 24.08.2011 - Az: 4 AZR 717/10
 
Arbeitsrecht: Stufenzuordnung (02.03.2012)
tarifliches Schlechterstellungsverbot - BAG-Urteil vom 08.12.2011-Az: 6 AZR 291/10
 
Domainrecht: Kein Erwerb von absolutem Recht an Domainnamen durch Registrierung eines Domainnamens (02.03.2012)
kein sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB- BGH-Urteil vom 18.01.2012 - Az: I ZR 187/10
 
ZPO: Notwendige Beauftragung eines spezialisierten auswärtigen Rechtsanwaltes (02.03.2012)
Rechtsanwalt am dritten Ort- BGH-Beschluss vom 20.12.2011-Az: XI ZB 13/11
 
Widerrufsrecht: Postfachadresse als Widerrufsadresse (02.03.2012)
Fernabsatzvertrag -BGH-Urteil vom 25.01.2012- Az: VIII ZR 95/11
 
Internetrecht: Muster-Impressum (02.03.2012)
Um einem Bußgeld wegen fehlender Pflichtangaben zu entgehen, bieten wir Ihnen nachfolgend ein Muster-Impressum an
 
Medienrecht: Zivilgerichtliche Untersagung der Wortberichterstattung über Prominente verfassungswidrig (01.03.2012)
hier im Hinblick auf ihr junges Alter - BVerfG vom 25.01.12 - Az: 1 BvR 2503/09
 
Ehegattenunterhalt: Darlegungs- und Beweislast trägt der unterhaltsberechtigten Ehegatte (01.03.2012)
im Rahmen des Unterhaltsanspruchs wegen Erwerbslosigkeit-BGH vom 18.01.12-Az:XII ZR 178/09
 
VOB/B: Vergütungsanspruch beim Bauvertrag für entfallene Leistungspositionen (01.03.2012)
nur dann, wenn ein Fall der Äquivalenzstörung vorliegt-BGH vom 26.01.12-Az:VII ZR 19/11
 
Arzthaftungsrecht: Kausalität einer Pflichtverletzung bei Unterlassung (01.03.2012)
ärztliche Aufklärungspflichtverletzung - nur dann kausal, wenn pflichtgemäßes Handeln den Eintritt des Schadens verhindert hätte-BGH vom 07.02.12-Az:VI ZR 63/11
 
Regelungen des Telekommunikationsgesetzes teilweise verfassungswidrig (27.02.2012)
dies betrifft die Regelungen zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten-BVerfG vom 24.02.12-Az:1 BvR 1299/05
 
Unternehmergesellschaft: Keine Volleinzahlungspflicht bei Kapitalerhöhung (25.02.2012)
für Kapitalerhöhungsvorgang bei der UG sollen keine strengeren Maßstäbe gelten als für Neugründung einer „normalen“ GmbH-OLG Stuttgart vom 13.10.11-Az: 8 W 341/11
 
AGB: Unwirksame Vertragsklausel bei Mietwagen wegen überhöhter Schadensersatzpauschale (24.02.2012)
AGB-Klausel, die für Stornierung des Mietvertrags Schadensersatz i.H.v. 75 % des Mietpreises vorsieht, ist unwirksam-OLG Dresden vom 06.09.11-Az: 5 U 1627/10
 
Mieterinsolvenz: Verspätete Rückgabe in der Insolvenz hat unterschiedliche Folgen (24.02.2012)
Ansprüche hieraus sind grundsätzlich Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO-OLG Düsseldorf vom 14.04.11-Az:I-10 U 160/10
 
Erbrecht: Ergänzende Testamentsauslegung für eine bestimmte Ersatzerbenregelung (24.02.2012)
Berufung des einzigen Abkömmlings des als Alleinerben eingesetzten, aber bereits vor dem Erblasser verstorbenen jüngeren Bruders-OLG Schleswig vom 30.09.11-Az:3 Wx 128/10
 
Grunderwerb- und Umsatzsteuer: Dürfen Bauherren belastet werden? (23.02.2012)
Aufwendungen aus einem Bauerrichtungsvertrag unterliegen nach einer aktuellen Entscheidung des FG Niedersachsen nicht der Grunderwerbsteuer.
 
Bauordnungsrecht: Genehmigungspflicht einer Dachterrasse (23.02.2012)
Hauseigentümer sollten sich beim Errichten einer frei liegenden Dachterrasse zuvor über die Genehmigungsfähigkeit beraten lassen-VG Gelsenkirchen, 5 K 5517/09
 
Architektenrecht: Genehmigungsrisiko kann zum Honorarrisiko werden (23.02.2012)
Erkennt ein Architekt, dass die Planung oder Teile der Planung nicht genehmigungsfähig sind, muss er den Auftraggeber davon in Kenntnis setzen-OLG München, 9 U 1576/11
 
Kündigungsrecht: Falsche Dokumentation der Arbeitszeit eines Berufskraftfahrers (23.02.2012)
berechtigt den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, wenn dies vorsätzlich geschah-LAG Berlin-Brandenburg vom 01.12.11–Az:2 Sa 2015/11
 
Verfassungsrecht: § 2 Abs.4 des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetz ist verfassungswidrig (22.02.2012)
Ausschluss der Speisegaststätten von der Erlaubnis zur Einrichtung abgetrennter Raucherräume nach dem Hamburgischen Passivraucherschutzgesetz verfassungswidrig
 
Strafverfahren gegen ehemalige kino.to-User (17.02.2012)
die Staatsanwaltschaft Dresden soll auf beschlagnahmten Rechnern von kino.to die Daten von sog. Premium-Kunden gefunden haben, die für werbefreien Zugang per PayPal zahlten
 
Verfassungsrecht: W 2-Besoldung der Professoren in Hessen verfassungswidrig (14.02.2012)
Professorengehälter zu niedrig - BVerfG vom 14. Februar 2011 - Az: 2 BvL 4/10
 
Insolvenzsteuerrecht: Ertragssteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen (14.02.2012)
Zur Frage, ob Sanierungsgewinne weiterhin steuerbefreit sind oder ob sie nach Streichung des § 3 Nr.66 EStG a.F. der Einkommenssteuer unterfallen
 
Krankenhausrecht: Zum Leistungsort bei einem Krankenhausaufnahmevertrag (14.02.2012)
einheitlicher Leistungsort ist am Ort des Krankenhauses-BGH vom 08.12.11-Az: III ZR 114/11
 
Markenrecht: Die Bezeichnung „Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.“ ist freihaltebedürftig (14.02.2012)
unter anderem für Druckereierzeugnisse, betriebswirtschaftliche Beratung, Marketing und finanzielle Beratung-BGH vom 17.08.11-Az:I ZB 70/10
 
Erbrecht: Formbedürftigkeit des Erbverzichts gemäß § 2348 BGB als abstraktes erbrechtliches Verfügungsgeschäft (14.02.2012)
Keine Anwendung des § 2348 BGB auf dingliche Vollzugsgeschäfte, die mit einem Erbverzicht im Zusammenhang stehen-BGH vom 07.12.11-Az:IV ZR 16/11
 
Darlehensrecht: Zur Bedeutung der Erteilung einer objektiv nicht erforderlichen nachträglichen Widerrufsbelehrung (14.02.2012)
Maßgebend ist der für die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen geltende Grundsatz der objektiven Auslegung-BGH vom 06.12.11-Az:XI ZR 401/10
 
Gewährleistungsrecht: Zum Verjährungsbeginn des Anspruchs auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten vor Abnahme eines Bauwerks (14.02.2012)
Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten beginnt grundsätzlich nicht vor der Abnahme-BGH vom 12.01.12-Az:VII ZR 76/11
 
Persönlichkeitsrecht: Zur Einordnung der Zugehörigkeit zu einer politischen Vereinigung in die Sozialsphäre (14.02.2012)
Äußerungen im Rahmen der Sozialsphäre dürfen nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden-BGH vom 20.12.11-Az:VI ZR 261/10
 
Wiederkehrende Leistungen: Zur Anwendbarkeit der dreijährigen Verjährungsfrist des § 852 Abs.1 BGB a.F. (13.02.2012)
diese gilt nur für das Stammrecht, nicht dagegen für die aus dem Stammrecht fließenden weiteren Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen-BGH vom 10.01.12-Az:VI ZR 96/11
 
Zwangsversteigerung: Zuschlag auf Doppelausgebot ist zulässig (13.02.2012)
wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung des Schuldners bestehen-BGH vom 08.12.11-Az:V ZB 197/11
 
Insolvenzrecht: Vereinnahmung der Vergütung kann als kongruente Deckung anfechtbar sein (13.02.2012)
bei Vereinnahmung durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter in einem nicht zur Eröffnung gelangten Verfahren-BGH vom 15.12.11-Az:IX ZR 118/11
 
Versicherungsrecht: Fristlose Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages (13.02.2012)
§ 206 Abs. 1 Satz 1 VVG schließt nicht jede außerordentliche Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages durch den Versicherer aus-BGH vom 07.12.11-Az:IV ZR 105/11
 
Invaliditätsleistung: Mehrfache Beeinträchtigung desselben Körperteils (13.02.2012)
Gliedtaxe für Verlust der Funktionsfähigkeit eines rumpfnäheren Gliedes schließt Verlust eines rumpfferneren Gliedes mit ein-BGH vom 14.12.11-Az:IV ZR 34/11
 
Markenrecht: Zum Prüfungsumfang des Deutschen Patent- und Markenamtes im Löschungsverfahren wegen Verfalls (11.02.2012)
Verfahren nach §53 MarkenG ist auf formelle Prüfung beschränkt, ob Inhaber der Marke der Löschung rechtzeitig widersprochen hat-BGH vom 17.08.11-Az:I ZB 98/10
 
Gesellschaftsrecht: GmbH-Gründung nach dem Musterprotokoll (11.02.2012)
Verfahren mit dem standardisierten gesetzlichen Musterprotokoll ist nicht zu empfehlen
 
Arbeitsrecht: Korrigierende Rückgruppierung (10.02.2012)
Die Nennung der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag mit einem öffentlichen Arbeitgeber ist als Wissenserklärung anzusehen- BAG vom 15.06.2011-Az: 4 AZR 737/09
 
Arbeitsrecht: Anrechnung einer Erschwerniszulage (10.02.2012)
Tarifvertrag zur Einführung des ERA- BAG vom 21.09.2011- Az: 5 AZR 267/10
 
Dienstrecht: Zum Direktionsrecht des Arbeitgebers im öffentlichen Dienst (10.02.2012)
Abordnung eines Gymnasiallehrers an eine Regionale Schule-BAG vom 17.08.2011-Az: 10 AZR 322/10
 
Arbeitsrecht: Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags (10.02.2012)
Schließt der Arbeitgeber mit Arbeitnehmern Altersteilzeitarbeitsverträge hat er den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten- BAG vom 15.11.2011-Az: 9 AZR 387/10
 
Urlaubsrecht: Urlaubsgewährung bei anhängigem Kündigungsschutzprozess (10.02.2012)
Bei Streit über den Umfang des Urlaubsanspruchs kann sich der Arbeitnehmer auf einen Feststellungsantrag beschränken-LAG Berlin-Brandenburg vom 30.09.2011-Az: 6 Sa 1629/11
 
Kapitalmarktrecht: Anrechnung von Steuervorteilen bei der Rückabwicklung nach Ausübung eines kreditrechtlichen Widerrufsrechts (10.02.2012)
Vorteilsausgleichung von fremdfinanzierten Beteiligungen an Medienfonds nach verbraucherkreditrechtlichem Widerruf- OLG Stuttgart vom 29.12.2011-Az: 6 U 79/11
 
UWG: Gebrauchtwagenangebot in einer falschen Suchrubrik einer Internethandelsplattform (10.02.2012)
Ergibt sich die richtige Laufleistung ohne weiteres aus der Überschrift des Angebots,liegt keine unzulässige Irreführung vor- BGH vom 06.10.2011-Az: I ZR 42/10
 
Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (10.02.2012)
Das Strafmaß bei Steuerhinterziehung hängt grundsätzlich vom jeweils verwirklichten Delikt ab - Es sind jedoch Besonderheiten zu beachten.
 
Anfechtungsrecht: Die Anfechtung der Übereignung eines in Deutschland belegenen Grundstücks ist nach dem deutschen Recht der Gläubigeranfechtung zu beurteilen (31.01.2012)
Anfechtungsgläubiger muss sich nicht auf Aufrechnung gegen Ansprüche des Schuldners verweisen lassen, wenn ernsthafte Zweifel bestehen-BGH vom 08.12.11-Az:IX ZR 33/11
 
Domainrecht: Der Namensschutz aus § 12 BGB bleibt neben dem Kennzeichenschutz aus §§ 5, 15 MarkenG anwendbar (26.01.2012)
wenn mit der Löschung des Domainnamens eine Rechtsfolge begehrt wird, die aus kennzeichenrechtlichen Vorschriften deswegen nicht hergeleitet werden kann-BGH vom 09.11.11-Az:I ZR 150/09
 
WEG: Abbedungenes Kopfprinzip stellt keine unzulässige Beschränkung der Bestellung oder Abberufung des Verwalters dar (26.01.2012)
Dies gilt auch nach dem Wohnungseigentumsgesetz in der ab dem 1. Juli 2007 geltenden Fassung-BGH vom 28.10.11-Az:V ZR 253/10
 
Vertragsrecht: Auslegung bei fehlendem ausdrücklichen Hinweis auf Kontaminierung des Aushubs (26.01.2012)
Unterlassen eines Hinweises kann Auslegung des Vertrages dahin rechtfertigen, eine Bodenkontamination liege nicht vor-BGH vom 22.12.11-Az:VII ZR 67/11
 
Familienrecht: Zur Berücksichtigung der nach Wiederverheiratung des Unterhaltspflichtigen entstandenen Unterhaltspflicht (26.01.2012)
gegenüber dem neuen Ehegatten als sonstige Verpflichtung im Rahmen der Leistungsfähigkeit-BGH vom 07.12.11-Az:XII ZR 159/09
 
Darlehensrecht: Zur Berücksichtigung der Kosten einer Restschuldversicherung bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrags (26.01.2012)
Maßgeblich, ob Abschluss einer Restschuldversicherung vom Darlehensgeber als Bedingung für Gewährung des Kredits vorgeschrieben ist-BGH vom 29.11.11-Az:XI ZR 220/10
 
ZPO: Teilurteil nach Prozessunterbrechung wegen Insolvenzeröffnung ist zulässig (25.01.2012)
wenn sich die Gefahr der Widersprüchlichkeit zu einer späteren Entscheidung über den nicht aufgenommenen Teil nicht ausschließen lässt-BGH vom 30.11.11-Az:XII ZR 170/06
 
Mietrecht: Mieter ist verpflichtet, eine vom Voreigentümer an den Mieter zurückgezahlte Kaution an den neuen Vermieter zu leisten (24.01.2012)
Grundsätzlich kein Anspruch gegen Mieter auf erneute Leistung Kaution, wenn Mieter Kaution bereits an früheren Vermieter geleistet hat-BGH vom 07.12.11-Az:VIII ZR 206/10
 
ZPO: Voraussetzungen für den Erlass eines Grund- und Feststellungsurteils (24.01.2012)
wenn sich nicht ohne weitere Tatsachenaufklärung feststellen lässt, ob dem Kläger ein Schaden entstanden ist-BGH vom 08.12.11-Az: VII ZR 12/09
 
WEG: Passivlegitimation der Mitglieder einer WEG (24.01.2012)
Zu verklagen sind nach § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG ausnahmslos sämtliche (übrigen) Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft-BGH vom 11.11.11-Az:V ZR 45/11
 
Markenrecht: Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG bei „Rheinpark-Center Neuss“ (24.01.2012)
Für das Schutzhindernisses kommt es nicht darauf an, wie das Zeichen vom Anmelder verwendet wird oder verwendet werden soll-BGH vom 22.06.11-Az: I ZB 78/10
 
Steuerrecht: Geldwäschegesetz in Kraft getreten (24.01.2012)
dadurch werden insbesondere die freien Berufe zur Einhaltung spezifizierter Sorgfaltspflichten und u.a. die Kammern zur verstärkten Aufsichtstätigkeit verpflichtet
 
Arbeitsrecht: Auslegung einer Verweisungsklausel (23.01.2012)
Ergänzende Vertragsauslegung einer teilweise statischen, teilweise dynamischen Verweisungsklausel-BAG vom 15.06.2011-Az: 4 AZR 665/09.
 
AG: Sondervorteil für den Vorstand (23.01.2012)
Voraussetzungen der Freigabe der Eintragung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags- OLG München vom 14.12.2011-Az: 7 AktG 3/11.
 
Ab wann ist eine Erbschaft konkludent angenommen? (23.01.2012)
Die Ausschlagung einer Erbschaft wird unmöglich, wenn eine konkludente Annahme erfolgt. Welche Handlungen danach als Annahme zu werten sind und was sie beachten sollten
 
Wettbewerbsrecht: Werbung für einen zeitlichen befristeten Preisnachlass aufgrund eines Firmenjubiläums (20.01.2012)
Verlängerung befristeter Sonderverkäufe nicht möglich - BGH vom 07.07.2011-Az: I ZR 173/09.
 
Wettbewerbsrecht: Werbung mit befristeten Frühbucherrabatt (20.01.2012)
Reiseveranstalter muss sich grundsätzlich an die gesetzte Frist halten, will er sich nicht dem Vorwurf einer Irreführung aussetzen-BGH vom 07.07.11-Az:I ZR 181/10
 
Schadensersatzrecht: Unterlassene Aufklärung bei Grundstückskauf (20.01.2012)
zum Umfang der Aufklärungspflicht eines Verkäufers - BGH vom 11.11.2011-Az: V ZR 245/10.
 
Gesellschaftsrecht: Einziehung von Geschäftsanteilen (20.01.2012)
Erforderlichkeit von gesellschaftsvertraglichen Regelungen - Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Steuerrecht: Anlage EÜR: Abgabe ist verpflichtend (19.01.2012)
Betriebsinhaber müssen der Einkommensteuererklärung eine Gewinnermittlung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beifügen-BFH 16.11.11-Az:X R 18/09
 
Aufbewahrungspflichten: Diese Unterlagen können 2012 vernichtet werden (19.01.2012)
Sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Bereich sammeln sich eine Menge von Belegen, Rechnungen etc. an.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer (19.01.2012)
Am 1. Januar 2012 ist die Verordnung zur Änderung und Aufhebung arbeitsgenehmigungsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten.
 
Steuerermäßigung: Gartenarbeiten als Handwerkerarbeiten abziehbar (19.01.2012)
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kann auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses gewährt werden-BFH vom 13.07.11-Az:VI R 61/10
 
Kindergeld ab 2012: Was bei volljährigen Kindern zu beachten ist (19.01.2012)
Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist die bisherige Einkommensgrenze von 8.004 EUR für volljährige Kinder ab 2012 entfallen
 
WEG: Gemeinschaft muss für einen Eigentümer keine Barrierefreiheit herstellen und bezahlen (19.01.2012)
wegen dessen Gehbehinderung im Treppenhaus und der Garage durch den Einbau von Handläufen etc.-LG Köln vom 30.06.11-Az:29 S 246/10
 
Schönheitsreparaturen: „Weißen-Klausel“ ist unwirksam (19.01.2012)
formularmäßige Verpflichtung des Mieters, Decken und Oberwände auch während der Mietzeit zu „weißen“, ist unangemessene Benachteiligung-BGH vom 21.09.11-Az:VIII ZR 47/11
 
Erbrecht: Wirksames Testament trotz offensichtlicher Fehldatierung (19.01.2012)
wenn eine schriftvergleichende Untersuchung die Schrift des Erblassers eindeutig identifiziert und für das falsche Datum eine plausible Erklärung besteht-LG Duisburg vom 17.10.11-Az:7 T 91/10
 
Baugenehmigung: Landwirtschaftliche Lager- und Maschinenhalle im Außenbereich (19.01.2012)
Die Errichtung einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle dient auch dem Betrieb des Landwirts-BayVGH, 1 B 11.550
 
Baumängel: Keine Unternehmerhaftung für vom Auftraggeber vorgeschriebenes Baumaterial (19.01.2012)
Wer als Bauherr dem Bauunternehmer ganz bestimmte Baustoffe vorschreibt, kann sich später nicht auf Baumängel berufen-LG Hamburg, 317 O 209/10
 
Stundenlohn: Nachweis der Richtigkeit von Rapportzetteln (19.01.2012)
Abrechnung nach Stunden-Unternehmer muss darlegen und beweisen, wie viele Stunden tatsächlich geleistet wurden-OLG Hamm vom 08.02.11-Az:21 U 88/10
 
Aktuelle Gesetzgebung: Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (19.01.2012)
Die Regierung will die arbeitsmarktpolitischen Instrumente konsequent an folgenden Zielen ausrichten: mehr Dezentralität, höhere Flexibilität, größere Individualität, höhere Qualität, mehr Transparenz.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Anhebung der Altersgrenzen - Rente mit 67 startet schrittweise (19.01.2012)
Im Jahr 2012 startet für Neurentner die Rente mit 67 und damit die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung.
 
Wirtschaftsstrafrecht: Strafbarkeit nach § 283 Abs. 1 Nr. 5 oder Nr. 7b StGB entfällt bei rechtlicher oder tatsächlicher Unmöglichkeit zur Buchführung oder Bilanzerstellung (18.01.2012)
etwa dann, wenn sich der Täter der Hilfe eines Steuerberaters bedienen muss und er die Kosten nicht aufbringen kann-BGH vom 20.10.11-Az:1 StR 354/11
 
ZPO: Zur Rechtskraftwirkung eines Nichtigkeitsurteils gegen Alleingesellschafter (18.01.2012)
Kapitalgesellschaft muss sich dies nicht entgegenhalten lassen-BGH vom 29.11.11-Az:X ZR 23/11
 
Medienrecht: Zur Zulässigkeit einer identifizierenden Wort- und Bildberichterstattung (18.01.2012)
über einen Politiker in einem Presseartikel betreffend dessen prominente Lebensgefährtin - BGH vom 22.11.2011 - Az: VI ZR 26/11
 
Strafrecht: Zur Einordnung einer kriminellen Vereinigung als solche innerhalb oder außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (18.01.2012)
erfolgreiche Revision - BGH vom 13.09.11 - Az: 3 StR 231/11
 
Medicus.log: Verletzung rechtlichen Gehörs nicht schon bei abweichender rechtlichen Schlussfolgerung (17.01.2012)
wenn Gericht tatsächliches und rechtliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht aber rechtliche Schlussfolgerungen nicht teilt-BGH vom 07.07.11-Az:I ZB 68/10
 
ZPO: Auslegung des Urteilstenors durch das Grundbuchamt (17.01.2012)
Das Grundbuchamt kann im Wege der Auslegung des Urteilstenors den Mangel fehlender Bestimmtheit der Entscheidung nicht beheben-BGH vom 17.11.11-Az:V ZB 58/11
 
Gesellschaftsrecht: Vergleich über aktienrechtlichen Differenzhaftungsanspruch bei Sachkapitalerhöhung (17.01.2012)
Anspruch besteht auch, soweit Wert der Sacheinlage zwar den geringsten Ausgabebetrag, aber nicht das Aufgeld deckt-BGH vom 06.12.11-Az:II ZR 149/10
 
Nichtraucherschutz: Rauchverbot in Gaststätten stellt kein Mangel des Pachtgegenstands dar (16.01.2012)
Das Rauchverbot in § 7 Abs. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz stellt keinen Mangel einer verpachteten Gaststätte dar-BGH vom 13.07.11-Az:XII ZR 189/09
 
Gesellschaftsrecht: Räumungsbegehren einer GbR wegen Eigenbedarfs der Gesellschafter (16.01.2012)
Eigenbedarf eines GbR-Gesellschafter: auch wenn Gesellschafter der Gesellschaft bei Abschluss des Mietvertrags noch nicht angehörte-BGH vom 23.03.11-Az:VIII ZR 74/11
 
Arzthaftungsrecht: Zu den Voraussetzungen eines groben Benhandlungsfehlers (16.01.2012)
Arztverschulden - eindeutiger Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse - BGH vom 25.10.11 - Az: VI ZR 139/10
 
Ist Online-Streaming illegal? (16.01.2012)
Rechtsanwalt für Internetrecht und IT-Recht - Urheberrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeitsrecht: Schuldrechtliche Abreden der Tarifvertragsparteien werden nicht Inhalt des Arbeitsverhältnisses (13.01.2012)
Tarifvertragliche Entgeltanpassung Ost/West ist keine geltende Inhaltsnorm - BAG vom 24.08.2011- Az: 4 AZR 566/09
 
Urlaubsrecht: Eine ergänzende vertragliche Vereinbarung zur Urlaubsabgeltung ist zulässig (13.01.2012)
Parteien steht es frei, eine Vereinbarung zu treffen, die den Arbeitgeber verpflichtet, Urlaub, der bereits verfallen ist, nachzugewähren - BAG vom 18.10.2011-Az: 9 AZR 303/10
 
Dienstwagen: Zum Anscheinsbeweis der Privatnutzung (13.01.2012)
Die Gestattung der Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte begründet noch keine Überlassung zur privaten Nutzung-BFH vom 06.10.2011-Az: VI R 56/10
 
Grunderwerbssteuer: Grunderwerbsteuerbarer Erwerb eines Gesellschaftsanteils an Grundstücks-GbR (13.01.2012)
Keine Grunderwerbssteuerpflicht - Übertragung eines Anteils an Grundstücks-GbR - BFH vom 23.11.11-Az:II R 64/09
 
Kapitalmarktrecht: Hinweis- und Ermittlungspflichten des Anlageberaters (13.01.2012)
Anlageberater hat den Anlageinteressenten über für die Kapitalanlage bedeutsamen Gesetzesänderungen zu informieren-BGH vom 01.12.2011-Az: III ZR 56/11.
 
Handelsvertreterrecht: Ausgleichsanspruch eines Versicherungsvertreters (13.01.2012)
Ausgleichsanspruch bestimmt sich nach Maßgabe des § 89b Abs.5 in Verbindung mit Abs.1 HGB aF.-BGH vom 23.11.11-Az: VIII ZR 203/10
 
Schadensrecht: Dekra haftet BMW-Vertragshändlern nicht für angeblich falsche Gutachten (13.01.2012)
Schadenersatzansprüche lassen sich weder nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter herleiten noch auf § 826 BGB stützen-OLG Stuttgart vom 20.12.2011-Az: 6 U 107/11
 
AG: Ein Vergleich über den Differenzhaftungsanspruch ist grundsätzlich zulässig und bedarf nicht der Zustimmung der Hauptversammlung. (13.01.2012)
Eine Aufrechnungsvereinbarung über unter § 66 I AktG fallende Ansprüche ist wirksam, wenn die Forderung des Aktionärs vollwertig, fällig und liquide ist-BGH vom 06.12.2011-Az: II ZR 149/10
 
Kapitalmarktrecht: Positive Entscheidung des OLG München im Musterverfahren wegen fehlerhaftem Emissionsprospekt (12.01.2012)
Haftung der finanzierenden Bank und der VIP Medienfonds 4 GmbH & Co. KG auf Schadensersatz wegen Prospektfehler - OLG München vom 30.12.11 - Az: Kap 1/07
 
ZPO: Auslegung einer notariellen Unterwerfungserklärung (10.01.2012)
in der der Schuldner die persönliche Haftungserklärung ausdrücklich nur gegenüber dem "jeweiligen Gläubiger" der Grundschuld übernommen hat-BGH vom 24.11.11-Az:VII ZB 12/11
 
Kaufrecht: Zur Täuschung über die Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit im Rahmen eines Kaufvertrages (09.01.2012)
Vermutung zu Gunsten des Verkäufers, dass Kaufpreis ohne Täuschung dem Verkäufer über ein Geschäft mit Dritten zugeflossen wäre-BGH vom 15.11.11-Az:VI ZR 4/11
 
Grundbuchrecht: Zur Wirksamkeit einer im Servitutenbuch eingetragenen Dienstbarkeit (09.01.2012)
Auch im Servitutenbuch einer Gemeinde eingetragene Dienstbarkeit muss auf neu angelegten Grundbuchblatt als Belastung eingetragen sein-BGH vom 21.10.11-Az:V ZR 10/11
 
Versicherungsrecht: Fällen dreier großer Bäume innerhalb eines Tages stellt keine ungewöhnliche oder gefährliche Beschäftigung dar (09.01.2012)
Risikoausschluss setzt einen von den normalen Gefahren des täglichen Lebens abgrenzbaren Bereich besonderer Gefahrenlagen bildet-BGH vom 09.11.11-Az:IV ZR 115/10
 
Zivilrecht: Keine Verjährung eines Auskunftsanspruchs über Kontenbewegungen (09.01.2012)
Auskunftsanspruch gemäß § 666 Var.2 BGB aus dem Auftragsverhältnis verjährt grundsätzlich nicht vor dessen Beendigung-BGH vom 01.12.11-Az:III ZR 71/11
 
Vereinsrecht: Keine Haftungsprivilegierung bei fahrlässiger Schadensverursachung durch Vereinsmitglied (04.01.2012)
Dies gilt auch bei unentgeltlicher Tätigkeit, wenn Schaden grob fahrlässig verursacht wurde-BGH vom 15.11.11-Az:II ZR 304/09
 
Anlageberatungsvertrag: Zur aufklärungspflichtigen Rückvergütung bei VIP Medienfonds 4 (02.01.2012)
Zur Frage der Kausalität der fehlenden Aufklärung über Rückvergütungen für die Anlageentscheidung OLG Frankfurt a.M. vom 13.12.11 - Az: 9 U 112/09
 
Strafrecht: Zur strafprozessualen Verwertbarkeit rechtswidrig erhobener personenbezogener Informationen (30.12.2011)
und zur Betrugsstrafbarkeit durch den Abschluss von Lebensversicherungen - BVerfG vom 07.12.11 - Az: 2 BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10
 
BVerfG: Für den Nachweis der Beauftragung eines Verteidigers ist die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nicht notwendig (28.12.2011)
Kommentar zum Beschluss des BVerfG vom 14.09.2011 - Az: 2 BvR 449/11
 
Transportrecht: „Road-Package“-Verordnungen treten in Kraft (27.12.2011)
Nach einer zweijährigen Verzögerung sind am 04. Dezember 2011 die in Deutschland unmittelbar geltenden EG-Verordnungen Nr. 1071/2009 bis 1073/2009 in Kraft getreten.
 
Hochschulrecht: Numerus clausus für Bachelor-Studiengang Psychologie in Berlin ohne ausreichende Rechtsgrundlage (27.12.2011)
VerfGH Berlin hat am 20.12.11 Verfassungsbeschwerden von zwei Bewerberinnen um Studienplatz für Bachelor-Studiengang Psychologie an der HU Berlin stattgegeben.
 
Kaufrecht: Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB (27.12.2011)
- Nacherfüllung durch "Lieferung einer mangelfreien Sache" erfasst Ausbau und Abtransport der mangelhaften Kaufsache-PM des BGH Nr. 202/2011 vom 21.12.2011 - Az: VIII ZR 70/08
 
Arbeitsrecht: Altersdiskriminierung bei betrieblicher Altersversorgung (26.12.2011)
Keine Altersdiskriminierung der ratierlichen Kürzung nach § 2 BetrAVG - BAG-Urteil vom 19.07.2011 - Az: 3 AZR 434/09
 
Arbeitsrecht: Tarifliche Dynamik nach Betriebsübergang (26.12.2011)
Schuldrechtliche Abreden der Tarifvertragsparteien werden nicht Inhalt des Arbeitsverhältnisses -BAG-Urteil vom 24.08.2011-Az: 4 AZR 566/09
 
Internetrecht: Social Media und der Datenschutz (23.12.2011)
Welche Risiken gibt es für Unternehmer bei der Verwendung des Facebook „gefällt mir“-Button? - von Rechtsanwalt Dirk Streifler im Magazin Berliner Werbewelten 2/2011, S.24-25
 
Arbeitsrecht: Treuepflicht eines Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst (21.12.2011)
Nicht in jedem Fall liegt eine mit einem Beamten vergleichbare Treuepflicht vor - BAG vom 12.05.2011 - Az: 2 AZR 479/09
 
Handelsvertreterrecht: Ausgleichsanspruch bei Übernahme durch neu gegründete Gesellschaft (21.12.2011)
Ausgleichsanspruch für vom Handelsvertreter geworbene Neukunden-BGH vom 26.10.11-Az:VIII ZR 222/10
 
Bankrecht: Zu Aufklärungspflichten der beratenden Bank beim Erwerb von Basketzertifikaten (Emittentin hier: Lehman Brothers) durch ihren Kunden (21.12.2011)
beratende Bank muss Anleger über vollständigen Verlust des angelegten Kapitals bei Zahlungsunfähigkeit der Emittentin aufklären-BGH vom 27.09.11-Az:XI ZR 182/10
 
Arbeitsrecht: Anspruch auf Zusatzurlaub (21.12.2011)
Bereitschaftsdienststunden in der Zeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr sind Nachtarbeitsstunden iSv. § 27 Abs. 1 TV-Ärzte HELIOS - BAG vom 14.09.11 - Az:10 AZR 208/10
 
Gefährliche Körperverletzung: Garantenpflicht eines Betriebsvorgesetzten bei betriebsbezogenen Straftaten (20.12.2011)
Aus Stellung als Betriebsinhaber bzw. Vorgesetzter kann sich eine Garantenpflicht für nachgeordnete Mitarbeiter ergeben - BGH vom 20.10.11 - Az: 4 StR 71/11
 
Mietrecht: Zuschlag für Schönheitsreparaturen nach Entlassung einer Wohnung aus der Preisbindung (20.12.2011)
Vermieter darf nach Entlassung der Wohnung aus der Preisbindung keinen Zuschlag für Schönheitsreparaturen verlangen -BGH vom 09.11.11-Az:VIII ZR 87/11
 
Insolvenzrecht: Zu den Auswirkungen einer fehlerhaften öffentlichen Bekanntmachung auf die Beschwerdefrist (20.12.2011)
die öffentliche Bekanntmachung wirkt nur dann als Zustellung, wenn die bekannt gemachte Entscheidung richtig bezeichnet ist-BGH vom 10.11.11-Az: IX ZB 165/10
 
Kapitalmarktrecht: Zur Formwirksamkeit einer Mithaftungsübernahme (20.12.2011)
Wahrung der Schriftform - Darlehensvertrag muss eindeutig auf die Schuldbeitrittserklärungen der Gesellschafter Bezug nehmen-BGH vom 25.10.11-Az:XI ZR 331/10
 
Immobilienrecht: Zur Kostenbeteiligung des Inhabers eines dinglichen Wohnungsrechts (20.12.2011)
dinglicher Wohnrechtsinhaber hat Kosten der zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmten Anlagen und Einrichtungen mit zu tragen-BGH vom 21.10.11-Az:V ZR 57/11
 
Prospekthaftung:Zur Haftung eines ehemaligen Spitzenpolitikers für fehlerhafte Angaben im Emissionsprospekt (20.12.2011)
Zur Verantwortlichkeit eines früheren Spitzenpolitikers für Äußerung über Eigenschaften einer Anlage in Prospektbestandteil-BGH vom 17.11.11-Az:III ZR 103/10
 
Telekommunikationsarecht: Keine wirksame Abtretung von Telekommunikationsentgeltforderungen (20.12.2011)
Keine Abtretung von Telekommunikationsentgeltforderungen an Inkossounternehmen durch Telekommunikationsdienst-Anbietern-AG Meldorf vom 21.07.11-Az:81 C 241/11
 
Markenrecht: Zu Löschungsansprüchen wegen bösgläubiger Markenanmeldung und wegen Verfalls mangels rechtserhaltender Benutzung (19.12.2011)
unterschliedliche Streitgegenstände: Löschungsansprüche wegen bösgläubiger Markenanmeldung und wegen Verfalls - BGH vom 09.06.11-Az:I ZR 41/10
 
Wettbewerbsrecht: Zur Zulässigkeit von Poker im Internet (19.12.2011)
Ob ein Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 GlüStV vorliegt, beurteilt sich nach den durchschnittlichen Fähigkeiten eines Spielers-BGH vom 28.09.11-Az:I ZR 93/10
 
Grundstücksübertragung: Rechtsgeschäft mit Drittschädigungsabsicht (16.12.2011)
Ein Rechtsgeschäft erfüllt nicht den Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB, wenn es für den Dritten objektiv nicht nachteilig ist-BGH vom 28.10.11-Az:V ZR 212/10
 
GmbH - Steuerrecht: Betriebsausgaben: Firmenjubiläum und Geburtstag besser zweimal feiern (15.12.2011)
runder Geburtstag des Geschäftsführers zusammen mit Feier eines Firmenjubiläums - Aufwendungen nicht abziehbar-FG Berlin-Brandenburg-16.02.11-Az:12 K 12087/07
 
Aufsichtsräte: Steuerliche Behandlung der Pkw, Bürokräfte und Büroräume (15.12.2011)
Werden Aufsichtsräten neben der Barvergütung auch Büroräume, Bürokräfte oder Pkw zur Verfügung gestellt, ist fraglich, ob diese Leistungen zu versteuern sind
 
Aktuelle Gesetzgebung: Gründungszuschuss nur noch eine Ermessensleistung (15.12.2011)
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt zugestimmt.
 
Steuerrecht: Privat und beruflich genutzter Laptop: Regelmäßig hälftige Aufteilung (15.12.2011)
privat angeschaffter Computer ist abziehbar, wenn er nahezu ausschließlich dienstlicher Aufgaben dient - FG Baden-Württemberg vom 05.05.10-Az:12 K 18/07
 
Erstattungszinsen: Steuerbescheide offenhalten (15.12.2011)
Angesichts der verwirrenden Rechtslage sollten Steuerpflichtige gegen die Besteuerung von Erstattungszinsen mit einem Einspruch vorgehen
 
Reifenwechsel: Haftung, wenn Hinweis auf notwendiges Nachziehen der Radmuttern fehlt (15.12.2011)
Räderwechsel in Autowerkstatt - Hinweispflicht, dass Nachziehen der Radmuttern nach 50 bis 100 km notwendig ist-LG Heidelberg vom 27.07.11-Az: 1 S 9/10
 
AGB: Kein Leistungsverweigungsrecht einer Fluglinie bei Nichtvorlage der Kreditkarte (15.12.2011)
AGB-Klausel eines Luftverkehrsunternehmen unwirksam, nach die Vorlage einer Kredit- oder Debitkarte verlangt wird-OLG Frankfurt a.M. vom 08.09.11-Az:16 U 43/11
 
WEG: Bauträger als Miteigentümer kann von Beschlussfassung ausgeschlossen werden (15.12.2011)
Bauträger als WEG-Miteigentümer kann bei einer bestehenden Interessenkollision von der Beschlussfassung ausgeschlossen werden-AG Landsberg/Lech, 1 C 1146/10 WEG
 
Abfallgebühren: Grundstücksvermieter haftet für Gebühren des Mieters (15.12.2011)
Der Vermieter eines Hausgrundstücks kann für die Abfallgebühren seines Mieters in Anspruch genommen werden-VG Koblenz vom 24.06.10-Az:7 K 1230/09.KO
 
Aktuelle Gesetzgebung: Das Testamentsregister für Deutschland kommt (15.12.2011)
Immer mehr Menschen machen von Ihrer Testierfreiheit Gebrauch, da für sie die allgemeine gesetzliche Erbfolge nicht passt.
 
Architektenrecht: Volle Vergütung bei einvernehmlicher Aufhebung des Vertrags (15.12.2011)
Aufhebung eines Architektenvertrags-Verlust des Restvergütungsanspruchs nur bei Vereinbarung oder Kündigungsberechtigung-OLG Saarbrücken 06.07.11-Az: 1 U 408/09
 
Baumangel: Schadensersatzanspruch besteht auch, wenn sich Mangel nicht auswirkt (15.12.2011)
Bereits durch eine mangelhafte Werkleistung entsteht dem Auftraggeber ein Schaden-OLG Frankfurt a.M. vom 09.04.09-Az:10 U 264/07
 
Kapitalmarktrecht: BGH zur Haftung für unterbliebene Ad-hoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG (14.12.2011)
BGH-Grundsatzurteil zu Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftung wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilungen nach § 37b WpHG-BGH vom 13.12.11-Az:XI ZR 51/10
 
Gesellschaftsrecht: Zur Stellung des Treugebers im Innenverhältnis einer Publikumsgesellschaft (14.12.2011)
Treugeber ist im Innenverhältnis unmittelbarer Gesellschafter, wenn mittelbare Beteiligung im Gesellschaftsvertrag geregelt ist-BGH vom 11.10.11-Az:II ZR 242/09
 
GmbH - Steuerrecht: Geschäftsführer kann als Dritter in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandates einbezogen sein (09.12.2011)
Geschäftsführer kann als Dritter in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandates einbezogen sein, welches die GmbH erteilt hat-BGH vom 13.10.11-Az:IX ZR 193/10
 
Gesellschaftsrecht: Auslegung der Abfindungsbestimmungen eines ausscheidenden Gesellschafters im Gesellschaftsvertrag einer GmbH (06.12.2011)
Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters: im Zweifel Gleichbehandlung der Gesellschafter bei Berechnung der Abfindung-BGH vom 27.09.11-Az:II ZR 279/09
 
Bankrecht: Konkludente Genehmigung einer Lastschriftbuchung (05.12.2011)
konkludente Genehmigung einer Lastschriftbuchung innerhalb einer Schwankungsbreite von zuvor genehmigten Lastschriftbuchungen-BGH vom 27.09.11-Az:XI ZR 328/09
 
Schulrecht: Verrichtung von Gebeten in der Schule findet ihre Schranke in der Wahrung des Schulfriedens (02.12.2011)
Schüler ist nicht berechtigt, während des Besuchs der Schule außerhalb der Unterrichtszeit ein Gebet zu verrichten-BVerwG vom 30.11.11-Az:6 C 20.10
 
Factoring: Für eine Abmahnung nach § 314 BGB genügt die bloße Rüge vertragswidrigen Verhaltens nicht (01.12.2011)
Für eine Abmahnung nach § 314 BGB genügt die bloße Rüge vertragswidrigen Verhaltens nicht-BGH vom 12.10.11-Az:VIII ZR 3/11
 
Schadensersatzrecht: Zu den Schadensersatzansprüchen bei Unterlassung der Mitwirkungspflicht zur Vertragsanpassung (01.12.2011)
Anspruch aus Störung der Geschäftsgrundlage auf Vertragsanpassung verpflichtet die andere Partei, an der Anpassung mitzuwirken-BGH vom 30.09.11-Az:V ZR 17/11
 
Erbrecht: Zum lebzeitigen Eigeninteresse des Erblassers an einer Schenkung (01.12.2011)
kann auch vorliegen, wenn Beschenkter ohne rechtliche Bindung Leistungen übernimmt, tatsächlich erbringt und auch in Zukunft vornehmen will-BGH vom 26.10.11-Az:IV ZR 72/11
 
Bankrecht: Zur Haftung bei missbräuchlicher Abhebung von Bargeld an Geldautomaten (30.11.2011)
Fortentwicklung der Grundsätze für Haftung des Karteninhabers bei missbräuchlichen Abhebungen von Bargeld an Geldautomaten mit Karte und PIN-BGH vom 29.11.11-Az:XI ZR 370/10
 
Aktuelle Gesetzgebung: ELENA-Verfahren wird abgeschafft (28.11.2011)
Der Bundesrat hat die Aufhebung des ELENA-Verfahrens (Elektronischer Entgeltnachweis) gebilligt.
 
Jahreswechsel: Steuerliche Überlegungen zur Steueroptimierung (28.11.2011)
Es ist an der Zeit, sich darüber Gedanken zu machen, welche Maßnahmen im privaten Bereich bis zum Ende des Jahres steuerliche Vorteile bringen können
 
Geschwindigkeitsüberschreitung: Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren (28.11.2011)
Tatrichter muss besondere Feststellungen treffen, wenn die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit erfolgt ist-OLG Hamm,III-2 RBs 108/11
 
Verkehrsunfall: Überfahren der Wartelinie durch den Vorfahrtberechtigten (28.11.2011)
Wartelinie empfiehlt dem aus untergeordneten Straße kommenden Verkehr, an der durch die Linie markierten Stelle zu warten und Vorfahrt zu gewähren-AG Lemgo vom 01.07.11-Az:18 C 95/11
 
Reiserecht: Insolvenzschutz bei Pauschalreisen (28.11.2011)
umfasst auch den Rückzahlungsanspruch des Reisenden auf den Reisepreis bei einer Absage der Reise durch den Veranstalter - BGH,X ZR 43/11
 
Mietkürzung: Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten in der Nachbarschaft (28.11.2011)
berechtigen einen Mieter in der Regel nicht zu einer Kürzung der Miete - OLG Braunschweig, 1 U 68/10
 
Mietrecht: Kündigung einer vom Wohnungsmieter separat angemieteten Garage (28.11.2011)
Kann nur unabhängig von der Wohnung gekündigt werden, wenn sie nicht Bestandteil eines Wohnungsmietvertrags ist - BGH, VIII ZR 251/10
 
Ehegattentestament: Auslegung einer Wiederverheiratungsklausel (28.11.2011)
Eine solche Klausel kann der überlebende Ehegatte nicht ignorieren oder umgehen - OLG Hamm vom 31.05.11 - Az: I-15 W 360/10
 
Erbrecht: Zum Erbrecht nichtehelicher Kinder (28.11.2011)
Art. 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder hat weiterhin Bestand hat-BGH, IV ZR 150/10
 
Baurecht: Leistungsänderung: Abnahme muss kein Anerkenntnis sein (28.11.2011)
Führt Auftragnehmer die geschuldete Leistung anders aus als vertraglich geschuldet, muss Abnahme des Bauherren kein Anerkenntnis sein-OLG Brandenburg vom 25.08.11 -Az:12 U 69/10
 
AGG: Falsche Anrede begründet noch keine Diskriminierung (28.11.2011)
Bewerbung - keine Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft-Arbeitsgericht Düsseldorf, 14 Ca 908/11
 
Arbeitsrecht: Verlagerung eines Betriebsteils ins grenznahe Ausland (25.11.2011)
Bewerbung -
 
Arbeitsrecht: Zur Möglichkeit befristeter Arbeitsverhältnisse von Betriebsratmitgliedern (25.11.2011)
Anwendung von § 14 II TzBfG auf befristete Arbeitsverhältnisse von Betriebsratsmitgliedern verstößt nicht gegen Art.7 RL 2002/14/EG-ArbG Berlin-Az:33 Ca 5877/11
 
Europarecht: Selektives Vertriebssystem als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung (16.11.2011)
Art. 101 Abs. 1 AEUV - Vertragsklausel stellt bezweckte Beschränkung dar, wenn sie nicht objektiv gerechtfertigt ist-EuGH vom 13.10.11-Az:C-439/09
 
Bankrecht: Zur Aufklärungspflicht eines Anlageberaters bei Zinssicherungsgeschäften in der Form von gegenläufigen Höchst- und Mindestbegrenzungen (16.11.2011)
Beratungspflichtverletzung einer Bank bei Empfehlung von Zinssicherungsgeschäften in Form von Zinscap und Zinsfloor-LG Stuttgart vom 24.08.11-Az:8 O 516/10
 
Gesellschaftsrecht: Anteilswertermittlung für Abfindung nach Gewinnabführungsvertrag nur auf Vertretbarkeit überprüfbar (16.11.2011)
Abfindung nach einem Gewinnabführungsvertrag ist angemessen, wenn sie dem Verkehrswert des Anteils entspricht-OLG Stuttgart-Beschluss vom 14.09.11-Az:20 W 6/08
 
Gesellschaftsrecht: Gesamtnichtigkeit einer bedingten Kapitalerhöhung (16.11.2011)
Überschreitung des gesetzlich zulässigen Höchstbetrags i.S.d. § 192 III 1 AktG führt zur Gesamtnichtigkeit des Beschlusses-OLG München vom 14.09.11-Az:31 Wx 360/11
 
UG: Zur Gründung einer Unternehmergesellschaft nach Musterprotokoll (16.11.2011)
Musterprotokoll enthält nur die besondere Vertretungsbefugnis des bei der Gründung bestellten Geschäftsführers-OLG Düsseldorf vom 12.07.11-Az:I-3 Wx 75/11
 
Insolvenzrecht: Unterbrechung einer aktienrechtlichen Beschlussmängelklage (16.11.2011)
durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Vermögen der Aktiengesellschaft - BGH vom 19.07.11 - Az: II ZR 246/0
 
Wirtschaftstrafrecht: Untreue auch bei Einverständnis der Gesellschafter (15.11.2011)
Aus Einverständnis folgt nicht in jedem Fall der Ausschluss der Tatbestandsmäßigkeit bei der Untreue-BGH vom 30.08.11-Az:3 StR 228/11
 
Gesellschaftsrecht: Haftung wegen Missbrauchs der Generalvollmacht bei Errichtung einer Gesellschaft (15.11.2011)
fehlerhafte Gesellschaft setzt auf Abschluss eines Gesellschaftsvertrags gerichtete Willenserklärungen zwischen Beteiligten voraus-BGH vom 13.09.11-Az:VI ZR 229/09
 
Arbeitsrecht: Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Leitender Angestellter nach § 14 II KSchG (06.11.2011)
Der leitende Angestellte i.S.d. § 14 Abs.2 KSchG muss die Rechtsmacht haben, den Arbeitgeber selbständig zu verpflichten-BAG vom 14.04.2011-Az:2 AZR 167/10
 
Arbeitsrecht: Anspruch auf Zahlung eines auf das Geschäftsjahr bezogenen Bonus (06.11.2011)
Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag eines außertariflichen Mitarbeiters-Arbeitnehmer kann erfolgsabhängige Vergütung verlangen-BAG vom 07.06.11-Az:1 AZR 807/09
 
Umsatzsteuer: Behandlung von Gutscheinen (31.10.2011)
Die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe hat dazu Stellung bezogen, wie die Ausgabe von Gutscheinen umsatzsteuerlich zu behandeln ist
 
Steuervereinfachungsgesetz 2011: Wichtige Änderungen auf einen Blick (31.10.2011)
Einkommensteuererklärung für zwei aufeinanderfolgende Jahre wurde nicht ins Steuervereinfachungsgesetz 2011 mit aufgenommen.
 
Darlehenskonten: Monatliche Gebühr ist unwirksam (31.10.2011)
Die Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos in den AGB einer Bank ist unwirksam-BGH vom 07.06.11-Az:XI ZR 388/10
 
Vaterschaftstest: Nachweis durch DNA-Abstammungsgutachten (31.10.2011)
Unsicherheit bei Betroffenen über Vaterschaft oft auch nach Vaterschaftstest-OLG Stuttgart vom 30.06.11-Az:17 UF 53/11
 
Ordnungsverfügung: Auf die Gefahr kommt es an, nicht auf den Gefährdeten (31.10.2011)
Brand- und Lebensgefahr kann nicht entgegengehalten werden, dass das Haus allein vom Antragsteller bewohnt werde und er diese Gefahr in Kauf nehme-VG Saarlouis vom 25.08.11-Az:5 L 705/11
 
Baurecht: Fotovoltaikanlage: Denkmalschutz kontra Klimaschutz (31.10.2011)
entscheidend ist das Empfinden des für Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters-VGH Mannheim vom 01.09.11-Az:1 S 1070/11
 
Mitgliederversammlung: Erledigter TOP ist erledigt (30.10.2011)
darf auf der gleichen Mitgliederversammlung nicht wieder aufgenommen werden, wenn inzwischen Mitglieder die Versammlung verlassen haben-KG, 24 U 156/10
 
Standardisiertes Messverfahren: Erforderlicher Umfang der tatsächlichen Feststellungen (30.10.2011)
Auch hier muss Richter grundsätzlich in den Urteilsgründen das Messverfahren und ggf. berücksichtigten Toleranzwert mitteilen-OLG Düsseldorf, IV-1 RBs 12/11
 
Aktuelle Gesetzgebung: Regierungsentwurf zur Bekämpfung von Abo- und Kostenfallen im Internet (30.10.2011)
Internetabzocke soll durch einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung künftig ein Riegel vorgeschoben und Verbraucherrechte gestärkt werden.
 
Gewerbemietvertrag: Keine Mietzahlungspflicht bei Vermieterrenovierung vor Ablauf des Vertrags (30.10.2011)
Mieter kann während der Zeit der Renovierung die Räume nicht nutzen-KG, 8 U 187/10
 
Architekt: Beratungspflicht zu entstehenden Baukosten (30.10.2011)
Es gehört zu den Aufgaben eines Architekten, den Bauherrn über die voraussichtlichen Baukosten zu beraten-OLG Hamm, I-24 U 151/04
 
Arbeitsrecht: Befristungskontrollklage: Verstoß des Arbeitsgerichts gegen die Hinweispflicht aus § 17 S 2 TzBfG i.V.m. § 6 S 2 KSchG (30.10.2011)
Landesarbeitsgericht hat selbst zu prüfen, ob die Befristung des Arbeitsvertrags gegen weitere Unwirksamkeitsgründe verstößt-BAG vom 04.05.11-Az:7 AZR 252/10
 
Arbeitsrecht: Berichtigung der Unterrichtung des Betriebsrats im Zustimmungsersetzungsverfahren (30.10.2011)
nachholen fehlender Information durch Arbeitgeber im Zustimmungsersetzungsverfahren-BAG vom 01.06.11-Az:7 ABR 18/10
 
Gesellschaftsrecht: Unterbrechung einer aktienrechtlichen Beschlussmängelklage durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Vermögen der Aktiengesellschaft (30.10.2011)
aktienrechtliche Beschlussmängelklage wird nur unterbrochen, wenn angefochtener Beschluss zu Vergrößerung der Insolvenzmasse führt-BGH vom 19.07.11-Az:II ZR 246/09
 
Wettbewerbsrecht: Lotto-Werbung auf Linienbussen verstößt gegen Glücksspielstaatsvertrag (30.10.2011)
wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen Glücksspielwerbung-Verband privater Unternehmen handelt nicht rechtsmissbräuchlich-OLG Hamburg vom 11.08.11-Az:3 U 145/09
 
Steuerstrafrecht: Hinterziehungszinsen und Vorsatz bei Steuerhinterziehung (30.10.2011)
Voraussetzung ist die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Straftatbestands einer vollendeten Steuerhinterziehung-FG München vom 20.04.11-Az:13 V 446/11
 
Wirttschaftsstrafrecht: Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation durch Herausgabe einer irreführenden Pressemitteilung (30.10.2011)
Für sittenwidriges Handeln reicht Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation noch nicht aus-OLG Düsseldorf vom 07.04.11-Az:I-6 U 7/10
 
Internetrecht: Haftung eines Betreibers einer Internetplattform (30.10.2011)
wenn Rechteinhaber den Betreiber auf Verletzung seines Rechts durch ein auf dem Marktplatz eingestelltes Verkaufsangebot hinweist-BGH vom 17.08.11-Az:I ZR 57/09
 
Wettbewerbsrecht: Zur automatisierten Auswertung von Online-Datenbanken (30.10.2011)
Keine gezielte Behinderung des Mitbewerbers bei Inverkehrbringen einer Software mit der Inhalte von Internetseiten abgerufen werden können-BGH vom 22.06.11-Az:I ZR 159/10
 
Gesellschaftsrecht: Bestimmung des maßgeblichen Sitzes einer Gesellschaft in der EU nach Art. 22 Nr. 2 EuGVVO (30.10.2011)
Sitz der Gesellschaft bestimmt sich nach der Gründungstheorie und damit grundsätzlich nach dem Satzungssitz im Herkunftsstaat-BGH-Urteil vom 12.07.11 -Az:II ZR 28/10
 
Arbeitsrecht: Betriebsteilübergang unter Wahrung der Identität (29.10.2011)
Auch beim Erwerb eines Betriebsteils ist erforderlich, dass die wirtschaftliche Einheit ihre Identität wahrt-BAG vom 27.01.11-Az:8 AZR 326/09
 
Arbeitsrecht: Sonderkündigungsschutz bei Unkenntnis der Schwerbehinderung eines Arbeitsnehmers (29.10.2011)
Arbeitnehmer muss nach Zugang der Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist das Bestehen des Sonderkündigungsschutzes geltend machen-BAG vom 09.06.11-Az:2 AZR 703/09
 
Transportrecht: Keine zusätzliche Vergütung des Frachtführers nach Sperrung des Schifffahrtsweges wegen einer Havarie (29.10.2011)
Von außen wirkende Verzögerungsursachen lösen grundsätzlich keine Vergütungspflicht des Absenders aus-BGH vom 22.06.11-Az:I ZR 108/10
 
Recht der GbR: Abfindungsguthaben kann mittels Zahlungsklage eingeklagt werden (29.10.2011)
Über die Höhe des Abfindungguthabens muss ggf. Beweis durch Einholung eines Sachverständigengutachtens erhoben werden-BGH vom 07.06.11-Az:II ZR 186/08
 
Vertragsrecht: Aufspaltungsverbot in Vertrag über Unternehmenssoftware hält Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB stand (29.10.2011)
Ein solches Aufspaltungsverbot verstößt auch nicht gegen das Kartellrecht-OLG Karlsruhe vom 27.07.11-Az:6 U 18/10
 
Prospekthaftung: Einlagenrückgewähr bei Übernahme des Prospekthaftungsrisikos durch die Gesellschaft bei Platzierung von Altaktien (28.10.2011)
wenn Altaktionär die Gesellschaft nicht von der Prospekthaftung freistellt-BGH vom 31.05.11-Az:II ZR 141/09
 
Gesellschaftsrecht: Unternehmensbewertung im Spruchverfahren (28.10.2011)
bestimmte konkret vorgenommene Berechnung muss auf der Grundlage zutreffender Ausgangszahlen zu einem plausibel hergeleiteten Ergebnis führen-KG vom 19.05.11-Az:2 W 154/08
 
Hochschulrecht: Vergabe von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität (28.10.2011)
Bindung der Vergabe von Studienplätzen außerhalb der Kapazitäten an Kriterien für innerkapazitäre Vergabe verstößt nicht gegen Bundesrecht-BVerwG vom 23.03.11-Az:6 CN 3.10
 
Überentnahmen: Schuldzinsen für Umlaufvermögen nicht privilegiert (27.10.2011)
die auf Finanzierung von Umlaufvermögen entfallenden Schuldzinsen bei hohen Privatentnahmen sind nur gekürzt abziehbar, wenn sie auf den Erwerb eines Warenlagers entfallen
 
Steuerrecht: Solidaritätszuschlag ist zumindest bis zum Jahr 2007 verfassungsgemäß (27.10.2011)
auch nach 2007 dient Solidaritätszuschlag noch zur Deckung des besonderen Finanzbedarfs des Bundes aus den Kosten der deutschen Einheit-BFH vom 21.07.11-Az:II R 52/10
 
Insolvenzrecht: Veräußerung von Absonderungsgut im Insolvenzeröffnungsverfahren (27.10.2011)
vorläufiger mitbestimmender Insolvenzverwalter muss gegenüber dem Absonderungsberechtigten Verkauf zustimmen-BGH vom 05.05.11-Az:IX ZR 144/10
 
Fahrverbot: Auswirkung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (27.10.2011)
kann dazu führen, dass das angeordnete Fahrverbot (teilweise) als vollstreckt gilt-OLG Hamm vom 24.03.11-Az: III-3 RBs 70/10
 
Erbrecht: Einstufung eines Grundstücks als unbebaut bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer (26.10.2011)
hiermit können Erben eines vollkommen vermüllten Hauses nicht ohne Weiteres rechnen - FG Hessen, 3 K 2993/09
 
Aufklärungspflicht: Bauunternehmer muss auf sinnlose Leistungen hinweisen (26.10.2011)
Verlangt der Auftraggeber bestimmte Arbeiten, muss ihn der Auftragnehmer darauf hinweisen, wenn diese Leistungen möglicherweise sinnlos oder überflüssig sind
 
Arbeitsvertragsrecht: Auswirkungen eines Betriebsübergangs auf arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel (25.10.2011)
vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages führt zu einzelvertraglicher Geltung, dies ändert auch Betriebsübergang nicht-BAG-Urteil vom 17.11.10-Az:4 AZR 391/09
 
Arbeitsrecht: Unwirksamkeit der Kündigung wegen unterlassener Anhörung des Betriebsrats trotz ungültiger Betriebsratswahl (25.10.2011)
Wird Betriebsratswahl erfolgreich angefochten, aber nicht Nichtigkeit von Anfang an festgestellt, hat Anfechtung keine rückwirkende Kraft-BAG vom 09.06.11-Az:6 AZR 132/10
 
Ausgleich für Nachtarbeit: Stewardess mit Zugschaffnerfunktion (25.10.2011)
§ 6 Abs.5 ArbZG überlässt Ausgestaltung des Ausgleichs für Nachtarbeit wegen größerer Sachnähe den Tarifvertragsparteien-BAG vom 18.05.11-Az:10 AZR 369/10
 
Arbeitsrecht: Abgeltung von Bereitschaftsdienstzeiten durch Freizeitausgleich (25.10.2011)
Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienstzeiten kann auch in die gesetzliche Ruhezeit gelegt werden-BAG vom 22.07.10-Az:6 AZR 78/09
 
Arbeitsrecht: Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen (24.10.2011)
Betriebsrat kann Ausschreibung von Arbeitsplätzen verlangen, die vom Arbeitgeber dauerhaft für Leiharbeitnehmern vorgesehen sind-BAG vom 01.02.11-Az:1 ABR 79/09
 
Handelsvertreterrecht: Rechtsformwechsel des Handelsvertreters schließt Ausgleichsanspruch nicht aus (24.10.2011)
Vermögensübergang einer OHG analog §738 BGB auf GmbH ist für Fortbestand eines Handelsvertretervertrags ohne unmittelbaren Einfluss-OLG Stuttgart vom 30.05.11-Az:5 U 189/10
 
Gesellschaftsrecht: Ausscheiden eines KG-Gesellschafters auf Verlangen der übrigen Gesellschafter (24.10.2011)
Gesellschafter haben Ausschließungsbeschluss zu fassen und darauf gegründet eine Ausschließungserklärung abzugeben-BGH vom 21.06.11-Az:II ZR 262/09
 
Recht der KG: Zur Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft (23.10.2011)
Insolvenzanfechtung - Rückzahlung geleisteter Ausschütungen an Beteiligungsgesellschaft-BGH vom 22.03.11-Az:II ZR 224/08
 
Gesellschaftsrecht: Erstattung des Wertes einer Gesellschaftersicherheit nach Rechtsprechungsregeln (23.10.2011)
verjährt gemäß § 31 Abs.5 GmbHG in fünf Jahren-BGH vom 31.05.11-Az:II ZR 106/10
 
Kündigungsrecht: Keine außerordentliche Kündigung wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens (22.10.2011)
Einzelfallentscheidung zur betriebsbedingten außerordentlichen Kündigung zur Abwendung einer Insolvenz-ArbG Duisburg vom 18.04.11-Az:3 Ca 376/11
 
Baumangel: Anscheinsbeweis, wenn hohe Wahrscheinlichkeit für Ausführungsfehler besteht (22.10.2011)
ausführende Bauunternehmer haftet auf Schadensersatz, wenn Schaden nur bei der Erstellung entstanden sein kann -LG Stuttgart vom 15.12.10-Az:21 O 152/09
 
Handelsrecht: Pflicht zur Vorlage der Jahresabschlussunterlagen (22.10.2011)
ein Ordnungsgeld wegen Verletzung der handelsrechtlichen Vorschriften ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden-BVerfG vom 18.04.11-Az:1 BvR 874/11
 
Aktuelle Gesetzgebung: Buttonlösung gegen Internetabzocke kommt (22.10.2011)
Das Europäische Parlament hat sich für eine Richtlinie ausgesprochen, die wirksamen Schutz vor Kostenfallen bietet.
 
Nachbarrecht: Gemeinschaftswand: Schadensersatzpflicht beim Abriss eines der Gebäude (22.10.2011)
Haben zwei Nachbargebäude eine gemeinsame Wand, kann sich ein Grundstückseigentümer durch den Abriss seines Gebäudes schadensersatzpflichtig machen-OLG Brandenburg,5 U 51/09
 
Schrottimmobilien: Hypovereinsbank zum Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung beim Verkauf von Schrottimmobilien verurteilt (21.10.2011)
Durchbruch für Kapitalanleger - HypoVereinsbank muss an Wohnungskäufer Schadensersatz in Höhe von 50 000 Euro zahlen-BGH vom 05.07.11-Az:XI ZR 342/10
 
Strafrecht: Keine Verdrängung der Hinweispflicht und Verständigung im Strafverfahren durch § 257c StPO (21.10.2011)
§ 257c StPO und die Bindungen des Gerichts haben nicht die Kraft, die Hinweispflichten des § 265 StPO zu relativeren oder zu verdrängen-BGH vom 11.05.11-Az:2 StR 590/10
 
Aufenthaltsrecht: Haft zur Sicherung der Abschiebung (21.10.2011)
Vermutung des § 62 Abs.2 Satz 1 Nr.2 AufenthG - wenn Ausreisefrist abgelaufen und Betroffener seine geänderte Anschrift nicht mitteilt–BGH vom 19.05.11–Az:V ZB 15/11
 
Recht der GbR: Zum Abfindungsanspruch eines Gesellschafters bei Ausscheiden aus der Personengesellschaft (21.10.2011)
kann ausgeschiedener Gesellschafter Höhe seines Abfindungsanspruchs schlüssig begründen, ist eine Leistungsklage denkbar-BGH vom 17.05.11-Az:II ZR 285/09
 
Wirtschaftsstrafrecht: Zur Feststellung des Schadens bei betrügerischer Kapitalerhöhung (21.10.2011)
Erforderlich ist die hinreichenden Feststellung eines Vermögensschadens-BGH vom 14.04.11-Az:2 StR 616/10
 
Insolvenzanfechtung: Revision wegen auf Rechtshandlung der Schuldnerin beruhendem Pfandrecht erfolgreich (21.10.2011)
pfändet der Gläubiger in eine dem Schuldner eröffnete Kreditlinie, so entsteht ein Pfandrecht erst mit dem Abruf der Kreditmittel als Rechtshandlung des Schuldners
 
Insolvenzrecht: Haftung des Insolvenzverwalters bei übereilter Veräußerung des schuldnerischen Unternehmens unter dessen Wert (20.10.2011)
Die Insolvenzordnung schreibt vor, das schuldnerische Unternehmen bis zur Entscheidung der Gläubigerversammlung über die Stilllegung fortzuführen-OLG Rostock vom 08.04.11-Az:5 U 31/08
 
Insolvenzrecht: Keine Aufrechnung gegen ein Körperschaftsteuerguthaben im Insolvenzverfahren (20.10.2011)
Aufrechnung des FA gegen den Anspruch auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens steht das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs.1 Nr.1 InsO entgegen-BFH vom 23.02.11-AZ:I R 20/10
 
Kaufrecht: Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht (20.10.2011)
keine eigenständige Regelung - Für seine Bestimmung gilt die allgemeine Vorschrift des § 269 Abs.1 BGB-BGH vom 13.04.11-Az:VIII ZR 220/10
 
Kapitalmarktrecht: Verlusteausgleich wegen einer fehlerhaften Anlageberatung im Zusammenhang mit einem CMS Spread Ladder Swap- Vertrag (20.10.2011)
Eine Bank muss bei der Anlageberatung vor der Abgabe einer Empfehlung grundsätzlich die Risikobereitschaft des Anlegers erfragen-BGH vom 22.03.11-Az:XI ZR 33/10
 
Arbeitsrecht: Anforderungen an eine Betriebsnorm und Auslegung einer zwischen den Tarifvertragsparteien geschlossenen Vereinbarung als Tarifvertrag (20.10.2011)
Betriebsnorm muss eine über das einzelne Arbeitsverhältnis hinausgehende unmittelbare und zwingende Geltung auch gegenüber Arbeitnehmern haben-BAG vom 26.01.11-Az:4 AZR 159/09
 
Europarecht: Zugang geschädigter Dritter zu Dokumenten eines Kronzeugenverfahrens (20.10.2011)
kartellrechtliche Bestimmungen der Union verbieten es nicht, dass Geschädigter Zugang zu Dokumenten eines Kronzeugenverfahrens erhält-EuGH vom 14.06.11-Az:C-360/09
 
Insolvenzrecht: Harte Patronatserklärung der Muttergesellschaft (19.10.2011)
beseitigt weder die objektive Zahlungsunfähigkeit der Tochtergesellschaft noch Kenntnis des Gläubigers- BGH vom 19.05.11-Az:IX ZR 9/10
 
Bankrecht: Darlehensablösung mit Bareinlage (19.10.2011)
Wenn mit Bareinlage Darlehen abgelöst wird, für dessen Rückzahlung sich der Inferent verbürgt hat, leistet er nicht verdeckt eine Sacheinlage-BGH vom 12.04.11-Az: II ZR 17/10
 
Steuerrecht: Due Diligence-Kosten: Keine sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben (19.10.2011)
Anschaffung von Gesellschaftsanteilen-Kosten der Due Diligence sind Anschaffungskosten zuzuordnen-FG Köln vom 06.10.10-Az:13 K 4188/07
 
Aufsichtsratsmitglied: Zahlungen durch Vorstand müssen vorher genehmigt werden (19.10.2011)
Zur Zulässigkeit von Vorstandszahlungen an Aufsichtsratsmiglieder-OLG Frankfurt a.M. vom 15.02.11-Az:5 U 30/10
 
Arbeitsrecht: Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag (10.09.2011)
BAG-Urteil vom 23.02.2011 - Az: 4 AZR 439/09- Rechtsanwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Einstellungsgespräch: Falsche Beantwortung der Frage nach einer Schwerbehinderung (25.08.2011)
falsche Beantwortung einer bei Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann Arbeitgeber berechtigen, Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten-BAG, 2 AZR 396/10
 
Arbeitszeit: Teilnahme an Betriebsversammlung (24.08.2011)
OVG Münster-Urteil vom 10.05.2011 (Az: 4 A 1403/08) - Anwalt für Arbeitsrecht- S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kostenlose Datenschutzrichtlinie für den Google Plus „+1-Button“ (25.07.2011)
notwendige Inhalte für die Datenschutzrichtlinie - Rechtsanwalt für Internetrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin
 
Kostenlose Datenschutzrichtlinie für den Twitter „Re-Tweet-Button“ (25.07.2011)
notwendige Inhalte für die Datenschutzrichtlinie - Rechtsanwalt für Internetrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin
 
Steuerrecht: Doppelte Haushaltsführung: Zum Nachweis des Lebensmittelpunkts (08.07.2011)
Beweislast für eine doppelte Haushaltsführung eines am Beschäftigungsort mit seiner Lebensgefährtin in einer Wohnung lebenden Steuerpflichtigen - Anwalt für Steuerrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Steuerrecht: Daten auf angekauften Banken-CDs dürfen verwertet werden (08.07.2011)
Nach e
 
Steuerrecht: Nahe Angehörige: Vermietungsabsicht ist konkret nachzuweisen (08.07.2011)
Zu den vertraglichen Hauptpflichten eines Mietvertrags gehört insbesondere die Entrichtung des vereinbarten Mietzinses - Anwalt für Steuerrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Steuerrecht: Riester-Verträge: Nachträgliche Eigenbeiträge sollen Zulagen retten (08.07.2011)
Das Bundeskabinett hat am 4.5.2011 den Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften beschlossen - Anwalt für Steuerrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Unberechtigter Steuerausweis nach § 14c UstG (07.07.2011)
Ein unberechtigter Steuerausweis i.S. des § 14c Abs. 2 UStG setzt nicht voraus, dass die Rechnung alle in § 14 Abs. 4 UStG aufgezählten Pflichtangaben aufweist-BFH-Urteil vom 17.02.2011 (Az: V R 39/09)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Feststellung der Berufsunfähigkeit im selbstständigen Beweisverfahren (07.07.2011)
Ein selbstständiges Beweisverfahren ist zur Feststellung der Berufsunfähigkeit für Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nicht geeignet, weil allein aufgrund des Vortrags des
 
Zwangsversteigerung eines Grundstücks nach Eröffnung eines englischen Insolvenzverfahrens eines deutschen Schuldners (07.07.2011)
Nach der Eröffnung des englischen Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines deutschen Schuldners darf die Zwangsversteigerung eines zur Masse gehörenden, in Deutschland belegenen Grundstücks grundsätzlich nur a
 
WAYS TO OBTAIN A GREEN CARD TO THE UNITED STATES (06.07.2011)
Who is a Permanent Resident?
 
Vorruhestandsbezug – Benachteiligung wegen des Geschlechts (02.07.2011)
BAG hat mit dem Urteil vom 15.02.2011 (Az: 9 AZR 750/09) -Anwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Tätigkeitsaufstieg und Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten (02.07.2011)
BAG-Urteil vom 23.02.2011 (Az: 4 AZR 214/09)-Anwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung (02.07.2011)
Der Betriebsrat kann die Unterlassung betriebsändernder
 
Bankrecht: Monatliche Gebühr für die Führung des Darlehenskontos ist unwirksam (01.07.2011)
Die
 
Renovierung: Verjährung des Erstattungsanspruchs bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel (01.07.2011)
Der Erstattungsanspruch eines Mieters für die Kosten einer Renovierung, die er infolge einer unerkannt unwirksamen Schönheitsreparaturk
 
Kündigungsrecht: Fortlaufende unpünktliche Mietzahlung berechtigt zur Kündigung (01.07.2011)
Zahlt
 
Erbrecht: Testamentsvollstrecker kann Entlassung seines Amtsnachfolgers nicht beantragen (01.07.2011)
Ist das Amt eines Testamentsvollstreckers beendet, kann er nicht beantragen, seinen Am
 
Elternunterhalt: Unterhaltsanspruch kann bei Alkoholsucht ausgeschlossen sein (01.07.2011)
Alkoholabhängige Eltern können in bestimmten Fällen keinen Anspruch auf Unterhalt gegenüber ihren Kindern haben-OLG Karlsruhe vom 28.07.10-Az:16 UF 65/10
 
Aktuelle Gesetzgebung: Kinder sollen besser vor Vernachlässigung geschützt werden (01.07.2011)
Der Bun
 
Baumangel: Merkantiler Minderwert auch bei ordnungsgemäßen Nachbesserungsarbeiten (01.07.2011)
Aufrechnung des merkantilen Minderwerts nach Beseitigung vom Dachmängeln mit offener Werklohnforderung ist zulässig - OLG Stuttgart vom 08.02.11 - Az: 12 U 74/10 - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Gewährleistungsrecht: Schadensersatz: Ungesicherte Wasserversorgung als Grundstücksmangel (01.07.2011)
Ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück, dessen Wasserversorgung und Abwass
 
Kündigungsrecht: Fußball-WM führt nicht zur fristlosen Kündigung (01.07.2011)
Schaut ein Verkäufer während der Arbeitszeit ein Spiel der Fußball-Weltmeisterschaft im Fernsehen, darf er deshalb nicht fristlos gekündigt werden - Anwalt für Arbeitsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Kündigungsrecht: Abmahnung erforderlich bei Missbrauch von Bonuspunkten (01.07.2011)
Der Missb
 
Some frequently asked question concerning Florida Consumer Law (01.07.2011)
LANDLORD TENANT LAW
 
Altersteilzeit im Blockmodell Berechnung des Leistungsentgelts während Arbeitsphase (26.06.2011)
Berechnung des Leistungsentgelts während Arbeitsphase-Anwalt für Arbeitsrecht-BAG-Urteil vom 21.01.2011 (Az: 9 AZR 870/09)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Fristlose Kündigung wegen Vergleichs mit Zuständen „wie im Dritten Reich“ (26.06.2011)
LAG Hessen- Urteil vom 14.09.2010 (Az: 3 Sa 243/10)-Anwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Verdachtskündigung wegen sexueller Belästigung (26.06.2011)
LAG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 16.12.2010 (Az: 2 Sa 2022/10)-Anwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeitgeberdarlehen - vertragliche Ausgleichsklausel (21.06.2011)
Eine vertraglich vereinbarte Ausgleichsklause
 
Zurückweisung einer Kündigung wegen fehlender Vollmachtserklärung (19.06.2011)
Durch § 174 BGB soll der Erklärungsempfänger vor der Ungewissheit geschützt werden, ob eine bestimmte Person bevollmächtigt ist, das
 
Verwirkter Widerspruch bei Betriebsübergang (19.06.2011)
Das Recht
 
Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen (19.06.2011)
Der Betriebsrat kann die Ausschreibung von Arbeitsplätzen verlangen, die vom Arbeitgeber dauerhaft für die Besetzung mit Leiharbeitnehmern vorgesehen sind-BAG-Beschluss vom 01.02.2011 (Az: 1 ABR 79/09)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Aufklärungspflicht einer Bank gegenüber Kunden bei Wertpapier-Eigengeschäften der Bank (17.06.2011)
OLG Karlsruhe-Urteil vom 30.03.2011 (Az: 17 U 133/10)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kick-Back: Aufklärungspflichten der Bank über Rückvergütungen (17.06.2011)
Eine ordnungsgemäße Aufklärung des Anlegers über Rückvergütungen kann auch durch Übergabe der Anlageprospekte erfolgen - BGH vom 09.03.11 und 19.07.11 - Az: XI ZR 191/10
 
Anwendbarkeit der "kickback"-Rechtsprechung auf nicht bankmäßig gebundene, freie Anlageberater (17.06.2011)
Die sogenannte kickback"-Rechtsprechung des BGH (11. Senat) ist im Falle der Beratun
 
Hemmung der Verjährung bei Verbaucherdarlehensverträgen (17.06.2011)
Die Verjährungshemmung nach §
 
Handelsvertreterrecht: Unternehmerpflicht zur Verfügungstellung von Unterlagen im Rahmen des Handelsvertretervertrages (10.06.2011)
muss nur diese zur Verfügung stellen, auf die der Handelsvertreter zur Vermittlung oder Abschluss der Verträge angewiesen ist-BGH vom 04.05.11-Az: VIII ZR 11/10
 
Recht der KG: Beitrittserklärung eines Kommanditisten zu einer Publikumskommanditgesellschaft (10.06.2011)
zur Frage, wann eine Annahmeerklärung im Namen der Mitgesellschafter angenommen wurde-BGH vom 01.03.11-Az:II ZR 16/10
 
Die Neugründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) durch Abspaltung verstößt gegen das Sacheinlagenverbot nach § 5a II 2 GmbHG (10.06.2011)
BGH -Beschluss vom 11.04.2011 (Az: II ZB 9-10, II ZB 9/10)- Rechtsanwlt für Gesellschaftsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
GbR: Anforderungen an die Grundbucheintragung bei Eigentumserwerb einer GbR (10.06.2011)
GbR und ihre Gesellschafter müssen u.a. in der notariellen Auflassungsverhandlung benannt sein-BGH vom 28.04.11-Az:V ZB 194/10
 
Erfolglose Verfassungsbeschwerden von ehemaligen T-Online-Aktionären (10.06.2011)
gegen die gerichtlich festgesetzte Zuzahlung nach Verschmelzung auf die Deutsche Telekom AG - BVerfG vom 26.04.11 - Az: 1 BvR 2658/10 - Anwalt für Verfassungsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Auf die Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 I BetrVG ist § 174 BGB jedenfalls analog anzuwenden (10.06.2011)
LAG Baden-Württemberg-Urteil vom 11.03.2011 (Az: 7 Sa 109/10)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Unzulässige Beurlaubungsklausel nach Kündigung (10.06.2011)
Eine formularvertragliche Klausel, wonach der Arbeitgeber berechtigt ist,
 
Zur Haftung der KfW und der Bundesrepublik Deutschland für den dritten Börsengang der Telekom (06.06.2011)
BGH-Urteil vom 31.5.2011 (Az: II ZR 141/09) - Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht - S&K Rechtsanwalt in Berlin Mitte
 
Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Offenlegungspflicht des Arbeitgebers (05.06.2011)
Hat der Arbeitgeber bei der Gewährung einer freiwilligen Entgelterhöhung Gruppen von Arbeitnehmern unterschiedlich behandelt, ist er im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast verpfli
 
Rückzahlung von Weiterbildungskosten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Abschluss der Ausbildung (05.06.2011)
BAG-Urteil vom 19.01.2011(Az: 3 AZR 621/08) - Anwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Personenbedingte Kündigung bei mehrjähriger Freiheitsstrafe (05.06.2011)
Nicht jede Freiheitsst
 
Steuerstrafrecht: Selbstanzeige: Verschärfte Regeln sind in Kraft (02.06.2011)
Das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung (kurz Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) ist am 3.5.2011 in Kraft getreten - Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Handelsvertreterrecht: Anspruch auf kostenlose Überlassung nur bei bestimmten Hilfsmitteln (02.06.2011)
Handelsvertreter hat nur in ganz bestimmten Fällen gegen den Unternehmer Anspruch auf kostenlose Überlassung von Hilfsmitteln-BGH, VIII ZR 10/10
 
Erststudium nach dem Abitur: Aufwendungen sind keine Werbungskosten (02.06.2011)
Die von der Verwaltung übernommene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, nach der Ausbildungskosten im Zusammenhang mit einem Erststudium nach einer abgeschlossen
 
Verkehrsrecht: Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete Schätzgrundlage (02.06.2011)
Für die Berechnung der Höhe der nach einem
 
Bankrecht: Unwirksame Klausel im Preis- und Leistungsverzeichnis (02.06.2011)
Eine Klausel im Preis- und Leistungsverzeichnis einer Bank ist unwirksam, nach der für Anschaffungsdarlehen eine Bearbeitungsgeb&u
 
Schadensersatz: Wer ohne zu bezahlen tankt, muss Detektivkosten erstatten (02.06.2011)
Ein
 
Mietvertrag: Mieter darf nicht länger als vier Jahre gebunden werden (02.06.2011)
Es lieg
 
Schadensersatz: Kein Anspruch bei Kündigung ohne Angabe von Gründen (02.06.2011)
Die Angabe der Gründe für die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist eine bl
 
Schönheitsreparaturen: Klauseln mit einfarbigen Vorgaben („weiß“) sind unwirksam (02.06.2011)
Eine Formularklausel, die den Mieter verpflichtet, die Wohnung in „wei&szl
 
Erbrecht: Geltendmachung von Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis des Erblassers (02.06.2011)
Verstirbt ein Arbeitnehmer, kann sei
 
Erbrecht: Keine Irrtumsanfechtung bei Erbschaftsausschlagung aus allen Berufungsgründen (02.06.2011)
Schlägt der Erbe die Erbschaft ausdrückl
 
Sorgerecht: Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes ins Ausland (02.06.2011)
Das Familiengericht darf das alleinige Sorgerecht
 
Vertragsrecht: Nutzen von Planungsunterlagen begründet noch keinen Vertrag (02.06.2011)
Wurden zwischen Bauherrn und Architekten ergebnislose Vertragsverhandlung
 
Architektenvertrag: Unzulässiges Aufrechnungsverbot (02.06.2011)
Die Klausel in einem Architektenvertrag, nach der eine Aufrechnung gegen den Honorara
 
Beamtenrecht: Ruhegehalt: Aberkennung wegen Bestechlichkeit (02.06.2011)
Einem Ruhestandsbeamten, der sich während seiner aktiven Dienstzeit als bestechlich erwiesen hat, ist das Ruhegehalt abzuerkennen - Rechtsanwalt für Beamtenrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeitgeberhaftung: Schadensersatz wegen Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen (02.06.2011)
D
 
Europarecht: Aktuelle Gesetzgebung: Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 1. Mai 2011 (02.06.2011)
Seit dem 1. Mai 2011 gilt in Deutschland die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Damit endet eine insgesamt sieben Jahre währende Übergangszeit - Anwalt für Europarecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Leiharbeiter können Lohn für mehrere Jahre nachfordern (31.05.2011)
Leiharbeiter haben vier Jahre Zeit, um ihren Anspruch auf gleichen Lohn geltend zu machen - Anwalt für Arbeitsrecht- S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Werbung mit Garantie (29.05.2011)
Unt
 
Gesellschaftsrecht: GbR-Gründung zur gerichtlichen Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen (29.05.2011)
Ermächtigung zur gerichtlichen Geltendmachung dieser Ansprüche wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 I RBerG gemäß § 134 BGB nichtig-BGH vom 12.04.11-Az:II ZR 197/09
 
Wettbewerbsrecht: Einwilligungserklärung für Werbeanrufe (29.05.2011)
Die auf einer Teilnahmekarte für ein Gewinnspiel unter der Rubrik "Telefonnummer" enthaltene Angabe - BGH vom 14.04.11 - Az: I ZR 50-09
 
Verwirkung nach fristgerechter Klageerhebung (28.05.2011)
BAG-Urteil vom 25.11.2010 (Az: 2 AZR 323/09) - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht- S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes auf einen Kleinbetrieb (28.05.2011)
BAG-Urteil vom 28.10.2010 (Az: 2 AZR 392/08) - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht- S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Jah­res­son­der­zah­lung - Kürzung bei Vor­lie­gen ei­nes ne­ga­ti­ven be­trieb­li­chen Vor­jah­res­er­geb­nis­ses (28.05.2011)
BAG-Urteil vom 19.01.2011 (Az: 10 AZR 863/09)-Rechtsanwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Widerspruch nach Betriebsübergang (18.05.2011)
Erhält ein Arbeitnehmer nach Betriebsübergang vom Betriebserwerber ei
 
Wiedereinstellungsanspruch aus einer Betriebsvereinbarung anlässlich eines Betriebsübergangs infolge Ausgründung einer Tochtergesellschaft (15.05.2011)
Garantiert der Arbeitgeber in einer Betriebsvereinbarung anlässlich der Ausgründung einer Tochtergesellschaft den durch Betriebsübergang in die Toch
 
6.1. Liquiditätsplanung (13.05.2011)
Die systematische Steuerung der Finanzen und Liquidität ist eine zentrale Managementaufgabe. Ziel ist die jederzeitige Gew&
 
6.2. Sanierungskonzept (13.05.2011)
Anwalt für Insolvenzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Liquiditätsmanagement (13.05.2011)
Debitoren-/ Kreditorenmanagement; Finanz- / Liquiditätsmanagement; Fördermittelmanagement - RA Dirk Streifler
 
Beteiligung der Öffentlichkeit an bestimmten umweltbezogenen Plänen und Programmen (13.05.2011)
Umfang des Rechts zur Anfechtung von Entscheidungen über die Genehmigung von Projekten, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist - EuGH-Urteil vom 12.05.2011 (Az: C-115/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Recht der KG: Keine Aufrechnung des Treugebers mit Schadensersatzansprüchen gegen den Treuhandkommanditisten aus Prospekthaftung (09.05.2011)
Abtretungsverbot nach § 399 Fall 1 BGB steht der Abtretung des Anspruchs des Treuhandkommanditisten gegen den Treugeber nicht entgegen-BGH vom 22.03.11-Az:II ZR 271/08
 
Gesellschaftsrecht: Auslegung einer die Gesellschaftsschuld begründenden Vereinbarung (09.05.2011)
in welchem Umfang Tilgungen aus dem Gesellschaftsvermögen oder Erlöse aus dessen Verwertung den Haftungsbetrag jedes einzelnen Gesellschafters mindern-BGH, II ZR 263/09
 
Aufklärungspflicht der Banken: Notwendige Unterscheidung zwischen Rückvergütungen (Kick-backs) und Provisionen (09.05.2011)
OLG Frankfurt a. M. - Urteil vom 16.03.2011 (Az: 23 U 55/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Unwirksame Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag (09.05.2011)
Eine vom Arbeitgeber vorformulierte Vereinbarung über die einseitig
 
Anspruch auf Sonderzahlung nicht Bestandteil des Prozessvergleichs (09.05.2011)
Regelt ein Prozessvergleich zur Beilegung eines Kündigungsschutzprozesses noch Ansprüche des Arbeitnehmers auf Abrechnung des Arbeitsverhältnisses bis zum Beendigungszeitpunkt, wird ein
 
Keine Anspruchsbegründung bei Bonitätsbeurteilungen soweit es sich um Meinungsäußerungen handelt (09.05.2011)
Bonitätsbeurteilungen begründen, soweit es sich um Meinungsäußerungen handelt, in der Regel keine Ansprüche aus § 824 BGB - BGH-Urteil vom 22.02.2011 (Az: VI ZR 120/10) S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Anfechtbarkeit von Eigentumsvorbehalten als kongruente Deckung hinsichtlich abgetretenen Forderungen (09.05.2011)
Erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalte si
 
Betriebsveranstaltungen: Neue Regeln zum Vorsteuerabzug (08.05.2011)
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zum Vorsteu
 
Aufsichtsratsmitglied: Zahlungen durch Vorstand müssen vorher genehmigt werden (08.05.2011)
Soll ein Aufsichtsratsmitglied Zahlungen für Dienstverpflicht
 
Abfindung: Kein Zufluss bei Umwandlung in eine Versorgungszusage (06.05.2011)
Wird von einer Abfindung ein Teilbetrag in eine Versorgungszusage umgewandelt, sodass der Arbeitnehmer nach Eintritt des Versorgungsfalls von seinem Arbeitgeber (nicht v
 
Unfallversicherung: Unwiderrufliche Freistellung von der Arbeitsleistung (06.05.2011)
Verzichtet ein Arbeitgeber, z.B. im Rahmen eines Aufhebungsvertrags, endgültig und unwiderruflich b
 
Maßnahmenpaket: Unterstützung der Opfer der Naturkatastrophe in Japan (06.05.2011)
Zur Unterstützung der Opfer der Erd- und Seebebenkat
 
Verkehrsunfall: Spontane Äußerungen an der Unfallstelle (06.05.2011)
Spontane Äußerungen eines Unfallbeteiligte
 
Versicherungsrecht: Lebensversicherungen verkaufen statt zu stornieren (06.05.2011)
Lebensversicherungen haben in Deutschland nur eine gering
 
WEG: Ordnungsgemäße Verwaltung bei Entscheidung über Volldämmung einer Hausfassade (06.05.2011)
Ist durch einen Sachverständigen nachgewiesen, dass eine Wärmedämmung zur Verhinderung von Schimmelbildung auf der gesamten Hausfassade notwendig ist, liegt eine bauliche V
 
Fehlalarm: Mieterin haftet nicht für Feuerwehr-Schäden an der Nachbarwohnung (06.05.2011)
Wer nach hinreichenden Anhaltspunkten für einen Notfal
 
Modernisierung: Mieterhöhung trotz fehlender Ankündigung zulässig (06.05.2011)
Der Vermieter kann nach eine
 
Renovierungskosten: Umlagefähigkeit bei Modernisierungsmaßnahmen (06.05.2011)
D
 
Sorgerecht: Entziehung bei häufigen Trennungen und Versöhnungen der Eltern möglich (06.05.2011)
Kommt es zwischen den Kindeseltern sehr oft zu mit Umzügen verbundenen Trennungen und späteren Ver
 
Sorgerecht: Eltern behalten Sorgerecht auch, wenn sie im Ausland nur schwer zu erreichen sind (06.05.2011)
Eine Vormundschaft f&uum
 
Erbrecht: Antrag auf Nachlasspflegschaft durch Vermieter (06.05.2011)
 
Aktuelle Gesetzgebung: Nichteheliche und eheliche Kinder erben gleich (06.05.2011)
Der Bu
 
Beseitigungsanordnung: Rechtmäßig erst nach abgeschlossenem Genehmigungsverfahren (06.05.2011)
Ordnet die Baua
 
Verfassungsrecht: Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig (04.05.2011)
Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil über die Verfassungsbeschwerden von vier Sicherungsverwahrten verkündet, die sich gegen die Fortdauer ihrer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach Ablauf der frü
 
Markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarung - "Jette Joop" (04.05.2011)
Bei der Bestimmung der Grenzen markenrechtlicher Abgrenzungsvereinbarungen gilt kein Verbot geltungserhaltender Reduktion-BGH-Urteil vom 07.12.2010 (Az: KZR 71/08)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Versetzungsvorbehalt in allgemeinen Geschäftsbedingungen (04.05.2011)
Ergibt die Auslegung eines in Allgemeinen Geschäftsbedin
 
Die Konfiguration des Betriebsrats-PC einschließlich der Anmeldeprozedur bestimmt der Betriebsrat grundsätzlich allein. (04.05.2011)
Der Betriebsrat kann bei der Verarbeitung personenbezo
 
Kostenlose Datenschutzrichtlinie für den Facebook „Gefällt-Mir-Button“ (03.05.2011)
Urheberrecht: Rechtsberatung zum Internetrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin
 
Architektenrecht: Kein Verzug des Planers ohne zeitliche Vorgabe (01.05.2011)
Ein Verzug des Planers mit der Vorlage der Planung tritt nur ein, wenn im Vertrag dafür ein Termin vereinbart ist. Allein daraus, dass das geplante Bauwerk zu einem bestimmten Ter
 
Kündigungsrecht: Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht... (01.05.2011)
Soweit Romanveröffentlichungen von Arbeitnehmern unter den Schutz von Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz
 
Kündigungsrecht: Mehrjährige Freiheitsstrafe berechtigt zur Kündigung (01.05.2011)
Wird der Arbeitnehmer zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, rechtfertigt dies grundsätzlich die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Anwalt für Arbeitsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Insolvenzrecht: Die Patronatserklärung (28.04.2011)
Funktion der Patronatserklärung - Anwalt für Insolvenzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Verjährungsbeginn für deliktischen Anspruch gegen ausländischen Broker wegen Teilnahme an sittenwidrigem Geschäftsmodell eines inländischen Terminoptionsvermittlers (22.04.2011)
BGH-Versäumnisurteil vom 25.01.2011 (Az: XI ZR 106/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Konkludente Genehmigung einer im Einzugsermächtigungslastschriftverfahren vorgenommenen Kontobelastung (22.04.2011)
Bei der Frage, ob eine konkludente Genehmigung einer im Einzugsermächtigungs-lastschriftverfahre
 
Versagung der Restschuldbefreiung wegen grob fahrlässiger Verletzung von Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten (22.04.2011)
Gibt der Schuldner eine im Zeitraum zwischen der Stellung eines ersten Insolvenzantrags und der Stellung eines weiteren, mit einem Restschuldbefreiungsgesuch verbundenen Insolvenzantrags vorgenommene Gr
 
Anfechtbarkeit von Eigentumsvorbehalten als kongruente Deckung hinsichtlich abgetretenen Forderungen (22.04.2011)
Erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalte sin
 
Internetrecht: Vergütungsanspruch des Betreibers einer Internetplattform für Zahnärzte (22.04.2011)
Zum Vergütung
 
Haftung des Vorstandsmitglieds einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (22.04.2011)
Zur Beantwortung der Frage, ob ein Vorstandsmitglied einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
 
Verfassungsrecht: AnyDVD (22.04.2011)
Sind in
 
Strafprozessrecht: Beschlagnahme von Interviewprotokollen nach "Internal Investigations" (17.04.2011)
Es besteht kein Beschlagnahmeverbot (§ 97 I StPO) für Ergebnisse unternehmensin
 
Kapitalmarktrecht: Verschweigen von Rückvergütungen durch eine Bank war bereits im April 2000 vorsätzlich (17.04.2011)
Zur Widerlegung des Vorsatzes bei unterbliebener Aufklärung über Kick-Back-Zahlung-OLG Stuttgart vom 16.03.11-Az: 9 U 129/10
 
Errichtung eines Konzernbetriebsrats in öffentlich-privatrechtlichem Mischkonzern ist für privatrechtlich organisierte Unternehmen zulässig (17.04.2011)
Sog. gemischt ö
 
Auswirkungen eines Betriebsübergangs auf arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel (16.04.2011)
Die vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages oder eines Tarifwerkes führt zu dessen einzelvertraglicher Geltung, an der sich durch einen Betriebsübergang wegen § 613a I 1 BGB nichts ändert. Auc
 
Vertragsstrafe bei vertragswidriger Beendigung des Arbeitsverhältnisses (16.04.2011)
Eine Vertragsstrafenabrede in Form einer Allgemeinen Gesc
 
Arbeitsrecht: Befristung eines Arbeitsverhältnisses (16.04.2011)
Der Sachgrund der Vertretung für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses liegt nicht vor, wenn dem zur Vertretung eingestellten Arbeitnehmer eine T&a
 
Kapitalmarktrecht: Teilnahme eines ausländischen Brokers an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern (07.04.2011)
Zu den subjektiven Voraussetzungen der Teilnah
 
Bereithalten von Kurzmeldungen über einen verurteilten Straftäter zum Abruf im Internet (06.04.2011)
Bereithalten von Online-Kurzmeldungen in einem nur mit Zugangsberechtigung einsehbaren Archiv, in denen ein Straftäter namentlich genannt wird, ist zulässig -BGH-Urteil vom 22.02.2011 (Az: VI ZR 114/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Schätzung von Mietwagenkosten auf der Grundlage von Listen und Tabellen (06.04.2011)
Zur Schätzung von Mietwagenkosten auf der Grundlage von Listen und Tabellen, wenn mi
 
Kapitalmarktrecht: Keine Verletzung von Beratungspflichten der Bank bei Swap-Geschäft (05.04.2011)
Die Berechnung eines konkreten Erwartungswertes einer Zinswette aus Anlegersicht ist im Rahmen eines Beratungsvertrages von der Bank nicht geschuldet-OLG Hamm vom 10.11.10-Az: 31 U 121/08
 
Zur Zurechenbarkeit von Refinanzierungsvereinbarungen des Leasingnehmers mit Dritten (04.04.2011)
BGH-Urteilen vom 30.3.2011 (Az: VIII ZR 94/10 und VIII ZR 99/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Missbrauch von Bonuspunkten rechtfertigt nicht ohne weiteres eine Kündigung (04.04.2011)
LAG Hessen Entscheidung vom 04.08.2010 (Az: 2 Sa 422/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Business Immigration Service - BIS - خدمات قانونية لرجال الأعمال المهاج (01.04.2011)
arabisch sprechende Rechtsanwälte - S&K Rechtsanwälte in Berlin
 
Abgrenzung: Selbstständige versus nichtselbstständige Tätigkeit (01.04.2011)
BFH: 20.10.2010 - Az: VIII R 34/0
 
Gesellschaftsrecht: GmbH: Verzicht auf Darlehensforderung kann zu Werbungskosten führen (01.04.2011)
BFH - 18.06.09 - V R 34/08 - Wenn ein geschäftsführender Kleingesellschafter seiner GmbH ein Darlehen gewährt
 
Gesellschaftsrecht: GmbH: Keine Geschäftsführerhaftung bei Vollstreckungsmaßnahmen nach Zahlungsunfähigkeit (01.04.2011)
OLG-München - 19.01.2011 - 7 U 4342/10 - Werden infolge eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses noch nach Ein
 
Wettbewerbsrecht: Doktorarbeit: Ghostwriter darf nicht mit "Marktführer" werben (01.04.2011)
Das
 
Prozessrecht: Privatgutachten werden immer wichtiger (01.04.2011)
Einwände, die sich aus einem Privatgutachten gegen das Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen ergeben, muss das Gericht ernst nehmen, ihnen nachgehen und den Sachverhalt weiter aufklären - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Immobilienrecht: WEG: Kein Stimmrechtsentzug bei Wohngeldrückstand (01.04.2011)
Ein
 
Kombinierter Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt bei Sonderzahlung hindert Entstehen einer betrieblichen Übung nicht (30.03.2011)
Eine Klausel im Formulararbeitsvertrag, wonach zusätzliche Leistungen "fr
 
Betriebsstilllegung und vorzeitige Kündigung (hier: zwei Jahre vor Betriebsstilllegung (29.03.2011)
LAG Schleswig-Holstein-Urteil vom 30.11.2010 (Az: 5 Sa 282/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Erbrecht: Erbausschlagung wegen befürchteter Nachlass-Überschuldung kann nicht angefochten werden (25.03.2011)
Schlägt ein Erbe auf der Grundlage ungenauer zeitferner Informationen die
 
Unterhaltsrecht: Die neue BGH-Rechtsprechung zum Ehegattenunterhalt ist verfassungswidrig (25.03.2011)
Das BVerfG hat die neue Rechtsprechung des BGH zum Wandel der ehelichen Lebensverhältnisse einschließlich der Drittelmethode für verfassungswidrig erklärt-BVerfG,1 BvR 918/10
 
Nachbarrecht: Bauvorhaben: Rücksichtnahmegebot muss beachtet werden (25.03.2011)
Wird ein großer Gebäudekomplex direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück errichtet, kann darin ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot liegen - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Baumängel: Umfang der Auskunftspflicht eines Wohnungsverkäufers (25.03.2011)
Ein Anspruch des Käufers einer Eigentumswohnung gegen den Verkäufer auf Auskunft über Baumängel besteht nach Vertragsschluss nicht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Pauschalpreis: Unternehmer muss in seinem Angebot nicht auf Planungsfehler hinweisen (25.03.2011)
Bei Ausschreibung einer schlüsselfertigen Leistung ist der Auftragn
 
Schlussrechnung: Fälligkeit kann auch eintreten, wenn Prüfung nicht möglich ist (25.03.2011)
Auch eine nicht prüfbare Schlussrechnung kann fällig werden, wenn der Bauherr keine Einwendungen macht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kündigungsrecht: Keine Kündigung wegen drei Schrauben (25.03.2011)
Zwar kann auch das Verschenken von drei Schrauben im Wert von 28 Cent zulasten des Arbeitgebers einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. Es kommt aber stets auf den konkreten Fall an - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kündigungsrecht: Eigenmächtiger Urlaubsantritt des Arbeitnehmers (25.03.2011)
Eigenmächtiger Urlaubsantritt rechtfertigt grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung. Im Rahmen der Interessenabwägung kann diese unverhältnismäßig sein - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Inhaltskontrolle bei bausparrechtlicher Abschlussgebühr (20.03.2011)
BGH-Urteil vom 07.12.2010 (Az: XI ZR 3/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Auflösungsantrag des Arbeitgebers bei Ausschluss des Kündigungsrechts (20.03.2011)
BAG-Urteil vom 30.09.2010 (Az: 2 AZR 160/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug (20.03.2011)
BAG-Urteil vom 28.10.2010 (Az: AZR 647/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Verdachtskündigung (20.03.2011)
LAG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 16.12.2010 (Az: 2Sa 2022/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Pflicht des Anlagevermittlers zur Plausibilitätsprüfung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung (20.03.2011)
BGH-Urteil vom 17.02.2011 (Az: III ZR 144/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Pfändung des Kassenbestandes kann anfechtbar sein, wenn zuvor eine Rechtshandlung des Schuldners, hier vorherige Einzahlung, die Befriedigung erst ermöglicht (18.03.2011)
BGH: Urteil vom 03.02.2011 - Az: IX ZR 213/09 - P
 
Strafprozessrecht: Zur Frage eines Beweisverwertungsverbotes wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt bei Anordnung einer Blutentnahme (18.03.2011)
Die Anordnung einer Blutentnahme zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration steht gemäß § 81a Abs. 2 StPO dem Richter zu (Richtervorbehalt) und darf nur bei Gefährdung des
 
Eigenkapitalersatzrechtlich gebundene Forderung (16.03.2011)
BGH-Urteil vom 11.01.2011 (Az: II ZR 157/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Zum Bestehen eines Rückzahlungsanspruchs eines vor Inkrafttreten des MoMiG gewährten und zur Rückzahlung fällig gewordenen, aber nicht getilgten Gesellschafterdarlehens nach Inkrafttreten des MoMiG (11.03.2011)
OLG-München-Schlussurteil vom 22.10.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Entscheidung über vorvertragliche Pflichtverletzungen vor Aussetzung nach KapMuG (11.03.2011)
BGH-Beschluss vom 30.11.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Haftungsbegrenzung bei betrieblich veranlasstem Handeln - grobe Fahrlässigkeit (11.03.2011)
BAG-Urteil vom 28.10.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Handelsvertreterrecht: Unwirksame Kündigung eines Handelsvertretervertrags trotz Vorliegens vertraglich vereinbarter Kündigungsgründe (05.03.2011)
bei Geringfügigkeit der Verstöße, durch die das Vertrauensverhältnis nicht grundlegend beschädigt wird-BGH vom 10.11.10-Az:VIII ZR 327/09
 
Nichtigkeit eines Anlernvertrages in einem anerkannten Ausbildungsberuf - übliche Vergütung geschuldet (05.03.2011)
BAG-Urteil vom 27.07.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen Arbeitgeberwechsel im Rahmen einer Privatisierung (05.03.2011)
BVerfG-Beschluss vom 25.01.2011 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Voraussetzungen für eine objektive Eignung hinsichtlich offensichtlicher Über- oder Minderqualifikation (02.03.2011)
Dagegen muss eine "ungünstigere Behandlung" nach § 3 AGG in einer "vergleichbaren Situation" erfolgt sein. Dies setzt voraus, dass der Bewerber objektiv für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Keine unangemessene Benachteiligung eines Arbeitnehmers durch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Vertragsstrafenvereinbarung (01.03.2011)
BAG-Urteil vom 19.08.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung (28.02.2011)
Eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung muss sozial mächtig und von ihrem organisatorischen Aufbau her in der Lage sein, die ihr gestellten Aufgaben einer Tarifvertragspartei zu erfüllen-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Keine Verjährung der Feststellung des Rechtsgrundes eines Anspruchs aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung (28.02.2011)
Der Anspruch des Gläubigers auf Feststellung des Rechtsgrundes einer vollstreckbaren Forderung al
 
Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers nach Stellenbesetzung (27.02.2011)
BAG-Urteil vom 19.08.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Anwendbarkeit der "kickback"-Rechtsprechung auf nicht bankmäßig gebundene, freie Anlageberater (27.02.2011)
Die sog. k
 
Gewerbesteuer: Mehrere Betriebsstandorte als einheitlicher Gewerbebetrieb (25.02.2011)
Betr
 
Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger reicht nicht immer aus (25.02.2011)
Die Bekanntmachung einer GmbH-Auflösung im elektronischen Bundesanzeiger erfüllt nicht in jedem Fall die satzungsgemäße Bekanntmachungsverpflichtung. So entschied das Oberlandesgericht Stuttgart - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Geschäftsführervertrag Vorsicht bei unterlassener Verlängerung aus Altersgründen (25.02.2011)
Diskriminierung bei Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers aus Altersgründen - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Darlehen zwischen nahen Angehörigen: Spielregeln beachten (25.02.2011)
Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen sind in der Praxis ein beliebtes Instrument zur Einkommensverlagerung - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Fahrtenbuchauflage: Keine Anordnung für gesamten Fuhrpark bei einmaligem Vorfall (25.02.2011)
War bereits
 
Unfallschadensregulierung: Mehrwertsteuerersatz auch bei Ersatzbeschaffung (25.02.2011)
Wer sein reparaturwürdiges Unfallfahrzeug nicht reparieren lässt, sondern sich einen Ersatzwagen anschafft, ist nicht auf den Ersatz der Netto-Reparaturkosten beschränkt - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Mitverschulden: Überhöhte Geschwindigkeit oder Fahrfehler muss nachgewiesen werden (25.02.2011)
Kann dem Geschädigten ein Mitverschulden nicht nachgewiesen werden, muss der Unfallverursacher sämtliche aus einem Unfallereignis herrührende Schäden alleine übernehmen - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
WEG: Versorgungssperre wegen ausbleibender Hausgeldzahlungen (25.02.2011)
Kommt ein Wohnungseigentümer
 
WEG: Beeinträchtigungen durch Ferienwohnung (25.02.2011)
Kein Unterlassungsanspruch des Klägers hinsichtlich Vermietung einer Eigentumswohnung an Feriengäste - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Haftungsrecht: Architekt haftet auch, wenn er ohne Honorar arbeitet (25.02.2011)
Ein Architekt haftet
 
Altersdiskriminierung: Vom Lebensalter abhängige Urlaubsansprüche (25.02.2011)
Die nach dem Lebensalter gestaffelten Urlaubsansprüche im Manteltarifvertrag Einzelhandel Nordrhein-Westfalen verstoßen gegen das Verbot der Altersdiskriminierung - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Weiterbildungskosten: Rückzahlungsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (25.02.2011)
AGB-Klausel, wonach der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber übernommenen
 
Anspruch der Bank auf Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts (18.02.2011)
OLG-Schleswig-Hinweisbeschluss vom 03.05.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Erlaubnispflicht einer nur im geringen Umfang betriebenen Vermögensverwaltung (18.02.2011)
BGH-Urteil vom 09.11.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Altersversorgung über externen Versorgungsträger - Insolvenz des Arbeitgebers (18.02.2011)
BAG-Urteil vom 29.09.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Insolvenzanfechtung und Bargeschäft bei mehreren Kreditnehmern (18.02.2011)
KG-Urteil vom 15.11.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
kostenloser Disclaimer deutsch, englisch und französisch (16.02.2011)
Muster: Haftungsausschluss für Webseiten - Rechtsberatung zum Internetrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin - Mitte
 
Datenschutzrichtlinie (16.02.2011)
notwendige Inhalte für die Datenschutzrichtlinie - Rechtsberatung zum Internetrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin
 
Kündigung wegen gefälschter Pfandbons (16.02.2011)
ArbG Berlin-Urteil vom 28.09.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Visumsfreie Einreise türkischer Staatsangehöriger bei Aufenthalt zur Entgegennahme von Dienstleistungen (11.02.2011)
Das VG München hat in einer Verwaltungsstreitsache gegen die Bundesrepublik Deutschland zur visumsfreien Einreise entschieden - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Wettbewerbsrecht: Wirksamkeit wettbewerbsbeschränkender Satzungsbestandteile (11.02.2011)
Ein Wettbewerbsverbot in einem Gesellschaftsvertrag verstößt nicht gegen § 1 GWB, wenn es notwendig ist, um das im Übri
 
Entschädigung nach Einlagensicherungs-und Anlegerentschädigungsgesetz - Phoenix (11.02.2011)
Scheingewinne, die von ein
 
Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung (06.02.2011)
BAG-Urteil vom 27.01.2011 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Aufbewahrungspflichten: Welche Unterlagen dürfen 2011 in den Reißwolf? (01.02.2011)
Anfang des Jahres stellt sich immer wieder die Frage, welche betrieblichen und privaten Unterlagen vernichtet werden können - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Steuervereinfachungen: Das geplante Maßnahmenpaket im Überblick (01.02.2011)
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich im Dezember 2010 auf ein Paket aus rund 40 steuerlichen Vereinfachungsmaßnahmen verständigt - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Winterreifenpflicht: Keine grobe Fahrlässigkeit bei Fahren mit Sommerreifen (01.02.2011)
Auch wenn bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen gefahren wird und der Pkw von der Straße abkommt, ist darin allein noch kein grob fahrlässiges Handeln zu sehen - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Aktuelle Gesetzgebung: Die neue Winterreifenpflicht (01.02.2011)
Ende 2010 trat di
 
Aufenthaltsbestimmungsrecht: Auswanderungswunsch und ungesicherte Schulsituation (31.01.2011)
Bei einer beabs
 
Sicherheitsleistung: Anspruch besteht auch bei Kündigung des Werkvertrags (31.01.2011)
Der Unternehmer eines Bauwerks kann seinen Anspruch auf Sicherheitsleistung auch noch geltend machen, nachdem der Besteller den Werkvertrag gekündigt hat - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Kündigungsrecht: Kündigung eines ruhenden Arbeitsverhältnisses ist zulässig (31.01.2011)
Betriebsbedingte Kündigung - ruhendes Arbeitsverhältnis - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses während der Insolvenz (23.01.2011)
Wem
 
Urteil des Bundessozialgerichts - Privat krankenversicherte Bezieher von Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf Basistarif-Beiträge in voller Höhe (18.01.2011)
Kläger kann von dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Übernahme seiner Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe verlangen - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Freizeitausgleich für Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit im Feuerwehrdienst (07.01.2011)
Ersatz des Schadens der durch einen Verstoß gegen das Unionsrecht entstanden ist - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Jahressteuergesetz 2010: Umfangreichstes Gesetzespaket des Jahres 2010 tritt in Kraft (19.12.2010)
Änderungen u.a. für ehrenamtliche Betreuer, Arbeitszimmer, Verlustfeststellung, Kapitalerträge und Umsatzsteuer - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Drogenfahrt: Wirkstoffkonzentration begründet für sich keine Fahruntüchtigkeit (19.12.2010)
erforderlich sind aussagekräftige Beweisanzeichen, die belegen, dass der Angeklagte in der konkreten Verkehrsituation fahrunsicher gewesen ist - Anwalt für Verkehrsrecht - Verkehrsstrafrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Vereinsregister: Nachweis der Annahme der Wahl bei Änderung des Vorstands (17.12.2010)
Für die registerrechtliche Anmeldung einer Änderung des Vorstands bedarf es auch eines urkundlichen Nachweises der Annahme der Wahl - Anwalt für Vereinsrecht - Wirtschaftsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Wortberichterstattung und Bildberichterstattung - unterschiedliche Reichweite des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (17.12.2010)
BGH-Urteil vom 26.10.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Düsseldorfer Tabelle: Neufassung vom 1.1.2011 (17.12.2010)
Anwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Denkmalschutz: Verfallenlassen eines historischen Gebäudes ist kein Eingriff in Kulturdenkmal (17.12.2010)
Rechtsanwalt für Denkmalschutzrecht - Verwaltungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Treuwidrigkeit des Widerspruchs gegen Betriebsübergang (17.12.2010)
BAG-Urteil vom 20.05.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Gewährleistungsfrist: Kein Anerkenntnis bei abgelaufener Frist (17.12.2010)
Anwalt für Baurecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Zurechnung des Gewinns bei Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer Mitunternehmerschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr (17.12.2010)
BFH-Urteil vom 18.08.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Handelsvertreterrecht: Formularmäßige Verlängerung der Kündigungsfrist und Vertragsstrafe in Handelsvertretervertrag (17.12.2010)
grundsätzlich wirksam, soweit nicht die Vertragsstrafe hinsichtlich der Schwere des Verstoßes keine Differenzierung trifft-OLG München vom 29.07.10-Az:23 U 5643/09
 
Wirksamkeit von Schiedsklauseln in Verträgen ausländischer Broker mit inländischen Verbrauchern (17.12.2010)
BGH-Urteil vom 08.06.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Sachgrund der Erprobung i.S. von § 14 I 2 Nr. 5 TzBfG (15.12.2010)
BAG-Urteil vom 02.06.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Sitz des Verkäufers als Ort der Nacherfüllung (14.12.2010)
OLG-Koblenz-Urteil vom 16.07.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Abänderung einer betrieblichen Übung im Zusammenhang mit der Gewährung einer Weihnachtsgratifikation (11.12.2010)
LAG Rheinland-Pfalz-Urteil vom 26.03.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Keine ärztliche Haftung bei fehlender schuldhaften Pflichtverletzung (10.12.2010)
BGH-Urteil vom 19.10.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
BVerfG: §§ 90 und 91 des Hamburgischen Hochschulgesetzes teilweise verfassungswidrig (09.12.2010)
Anwalt für Hochschulrecht - Studienzulassungsklagen - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Geringwertige Wirtschaftsgüter: Ab 2010 haben Sie die Qual der Wahl (03.12.2010)
Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Bundesanzeiger: 10 Sekunden Fristüberschreitung kosten 50 EUR (03.12.2010)
Anwalt für Wirtschaftsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Wettbewerbsrecht: Irreführung bei Verschleierung des werblichen Charakters einer Sendung (03.12.2010)
OLG Hamm vom 19.08.10 - Az: I-4 U 66/10 - Anwalt für Wettbewerbsrecht - S&K Rechtsanwälte in Belrin Mitte
 
Fussballspiel: Kein Schadensersatz für leicht und mittel fahrlässiges Foul (03.12.2010)
Anwalt für Schadensersatzrecht - Wirtschaftsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Schwerkranke: Grundrecht auf Freiheit zur Eheschließung (28.11.2010)
Anwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Awälte in Berlin Mitte
 
Denkmalschutz: Errichtung einer kleineren Solaranlage kann zulässig sein (28.11.2010)
Denkmalschutz schließt den Einbau von Solaranlagen nicht aus - VG Berlin vom 09.09.10 - Az: 16 K 26/10 - Rechtsanwalt für Denkmalschutz - Verwaltungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kleinbetriebsklausel: Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (26.11.2010)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Ombudsmann der privaten Banken hat Anleger Schadensersatzansprüche zugesprochen (11.11.2010)
Anwalt für Anlegerrecht - Kapitalmarktrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Zur Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters im Anfechtungsprozess gegen Beschlüsse von Gesellschafterversammlungen (07.11.2010)
OLG-München-Urteil vom 06.10.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Apothekenrecht: BGH: Rabatte verstoßen gegen arzneimittelrechtliche Preisbindung (04.11.2010)
Rechtsanwalt für Apothekenrecht - Gesundheitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Gesellschaftsrecht: Notarielles Beurkundungserfordernis bei Übertragung gegenwärtigen GmbH-Vermögens (30.10.2010)
auch hier gilt die Form des § 311b III BGB-OLG Hamm vom 26.03.10-Az:I-19 U 145/09
 
Insolvenzrecht: Patronatserklärung kann gekündigt werden (27.10.2010)
Anwalt für Insolvenzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Werbungskosten: Zum - richtigen - Nachweis der Aufwendungen (27.10.2010)
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Berliner Testament: Mit jedem Erbfall entsteht ein Pflichtteilsanspruch (27.10.2010)
Anwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Ausschreibung: Bei fehlender Materialvorgabe darf jedes Material verwendet werden (27.10.2010)
Rechtsanwalt für Vergaberecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Vertragsrecht: Vergütungspauschale von 15 Prozent auch im Formularvertrag wirksam (27.10.2010)
Rechtsanwalt für Baurecht - Vertragsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Personalratsanhörung: Arbeitgeber muss auch entlastende Umstände mitteilen (27.10.2010)
Anwalt für Arbeitsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Investmentbanker: Bonusklagen im Zusammenhang mit der Bankenkrise (27.10.2010)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC ist nicht verfassungswidrig (27.10.2010)
Anwalt für Verfassungsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Kapitalmarktrecht: BGH: Zum Umfang der Beratungspflicht eines Anlageberaters (22.10.2010)
Anwalt für Anlegerrecht - Kapitalmarktrecht - S&K Anwäte in Berlin Mitt
 
Gläubigerbenachteiligung bei erschwertem Vollstreckungszugriff (19.10.2010)
BGH-Urteil vom 23.09.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Sachgrund der Vertretung - Arbeitsverhinderung einer Stammkraft (19.10.2010)
BAG-Urteil vom 14.04.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kündigungsrecht: EDV-Administrator auf Abwegen (05.10.2010)
LAG Köln-Urteil vom 14.05.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Entschädigung nach AGG bei diskriminierender Kündigung (05.10.2010)
AG Bremen-Urteil vom 29.06.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Haftungsrecht: Arbeitgeber haftet für die durch Mitarbeiter hinterzogene Lohnsteuer (01.10.2010)
Rechtsanwalt für Steuerrecht - Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwäte in Berlin Mitte
 
GmbH: Fremdgeschäftsführer ist bei Abschluss des Anstellungsvertrags Verbraucher (01.10.2010)
BAG-Urteil vom 19.05.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Grundsteuer: Bundesfinanzhof fordert zeitgemäße Neuordnung (01.10.2010)
Anwalt für Steuerrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Zivildienst: Lange Wartezeit bis Studienbeginn muss nicht hingenommen werden (29.09.2010)
Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Fahrzeugmietvertrag: Sogenannte „Polizeiklausel“ benachteiligt den Mieter unangemessen (29.09.2010)
Anwalt für Vertragsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Immobilien-Leasingraten als Masseforderung des Leasingnehmers (29.09.2010)
OLG Düsseldorf-Beschluss vom 27.04.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Wettbewerbsrecht: Keine Beeinflussung in unangemessener und unsachlicher Weise bei Werbung für Haushaltsgroßgeräte ohne Mehrwertsteuer (28.09.2010)
BGH vom 31.03.2010 - Az: I ZR 75/08 - Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Ehegattenunterhalt: Nichtangabe von Einkünften trotz ausdrücklicher Nachfrage (27.09.2010)
dies hat einen Verwirkungstatbestand zur Folge-OLG Düsseldorf vom 07.07.10-Az:II-8 UF 14/10
 
Bauhandwerkersicherung: Anspruch entfällt, wenn Werkvertrag gekündigt wurde (27.09.2010)
Rechtsanwalt für Baurecht und Versicherungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
AGG: Stellenausschreibung “junger Bewerber gesucht“ ist diskriminierend (27.09.2010)
Anwalt für Arbeitsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Sachgrund der Vertretung in einem befristeten Arbeitsvertrag (24.09.2010)
BAG-Urteil vom 25.03.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeitszeit der Werkfeuerwehr - Bereitschaftsruhezeiten (23.09.2010)
BAG-Urteil vom 23.06.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeitsrecht: Kündigung einer langjährig beschäftigten Bahnmitarbeiterin trotz Betrugshandlung im Umfange von rund 160,00 € unwirksam (18.09.2010)
LAG Berlin-Brandenburg vom 16.09.2010 (Az: 2 Sa 509/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kündigung eines leitenden Compliance-Mitarbeiters (17.09.2010)
ArbG Berlin-Urteil vom 18.02.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Architektenrecht: Schadensersatz für mangelhafte Architektenleistung (13.09.2010)
BGH-Urteil vom 08.07.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Vergaberecht: Mehrvergütung wegen Verzögerung im öffentlichen Vergabeverfahren und sich daraus ergebender Bauzeitveränderung (13.09.2010)
BGH-Urteil vom 22.07.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
EuGH kippt deutsches Glücksspiel-Monopol (08.09.2010)
das zulässige Ziel der Suchtbekämpfung wird durch zu viel Werbung für Glücksspiele unterlaufen - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Zur Frage der groben Fahrlässigkeit bei einer Anlageentscheidung (06.09.2010)
Pflichtverletzung des Anlageberaters - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Anwendbarkeit der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft (05.09.2010)
Haustürwiderrufsrichtlinie - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
GbR: Fehlende Abfindungsbilanz hindert nicht Eintritt der Fälligkeit des Verlustausgleichsanspruchs der BGB-Gesellschaft (04.09.2010)
Zu den Voraussetzungen der Verjährung eines Verlustausgleichsanspruchs-BGH vom 19.07.10-Az:II ZR 57/09
 
Recht der AG: Anfechtung gegen Hauptversammlungsbeschluss (01.09.2010)
ist nur durch Berechtigten möglich - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Häusliches Arbeitszimmer: Regelung ab 2007 teilweise verfassungswidrig (31.08.2010)
steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Unfallschadensregulierung: Internetangebot kann annahmepflichtig sein (31.08.2010)
keine Verwertung des Unfallfahrzeugs wegen Geringhaltungspflicht des Schadens - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Gewerbemiete: Unbestimmte Renovierungspflicht (28.08.2010)
auf Arbeitsausführung muss geklagt werden - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt keine verfassungsrechtlich zu beanstandende Kompetenzüberschreitung dar (28.08.2010)
S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Baumangel: Berechnung des Schadensersatzanspruchs (26.08.2010)
BGH ändert Rechtsprechung - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Entschädigungsansprüche im Bereich des Polizei- u. Ordnungsrechts (23.08.2010)
Rechtsberatung Verwaltungsrecht Rechtsanwälte Berlin Mitte
 
17.3. Rechtsvergleichende Stellungnahme zur englischen Verbraucherinsolvenz und polnischen Novelle über Verbraucherinsolvenz (23.08.2010)
Verbraucherinsolvenz - Restschuldbefreiung in England und Wales - Rechtsanwalt Dirk Streifler - Berlin
 
Tariflicher Anspruch auf Zahlung eines Aufschlags zur Urlaubsvergütung (19.08.2010)
Grundsatz der Tarifeinheit - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Vermutung der Gläubigerbenachteiligung bei auch güterrechtlichen Vereinbarungen (15.08.2010)
Gläubigerbenachteiligungsvorsatz -S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Dreimonatszeitraum für Berechnung der Barabfindung beginnt ab Bekanntmachung der Strukturmaßnahme (14.08.2010)
Höhe der Barabfindung - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Vereinbarung geringerer Abfindungshöhe für den Fall des Ausscheidens aus einer GmbH (14.08.2010)
Gesellschafterbeschluss - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Auszahlung von in Schneeballsystemen erzielten Scheingewinnen durch den späteren Insolvenzschuldner (09.08.2010)
Keine Saldierung von Einlage und Scheingewinnen - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Leiharbeit nicht tariffähig (05.08.2010)
Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Gesellschaftsrecht: Gesellschafterklage: Rechtsmissbrauch bei der „actio pro socio“ (28.07.2010)
Ausübung der Klagebefugnis im Gesellschaftsverhältnis unterliegt der gesellschafterlichen Treuepflicht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Familienrecht: Schenkung: "Geschenkt ist geschenkt" gilt bei Gaben von Schwiegereltern nicht mehr unbedingt (28.07.2010)
Schwiegereltern können Zuwendungen jetzt leichter zurückverlangen - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
LG Berlin sah kein Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters nach § 133 InsO (28.07.2010)
Göttinger Gruppe / Securenta - Anwalt für Kapitalmarktrecht - Bankrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Außergerichtlicher Sanierungsvergleich (23.07.2010)
Insolvenzberatung und Sanierungsberatung - Insolvenzrecht - Wirtschaftsrecht - Rechtsanwalt Dirk Streifler - Berlin Mitte
 
Persönliche Risiken für Organe von Kapitalgesellschaften - GmbH-Geschäftsführer / AG-Vorstand - (23.07.2010)
Handlungsmöglichkeiten in der Krise - Rechtsberatung zum Gesellschaftsrecht - Insolvenzrecht - Wirtschaftstrafrecht - RA Dirk Streifler - SK Rechtsanwälte Berlin Mitte
 
Insolvenzrecht: Entgegenstehen von werthaltigen Außenständen Dritter bei Begleichung von Forderungen des Schuldners gegenüber insolvenzreifen Dritten (23.07.2010)
Anwalt für Insolvenzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
BGH: Zur Schadensabrechnung für Unfallfahrzeug bei Veräußerung und Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs (23.07.2010)
Anwalt für Verkehrsrecht - S&K Anwälte in Belrin Mitte
 
AGG: Altersdiskriminierung in Dienstvereinbarung mit nach Lebensalter steigender Punktevergabe (19.07.2010)
Anwalt für Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
BGH entscheidet: Schuldhafte Verletzung der Aufklärungspflicht durch Kreditinstitute über Kick Back Zahlungen bereits seit 1990 (13.07.2010)
Anwalt für Anlegerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Hoffnung für Anleger: BGH bejaht Schadensersatzansprüche von Verbrauchern bei so genannten "Schrottimmobilien" (03.07.2010)
BGH: Urteil vom 29.06.2010 - Az: XI ZR 104/08 - Bei steuersparenden Bauherren- und
 
Strafrecht: Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar (28.06.2010)
Der Gesetzgeber hat diese Fragen durch das sog. Patientenverfügungsgesetz m
 
Steuerstrafrecht: Keine Strafbefreiung nach § 371 AO bei Teilselbstanzeige (16.06.2010)
F&
 
Nutzung von Film-Einzelbildern stellt keine filmischen Verwertung dar (09.06.2010)
Rechtsanwalt für Medienrecht - Urheberrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Transportrecht: Zur Verjährungsfrist für Ansprüche aus Frachtverträgen (09.06.2010)
Die dreijährige Verjährungsfrist des § 439 Abs.
 
Sanierung: Verlustabzug: Zur Anwendung der Sanierungsklausel (01.06.2010)
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht - Sanierung - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Existenzgründung: Aufgabeverluste: Ohne Einnahmen ist Erwerbsaufwand voll abzugsfähig (01.06.2010)
Anwalt für Existenzgründung - Wirtschaftsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Umsatzsteuer: Bei Insolvenz des Kunden Umsatzsteuer sofort berichtigen (01.06.2010)
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Business Immigration Service - BIS - служба по бизнес-иммиграции (20.05.2010)
Адвок&#
 
Maklerrecht: Pflichten der Versicherungsmakler bei Kombination aus tilgungsfreiem Darlehen und Lebensversicherung (19.05.2010)
Anwalt für Maklerrecht - Immobilienrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Multi Advisor Fund I GbR, Haftung der Fondsgesellschaft und der Gründungsgesellschafter für arglistige Täuschung der Anleger durch die Anlagevermittler (12.05.2010)
Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Einführung der VOB/A 2009, VOL/A 2009 und VOF 2009 (07.05.2010)
Anwalt für Vergaberecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Wettbewerbsrecht: Werbung „Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer" ist zulässig (29.04.2010)
BGH, I ZR 75/08 - Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeitsrecht: AGG: Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft durch Ausgestaltung des Auswahlverfahrens (28.04.2010)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - AGG - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Real estate acquisition in Berlin (23.04.2010)
legal consultation on real estate matters - Real estate Lawyers Berlin (Germany) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
UWG: Rechtsprechungsänderung: Absatz von Tageszeitungen über ungesicherte Verkaufshilfen kein unlauterer Wettbewerb (21.04.2010)
BGH vom 29.10.2009 - Az: I ZR 180/07 - Anwalt für Wettbewerbsrecht - UWG - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Real estate acquisition in Berlin (20.04.2010)
legal consultation on real estate matters - Real estate Lawyers Berlin (Germany)
 
Immobilienerwerb in Italien (20.04.2010)
Steuerlichen Aspekte des Immobilienerwerbs durch Kauf, Schenkung oder Erbschaft in Italien - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeiten in Deutschland – Einschränkungen für polnische Arbeitnehmer nach dem EU Beitritt (16.04.2010)
polnisch sprechende Rechtsanwälte in Berlin - S&K Rechtsanwälte
 
Insolvenzrecht: Masseunschädlicher Gläubigerwechsel bei Zahlungen von debitorischem Konto an Gesellschaftsgläubiger (14.04.2010)
Anwalt für Insolvenzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Betriebsübergang: Verwirkung des Widerspruchsrechts (13.04.2010)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - Betriebsübergang - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Insolvenzrecht: Einziehung einer sicherheitshalber abgetretenen Forderung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter (13.04.2010)
Anwalt für Insolvenzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Grundstückserwerb durch Ausländer in Polen (09.04.2010)
Anwalt für deutsch-polnischen Rechtsverkehr - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Polnisches Steuerrecht - Überblick für einen Unternehmer (30.03.2010)
Rechtsberatung zum polnischen Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Das polnische Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsformen (17.03.2010)
Rehtsberatung zum polnischen Gesellschaftsrecht - Wirtschaftsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Urteil des BVerwG über Entschädigungsregelung für Flughafen Berlin-Schönefeld verletzt Art. 14 GG (17.03.2010)
Rechtsanwalt für Verfassungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
BVerfG: Verfassungsmäßigkeit des Mindesthebesatzes von 200 % für Gewerbesteuer (04.03.2010)
Anwalt für Verfassungsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Verkehrsrecht: Unfallschaden: Beschädigung eines fabrikneuen Pkw (01.03.2010)
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Insolvenzrecht: Anfechtbarkeit wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung bei Teilzahlungen des Schuldners bei fruchtloser Zwangsvollstreckung (10.02.2010)
Anwalt für Insolvenzrecht - Insolvenzanfechtung - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Unfallschadensregulierung: Typische Überforderungssituation bei "Kinderunfall"? (07.02.2010)
Rechtsberatung zum Verkehrsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Bankrecht: Kreditinstitut muss gefälschten Überweisungsauftrag gutschreiben (27.01.2010)
Anwalt für Bankrecht - Anlegerrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Comprare casa a Berlino (Germania) (25.01.2010)
Consulenza legale per investimenti immobiliari in Germania
 
Gesellschaftsrecht: Insolvenzverschleppungshaftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft ausländischen Rechts (22.12.2009)
Anwalt für Gesellschaftsrecht - Recht ausländischer Gesellschaften - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Prawo zamówień publicznych w Niemczech- polska firma startuje do przetargu- przewodnik (03.12.2009)
Prawo na wyciągnięcie ręki - polnisch sprechende Anwälte in Berlin Mitte
 
17.1.4. Leitfaden zum Privatinsolvenzverfahren in England & Wales (20.09.2009)
Rechtsberatung zum Insolvenzrecht – S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
投资移民 (20.09.2009)
Business Immigration Service (BIS)
 
Forderungseinzug: Persönliche Haftung des Geschäftsführers der insolventen GmbH (29.03.2007)
GSB ist noch immer ein wirksames Instrument, mit dem sich Bauunternehmer von Geschäftsführern insolventer Auftraggeber ihr Geld holen können-BGH, VII ZR 60/06
 




  Statistik:
 
online:  3
heute:  119
gestern:  1627
gesamt:  2361725